{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124126,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124126,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4126","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Bestimmung des Invalidit\u00e4tsgrades. Von der Fiktion zur\u00fcck zur Realit\u00e4t","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung von Artikel\u00a016 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts vorzulegen und dabei das Kriterium \"ausgeglichene Arbeitsmarktlage\" f\u00fcr die Bestimmung des Invalidit\u00e4tsgrades zu eliminieren.</p>","ReasonText":"<p>Die Sozialversicherungen (IV, Unfallversicherung und berufliche Vorsorge) bestimmen den Invalidit\u00e4tsgrad einer versicherten Person mit gesundheitlichen Problemen, indem sie das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person nach Eintritt der Invalidit\u00e4t und nach Durchf\u00fchrung der medizinischen Behandlung und allf\u00e4lliger Eingliederungsmassnahmen durch eine ihr zumutbare T\u00e4tigkeit bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen k\u00f6nnte, in Beziehung setzen zum Erwerbseinkommen, das sie erzielen k\u00f6nnte, wenn sie nicht invalid geworden w\u00e4re.</p><p>Nun ist aber eine ausgeglichene Arbeitsmarktlage seit Jahrzehnten keine wirtschaftliche Tatsache mehr, sondern nur noch reine Fiktion.</p><p>Somit m\u00fcssen sich Personen mit gesundheitlichen Problemen wehren gegen die Festsetzung eines theoretischen Erwerbseinkommens, das sie laut einer Statistik im luftleeren Raum erzielen k\u00f6nnten. Zugleich wissen sie, dass sie keine Arbeit finden werden, schon gar nicht eine Arbeit, mit der sie das urspr\u00fcngliche Erwerbseinkommen erzielen k\u00f6nnten. Wenn sie auch keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung mehr erhalten, m\u00fcssen sie entweder mit einem Einkommen auskommen, das viel tiefer ist als das Einkommen, auf dem der Invalidit\u00e4tsgrad berechnet wurde, oder sie sind auf Sozialhilfe angewiesen.</p><p>Die Missbrauchsbek\u00e4mpfung steht hier nicht zur Diskussion. Aber es macht unabh\u00e4ngig davon keinen Sinn, einerseits die berufliche Wiedereingliederung, die die Realit\u00e4t der Arbeitsmarktlage ber\u00fccksichtigen muss, zu forcieren und andererseits den Invalidit\u00e4tsgrad mithilfe von rein theoretischen Annahmen zu bestimmen.</p><p>Deshalb fordere ich den Bundesrat auf, die Gesetzgebung so anzupassen, dass den realen Verdienstm\u00f6glichkeiten einer invaliden Person Rechnung getragen wird, wobei diese Person selbstverst\u00e4ndlich alles unternehmen muss, um ein Erwerbseinkommen zu erzielen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Kriterium \"ausgeglichene Arbeitsmarktlage\" in Artikel\u00a016 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) dient als Referenz zur Sicherstellung einer gesamtschweizerisch und zeitlich einheitlichen Anwendungspraxis. Damit kann gepr\u00fcft werden, ob die versicherte Person unter Ber\u00fccksichtigung ihres Gesundheitszustands in der Lage ist, einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachzugehen. Die Tatsache, ob die versicherte Person tats\u00e4chlich einen Arbeitgeber findet oder nicht, fliesst jedoch nicht in die Beurteilung mit ein.</p><p>Die Arbeitsmarktlage ist ausgeglichen, wenn das Angebot und die Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften im Gleichgewicht sind und der Arbeitsmarkt auch ein breites Stellenspektrum abdeckt. Die Erwerbsm\u00f6glichkeiten der versicherten Personen m\u00fcssen so weit als m\u00f6glich unabh\u00e4ngig von konjunkturellen Schwankungen beurteilt werden, und zwar aufgrund der Verh\u00e4ltnisse auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt innerhalb der infrage kommenden Branchen, in denen eine Erwerbst\u00e4tigkeit zumutbar ist. Zeigt sich, dass ein Angebot einzig aufgrund einer sehr g\u00fcnstigen Arbeitsmarktlage m\u00f6glich ist, so kann die zumutbare Erwerbst\u00e4tigkeit nicht danach beurteilt werden. In diesem Fall ist von den wirklichen M\u00f6glichkeiten bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage auszugehen.</p><p>Bei der Berechnung des Invalidit\u00e4tsgrades wird auf das Kriterium \"ausgeglichene Arbeitsmarktlage\" zur\u00fcckgegriffen, um den strukturellen (und nicht den konjunkturellen) Ver\u00e4nderungen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen, beispielsweise der Produktivit\u00e4tssteigerung oder dem Rentabilit\u00e4ts- und Kostendruck. Diese Faktoren k\u00f6nnten die Integration der versicherten Person in das Unternehmen erschweren oder gar verunm\u00f6glichen und haben deshalb auch einen Einfluss auf den Leistungsanspruch der versicherten Person. Der geltende Wortlaut von Artikel\u00a016 ATSG entspricht also genau den W\u00fcnschen der Motion.</p><p>Der Anwendungsbereich des Kriteriums wurde pragmatisch festgelegt und hat bis heute keine namhaften Probleme verursacht. Der Bundesrat erachtet eine \u00c4nderung daher nicht als notwendig.</p><p>M\u00fcsste man, wie in der Motion vorgeschlagen, den konjunkturellen Ver\u00e4nderungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen, h\u00e4tte eine versicherte Person phasenweise Anspruch auf eine Rente und phasenweise nicht. Die Entscheide der IV und der anderen Sozialversicherungen, die diesen Begriff ebenfalls verwenden, k\u00f6nnten sich dann auf keine objektive Grundlage mehr st\u00fctzen. Die IV hat die Aufgabe, zu beurteilen, welche Eingliederungsmassnahmen f\u00fcr eine versicherte Person am besten geeignet sind. Dieser Auftrag k\u00f6nnte nicht mehr erf\u00fcllt werden, wenn die konjunkturellen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssten. Die IV muss auf stabilen Grundlagen arbeiten k\u00f6nnen, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, bei denen eine Wiedereingliederung h\u00e4ufig nur durch langfristige Massnahmen erreicht werden kann.</p><p>Eine \u00c4nderung bez\u00fcglich des Kriteriums \"ausgeglichene Arbeitsmarktlage\", wie dies die Motion w\u00fcnscht, w\u00fcrde den Auftrag der IV ausweiten: Die IV k\u00f6nnte dazu verpflichtet werden, die versicherten Personen effektiv wieder einzugliedern, was heute nicht erwartet wird. Die IV hat bislang lediglich die Aufgabe, die versicherten Personen auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vorzubereiten, und nicht, in jedem Fall eine Arbeitsstelle f\u00fcr sie zu finden. H\u00e4tte die IV auch den Auftrag, f\u00fcr jede versicherte Person einen Arbeitsplatz zu finden, w\u00fcrde den versicherten Personen, die keine Stelle finden, aus v\u00f6llig invalidit\u00e4tsfremden Gr\u00fcnden ein Anspruch auf eine Rente zuerkannt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361923200000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1715865148560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355270400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen"}}