{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124176,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124176,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4176","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Spitalfinanzierung. Betriebsvergleiche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit Inkraftsetzung des KVG 1996 hat der Bundesrat den Auftrag, unter zugelassenen Spit\u00e4lern Betriebsvergleiche vorzunehmen. Um eine Konzentration voranzutreiben und die Qualit\u00e4t des Angebots im Interesse der obligatorisch Versicherten zu verbessern, sind transparente Leistungsverh\u00e4ltnisse unumg\u00e4nglich.</p><p>Mit der Spitalfinanzierungsvorlage wurde der Auftrag, Betriebsvergleiche endlich durchzusetzen, mit detaillierten Gesetzesgrundlagen in die Tat umgesetzt. Artikel\u00a049 Absatz\u00a07 KVG legt fest, dass Spit\u00e4ler eine einheitliche Methode zur Ermittlung ihrer Betriebs- und Investitionskosten anzuwenden haben. In Absatz\u00a08 wird dann best\u00e4tigt, dass der Bundesrat Betriebsvergleiche zwischen Spit\u00e4lern anordnet und diese ver\u00f6ffentlicht. Die Verordnung \u00fcber die Kosten- und Leistungsermittlung nimmt in Artikel\u00a08 Bezug auf Artikel\u00a049 Absatz\u00a07 KVG und schreibt nach Artikel\u00a010 vor, dass die Spit\u00e4ler eine Anlagebuchhaltung zu f\u00fchren haben.</p><p>Um faire und objektive Betriebsvergleiche \u00fcberhaupt durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, ist eine einheitliche Buchf\u00fchrung unumg\u00e4nglich. Pauschalisierte Investitionskosten entsprechen zudem nicht dem KVG. Offensichtlich fehlen z. B. nach wie vor einheitliche Kriterien f\u00fcr die vorgeschriebene Anlagebuchhaltung. Auf ungen\u00fcgenden Grundlagen ist es nicht m\u00f6glich, den gesetzlichen Auftrag von schweizweiten Betriebsvergleichen nach Artikel\u00a049 Absatz\u00a08 KVG durchzuf\u00fchren. Nachdem der obligatorisch Versicherte seit 1996 auf Betriebsvergleiche der Spit\u00e4ler wartet, ist seit 2007 die neue Spitalfinanzierung gesetzlich in Kraft, aber der Auftrag nach wie vor nicht erf\u00fcllt.</p><p>1. Welche M\u00e4ngel m\u00fcssen noch beseitigt werden, um den gesetzlichen Auftrag der Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Spit\u00e4lern erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen?</p><p>2. Besteht eine einheitliche Rechnungslegung mit Anlagebuchhaltung, Abschreibungen usw., welche objektive Betriebsvergleiche zul\u00e4sst? Wenn nein, wie bzw. mit welchen Massnahmen w\u00e4re dieser mangelhafte Zustand zu korrigieren?</p><p>3. Innerhalb welcher Frist beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag nach Artikel\u00a049 Abs\u00e4tze 7 und 8 KVG zu erf\u00fcllen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Betriebsvergleiche sind ein Instrument zur Verbesserung der Transparenz. Sie dienen vor allem der Information der Versicherten und bei einem anstehenden Spitalaufenthalt den zuweisenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten. Die Kantone ihrerseits erhalten vergleichbare Angaben von Spit\u00e4lern und Pflegeheimen im Kanton und in anderen Kantonen. Diese Informationen k\u00f6nnen sie bei ihrer Spital- und Pflegeheimplanung verwenden. Aussagekr\u00e4ftige Betriebsvergleiche sind nur m\u00f6glich, wenn sich die Daten zu den Kosten und zur Ergebnisqualit\u00e4t auf die gleichen Leistungen beziehungsweise Patienten- und Patientinnengruppen sowie auf die gleiche Zeitperiode beziehen.</p><p>Im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Beratungsfirma Ernst &amp; Young und dem Winterthurer Institut f\u00fcr Gesundheits\u00f6konomie, eine Konzept- und Machbarkeitsstudie f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Betriebsvergleichen durch den Bundesrat erarbeitet. In die Arbeiten eingeflossen sind die Inputs einer Begleitgruppe, in der die Stakeholder vertreten waren. Quintessenz der Studie ist der Vorschlag f\u00fcr ein Messkonzept. Zudem werden die noch zu l\u00f6senden Fragen dargelegt.</p><p>Gem\u00e4ss Konzept k\u00f6nnen als Erstes Betriebsvergleiche zwischen den Akutspit\u00e4lern durchgef\u00fchrt werden. In Bezug auf die zu ver\u00f6ffentlichenden Kostendaten stehen verschiedene M\u00f6glichkeiten offen. Von den Experten untersucht wurden die Datenquellen Swiss DRG, das Itar-K-Modell (Integriertes Tarifmodell Kostentr\u00e4gerrechnung) von \"H-plus - Die Spit\u00e4ler der Schweiz\" und die Krankenhaus-Statistik des Bundesamtes f\u00fcr Statistik. Jeder Ansatz hat Vor- und Nachteile. Die Arbeiten in diesem Bereich m\u00fcssen weitergef\u00fchrt und vertieft werden, bevor \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung der Kostendaten entschieden werden kann. Zur Abbildung der medizinischen Ergebnisqualit\u00e4t schlagen die Experten eine Ver\u00f6ffentlichung auf der Grundlage der vom BAG bereits seit einiger Zeit publizierten Qualit\u00e4tsindikatoren der Schweizer Akutspit\u00e4ler und des Messsets des Nationalen Vereins f\u00fcr Qualit\u00e4tsentwicklung in Spit\u00e4lern und Kliniken ANQ vor. Die Datenerhebung, -plausibilisierung und -verarbeitung sowie die Auswertung nehmen Zeit in Anspruch. F\u00fcr den akutsomatischen Bereich k\u00f6nnte eine erste Auswertung der zur Verf\u00fcgung stehenden Daten im Jahre 2014 vorgenommen werden. Die Integration von Betriebsvergleichen in den Bereichen Psychiatrie, Rehabilitation, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime ins vorgeschlagene Konzept ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. In diesen Bereichen sind die Arbeiten zur Bereitstellung der erforderlichen Indikatoren noch nicht weit fortgeschritten.</p><p>2. Mit der Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) hat der Bundesrat die Ziele und den Rahmen der Kostenermittlung definiert. Die Ermittlung der Betriebs- und Investitionskosten und die Erfassung der Leistungen nach einheitlicher Methode sind die Aufgabe der Spit\u00e4ler. Mit dem Handbuch Rekole hat \"H plus - Die Spit\u00e4ler der Schweiz\" denn auch eine Branchenl\u00f6sung f\u00fcr das betriebliche Rechnungswesen im Spital geschaffen, welche bereits heute zur Anwendung kommt.</p><p>3. Im Hinblick auf die Ver\u00f6ffentlichung von Betriebsvergleichen durch den Bundesrat sind die Arbeiten in Angriff genommen und Ans\u00e4tze erarbeitet worden (vgl. Antwort zu Frage 1). Es gilt nun - unter Einbezug der betroffenen Stakeholder - zu kl\u00e4ren, wie und in welchen Fristen eine Umsetzung erfolgen kann. Mit einer Publikation kann fr\u00fchestens 2015 gerechnet werden. Bereits jetzt steht aber die Publikation \"Kennzahlen der Schweizer Spit\u00e4ler\" zur Verf\u00fcgung, welche das BAG regelm\u00e4ssig ver\u00f6ffentlicht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1362700800000)\/","SubmittedBy":"Bortoluzzi Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690492667860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355356800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}