{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124177,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124177,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4177","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sind die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Zweitwohnungssteuer ausreichend?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In mehreren Gemeinden und einzelnen Kantonen wird \u00fcber die Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer diskutiert. Die Gemeinde Silvaplana will eine Zweitwohnungssteuer konkret einf\u00fchren. Der Fall ist beim Bundesgericht h\u00e4ngig. </p><p>Bestehen aus Sicht des Bundesrates innerhalb des Bundesrechts Normen, die die Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer auf Kantons- und/oder Gemeindeebene erschweren/verhindern? Wenn ja, ist der Bundesrat gewillt, die Schranken zu beseitigen?</p>","ReasonText":"<p>In unserem Nachbarland Deutschland ist die Zweitwohnungssteuer seit Jahren in vielen Gemeinden Realit\u00e4t. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat sie explizit zugelassen. In der Schweiz sind die Rahmenbedingungen zweifellos anders, die Anliegen der Bef\u00fcrworter sind jedoch sehr \u00e4hnlich. Mithilfe der Zweitwohnungssteuer soll f\u00fcr die Eigent\u00fcmer von Zweitwohnungen ein Anreiz geschaffen werden, die Zweitwohnungen m\u00f6glichst stark selbst oder fremd zu belegen. Dies w\u00fcrde eine effizientere Nutzung der vorhandenen (touristischen) Infrastrukturen erm\u00f6glichen und zudem den Landverbrauch reduzieren. Da in mehreren Tourismusregionen Land bereits heute ein sehr knappes Gut ist und eine effizientere Nutzung der Infrastrukturen tiefere Kosten und einen geringeren Verbrauch erm\u00f6glicht, macht es Sinn, den Gemeinden den Weg zur Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer nicht zu verbauen. Dabei sollte allerdings ber\u00fccksichtigt werden, dass die Anliegen der betroffenen Gemeinden im Vordergrund stehen m\u00fcssen. Es sind die Gemeinden, die am besten wissen d\u00fcrften, welches Instrument zur L\u00f6sung bestehender raumplanerischer Probleme am besten dient. Aufgabe \u00fcbergeordneter politischer Organe sollte es sein, den Gemeinden geeignete Instrumente zur Verf\u00fcgung zu stellen oder zumindest nicht zu verunm\u00f6glichen. Vor dem dargelegten Hintergrund w\u00e4re es zu begr\u00fcssen, wenn Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 Buchstabe\u00a0c des Raumplanungsgesetzes in das geplante Zweitwohnungsgesetz \u00fcberf\u00fchrt w\u00fcrde. Nach dieser Bestimmung haben Kantone und Gemeinden Massnahmen zu einer besseren Auslastung bestehender kalter Zweitwohnungen zu ergreifen. Eine sinnvoll ausgestaltete Zweitwohnungssteuer auf kalten Zweitwohnungen kann durchaus eine taugliche Massnahme zur F\u00f6rderung von warmen Betten bilden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Stimmberechtigten von Silvaplana haben am 17. Februar 2010 als erste Schweizer Gemeinde die Einf\u00fchrung einer Zweitwohnungssteuer mit Lenkungszweck beschlossen. Dabei handelt es sich um eine j\u00e4hrlich wiederkehrende Abgabe (Steuersatz: 2 Promille des Verm\u00f6genssteuerwerts der Zweitwohnung), die nicht nur auf neuentstandenen, sondern auch auf allen bereits bestehenden Zweitwohnungen erhoben wird. Nicht steuerpflichtig sind touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen. Bei den privat bewirtschafteten Zweitwohnungen reduziert sich die Zweitwohnungssteuer insoweit, als nachgewiesen wird, dass die betroffenen Wohnungen in den Hauptsaisonzeiten effektiv touristisch bewirtschaftet worden sind. Die Ertr\u00e4ge der Zweitwohnungssteuer sollen zur F\u00f6rderung von preisg\u00fcnstigem Wohn- und Gewerberaum f\u00fcr die ans\u00e4ssige Bev\u00f6lkerung sowie zur F\u00f6rderung von Beherbergungsbetrieben verwendet werden. Die vorgesehene Steuer will im Rahmen eines Gesamtkonzepts zusammen mit anderen Massnahmen (Erstwohnungsanteilsregelung, Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus) raumplanerische Ziele verfolgen.</p><p>Ob anhand der konkreten Ausgestaltung die von Silvaplana beschlossene Zweitliegenschaftssteuer den erhofften Lenkungseffekt zu entfalten vermag und damit als geeignete Massnahme zur besseren Auslastung der Zweitwohnungen betrachtet werden kann, ist Gegenstand des h\u00e4ngigen Verfahrens vor Bundesgericht. In diesem Zusammenhang wird von h\u00f6chstrichterlicher Warte zu pr\u00fcfen sein, ob die angefochtene Zweitwohnungssteuer vor den einschl\u00e4gigen verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrunds\u00e4tzen (Art. 8 Abs. 1 und Art. 127 Abs. 2 BV) standzuhalten vermag. Mit dem Vorliegen des Gerichtsentscheids werden die Handlungsspielr\u00e4ume und konkreten Schranken greifbar sein, an die sich der Bundesrat zu halten hat.</p><p>Abzugrenzen ist die Silvaplaner Zweitwohnungssteuer von der Zweitliegenschaftssteuer, die anl\u00e4sslich der Ausarbeitung eines umfassenden Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\", 10.060) zur Diskussion stand. Ein vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten war 2010 zum Schluss gekommen, dass es verfassungsrechtlich unzul\u00e4ssig w\u00e4re, die Kantone im Steuerharmonisierungsgesetz zu verpflichten, eine Zweitliegenschaftssteuer zu erheben. Konkret wurde festgehalten, dass Sondersteuern stets in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zum Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung und zum Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit stehen. Sie bed\u00fcrfen deshalb einer besonderen Rechtfertigung und qualifizierten Begr\u00fcndung. Von der Ausgestaltung her ist darauf hinzuweisen, dass die damals vorgeschlagene Zweitliegenschaftssteuer eine andere Funktion aufwies als die im Wortlaut der Interpellation genannte Silvaplaner Zweitwohnungssteuer. Erstere verfolgte einen ausschliesslich fiskalischen Zweck, um den mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung einhergehenden Wegfall von Einnahmen bei den Tourismuskantonen zu kompensieren. Aufgrund des negativen gutachterlichen Urteils wurde die Schaffung einer Verfassungsbestimmung als neue L\u00f6sungsvariante ins Auge gefasst, um auf diese Weise die finanziellen Mittel f\u00fcr die mit hohem Zweitwohnungsbestand betroffenen Kantone sicherzustellen (parlamentarische Initiative 11.401). Nachdem der indirekte Gegenvorschlag in der Wintersession 2011 gescheitert war, wurde die eingereichte Kommissionsinitiative gegenstandslos. Konsequenterweise wurde sie von der Initiantin, der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben, am 19. M\u00e4rz 2012 zur\u00fcckgezogen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Candinas Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690533060947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355356800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}