{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124197,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124197,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4197","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Das Mehrwertsteuergesetz darf nicht toter Buchstabe bleiben. Eind\u00e4mmung des unlauteren Wettbewerbs in den Grenzregionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Artikel\u00a06 Absatz\u00a04 der Verordnung \u00fcber die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) m\u00fcssen ausl\u00e4ndische Arbeitgeber und selbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tige ihre Arbeitsleistung in der Schweiz melden.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die systematische Weiterleitung der gemeldeten Daten an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) sicherzustellen;</p><p>2. sicherzustellen, dass die ESTV aufgrund der ihr gemeldeten Informationen f\u00fcr eine korrekte Anwendung folgender Bestimmungen sorgt:</p><p>a. Artikel\u00a010 Absatz\u00a02 Buchstaben a und b des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG); und</p><p>b. Artikel\u00a045 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b MWSTG, also die Vorschrift, dass die Beh\u00f6rde die Auftraggeberin oder den Auftraggeber schriftlich \u00fcber die Bezugsteuerpflicht informieren muss.</p>","ReasonText":"<p>Die Antworten des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3621 und meine Fragen 11.5222 und 12.5375 zeigen, dass im Ausland ans\u00e4ssige Unternehmen in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber im Inland ans\u00e4ssigen Unternehmen haben. Ausl\u00e4ndische Gewerbetreibende, die f\u00fcr in der Schweiz wohnhafte Kundinnen und Kunden Dienstleistungen erbringen, sind im Gegensatz zu inl\u00e4ndischen Gewerbetreibenden bis zu einem Betrag von 10 000 Franken von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Der Bundesrat hat zudem aufgezeigt, dass es schwierig ist, die Mehrwertsteuer zu erheben f\u00fcr Lieferungen \u00fcber 10 000 Franken, wenn es sich um ausl\u00e4ndische Unternehmen handelt, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind. Die Eintragung in das Register ist erst ab einem j\u00e4hrlichen Umsatz in der Schweiz von mehr als 100 000 Franken obligatorisch, was schwierig zu \u00fcberpr\u00fcfen ist. Artikel\u00a045 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0b MWSTG sieht f\u00fcr diese F\u00e4lle ein subsidi\u00e4res Verfahren vor: Bezugsteuerpflichtig ist die Empf\u00e4ngerin oder der Empf\u00e4nger der Leistung, sofern er oder sie \"vorg\u00e4ngig durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde schriftlich \u00fcber die Bezugsteuerpflicht informiert wurde\". Wer aber informiert die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde? Systematisch tut dies niemand. Die Bestimmung des MWSTG ist bis heute toter Buchstabe\u00a0geblieben.</p><p>W\u00fcrden die nach der EntsV gemeldeten Daten automatisch an die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung weitergeleitet, so k\u00f6nnte diese das geltende MWSTG anwenden. Sie k\u00f6nnte zumindest grob den j\u00e4hrlich in der Schweiz erzielten Umsatz der ausl\u00e4ndischen Unternehmen \u00fcberpr\u00fcfen und die Kundinnen und Kunden, wie im MWSTG vorgesehen, schriftlich informieren und so daf\u00fcr sorgen, dass die Mehrwertsteuer gezielt und systematisch erhoben wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei der Einf\u00fchrung der Bezugsteuerpflicht auf Lieferungen im Inland durch Unternehmen mit Sitz im Ausland war vorgesehen, dass die Grenzzollstellen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) Hinweise zu m\u00f6glichen Empf\u00e4ngerinnen und Empf\u00e4ngern von solchen Leistungen liefern. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass die ESTV auf diesem Weg nur teilweise die n\u00f6tigen Angaben f\u00fcr eine schriftliche Information potenziell bezugsteuerpflichtiger Personen erh\u00e4lt.</p><p>Der Bundesrat erachtet deshalb den Vorschlag des Motion\u00e4rs als pr\u00fcfenswert, die Daten aus dem Online-Meldeverfahren der aus der EU in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verwenden, um der ESTV zu erm\u00f6glichen, ihrer Informationspflicht nachzukommen. Ob diese Daten allerdings geeignet sind, um potenziell bezugsteuerpflichtige Personen zu identifizieren, ist zu bezweifeln. Aus diesen Daten ist n\u00e4mlich nicht eindeutig ersichtlich, wer der Empf\u00e4nger oder die Empf\u00e4ngerin der Leistung ist. Das Unternehmen mit Sitz in der EU muss zwar eine m\u00f6glichst genaue Bezeichnung des Ortes angeben, an dem die Leistung erbracht wird. Der Einsatzort (z. B. eine Baustelle) ist jedoch nicht zwingend mit der Adresse des Empf\u00e4ngers oder der Empf\u00e4ngerin identisch. Hinzu kommt, dass lediglich die Adresse und Postleitzahl des Einsatzortes angegeben werden muss. Selbst wenn der Einsatzort und die Adresse des Empf\u00e4ngers oder der Empf\u00e4ngerin identisch sind, reichen diese Angaben oftmals nicht aus, um die potenziell bezugsteuerpflichtige Person eindeutig zu identifizieren. Dies ist insbesondere der Fall, wenn mehrere Personen die gleiche Adresse haben. Die Entsendebetriebe m\u00fcssen f\u00fcr ihren Einsatz in der Schweiz zudem eine Kontaktperson in der Schweiz nennen. Ob allenfalls \u00fcber die Kontaktperson die Identit\u00e4t der leistungsempfangenden Person ermittelt werden k\u00f6nnte, wird zu pr\u00fcfen sein. Da in jedem einzelnen Fall eine Kontaktnahme seitens der ESTV notwendig w\u00e4re, w\u00fcrde diese Massnahme zus\u00e4tzliche Ressourcen bei der ESTV bedingen. F\u00fcr den neuen Verwendungszweck der Meldedaten m\u00fcssten zudem die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.</p><p>F\u00fcr die Erhebung der Bezugsteuer ideal w\u00e4re, wenn das ausl\u00e4ndische Unternehmen im Rahmen des Meldeverfahrens ebenfalls die leistungsbeziehende Person nennen m\u00fcsste. Erste Abkl\u00e4rungen durch das f\u00fcr das Meldeverfahren zust\u00e4ndige Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) haben jedoch ergeben, dass sich das Meldeverfahren dazu nicht eignet. Das Meldeverfahren setzt beim ausl\u00e4ndischen Unternehmen an und fokussiert prim\u00e4r auf arbeitsmarktliche und ausl\u00e4nderrechtliche Aspekte. In vielen F\u00e4llen haben ausl\u00e4ndische Unternehmen keine Kenntnis der Identit\u00e4t des Leistungsempf\u00e4ngers oder der Leistungsempf\u00e4ngerin in der Schweiz. Die praktische Umsetzung der Pflicht zur Angabe des Leistungsempf\u00e4ngers oder der Leistungsempf\u00e4ngerin w\u00fcrde daher zu erheblichem administrativem Mehraufwand in den Kantonen, welche die Meldungen \u00fcberpr\u00fcfen, und bei den ausl\u00e4ndischen Unternehmen f\u00fchren. Ausserdem m\u00fcsste die Vereinbarkeit einer allf\u00e4lligen Ausdehnung des Meldeverfahrens mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen Schweiz-EU (SR 0.142.112.681) gepr\u00fcft werden. Zudem w\u00fcrden sich Zust\u00e4ndigkeitsprobleme zwischen dem BFM und der ESTV ergeben, wenn im Meldeverfahren einzelne Daten ausschliesslich zugunsten der ESTV erhoben w\u00fcrden.</p><p>Da der Bundesrat an der Eignung der Daten aus dem Meldeverfahren f\u00fcr den Vollzug der Bezugsteuer zweifelt, beantragt er die Motion in ihrer verbindlichen Form zur Ablehnung. Er ist aber bereit, die M\u00f6glichkeiten zur Verwendung des Meldeverfahrens f\u00fcr den Vollzug der Bezugsteuer zu pr\u00fcfen. Im Falle der Annahme der Motion im Nationalrat wird der Bundesrat einen entsprechenden Ab\u00e4nderungsantrag im St\u00e4nderat stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Cassis Ignazio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1456963200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810922187)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355356800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}