{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4094","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Deutsch-schweizerische Wettbewerbsverzerrungen bei der Mehrwertsteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Einkaufstourismus im nahen Ausland hat stark zugenommen. Nach neuesten Zahlen geben Konsumenten im Ausland j\u00e4hrlich 8 Milliarden Franken aus. Da Deutschland im Gegensatz zu Frankreich, Italien und \u00d6sterreich keine Untergrenze f\u00fcr die R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer kennt, kann auf jeden Einkauf die deutsche Mehrwertsteuer zur\u00fcckgefordert werden. Hingegen muss an der Schweizer Grenze nur auf Betr\u00e4ge \u00fcber 300 Schweizerfranken die Schweizer Mehrwertsteuer geleistet werden. Dies f\u00fchrt dazu, dass auf Eink\u00e4ufen in Deutschland zwischen 0 und 300 Schweizerfranken \u00fcberhaupt keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Die Folge ist eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der Schweizer KMU. Eine R\u00fcckerstattung der ausl\u00e4ndischen Mehrwertsteuer sollte deswegen nur dann m\u00f6glich sein, wenn daf\u00fcr die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt wird. So wird dies auch innerhalb der EU gehandhabt. Bagatellr\u00fcckforderungen, wie sie an der deutschen Grenze get\u00e4tigt werden, bringen nur mehr B\u00fcrokratie, Mehrverkehr und Umweltbelastung.</p><p>Damit die Umgehung der Mehrwertsteuer verhindert werden kann, sollte die deutsche Mehrwertsteuer von 7 Prozent beziehungsweise 19 Prozent nur dann zur\u00fcckerstattet werden d\u00fcrfen, wenn die Schweizer Mehrwertsteuer von 2,5 Prozent beziehungsweise 8 Prozent bezahlt wird. Damit kein EU-Recht verletzt w\u00fcrde, m\u00fcsste dazu die in der Schweiz geltende Mehrwertsteuer-Freigrenze auf das \u00c4quivalent von 175 Euro reduziert werden. Gleichbedeutend w\u00e4re die Einf\u00fchrung einer R\u00fcckerstattungsgrenze von 175 Euro auf deutscher Seite, bei gleichzeitiger Reduktion der Schweizer Mehrwertsteuer-Freigrenze auf denselben Betrag. Mit dieser neuen Regel f\u00fcr die Mehrwertsteuer-R\u00fcckforderung entst\u00fcnden weniger administrative Kosten wegen Bagatellr\u00fcckforderungen auf deutscher Seite, und die Wettbewerbsverzerrung gegen\u00fcber dem Schweizer Gewerbe w\u00fcrde reduziert.</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Besorgnis angesichts des stark zunehmenden Einkaufstourismus, und wie beurteilt er die praktizierte legale Mehrwertsteuer-Umgehung?</p><p>2. Wie steht er zu der vorgeschlagenen L\u00f6sung? Ist eine solche Vereinbarung m\u00f6glich, ohne ausl\u00e4ndisches Recht zu tangieren, oder ist ein Abkommen mit dem betroffenen Land notwendig? </p><p>3. Falls ein Abkommen notwendig w\u00e4re: Wie sch\u00e4tzt der Bundesrat die Chancen auf eine solche Vereinbarung ein?</p><p>4. Sind andere gesetzgeberische Massnahmen denkbar, welche die vollst\u00e4ndige Umgehung der Mehrwertsteuer verhindern w\u00fcrden, ohne dass ausl\u00e4ndisches Recht betroffen w\u00e4re?</p><p>5. Verst\u00f6sst Deutschland mit der wettbewerbsverzerrenden Mehrwertsteuer-Regelung gegen internationales Recht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat teilt die Besorgnis \u00fcber den stark angestiegenen Einkaufstourismus und dessen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Er sieht die Ursachen daf\u00fcr aber vor allem beim nach wie vor starken Franken sowie in der Hochpreisinsel Schweiz und weniger bei der mehrwertsteuerrechtlichen Regelung in Deutschland und der Schweiz.</p><p>2./3./4. Eine doppelte Nichtbesteuerung ausl\u00e4ndischer Eink\u00e4ufe k\u00f6nnte in der Tat zumindest aus theoretischer Sicht vermieden werden, wenn die R\u00fcckerstattung der ausl\u00e4ndischen Mehrwertsteuer von der Bezahlung der Mehrwertsteuer im Heimatstaat abh\u00e4ngig gemacht w\u00fcrde. Solche gegenseitigen Massnahmen setzen jedoch grunds\u00e4tzlich ein Abkommen mit Deutschland voraus. Es ist fraglich, ob das EU-Recht Deutschland \u00fcberhaupt die Kompetenz zum Abschluss eines solchen Abkommens gibt.</p><p>Als EU-Mitgliedstaat kann Deutschland sein Mehrwertsteuergesetz nur innerhalb enger Grenzen autonom gestalten. Die massgebenden Artikel\u00a0146 und 147 der Richtlinie 2006/112/EG \u00fcber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem schreiben die Steuerbefreiung bei Lieferungen von Gegenst\u00e4nden ins EU-Ausland im Gesamtwert von \u00fcber 175 Euro zwingend vor, unabh\u00e4ngig von der Besteuerung im Bestimmungsland. M\u00fcsste die Lieferung von Gegenst\u00e4nden im Gesamtwert von unter 175 Euro an die Besteuerung in der Schweiz gekn\u00fcpft werden, w\u00e4ren komplexe Fragen zu regeln, wie etwa die Behandlung von Gegenst\u00e4nden, die nicht in Deutschland gekauft wurden. Bei der Umsetzung solcher Regelungen w\u00fcrden im Vergleich zum Steuerertrag und Nutzen f\u00fcr die Gesamtwirtschaft der Schweiz unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig hohe Verwaltungskosten anfallen.</p><p>Daraus ergibt sich, dass nur autonome Massnahmen m\u00f6glich sind. So k\u00f6nnte eine Senkung der heute geltenden Wertfreigrenze von 300 Franken bei der Einreise in die Schweiz gepr\u00fcft werden. Diese k\u00f6nnte im Prinzip auf 0 Franken herabgesetzt werden. Eine Senkung der Wertfreigrenze w\u00fcrde indessen zu einer wesentlichen Zunahme der Verzollungen und wohl auch des Schmuggels im Reiseverkehr f\u00fchren. Deshalb w\u00e4re der Dienstleistungsbetrieb der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV) auszubauen und w\u00e4ren zus\u00e4tzliche Massnahmen bei der Kontrollt\u00e4tigkeit zu treffen, was zu einem enormen personellen Mehraufwand bei der EZV f\u00fchren w\u00fcrde. Des Weiteren w\u00e4re mit einer versch\u00e4rften Stauproblematik an den Grenzzollstellen zu rechnen. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine solche L\u00f6sung als nicht zielf\u00fchrend. Aus politischer Sicht w\u00fcrde sich der Bundesrat zudem dem Vorwurf aussetzen, die \"Hochpreisinsel Schweiz\" zus\u00e4tzlich abzuschotten und damit die Konsumierenden im Inland zu benachteiligen.</p><p>Deutschland k\u00f6nnte gem\u00e4ss EU-Richtlinie einen Mindestbetrag f\u00fcr die Mehrwertsteuer-R\u00fcckerstattungen von bis zu 175 Euro einf\u00fchren, um die Grenzzollstellen, welche die Ausfuhr best\u00e4tigen m\u00fcssen, sowie die L\u00e4den, welche die Mehrwertsteuer r\u00fcckerstatten m\u00fcssen, von administrativem Aufwand zu entlasten. Ein solcher Entscheid liegt aber in der alleinigen Kompetenz Deutschlands als souver\u00e4ner Staat.</p><p>5. Die Mehrwertsteuer-Regelung Deutschlands verst\u00f6sst nicht gegen internationales Recht. Sie entspricht der gem\u00e4ss dem Bestimmungslandprinzip vorgesehenen Mehrwertsteuer-Befreiung von Leistungen, deren Konsum im Ausland stattfindet. Das Bestimmungslandprinzip ist zentraler Punkt der OECD-Mehrwertsteuerrichtlinien.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Riklin Kathy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551820600)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355184000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}