{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4062","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Illegaler Handel mit bedrohten Wildtierarten, Tropenholz und anderen umweltsensitiven G\u00fctern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die OECD hat im September 2012 einen Bericht \u00fcber den illegalen Handel mit bedrohten Wildtierarten, Tropenholz und anderen umweltsensitiven G\u00fctern ver\u00f6ffentlicht. Er best\u00e4tigt das wachsende Ausmass und die erschreckenden wirtschaftlichen und \u00f6kologischen Auswirkungen - dies trotz des 1973 in Washington abgeschlossenen \u00dcbereinkommens \u00fcber den internationalen Handel mit gef\u00e4hrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzabkommen, Cites).</p><p>1. Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der OECD-Studie \u00fcber den illegalen Handel mit umweltsensitiven G\u00fctern?</p><p>2. Die Generalversammlung der Interpol sowie \"Rio plus 20 \"haben Wildlife Crimes als \"schwere Verbrechen\" eingestuft und anerkannt, dass illegaler Handel mit bedrohten Arten h\u00e4ufig mit Geldw\u00e4scherei, Korruption, Finanzierung von regionalen Waffenkonflikten einhergeht. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich mit Blick auf den Rohstoffhandels- und Finanzplatz Schweiz? Welchen Beitrag leisten das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft, die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht und die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei zur Bek\u00e4mpfung des illegalen Handels mit umweltsensitiven G\u00fctern?</p><p>3. Wie definiert er die Sorgfaltspflicht von Handelsh\u00e4usern und Finanzinstituten bei Gesch\u00e4ften mit umweltsensitiven G\u00fctern und mit Staaten, die notorisch in den illegalen Handel mit solchen G\u00fctern verwickelt sind?</p><p>4. Wird er an der Parteienkonferenz CoP16 der Cites vom M\u00e4rz 2013 vorschlagen, L\u00e4nder zu bezeichnen, die sich nicht an Auflagen hielten, geforderte Berichte nicht einreichen oder Kontrollen und Ahndung von Verst\u00f6ssen nicht verbessern? Welche Sanktionen sieht er vor?</p><p>5. Wie sorgt er f\u00fcr die Erh\u00f6hung der Transparenz und der Aussagekraft von international abgestimmten Import-Export-Statistiken von Cites-Arten und -Erzeugnissen? Wird er die internationale Vergleichbarkeit entsprechender Schweizer Daten erh\u00f6hen und diese ver\u00f6ffentlichen?</p><p>6. Wird der Bundesrat angesichts des stark angestiegenen illegalen Handels mit einzelnen Cites-Erzeugnissen die physischen Kontrollen in den Flugh\u00e4fen verst\u00e4rken, am Zoll Arten-Sp\u00fcrhunde einsetzen und die Kontrollen der Papiere verbessern?</p><p>7. Die neue Strategie Biodiversit\u00e4t Schweiz sieht vor, \u00fcber das BVET und Bafu hinaus weitere \u00c4mter und Institutionen an der Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Cites-Umsetzung zu beteiligen. Wen wird der Bundesrat noch an Bord holen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat zeigt sich besorgt \u00fcber das Ausmass des illegalen Handels mit umweltsensitiven G\u00fctern. Er unterst\u00fctzt die Bestrebungen auf internationaler Ebene, diesen Handel zu bek\u00e4mpfen. Er setzt dabei vor allem auf die multilateralen Umwelt\u00fcbereinkommen und ihre entsprechenden Instrumente im Export- und Importbereich wie Handelsrestriktionen sowie Deklarationen in Bezug auf Art und Herkunft eines Produkts.</p><p>2./3. In der Schweiz sind nach Artikel\u00a0305bis des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) nur Verm\u00f6genswerte Gegenstand der Geldw\u00e4scherei, die von einem Verbrechen herr\u00fchren. Nach Artikel\u00a010 StGB sind Verbrechen Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Die Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei erh\u00e4lt daher nur Verdachtsmeldungen, wenn die vermutete Vortat ein Verbrechen darstellt. Widerhandlungen gegen das \u00dcbereinkommen vom 3. M\u00e4rz 1973 \u00fcber den internationalen Handel mit gef\u00e4hrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites; SR 0.453) werden nach Artikel\u00a027 Absatz\u00a01 des Tierschutzgesetzes (SR 455) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Es handelt sich dabei also nicht um Verbrechen im Sinne von Artikel\u00a010 StGB. Erl\u00f6se aus solchen Verk\u00e4ufen sind demnach in der Schweiz nicht Gegenstand der Geldw\u00e4scherei. Hingegen k\u00f6nnen mit dem illegalen Handel andere Taten, wie z. B. Bestechung nach Artikel\u00a0322septies StGB, verbunden sein, die ihrerseits als Verbrechen Vortaten zur Geldw\u00e4scherei bilden. Im \u00dcbrigen kann zur Geldw\u00e4scherei im Bereich der Rohstoffe auf die Ausf\u00fchrungen des Bundesrates zu folgenden parlamentarischen Vorst\u00f6ssen verwiesen werden: Motion Wyss Ursula 11.4161, Interpellation Wyss Ursula 12.3138, Postulat F\u00e4ssler-Osterwalder 11.3803 sowie Motion Thanei 11.3118.</p><p>Im Bereich der Korruptionsbek\u00e4mpfung hat die Schweiz die drei wichtigsten internationalen \u00dcbereinkommen ratifiziert, und ihre Anstrengungen gegen die Korruption werden regelm\u00e4ssig im Rahmen von Peer Reviews evaluiert. Ausserdem unterst\u00fctzt die Schweiz die wichtigsten freiwilligen Initiativen, die in Bezug auf die Korruption spezifische Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stellen.</p><p>4. Im Rahmen der \"Compliance\"-Mechanismen von Cites erlassen der St\u00e4ndige Ausschuss von Cites und die Vertragsstaatenkonferenz regelm\u00e4ssig Empfehlungen zu einem partiellen oder vollst\u00e4ndigen Handelsstopp f\u00fcr Vertragsparteien, welche die obligatorischen Jahresberichte nicht abliefern, auf Aufrufe zur Belegung wissenschaftlich untermauerter Handelsquoten nicht reagieren oder andere schwere Verfehlungen gegen Cites-Bestimmungen begehen. Die Schweiz unterst\u00fctzt solche Empfehlungen uneingeschr\u00e4nkt. Im Anhang 2 der Artenschutz-Kontrollverordnung vom 16. Mai 2007 (SR 453.1) sind gest\u00fctzt auf Artikel\u00a021 Absatz\u00a02 der Artenschutzverordnung vom 18. April 2007 (ASchV; SR 453) die mit einem solchen Handelsstopp belegten Vertragsstaaten aufgef\u00fchrt.</p><p>5. Die Schweiz \u00fcbermittelt j\u00e4hrlich die Cites-Import- und -Exportdaten an das Cites-Sekretariat, wie dies durch das \u00dcbereinkommen vorgeschrieben ist. Diese Daten k\u00f6nnen \u00fcber die Website des Cites-Sekretariats (<a href=\"http://www.unep-wcmc-apps.org/citestrade/trade.cfm\">http://www.unep-wcmc-apps.org/citestrade/trade.cfm</a>) eingesehen werden, das damit die internationale Vergleichbarkeit der Daten sicherstellt. Im OECD-Bericht wird u. a. empfohlen, elektronische Bewilligungsverfahren zu f\u00f6rdern. Diese k\u00f6nnten eine schnellere Verf\u00fcgbarkeit und Ver\u00f6ffentlichung der Daten erm\u00f6glichen. Die Schweiz leitet eine vom St\u00e4ndigen Ausschuss von Cites eingesetzte Arbeitsgruppe zur F\u00f6rderung von elektronischen Bewilligungsverfahren. Sie hat dazu verschiedene Pilotprojekte durchgef\u00fchrt und wird voraussichtlich Ende 2014 im Rahmen eines weiteren Pilotprojektes mit Frankreich vollst\u00e4ndig auf den papierlosen Handel mit Cites-Exemplaren umschalten.</p><p>6. Bereits nach Artikel\u00a029 Absatz\u00a01 ASchV sind grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche Cites unterstellten Exemplare einer Dokumentenkontrolle unterworfen. Zus\u00e4tzlich wird gem\u00e4ss Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 der Artenschutz-Kontrollverordnung grunds\u00e4tzlich bei s\u00e4mtlichen Tieren und tierischen Produkten eine physische Kontrolle durchgef\u00fchrt. Auch im Bereich der Passagierkontrollen an den Flugh\u00e4fen arbeitet das Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (BVET) intensiv mit den Zollbeh\u00f6rden zusammen, und es werden regelm\u00e4ssig gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchgef\u00fchrt. Zudem ist das BVET bei der Erarbeitung von Risikoprofilen durch den Zoll im Bereich der Kontrollen des Handels mit Wildtieren und -pflanzen beteiligt. Aktuell ist ein Projekt, welches den Einsatz von Artenschutz-Sp\u00fcrhunden beim Zoll/Grenzwachtkorps an den Schweizer Flugh\u00e4fen vorsieht, in der Evaluationsphase.</p><p>7. Der Aktionsplan zur Strategie Biodiversit\u00e4t Schweiz ist zurzeit in Erarbeitung. Von den 26 Aktionsbereichen widmet sich der Aktionsbereich \"Internationale Zusammenarbeit\" der Koordination der \u00dcbereinkommen zur Biodiversit\u00e4t (z. B. Cites). Die Erarbeitung der Massnahmen im Aktionsplan erfolgt in einem partizipativen Prozess, der f\u00fcr alle Akteure offen ist. Es ist deshalb noch nicht bekannt, welche Institutionen sich f\u00fcr den Aktionsbereich \"Internationale Zusammenarbeit\" interessieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Naef Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550302843)\/","SubmissionDate":"\/Date(1354665600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt"}}