{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124099,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124099,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4099","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Kl\u00e4rung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Restfinanzierung bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten analog ELG","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Dialog mit den Kantonen zu pr\u00fcfen, wie die Zust\u00e4ndigkeitsfrage bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten m\u00f6glichst rasch analog ELG im KVG geregelt werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung am 1. Januar 2011 besteht die Problematik der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Restfinanzierung der Pflegekosten gem\u00e4ss Artikel\u00a025a Absatz\u00a05 KVG bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten. Die kantonale Zust\u00e4ndigkeit h\u00e4ngt gem\u00e4ss KVG davon ab, wo die anspruchsberechtigte Person zivilrechtlichen Wohnsitz hat.</p><p>Der zivilrechtliche Wohnsitz eines Heimbewohners bzw. einer Heimbewohnerin richtet sich nach den Artikeln 23 bis 26 ZGB. Bei einem Heimeintritt wechselt der zivilrechtliche Wohnsitz an den Standort des Pflegeheims, wenn sich eine urteilsf\u00e4hige m\u00fcndige Person aus freien St\u00fccken, d. h. freiwillig und selbstbestimmt, zu einem Heimaufenthalt unbeschr\u00e4nkter Dauer entschliesst und \u00fcberdies das Heim und den Aufenthaltsort frei w\u00e4hlt (= neuer Lebensmittelpunkt). Indes wechselt der Wohnsitz bei einem Heimeintritt nicht, wenn es sich um eine Unterbringung im Sinne von Artikel\u00a026 ZGB handelt. In der Rechtsprechung wird darunter verstanden, dass der Heimeintritt nicht nach eigenem Willen erfolgt, sich die betroffene Person nicht selbst nach freiem Willen f\u00fcr den dauerhaften Aufenthalt in der betreffenden Institution respektive in diesem Ort entschieden hat.</p><p>In der interkantonalen Umsetzung ist die Unterscheidung zwischen freiwilligem und unfreiwilligem Pflegeheimeintritt schwierig. Dies f\u00fchrt unter den Kantonen zu Streitigkeiten \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit und f\u00fcr alle Beteiligten - auch und insbesondere f\u00fcr die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner - zu Rechtsunsicherheiten.</p><p>Bis Ende 2007 stellte auch das Erg\u00e4nzungsleistungsgesetz (ELG) bei der Bestimmung der Zust\u00e4ndigkeit zur Ausrichtung der Erg\u00e4nzungsleistungen auf den Wohnsitz ab. Dies f\u00fchrte damals, genau wie jetzt bei der Pflegefinanzierung, zu grossen Umsetzungsproblemen und Rechtsstreitigkeiten, sodass sich das Bundesgericht mehrmals mit der Problematik besch\u00e4ftigen musste. Per 1. Januar 2008 wurde die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Ausrichtung von Erg\u00e4nzungsleistungen im Falle eines Heimaufenthalts im ELG neu geregelt: Demnach begr\u00fcndet der Eintritt in ein Pflegeheim bei der Ausrichtung von Erg\u00e4nzungsleistungen - auch wenn der zivilrechtliche Wohnsitz wechselt - keine neue Zust\u00e4ndigkeit. Mit dieser klaren Regelung herrscht nun Rechtssicherheit.</p><p>Auch f\u00fcr den Bereich der Pflegefinanzierung dr\u00e4ngen sich angesichts der aktuell \u00e4usserst unbefriedigenden Situation eine solche Kl\u00e4rung und die Schaffung von Rechtssicherheit auf. Aus diesem Grund wird der Bundesrat hiermit beauftragt, im Dialog mit den Kantonen zu pr\u00fcfen, wie die Zust\u00e4ndigkeitsfrage bei ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalten m\u00f6glichst rasch gekl\u00e4rt und analog ELG im KVG geregelt werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Stellungnahme des Bundesrates gilt auch f\u00fcr das Postulat Heim 12.4051.</p><p>Der Bundesrat ist sich des Problems der Restfinanzierung bei ausserkantonalen Aufenthalten bewusst. Diese Frage wurde mit den Kantonen namentlich im Dialog Nationale Gesundheitspolitik behandelt. In diesem Rahmen wurde vorgeschlagen, dass das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren die Diskussionen weiterf\u00fchren und unter anderem diese Problematik unter Ber\u00fccksichtigung des gesetzlichen Rahmens und der Systematik des Bundesgesetzes vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) pr\u00fcfen sollen. Dies bedeutet aus Sicht des Bundesrates insbesondere, dass die Restfinanzierung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend durch die Kantone sicherzustellen ist. Der Bundesrat ist bereit, diese Frage auf der Basis von Vorschl\u00e4gen, welche von den Kantonen unterst\u00fctzt werden und im Einklang mit dem KVG sind, wiederaufzunehmen, und beantragt daher die Annahme des Postulates.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposal":18,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1465776000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809262260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355184000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}