{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4128","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist DVB-T keine f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Technologie?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss m\u00fcndlicher Mitteilung des Bakom, von der Vizedirektorin, Frau Nancy Waylander-Bigler, am 23. August 2012 anl\u00e4sslich des Radioday im WTC in Z\u00fcrich wie dem Leiter Medien, Herr Marcel Regnotto, anl\u00e4sslich des Jahresgespr\u00e4chs vom 21. November 2012 bei Tele 1 in Luzern, entspricht die Verbreitungstechnologie DVB-T nicht einer zukunftsgerichteten Technologie und ist daher nicht f\u00f6rderungsw\u00fcrdig.</p><p>In der Interpellation M\u00fcri 12.3145 ist DVB-T in der Antwort auf Frage 5 klar als f\u00f6rderungsw\u00fcrdig aufgef\u00fchrt.</p><p>1. Wie erkl\u00e4rt sich der Bundesrat die gegenteiligen \u00c4usserungen des Bakom vom 23. August und 21. November 2012 durch die Vizedirektorin und den Leiter Medien?</p><p>2. Welche Technologie erscheint ihm als f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Verbreitungstechnologie f\u00fcr Regional-TV, wenn wie am Beispiel der Kantone Uri und Schwyz \u00fcber weite Gebiete kein Kabelnetz vorhanden ist und DSL f\u00fcr TV zu langsam ist?</p><p>3. Betrachtet er DVB-T mit seiner Verbreitung in ganz Westeuropa, in Russland, Afrika und Australien und mit seiner zuk\u00fcnftigen Weiterentwicklung zu DVB-T2 und HbbTV nicht als zukunftsgerichtet?</p><p>4. Wie soll der TV-Konsument, der keinen Kabel- und keinen DSL-Anschluss hat, da technisch oder finanziell nicht m\u00f6glich, sein angestammtes Regional-TV, welches er mit Konzessionsgeb\u00fchren mitfinanziert, empfangen, analog der M\u00f6glichkeit wie bei den SRG-Programmen?</p><p>5. Ist DAB / DAB plus, das funktionell hinter DVB-T/DVB-T2 steht und in der EU weitaus den geringeren Anteil aufweist, aus der Sicht des Bundesrates zukunftsgerichtet und f\u00f6rderungsw\u00fcrdig?</p><p>6. Wer entscheidet, was eine zukunftsgerichtete, f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Technologie ist?</p><p>7. Was soll mit den aufgef\u00fchrten 14,6 Millionen Franken aus Sicht des Bundesrates gef\u00f6rdert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Konzessionierte Veranstalter sollen bei der Einf\u00fchrung neuer Verbreitungstechnologien unterst\u00fctzt werden (Art. 58 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen vom 24. M\u00e4rz 2006, RTVG; SR 784.40). Investitionsbeitr\u00e4ge k\u00f6nnen f\u00fcr jene Technologien ausgerichtet werden, denen f\u00fcr die k\u00fcnftige Verbreitung von Programmen \"eine grosse Bedeutung\" zukommt (Art. 50 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. M\u00e4rz 2007, RTVV; SR 784.401). In Artikel\u00a011 der Verordnung des UVEK \u00fcber Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) sind die f\u00f6rderungsw\u00fcrdigen Technologien festgehalten. Heute f\u00e4llt einzig DAB bzw. das verbesserte DAB plus (Digitalradio) darunter; die beiden Technologien DVB-T und DVB-H sind anl\u00e4sslich der Revision vom 7. November gestrichen worden. Im Gegensatz zu DAB plus haben sich diese TV-Technologien in der Schweiz nicht durchgesetzt. Den Empfang von drahtlos-terrestrischen digitalen TV-Signalen (DVB-T) nutzen laut Studien nur gerade drei bis vier Prozent der Haushalte, und dies erst noch mit sinkender Tendenz. Eine F\u00f6rderung l\u00e4sst sich deshalb rechtlich nicht l\u00e4nger rechtfertigen, da dieser Technologie die geforderte grosse Bedeutung f\u00fcr die Schweiz nicht zukommt.</p><p>1. Die in der Interpellation erw\u00e4hnten \u00c4usserungen des Bakom k\u00fcndigten die inzwischen in Kraft getretene \u00c4nderung der UVEK-Verordnung an. Denn in den vier Jahren, w\u00e4hrend denen eine digitale drahtlos-terrestrische TV-Verbreitung finanziell vom Bund unterst\u00fctzt wurde, ging mit Ausnahme von L\u00e9man Bleu in Genf kein einziges Gesuch von einer privaten TV-Station f\u00fcr eine dauerhafte DVB-T-Verbreitung ein. Dass DVB-T in der schweizerischen Fernsehwelt nur eine untergeordnete Rolle spielt, hielt der Bundesrat schon in seiner Antwort vom 25. April 2012 auf die Interpellation 12.3145 fest. In der Folge unterzog das Bakom die Investitionshilfe f\u00fcr die DVB-T-Verbreitung einer grunds\u00e4tzlichen \u00dcberpr\u00fcfung und beantragte dem UVEK aus den obengenannten Gr\u00fcnden die Streichung von DVB-T in der UVEK-Verordnung.</p><p>2. Die Schweiz ist mit einer Kabelnetzversorgung von 80 Prozent der Haushalte ein Kabelnetzland. Immer wichtiger werden zudem Angebote \u00fcber traditionelle Telekominfrastrukturen und Glasfaseranschl\u00fcsse (Fernsehen \u00fcber Internetprotokoll, IPTV). Unter der Leitung des Bakom bietet ferner die Arbeitsgruppe NGA (Next Generation Access, Zugangsnetze der neuesten Generation) Gemeinden und Regionen Hilfeleistungen bei der Verbesserung der Breitbandversorgung (<a href=\"http://www.hochbreitband.ch\">www.hochbreitband.ch</a>). Die zunehmende Erschliessung der Schweiz mit leitungsgebundenen und drahtlosen Hochbreitband-Infrastrukturen schafft auch f\u00fcr die Verbreitung von Fernsehprogrammen neue M\u00f6glichkeiten.</p><p>3. Insbesondere in grossr\u00e4umigen Regionen mit geringer Kabelnetzversorgung stellten DVB-T und DVB-T2 bislang eine der wenigen tauglichen Alternativen zum Satellitenempfang dar. So wurde DVB-T beispielsweise in Frankreich, Spanien, Portugal, Grossbritannien oder in den osteurop\u00e4ischen Staaten ausgebaut. In L\u00e4ndern mit traditionell starken Kabelnetzen wie Belgien oder Holland konnte sich die drahtlos-terrestrische DVB-T-Technologie jedoch nie durchsetzen. In Deutschland mit einer ansprechenden DVB-T-Durchdringung hat RTL soeben entschieden, per Ende 2014 auf die DVB-T-Verbreitung zu verzichten, und mit einem R\u00fcckzug weiterer privater Fernsehstationen wird gerechnet.</p><p>4. In der Schweiz werden konzessionierte regionale TV-Programme vorab \u00fcber Leitungen/Kabel verbreitet. Den Veranstaltern steht es aber frei, dar\u00fcber hinaus eine digitale drahtlos-terrestrische Verbreitung zu beantragen. Die Streichung von DVB-T in der UVEK-Verordnung bezieht sich nicht auf die Nutzung von DVB-T, sondern einzig auf die Subventionierung. Wie unter Ziffer 2 ausgef\u00fchrt, werden Breitbandinfrastrukturen in absehbarer Zeit auch in Berg- und Randgebieten verbesserte Verbreitungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr TV-Programme bieten.</p><p>5. DAB plus wird k\u00fcnftig die wichtigste Verbreitungstechnologie f\u00fcr Radioprogramme sein. In der Schweiz stehen mehr als eine Million DAB/DAB-plus-Ger\u00e4te in den Haushalten; in gewissen Regionen sind \u00fcber 40 Programme \u00fcber DAB plus empfangbar, und der Netzausbau schreitet z\u00fcgig voran. Das Digitalradio d\u00fcrfte in absehbarer Zeit das analoge UKW abl\u00f6sen. In gewissen L\u00e4ndern wie Grossbritannien, D\u00e4nemark, Norwegen oder Schweden bestehen bereits konkrete Abschaltszenarien f\u00fcr UKW. Eine F\u00f6rderung von DAB plus in der Schweiz ist somit sehr zukunftsgerichtet.</p><p>6./7. Das UVEK definiert die f\u00f6rderungsw\u00fcrdigen Technologien und z\u00e4hlt heute einzig DAB plus dazu (Art. 11 der Verordnung des UVEK \u00fcber Radio und Fernsehen). Entsprechend werden die daf\u00fcr ausgeschiedenen Mittel f\u00fcr diese Verbreitungstechnologie eingesetzt. Sollten sich neue, bisher nicht bekannte Verbreitungstechnologien als f\u00f6rderungsw\u00fcrdig erweisen, kann die UVEK-Verordnung entsprechend angepasst werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcri Felix","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488774443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355270400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}