{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124210,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124210,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4210","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wirksame Sanktionen bei Verst\u00f6ssen gegen Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen f\u00fcr Kriegsmaterial","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Vereinigten Arabischen Emirate gaben via Jordanien Schweizer Handgranaten nach Syrien weiter, verschenkten Schweizer Panzerhaubitzen nach Marokko, und Katar lieferte Ruag-Munition an libysche Rebellen weiter: Gleich drei Mal lieferten Golfstaaten Schweizer R\u00fcstungsg\u00fcter an Kriegsgebiete weiter, die vom Bundesrat nie eine Ausfuhrbewilligung erhalten w\u00fcrden. Es herrscht Konsens, dass das \"alte\" System der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen versagt hat. Mit dem Hinweis, alles seien alte Vorf\u00e4lle, begn\u00fcgte sich der Bundesrat am 10. Oktober 2012 aber damit, die bisherige Praxis und die von ihm 2006 beschlossenen Bestimmungen der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen in der Kriegsmaterialverordnung zu verankern. Gleichzeitig verabschiedete er eine Stellungnahme zuhanden der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates, die aber nicht \u00f6ffentlich ist.</p><p>Diese Beschl\u00fcsse sind namentlich hinsichtlich der Sanktionen unbefriedigend, die bei Verst\u00f6ssen gegen Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen ergriffen werden k\u00f6nnten. Ein attraktives Gegenmodell sind die Sanktionen, die der Bundesrat 2008 gegen die Regierung von Tschad ergriffen hat, nachdem diese aus der Schweiz bezogene milit\u00e4rische Trainingsflugzeuge des Typs PC-9 entgegen dem Verwendungszweck (\"Pilotentraining\") gefechtsm\u00e4ssig eingesetzt und die Schweiz mehrfach angelogen hatte. Als Sanktionsandrohung waren vorgesehen: </p><p>a. keine neuen Lieferungen von Pilatus-Flugzeugen, Stopp von Unterhaltsarbeiten;</p><p>b. keine Visa an Regierungsvertreter mit Ausnahme von internationalen Konferenzen;</p><p>c. keine Unterst\u00fctzung internationaler Kandidaturen;</p><p>d. Streichung von 600 000 Schweizerfranken f\u00fcr Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Tschad.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Haben sich die erw\u00e4hnten Sanktionsdrohungen gegen\u00fcber der Regierung von Tschad bew\u00e4hrt?</p><p>2. Welche Sanktionsdrohung erwies sich als besonders wirksam? </p><p>3. Welche \"smart sanctions\" ergreifen in solchen F\u00e4llen andere Staaten mit Erfolg?</p><p>4. Welche Departemente sind zust\u00e4ndig, um solche Sanktionen umzusetzen?</p><p>5. Welche Departemente k\u00f6nnen nach dem Stand der aktuellen Rechtslage Sanktionen androhen und vollziehen, sofern es erneut zu einem Verstoss gegen Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen f\u00fcr Kriegsmaterial kommt?</p><p>6. Welche Rechtsgrundlagen m\u00fcssten angepasst werden, damit der Bundesrat zust\u00e4ndig wird, selber Sanktionen bei Verst\u00f6ssen gegen Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen f\u00fcr Kriegsmaterial verh\u00e4ngen zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bevor zu den einzelnen Fragen der Interpellantin Stellung genommen wird, ist festzuhalten, dass sich die Verletzung der Endverwendungs-Erkl\u00e4rung durch Tschad nicht ohne Weiteres mit der Nichteinhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung durch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Katar vergleichen l\u00e4sst. Dies gilt vorerst aus formalen Gr\u00fcnden, weil im ersten Fall das G\u00fcterkontrollgesetz Anwendung fand, die anderen Ereignisse sich dagegen im Anwendungsbereich des Kriegsmaterialgesetzes zugetragen haben. Wichtiger ist jedoch die Erkenntnis, dass sich Tschad, im Gegensatz zu den VAE im Jahr 2012 und Katar im Jahr 2011, bei der Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts v\u00f6llig unkooperativ verhalten und die begangene Verletzung bis zuletzt abgestritten hat.</p><p>Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass sich der Bundesrat mit Bezug auf die VAE am 10. Oktober 2012 nicht mit der Verankerung der bisherigen Praxis und seines Beschlusses aus dem Jahre 2006 in der Kriegsmaterialverordnung begn\u00fcgte. Vielmehr hat er zus\u00e4tzlich festgehalten, dass die VAE nur noch Kriegsmaterial aus der Schweiz erhalten, wenn sie sich in jedem einzelnen Fall bereiterkl\u00e4ren, sp\u00e4tere \u00dcberpr\u00fcfungen durch die Schweiz vor Ort zu dulden. Angesichts dieser im Vergleich zu Tschad ver\u00e4nderten Ausgangslage dr\u00e4ngten sich f\u00fcr den Bundesrat keine weiter gehenden Sanktionen auf. Daneben hat der Bundesrat das WBF mit einer Reihe solcher Vor-Ort-\u00dcberpr\u00fcfungen in verschiedenen L\u00e4ndern beauftragt.</p><p>Seit der Einf\u00fchrung der neuen Praxis bez\u00fcglich Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen durch den Bundesrat im Jahr 2006 kam es mit der unerlaubten Weitergabe von Munition durch Katar im Jahr 2011 ein einziges Mal zu einer Verletzung einer Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung. Angesichts der Tatsache, dass j\u00e4hrlich \u00fcber 2500 Bewilligungen f\u00fcr die Ausfuhr von Kriegsmaterial ausgestellt werden, kann deshalb nicht von einem Versagen des Systems der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen gesprochen werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1./2. Ob sich die gegen\u00fcber Tschad ergriffenen Sanktionsmassnahmen bew\u00e4hrt haben oder nicht, kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Wie der Bundesrat bereits in seinem damaligen Bericht an die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommissionen erw\u00e4hnt hat, handelt es sich n\u00e4mlich in erster Linie um ein politisches Signal. Immerhin kann festgehalten werden, dass bis heute keine missbr\u00e4uchliche Verwendung des aus der Schweiz gelieferten Trainingsflugzeugs mehr bekanntgeworden ist. Die wirkungsvollste Massnahme, um zuk\u00fcnftige Verletzungen von Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen zu verhindern, ist jedoch zweifelsfrei ein Lieferstopp. Da viele G\u00fcter aber auch aus anderen L\u00e4ndern beschafft werden k\u00f6nnen, besteht das Risiko, dass mit einem solchen Vorgehen prim\u00e4r die Schweizer Industrie getroffen wird.</p><p>3. Ein Verstoss gegen eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung f\u00fchrt in Deutschland dazu, dass die deutschen Bewilligungsbeh\u00f6rden bei k\u00fcnftigen Antr\u00e4gen f\u00fcr Ausfuhren an denselben Empf\u00e4nger pr\u00fcfen, ob dieser trotz der Verletzung noch als zuverl\u00e4ssig angesehen werden kann oder ob die Genehmigung zu verweigern ist. Dar\u00fcber hinausgehende Massnahmen, namentlich solche mit politischer Wirkung, wurden noch nie ergriffen, weil sie als unangemessen beurteilt werden. Das Vorgehen anderer europ\u00e4ischer L\u00e4nder d\u00fcrfte \u00e4hnlich aussehen, ist aber nicht hinreichend bekannt.</p><p>4.-6. Verletzt ein Staat eine Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber der Schweiz, so ist der Bundesrat im Rahmen der Besorgung der ausw\u00e4rtigen Angelegenheiten gem\u00e4ss Artikel\u00a0184 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung zust\u00e4ndig, gegen\u00fcber diesem Staat Sanktionen zu ergreifen und auch wieder aufzuheben. In einem solchen Fall m\u00fcssen verschiedenste Interessen durch den Bundesrat abgewogen und koordiniert werden. Die Beantragung solcher Massnahmen geschieht in der Regel durch das WBF oder das EDA.</p><p>Erfordern die durch den Bundesrat gegen\u00fcber einem anderen Staat angeordneten Sanktionen Vollzugsmassnahmen in der Schweiz, so erfolgen diese im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Grundlagen. Die Zust\u00e4ndigkeit und die Kriterien f\u00fcr eine allf\u00e4llige Suspendierung oder einen Widerruf erteilter Ausfuhrbewilligungen ergeben sich dabei aus dem Kriegsmaterialgesetz. Im Bereich der Erteilung oder der Verweigerung von Einreisebewilligungen f\u00fcr Regierungsangeh\u00f6rige anderer Staaten folgen sie aus dem Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und der entsprechenden bundesr\u00e4tlichen Verordnung. Im ersten Fall liegt die Zust\u00e4ndigkeit auf Antrag des WBF beim Bundesrat, im zweiten f\u00e4llt sie dem EDA zu.</p><p>Liegen Hinweise auf eine Verletzung von Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rungen vor, so ist das WBF bisher immer an den Bundesrat gelangt, um m\u00f6gliche Sanktionen zu diskutieren und gegebenenfalls die zust\u00e4ndigen Departemente mit deren Ausarbeitung zu beauftragen. Dies wird angesichts der rechtlichen Situation auch zuk\u00fcnftig so sein. Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen dr\u00e4ngt sich aus diesem Grund nicht auf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Fehr Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1690548238400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}