{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124136,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124136,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4136","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Spitzensport zulasten der Arbeitslosenversicherung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass im professionellen schweizerischen Spitzensport - insbesondere in der zweitobersten Fussball-Liga (Challenge League) - Spieler von ihren Clubs mittels folgenden Finanzierungsmodells angestellt werden: Man einigt sich auf ein h\u00f6heres Sal\u00e4r, nimmt die Anstellung aber lediglich auf Teilzeitbasis vor und l\u00e4sst sich die Differenz von der Arbeitslosenversicherung finanzieren?</p><p>2. Trifft es zu, dass dieses Finanzierungsmodell von den Arbeitslosenkassen der einzelnen Kantone zum Teil h\u00f6chst unterschiedlich angewendet wird?</p><p>3. H\u00e4lt es der Bundesrat f\u00fcr gesetzeskonform und im Sinne des Gesetzgebers, dass professioneller Spitzensport von der Arbeitslosenversicherung \"quersubventioniert\" wird? </p><p>4. Ist er gewillt, in den Kantonen f\u00fcr eine einheitliche Praxis bez\u00fcglich der \"Teilfinanzierung von Berufssportlern \u00fcber die Arbeitslosenversicherung\" zu sorgen, nicht zuletzt auch deshalb, damit der sportliche Wettbewerb dadurch nicht verf\u00e4lscht wird?</p>","ReasonText":"<p>Mit diesem Finanzierungstrick zulasten der ALV versuchen offensichtlich Fussballclubs, teure Spieler zu engagieren, die ihre wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit \u00fcbersteigen. Insbesondere sollen auf diese Weise Spielertransfers aus der obersten Liga oder aus dem Ausland erm\u00f6glicht werden, unter Besitzstandswahrung des urspr\u00fcnglichen Sal\u00e4rs des betreffenden Spielers. In der Fussballbranche h\u00e4lt sich gar die Behauptung, dass die ALV zum festen Bestandteil f\u00fcr die Sal\u00e4rierung von Challenge-League-Spielern geworden sei und dieses System weit \u00fcber das Stadium von Einzelf\u00e4llen hinausgehe. Diese Praxis vertr\u00e4gt sich meines Erachtens weder mit Sinn und Zweck des Bundesgesetzes \u00fcber die Arbeitslosenversicherung noch mit den Normen der Ethik im Sport.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das vom Interpellanten skizzierte Szenario ist denkbar.</p><p>Bei dem in der Interpellation angesprochenen Beispiel geht es um einen sogenannten Zwischenverdienst. Dabei bezahlt die Arbeitslosenversicherung (ALV) der arbeitslosen Person anstatt des vollen Taggelds lediglich eine Entsch\u00e4digung, zus\u00e4tzlich zu dem von der arbeitslosen Person aus dem Zwischenverdienst erzielten Lohn. Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Auszahlung dieser Entsch\u00e4digung soll einen Anreiz bilden, dass arbeitslose Versicherte im Hinblick auf die Reintegration vor\u00fcbergehend auch eine schlechter bezahlte Stelle annehmen.</p><p>Mit Bezug auf das skizzierte Szenario im Profifussball ist festzuhalten, dass versicherte Berufssportler (Fussballer, Hockeyspieler usw.) gleich behandelt werden wie die Versicherten aller anderen Berufsgruppen. Das folgende Beispiel zeigt, wie der Zwischenverdienst im Profifussball zur Anwendung kommen kann:</p><p>Beispiel: Ein Spieler ist bei einem Super-League-Verein angestellt und bezieht einen sozialversicherungspflichtigen Lohn von 12 000 Franken pro Monat. Er wird vom bisherigen Verein entlassen, meldet sich bei der ALV an und beansprucht Arbeitslosenentsch\u00e4digung (ALE). Weil er die Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt, erh\u00e4lt er ALE. Der maximale monatliche versicherte Verdienst betr\u00e4gt 10 500 Franken, davon erh\u00e4lt der Spieler 80 Prozent, da er Kinder hat. Seine monatliche Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt somit 8400 Franken. Nun interessiert sich ein Challenge-League-Verein f\u00fcr den Spieler und engagiert ihn zu einem Monatslohn von 5000 Franken. Der Spieler muss diese Stelle im Sinne der Schadenminderungspflicht annehmen. Der neue Lohn des Spielers ist tiefer als seine Entsch\u00e4digung aus der ALV, weshalb die neue Stelle als Zwischenverdienst gewertet wird und ihm die Differenz kompensiert wird. Die Berechnung erfolgt folgendermassen:</p><p>versicherter Verdienst: 10 500 Franken</p><p>minus Zwischenverdienst: 5000 Franken</p><p>ergibt: 5500 Franken,</p><p>davon erh\u00e4lt er von der ALV 80 Prozent: 4400 Franken. </p><p>Das Beispiel zeigt die Vorteile des Instruments des Zwischenverdienstes: Der Versicherte, hier der Fussballspieler, hat insgesamt ein Einkommen von 9400 Franken (also mehr, als wenn er nur arbeitslos w\u00e4re). Die ALV spart dank dem Zwischenverdienst 4000 Franken an Entsch\u00e4digung.</p><p>Wie jede andere arbeitslose Person muss ein arbeitsloser Sportler stets s\u00e4mtliche Anspruchsvoraussetzungen und Pflichten erf\u00fcllen, um ALE oder aber Leistungen der ALV bei der Aus\u00fcbung eines Zwischenverdienstes beziehen zu k\u00f6nnen.</p><p>Haben die Vollzugsstellen der ALV Zweifel, ob eine ungerechtfertigte Beanspruchung des Zwischenverdienstes vorliegt, sind sie verpflichtet, mithilfe von verschiedenen Instrumenten die allf\u00e4llige Unrechtm\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen und einen Anspruch auf ALE (bzw. eine Entsch\u00e4digung aus Zwischenverdienst) gegebenenfalls abzulehnen.</p><p>2. Die Vollzugsstellen der ALV betrachten jeden Fall eines arbeitslosen Sportlers individuell. Ein Anspruch auf ALE resp. auf Leistungen im Falle eines Zwischenverdienstes besteht nur, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erf\u00fcllt sind. Sollte sich der betroffene Spieler ungerecht behandelt f\u00fchlen, so kann er gegen den Entscheid Einsprache oder Beschwerde erheben. Dasselbe Recht steht dem Seco zu, falls es zum Schluss kommt, dass die Vollzugsstelle eine Fehlbeurteilung getroffen hat. Im Rahmen seiner Funktion als Aufsichtsbeh\u00f6rde der ALV macht das Seco Revisionen in den Vollzugsstellen. Auch der Zwischenverdienst ist Gegenstand dieser Revisionen.</p><p>3. Die Bezahlung von Kompensationszahlungen bei der Aus\u00fcbung eines Zwischenverdienstes ist auch bei Profifussballern gesetzeskonform und im Sinne einer raschen und dauerhaften Reintegration. Ein Blick in die aktuelle Arbeitslosenstatistik zeigt folgendes Bild: </p><p>- Angemeldet bei der Arbeitslosenversicherung sind aktuell 91 Fussballer.</p><p>- Davon anspruchsberechtigt sind 67 Fussballer.</p><p>- ALV-Entsch\u00e4digungen aus Zwischenverdienst beziehen 26 Fussballer.</p><p>Zum Vergleich: Ende Dezember 2012 beanspruchten insgesamt rund 27 000 Personen Zahlungen aus Zwischenverdienst. Vor dem Hintergrund dieser Gr\u00f6ssenordnung ist der Anteil der betroffenen Fussballer einerseits sehr klein, und es kann anderseits nicht von einer systematischen Quersubventionierung von Sportvereinen durch die ALV gesprochen werden.</p><p>4. Von einer Verf\u00e4lschung des sportlichen Wettbewerbs durch die Arbeitslosenversicherung kann keine Rede sein. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) gesetzeskonform erfolgt. Die Vollzugsstellen sind angehalten, jeden Fall individuell zu pr\u00fcfen und die sich aus der Pr\u00fcfung ergebenden Entscheide zu treffen. Der Bundesrat h\u00e4lt aus den genannten Gr\u00fcnden am Prinzip des dezentralen Vollzugs des Avig fest. Denn er ist \u00fcberzeugt, dass somit den Zielen der Arbeitslosenversicherung am besten entsprochen werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690542209047)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355270400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}