{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124226,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124226,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4226","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Im Ausland wohnhafte Versicherte. Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die KVG-Bestimmung, welche die Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen regelt (Art. 64a KVG), wurde k\u00fcrzlich ge\u00e4ndert und ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.</p><p>Selbst wenn der Krankenversicherer in gewissen F\u00e4llen die Leistungen sistieren kann, pr\u00e4sentiert sich die Lage derart, dass der im Ausland wohnhafte Schuldner weiterhin in der Schweiz versichert bleibt und dessen Pr\u00e4mienausstand fortbesteht.</p><p>W\u00e4re es somit nicht denkbar, dass der Bund 85 Prozent der Forderungen der im Ausland wohnhaften Schuldner \u00fcbernimmt und folglich das analoge Verfahren wie f\u00fcr die in der Schweiz wohnhaften Versicherten zur Anwendung kommt (die Rolle der Kantone wird durch den Bund wahrgenommen)?</p>","ReasonText":"<p>Die KVG-Bestimmung, welche die Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen regelt (Art. 64a KVG), wurde k\u00fcrzlich ge\u00e4ndert und ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.</p><p>Dieser Artikel sieht unter anderem vor, dass der Kanton 85 Prozent der Forderungen \u00fcbernimmt.</p><p>In Artikel\u00a0105m KVV werden die Modalit\u00e4ten in Bezug auf die im Ausland wohnhaften Schuldner geregelt. Es ist insbesondere vorgesehen, dass, wenn der Staat, in dem der Versicherte wohnt, Mitglied der Europ\u00e4ischen Union ist und dieser es nicht erlaubt, dass die unbezahlten Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen eingezogen werden k\u00f6nnen, der Versicherer die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Leistungen aufschieben kann. Dies, nachdem der Versicherer die versicherte Person und den zust\u00e4ndigen aushelfenden Tr\u00e4ger am Wohnort der versicherten Person informiert hat.</p><p>In einer Mehrzahl der betroffenen L\u00e4nder ist dieses Verfahren nicht zielf\u00fchrend oder sogar vollst\u00e4ndig unbekannt. Die Zusammenarbeit mit externen, im Herkunftsland t\u00e4tigen Inkassogesellschaften erlaubt es, entweder die Bezahlung der Forderungen zu erreichen oder die Auskunft zu erhalten, dass der Versicherte zahlungsunf\u00e4hig ist.</p><p>Selbst wenn der Krankenversicherer in gewissen F\u00e4llen die Leistungen sistieren kann, pr\u00e4sentiert sich die Lage derart, dass der im Ausland wohnhafte Schuldner weiterhin in der Schweiz versichert bleibt und dessen Pr\u00e4mienausstand fortbesteht.</p><p>Es ist folglich eine \u00c4nderung des geltenden Verfahrens f\u00fcr im Ausland wohnhafte Schuldner anzustreben. Das f\u00fcr die Versicherten in der Schweiz g\u00fcltige Verfahren k\u00f6nnte analog angewandt werden, wobei die Rolle der Kantone vom Bund wahrgenommen wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bei den in der Schweiz versicherten Personen, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen, handelt es sich um eine kleine Personengruppe. Es sind haupts\u00e4chlich Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und ihre nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen (rund 25 000 Versicherte) und Rentnerinnen und Rentner und ihre nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen (rund 6000 Versicherte).</p><p>Mit dem Freiz\u00fcgigkeitsabkommen, das die Schweiz mit der EU und ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, und mit dem Abschluss des Efta-Abkommens mit den Efta-Staaten hat die Schweiz das europ\u00e4ische Koordinationsrecht im Sozialversicherungsbereich \u00fcbernommen. Ein wichtiges Prinzip dieses Koordinationsrechts ist das Diskriminierungsverbot. Die Versicherten, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen, d\u00fcrfen gegen\u00fcber den Versicherten, die in der Schweiz wohnen, nicht anders behandelt werden. Aus diesem Grunde sind die Bestimmungen von Artikel\u00a064a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) so weit wie m\u00f6glich auch auf die EU-/Efta-Versicherten anwendbar.</p><p>Artikel\u00a064a KVG kann aber nur auf die Versicherten, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen, analog angewendet werden, wenn die Krankenversicherer bei ihnen das Betreibungsverfahren durchf\u00fchren k\u00f6nnen, wie bei den in der Schweiz wohnenden Versicherten. Im Verh\u00e4ltnis zu Deutschland, wo im Jahre 2011 rund 20 000 in der Schweiz versicherte Personen wohnten, ist der Einzug von Beitragsforderungen aus einem Sozialversicherungszweig bereits heute m\u00f6glich. Bei den Versicherten, die in den anderen Staaten wohnen, k\u00f6nnen die Krankenversicherer das Betreibungsverfahren noch nicht durchf\u00fchren. Aus diesen Gr\u00fcnden werden in Artikel\u00a0105m der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) unterschiedliche Regelungen getroffen f\u00fcr Versicherte, die in einem Staat wohnen, in dem die unbezahlten Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen vom Krankenversicherer betrieben werden k\u00f6nnen, und f\u00fcr Versicherte, die in einem Staat wohnen, in dem das nicht m\u00f6glich ist. Verhandlungen, das Betreibungsverfahren auch in anderen L\u00e4ndern durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen, sind im Gang.</p><p>Bei Versicherten, die in einem Staat wohnen, in dem wie aktuell einzig in Deutschland betrieben werden kann, d\u00fcrfen die Krankenversicherer, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0105m Absatz\u00a01 KVV, die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Leistungen nicht mehr aufschieben. Bei den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern und ihren nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen, die einen aktuellen Ankn\u00fcpfungspunkt an einen bestimmten Kanton haben, rechtfertigt es sich, dass der zust\u00e4ndige Erwerbskanton 85 Prozent der ausstehenden Forderungen \u00fcbernimmt, zumal dieser Kanton von diesen Versicherten massgebliche Steuereinnahmen erh\u00e4lt. Die Rentnerinnen und Rentner und ihre nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen haben keinen aktuellen Ankn\u00fcpfungspunkt mehr an die Schweiz, und deshalb k\u00f6nnen sie keinem Kanton zugeordnet werden. Aus diesem Grund kann gest\u00fctzt auf Artikel\u00a064a KVG nur der zust\u00e4ndige Krankenversicherer f\u00fcr die \u00dcbernahme der ausstehenden Forderungen herangezogen werden. Ist es nach dem Recht des Staates, in dem die versicherte Person wohnt, f\u00fcr den Krankenversicherer noch nicht m\u00f6glich, die unbezahlten Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen einzubringen (alle EU-/Efta-Staaten ausser Deutschland), dann kann der Krankenversicherer gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0105m Absatz\u00a02 KVV weiterhin die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr die Leistungen aufschieben, nachdem er das Verfahren nach Artikel\u00a064a Absatz\u00a01 KVG durchgef\u00fchrt hat. Der Krankenversicherer muss gleichzeitig die versicherte Person und den zust\u00e4ndigen aushelfenden Tr\u00e4ger am Wohnort (Tr\u00e4ger, der aushilfsweise f\u00fcr den Krankenversicherer die Kosten f\u00fcr die medizinischen Leistungen \u00fcbernimmt) \u00fcber den Aufschub benachrichtigen, damit dieser nicht weiterhin Leistungen ausrichtet.</p><p>Der Bundesrat beurteilt das geltende Verfahren bei Nichtbezahlung von Pr\u00e4mien und Kostenbeteiligungen bei Versicherten, die in einem EU-/Efta-Staat wohnen, nach wie vor als zielf\u00fchrend, lehnt es sich doch so weit wie m\u00f6glich an das Verfahren bei den Versicherten, die in der Schweiz wohnen, an. Er sieht entsprechend keinen Anlass, eine \u00c4nderung in dem Sinne vorzunehmen, dass die Kosten vom Bund zu \u00fcbernehmen sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1362700800000)\/","SubmittedBy":"Stahl J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532097217)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}