{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124235,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124235,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4235","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Qualit\u00e4t medizinischer Gutachten im Rahmen der IV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Zukunft von Menschen mit Behinderungen ist zu einem wesentlichen Teil auch vom Ergebnis des IV-Gutachtens abh\u00e4ngig. Umso wichtiger sind die Unabh\u00e4ngigkeit der Gutachter und Gutachterinnen sowie die Gew\u00e4hrleistung der Qualit\u00e4t der medizinischen Gutachtert\u00e4tigkeit im Rahmen der IV. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen und Anforderungen:</p><p>1. Welche fachliche Qualifikations- und Qualit\u00e4tskriterien haben medizinische IV-Gutachter und -Gutachterinnen, ob vollamtlich oder teilzeitlich t\u00e4tig, nachzuweisen und zu erf\u00fcllen? Welche Voraussetzungen haben Personen, die ein Gutachterinstitut der IV leiten, zu erf\u00fcllen?</p><p>2. Wie lauten die konkreten Leistungsauftr\u00e4ge f\u00fcr Gutachterinstitute?</p><p>3. Welcher Art und Periodizit\u00e4t der Aufsicht und Qualit\u00e4tskontrolle untersteht die gutachterliche T\u00e4tigkeit?</p><p>4. Aufgrund welcher transparenter Nachweise k\u00f6nnen Versicherte darauf vertrauen, dass sie von einer unabh\u00e4ngigen und fachlich kompetenten Gutachterstelle untersucht werden?</p><p>5. Falls diesbez\u00fcglich L\u00fccken bestehen, ist der Bundesrat bereit, zusammen mit Fachleuten einen Kriterienkatalog und medizinische Standards f\u00fcr Qualit\u00e4t gutachterlicher T\u00e4tigkeiten erarbeiten zu lassen und zu implementieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Nachgang zum wegweisenden Urteil des Bundesgerichtes vom 28. Juni 2011 (137 V 271) und zu den Beratungen der parlamentarischen Initiative Kiener Nellen 10.429, \"Faire Begutachtung und rechtsstaatliche Verfahren\", hat der Bundesrat die vom Bundesgericht geforderten Massnahmen im Bereiche der medizinischen Begutachtung in der IV umgesetzt und per 1. M\u00e4rz 2012 den neuen Artikel\u00a072bis der Verordnung \u00fcber die Invalidenversicherung (IVV) in Kraft gesetzt. Dieser stellt sicher, dass nur noch Gutachterstellen polydisziplin\u00e4re medizinische Gutachten f\u00fcr die IV erstellen d\u00fcrfen, welche die Qualit\u00e4tsanforderungen erf\u00fcllen, die in der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) vorgesehen sind.</p><p>1. Die Gutachterstellen garantieren, dass die f\u00fcr sie t\u00e4tigen Gutachterinnen und Gutachter im Besitz einer in der Schweiz anerkannten Facharztausbildung sind, wobei diese auch im Ausland erworben werden kann. Die Gutachterinnen und Gutachter haben regelm\u00e4ssig an versicherungsmedizinischen Fortbildungen teilzunehmen und verf\u00fcgen \u00fcber klinische Erfahrung. Ausl\u00e4ndische Gutachterinnen und Gutachter, die f\u00fcr Gutachterstellen t\u00e4tig sind, m\u00fcssen mit den (versicherungs-)medizinischen Anforderungen an ein Gutachten f\u00fcr die schweizerische Invalidenversicherung vertraut sein. Der medizinische Leiter oder die medizinische Leiterin der Gutachterstelle sowie die f\u00fcr die Gutachterstelle t\u00e4tigen Gutachterinnen und Gutachter verf\u00fcgen \u00fcber die zur Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit notwendigen Bewilligungen.</p><p>2. Die Gutachterstellen verpflichten sich, im Auftrag der kantonalen IV-Stellen polydisziplin\u00e4re medizinische Gutachten im Sinne von Artikel\u00a072bis IVV durchzuf\u00fchren. Diese enthalten mindestens drei unterschiedliche Expertisen bzw. Fachdisziplinen. Die Begutachtungen umfassen alle notwendigen Abkl\u00e4rungen mit dem Ziel, \u00fcber alle f\u00fcr die IV entscheidungserheblichen Angaben in der erforderlichen Qualit\u00e4t zu verf\u00fcgen. Dabei werden das aktuelle wissenschaftliche Krankheitsverst\u00e4ndnis, die jeweils aktuellen fachspezifischen Begutachtungsleitlinien und die relevante Rechtsprechung ber\u00fccksichtigt.</p><p>Die Gutachterstellen garantieren, dass die Gutachten nach den jeweils vom Bundesgericht vorgegebenen Richtlinien und den allseits anerkannten fachspezifischen Begutachtungsleitlinien durchgef\u00fchrt werden. Die aktuellen Begutachtungsleitlinien sowie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtes werden den Gutachterstellen jeweils vom BSV zugestellt.</p><p>Die Gutachten werden zudem seit dem 1. M\u00e4rz 2012 mittels eines \u00e4usserst differenzierten Tarifes entsch\u00e4digt, der den Vorgaben des Bundesgerichtes entspricht und damit garantiert, dass die Gutachterstellen alle entscheidungserheblichen Angaben in der erforderlichen Qualit\u00e4t erbringen k\u00f6nnen. Damit wird die Gefahr eines wirtschaftlichen Fehlanreizes in qualitativer Hinsicht eliminiert, wonach bei einer pauschal entsch\u00e4digten Begutachtung eine m\u00f6glichst einfache Erledigung Kapazit\u00e4ten f\u00fcr weitere Begutachtungen schaffen k\u00f6nnte.</p><p>3. Die Gutachterstellen haben dem BSV j\u00e4hrlich Bericht zu erstatten und ihm Angaben \u00fcber die Organisation und Gutachtert\u00e4tigkeit zu machen. Im Weiteren haben die Gutachterstellen das BSV aus aktuellem Anlass \u00fcber Wechsel in der medizinischen oder administrativen Leitung, \u00fcber Zusammenarbeit mit neuen Gutachterinnen und Gutachtern (Facharztausbildung, Bewilligungen) und \u00fcber Vorkommnisse, welche Einfluss auf die Gutachtert\u00e4tigkeit haben k\u00f6nnten (z. B. Strafanzeigen, Disziplinarverfahren), zu informieren.</p><p>Das BSV \u00fcberpr\u00fcft die in der Vereinbarung festgehaltenen Vorgaben und Bedingungen und kann bei Bedarf auch Kontrollen von erstellten Gutachten vornehmen. Dem BSV steht zudem jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht \u00fcber die Einhaltung der Vereinbarung zu. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Qualit\u00e4t der Gutachten (ob beispielsweise die Leitlinien angewendet werden) steht dem BSV auch noch ein parit\u00e4tisch zusammengesetzter Ausschuss (Behindertenverb\u00e4nde, IV, Gutachterstellen) zur Verf\u00fcgung, welcher insbesondere Fragen der Struktur, der Prozesse und der Inhalte der Gutachten \u00fcberpr\u00fcfen kann.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung von Suissemedap wurde auch die Grundlage f\u00fcr eine institutionalisierte R\u00fcckmeldung der IV-Stellen an die Gutachterstellen hinsichtlich der Qualit\u00e4t der Gutachten geschaffen. Damit ist f\u00fcr die Zukunft eine Basis f\u00fcr Auswertungen und entsprechende Diskussionen gelegt worden.</p><p>4. Die vom BSV entsprechend den vorg\u00e4ngig erl\u00e4uterten Kriterien \u00fcberpr\u00fcften und zugelassenen Gutachterstellen werden auf einer Liste im Internet ver\u00f6ffentlicht. Diese Liste ist einsehbar unter <a href=\"http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00027/index.html?lang=de\">http://www.bsv.admin.ch/themen/iv/00027/index.html?lang=de</a> oder <a href=\"https://www.suissemedap.ch\">https://www.suissemedap.ch</a>.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit der Zuteilung von Begutachtungsauftr\u00e4gen nach dem Zufallsprinzip via eine Internetplattform (Suissemedap) und den neuen Vereinbarungen f\u00fcr polydisziplin\u00e4re Gutachterstellen eine Verbesserung des Verfahrens, aber auch bereits der Qualit\u00e4t der Gutachten erreicht werden konnte. Diese Best\u00e4tigung findet sich u. a. bereits in einigen Urteilen von kantonalen Sozialversicherungsgerichten. Die in den Vereinbarungen vorgesehenen Kriterien wie auch deren \u00dcberpr\u00fcfung durch das BSV bieten grunds\u00e4tzlich Gew\u00e4hr f\u00fcr eine qualitativ gute Begutachtung im polydisziplin\u00e4ren Bereich.</p><p>Der Bundesrat sieht insbesondere noch Handlungsbedarf in der Erarbeitung und Implementierung von allgemein anerkannten Qualit\u00e4tsleitlinien. Auf den 1. Juli 2012 konnte das BSV erstmals Qualit\u00e4tsleitlinien im Bereich der psychiatrischen Begutachtung als allgemeinverbindlich f\u00fcr die Begutachtungen in der IV erkl\u00e4ren. Diese Leitlinien wurden unter dem Patronat der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) in einer Arbeitsgruppe im Nachgang zu einer Studie der Universit\u00e4ren psychiatrischen Kliniken Basel \u00fcber die Qualit\u00e4t von IV-Gutachten von Personen mit psychischen St\u00f6rungen erarbeitet. Um weitere solche allgemein anerkannten und breitabgest\u00fctzten Qualit\u00e4tsleitlinien in anderen Fachbereichen erarbeiten zu k\u00f6nnen, ist die IV auf die Unterst\u00fctzung von und Zusammenarbeit mit \u00e4rztlichen Fachgesellschaften, aber auch Universit\u00e4ten (wie beispielsweise der Academy of Swiss Insurance Medicine, das seit 2005 bestehende universit\u00e4re Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum f\u00fcr Versicherungsmedizin am Universit\u00e4tsspital Basel) angewiesen. Der Bundesrat hofft zudem, dass diese Organisationen die IV ganz allgemein in ihren Bem\u00fchungen um eine qualitative Verbesserung der Gutachten, aber auch in Fragen der Versicherungsmedizin (z. B. Aus- und Weiterbildung, Evaluationen, allgemeinverbindliche Fragestellungen) unterst\u00fctzen werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361923200000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485450760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}