{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124032,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124032,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4032","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Richtige Umsetzung der Mehrwertsteuerreform im Bereich des Optionsrechts","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) die Mehrwertsteuerreform im Bereich des Optionsrechts richtig umsetzt?</p>","ReasonText":"<p>Mit der Ausweitung des Optionsrechts sollte den Unternehmen die Abrechnung erleichtert werden, indem diese freiwillig entscheiden k\u00f6nnen, ob sie einen eigentlich von der Steuer ausgenommenen Vorgang mit Mehrwertsteuer abrechnen wollen. Damit liefern sie dem Staat zwar freiwillig mehr Steuern ab, ersparen sich aber die aufwendige und fehleranf\u00e4llige Berechnung einer Vorsteuerkorrektur.</p><p>In Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 des Mehrwertsteuergesetzes wird diese Option u. a. im Bereich der Immobilien ausgeschlossen, sofern das Objekt vom Empf\u00e4nger ausschliesslich f\u00fcr private Zwecke genutzt wird. Diese Ausnahme sollte verhindern, dass sich die Mieten f\u00fcr Wohnungen erh\u00f6hen. </p><p>Die Auslegung dieser Bestimmung wurde von der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) explizit aufgegriffen. In einem Schreiben an die WAK-N vom 1. Dezember 2009 hat der damalige Bundespr\u00e4sident explizit festgehalten, dass es unbestritten sei, dass eine Nutzung als Ferienwohnung nicht als eine ausschliesslich private Nutzung gelte. Auch die ESTV best\u00e4tigte in einem Bericht an die WAK-N vom 22. Januar 2010, dass es unbestritten sei, dass eine Nutzung als Ferienwohnung nicht als private Nutzung im Sinne von Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b des Mehrwertsteuergesetzes gelte. Sie begr\u00fcndete dies damit, dass die Verhinderung von mehrwertsteuerbedingten Preisanstiegen im Ferienwohnungsmarkt entbehrlich sei, wodurch eine freiwillige Versteuerung der Vermietung oder des Verkaufs von Ferienwohnungen ohne Weiteres m\u00f6glich sein soll.</p><p>Dennoch hat die ESTV in der Mehrwertsteuer-Branchen-Info 17 in Ziffer 3.1.a festgehalten und in Ausk\u00fcnften an die entsprechende Branche mitgeteilt, dass sie das Optionsrecht einschr\u00e4nken will, indem sie den Begriff der \"privaten Zwecke\" sehr weit auslegt. Sie f\u00fchlt sich nicht mehr an das gebunden, was der Bundespr\u00e4sident und sie selbst gegen\u00fcber der WAK-N ausgef\u00fchrt haben, um das Parlament von einer legislatorischen Massnahme abzuhalten.</p><p>Die Auslegung dieser Bestimmung hat namentlich mit der Zweitwohnungs-Initiative f\u00fcr das Berggebiet an Wichtigkeit gewonnen, weil sie bei innovativen Nutzungskonzepten zur Vermeidung von kalten Betten zu einer Taxe occulte f\u00fchrt. Sie l\u00e4sst es aber auch Unternehmen verleiden, einen Kellerraum einer Jugendband als \u00dcbungsraum zu vermieten, weil die Kosten f\u00fcr die Berechnung der Vorsteuerk\u00fcrzung in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Mieteinnahmen stehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen stellen ihren Kunden und Kundinnen die auf dem Umsatz geschuldete Mehrwertsteuer in Rechnung. Dabei unterscheiden sie nicht, ob die Rechnung an ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen oder an andere Personen gestellt wird. Das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen kann die dem Rechnungssteller bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer von der selbst geschuldeten Mehrwertsteuer abziehen.</p><p>Kein Vorsteuerabzug ist m\u00f6glich auf Gegenst\u00e4nden und Dienstleistungen, die ein steuerpflichtiges Unternehmen bezieht, um damit von der Steuer ausgenommene Leistungen zu erbringen. Erbringt ein steuerpflichtiges Unternehmen sowohl steuerbare als auch von der Steuer ausgenommene Leistungen, ist eine sogenannte Vorsteuerkorrektur vorzunehmen, da die Vorsteuern nur in dem Umfang abgezogen werden k\u00f6nnen, wie steuerbare Leistungen erbracht werden. Anstelle der Vorsteuerkorrektur ist in den meisten F\u00e4llen eine freiwillige Versteuerung (Option) der steuerausgenommenen Leistungen m\u00f6glich.</p><p>Versteuert ein Unternehmen solche Leistungen freiwillig, verteuern sich diese um den der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) zu entrichtenden Steuerbetrag. Ist der Kunde oder die Kundin als steuerpflichtiges Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, spielt dies keine Rolle, da sie die Steuer als Vorsteuer wieder abziehen k\u00f6nnen. Ist der Kunde oder die Kundin jedoch nicht steuerpflichtig, bezahlen sie entsprechend mehr.</p><p>Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b des Mehrwertsteuergesetzes sieht vor, dass eine freiwillige Versteuerung des Verkaufs und der Vermietung von Immobilien nicht m\u00f6glich ist, wenn diese f\u00fcr private Zwecke genutzt werden. Dadurch soll einer Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden. In allen Bereichen jedoch, wo von einem funktionierenden Markt auszugehen ist, entscheiden die Marktmechanismen dar\u00fcber, ob die mehrwertsteuerbedingte Preissteigerung auf den Kunden oder die Kundin \u00fcberw\u00e4lzt werden kann oder ob sie zulasten des steuerpflichtigen Unternehmens geht.</p><p>Wie im erw\u00e4hnten Schreiben an die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 1. Dezember 2009 ausgef\u00fchrt, erachtet es der Bundesrat nach wie vor als richtig, die freiwillige Versteuerung nur bez\u00fcglich der eigentlichen Wohnnutzung auszuschliessen. Als Wohnnutzung gilt der Gebrauch als Wohnsitz oder gegebenenfalls f\u00fcr den Wochenaufenthalt. Folglich k\u00f6nnen der Verkauf von Ferienwohnungen sowie der Verkauf und die Vermietung von Garagen und Einzelr\u00e4umen, die nicht eine Nebenleistung zu einer Wohnung darstellen, freiwillig versteuert werden. Der Bundesrat wird die ESTV beauftragen, allf\u00e4llige Unsicherheiten in der Praxis zu kl\u00e4ren. Im \u00dcbrigen hat der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung des R\u00fcckweisungsauftrages zur Mehrwertsteuerreform dem Parlament k\u00fcrzlich eine Pr\u00e4zisierung von Artikel\u00a022 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b des Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt, wonach k\u00fcnftig ausdr\u00fccklich die Wohnnutzung und nicht mehr die Nutzung f\u00fcr private Zwecke die freiwillige Versteuerung ausschliessen soll.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Philipp","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536187613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1354492800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}