{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124219,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124219,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4219","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Finanzmarkt mit und ohne EWR. Vergleich zwischen Liechtenstein und der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Liechtenstein ist dem EWR beigetreten. Die Schweiz hat im Dezember 1992 den EWR abgelehnt und den bilateralen Weg gew\u00e4hlt. Es ist nach 20 Jahren an der Zeit, die Folgen insbesondere f\u00fcr den Finanzmarkt zu evaluieren. Der Bundesrat wird gebeten, dazu die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie hat sich der Finanzmarkt Liechtenstein in den 20 Jahren im Vergleich zur Schweiz entwickelt: in Bezug auf die Arbeitspl\u00e4tze, die spezifische Wertsch\u00f6pfung, die Anzahl Finanzintermedi\u00e4re?</p><p>2. Wie ist der Marktzugang der liechtensteinischen Finanzintermedi\u00e4re zum EU-Markt bzw. in den einzelnen EU-L\u00e4ndern im Vergleich zur Schweiz?</p><p>3. Wie kann die Schweiz allf\u00e4llige Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu Liechtenstein wettmachen?</p><p>4. Droht die Gefahr der Abwanderung von schweizerischen Finanzintermedi\u00e4ren nach Liechtenstein, um sich den Marktzugang zur EU zu sichern?</p><p>5. Welche Regulierungen sind in der Schweiz n\u00f6tig, um der Schweiz einen gleichwertigen Marktzugang zu den europ\u00e4ischen Finanzm\u00e4rkten zu sichern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Verlauf der letzten 20 Jahre hat in der Schweiz der Wertsch\u00f6pfungsanteil des Finanzsektors zugenommen (1992: 7,4 Prozent; 2011: 10,3 Prozent des BIP). Der Anteil der Besch\u00e4ftigten blieb im gleichen Zeitraum relativ stabil (1992: 6 Prozent; 2011: 6,2 Prozent). Der Finanzsektor in Liechtenstein weist sowohl bei der Wertsch\u00f6pfung (2010: 27 Prozent) als auch beim Besch\u00e4ftigungsanteil (2010: 9,9 Prozent) einen h\u00f6heren Anteil aus. Die Entwicklung des Finanzsektors in Liechtenstein in den letzten 20 Jahren kann aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht verfolgt werden, weshalb ein Vergleich f\u00fcr jene Periode nicht m\u00f6glich ist. Im Jahr 1998 (Beginn der Erfassung in Liechtenstein) betrug der Bruttowertsch\u00f6pfungsanteil des Finanzsektors in Liechtenstein 28 Prozent.</p><p>2. Liechtenstein verf\u00fcgt seit seinem Beitritt 1995 zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) \u00fcber volle Dienstleistungsfreiheit in s\u00e4mtlichen L\u00e4ndern des EWR, d. h. auch in den Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union (EU). Grunds\u00e4tzlich sind alle Rechtsakte der EU im Bereich der Finanzdienstleistungen f\u00fcr Liechtenstein als EWR-Mitglied verbindlich. Im Gegenzug verf\u00fcgen liechtensteinische Finanzinstitute \u00fcber direkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein sogenannter EU-Pass erlaubt es liechtensteinischen Finanzdienstleistern, ohne weitere Genehmigungsanforderungen auch in anderen EWR-Staaten t\u00e4tig zu werden, sobald sie in einem EWR-Staat zugelassen sind. Demgegen\u00fcber kann die Schweiz als Nicht-EWR-Mitglied und ohne ein entsprechendes sektorielles bilaterales Abkommen mit der EU nicht von einem direkten Marktzugang zur EU oder von einem gleichwertigen EU-Pass profitieren.</p><p>3. Schweizer Finanzdienstleister verf\u00fcgen \u00fcber ein grosses Know-how und geniessen daher auf internationaler Ebene ein hohes Ansehen. Durch die Einhaltung h\u00f6chster Qualit\u00e4tsstandards und die kontinuierliche Anpassung an ver\u00e4nderte Kundenbed\u00fcrfnisse k\u00f6nnen Schweizer Finanzdienstleister ihre Position im Markt st\u00e4rken. Der Bund gestaltet mit seiner Finanzmarktpolitik die Rahmenbedingungen f\u00fcr den Finanzmarkt derart, dass eine m\u00f6glichst hohe Qualit\u00e4t, Stabilit\u00e4t und Integrit\u00e4t des Finanzplatzes erreicht wird. Dies f\u00fchrt auch zu einer St\u00e4rkung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Schweizer Finanzplatzes. Da die Schweiz nicht Mitglied des EWR ist, muss sie die Finanzmarktregulierung der EU nicht \u00fcbernehmen und kann sich so selbstst\u00e4ndig an den europ\u00e4ischen und globalen Entwicklungen orientieren. Es zeichnet sich jedoch ab, dass der Marktzugang von Schweizer Finanzdienstleistern zum EWR-Markt mit der Versch\u00e4rfung der Marktzugangsregeln f\u00fcr Drittstaaten zunehmend erschwert wird (s. Mifid II). Der Bundesrat setzt sich ein, um den Marktzugang weiterhin zu bewahren, z. B. durch regulatorische Angleichung, wo solche notwendig und sinnvoll erscheint (vgl. Antwort 5).</p><p>4. Mit Blick auf den Erhalt des Marktzugangs zur EU w\u00e4re eine Abwanderung von Schweizer Finanzdienstleistern bzw. einzelner Gesch\u00e4ftsbereiche nach Liechtenstein oder in einen EU-Mitgliedstaat denkbar. Derartige Abwanderungen sind jedoch in der Praxis bislang kaum vorgekommen. Diese k\u00f6nnten die Kundenbeziehungen in der Schweiz erschweren. Ein erh\u00f6htes Risiko besteht in der Versicherungsbranche, da Anbieter aus Liechtenstein aufgrund des entsprechenden Abkommens \u00fcber Direktversicherung und Versicherungsvermittlung auch vollen Zugang zum Schweizer Markt haben. Aber auch in diesem Bereich sind Abwanderungen bisher wenig vorgekommen. Dies k\u00f6nnte sich allenfalls dann \u00e4ndern, wenn das Regulierungs- oder Aufsichtsniveau in der EU - und somit in Liechtenstein - tiefer w\u00e4re als in der Schweiz.</p><p>5. Die EU kn\u00fcpft in ihrer Finanzmarktregulierung den Marktzutritt ausl\u00e4ndischer Finanzdienstleister zunehmend an verschiedene Voraussetzungen. Ein wichtiger Aspekt ist in der Regel die \u00c4quivalenz des Rechts- und Aufsichtsrahmens des jeweiligen Drittstaates. Um die Wettbewerbsf\u00e4higkeit Schweizer Marktteilnehmer sicherzustellen sowie den Marktzutritt zur EU zu erleichtern, ist daher, soweit m\u00f6glich und sinnvoll, eine zu jener der EU gleichwertige Regulierung anzustreben. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr die neuen Finanzmarktregulierungsprojekte, mit deren Ausarbeitung der Bundesrat das EFD im vergangenen Jahr beauftragt hat (Finanzdienstleistungsgesetz / Regelungen f\u00fcr den ausserb\u00f6rslichen Handel mit Derivaten sowie Anpassung der Finanzmarktinfrastruktur).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371600000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690495467027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}