{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124239,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124239,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4239","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundeshaushalt. Kostenwahrheit bei Investitionen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Investitionen und Investitionsbeitr\u00e4ge ziehen in der Regel Betriebs- und Unterhaltskosten sowie weitere Transfers nach sich, welche den Bundeshaushalt zus\u00e4tzlich belasten. Es ist deshalb aus Gr\u00fcnden der Kostentransparenz und der finanziellen Tragbarkeit von Investitionsentscheidungen zu begr\u00fcssen, wenn der mit Investitionen verbundene zuk\u00fcnftige Betriebs-, Unterhalts- und Transferaufwand transparent ausgewiesen und bei der Genehmigung von Investitionsausgaben durch das Parlament in angemessener Weise ber\u00fccksichtigt wird. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen hat der Bundesrat bisher getroffen, um die Transparenz bei den Folgekosten von Investitionsvorhaben zu erh\u00f6hen?</p><p>2. Wie beurteilt er die Einf\u00fchrung einer neuen gesetzlichen Grundlage, nach welcher im Verpflichtungskredit gleichzeitig mit den Investitionsausgaben auch der zuk\u00fcnftige zus\u00e4tzliche Betriebs-, Unterhalts- und Transferaufwand zu beantragen und genehmigen w\u00e4re?</p><p>3. Welche Methoden w\u00e4ren aus der Sicht des Bundesrates geeignet, im Rahmen eines solchen Verpflichtungskredits die mit einzubeziehenden zuk\u00fcnftigen Kosten zu berechnen?</p><p>4. Welche weiteren M\u00f6glichkeiten gibt es aus seiner Sicht, um die Folgekosten von Investitionsausgaben bei der Kreditsprechung in angemessener Weise zu ber\u00fccksichtigen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Betriebs- und Folgekosten sind f\u00fcr die Beurteilung von gr\u00f6sseren Investitionen und Investitionsbeitr\u00e4gen von grosser Bedeutung. Deshalb werden sie namentlich bei den zivilen und milit\u00e4rischen Bauten (gem\u00e4ss Art. 28 Abs. 4 Vilb), bei Investitionen in die Schieneninfrastruktur (gem\u00e4ss Art. 48c Abs. 3 E-EBG Fabi) und im Bereich der Nationalstrassen in den entsprechenden Botschaften an die Bundesversammlung gesch\u00e4tzt und ausgewiesen. Bei Infrastrukturvorhaben fliessen diese Berechnungen im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Bewertung auch in die \u00f6kologische und gesellschaftliche Effekte umfassenden Kosten-Nutzen-Abkl\u00e4rungen (Niba/Nistra; Niba: Nachhaltigkeitsindikatoren f\u00fcr Bahninfrastrukturprojekte; Nistra: Nachhaltigkeitsindikatoren f\u00fcr Strasseninfrastrukturprojekte) ein. Damit kann sich das Parlament ein Bild \u00fcber die Finanzierbarkeit der Folgekosten machen.</p><p>2.-4. Aus Sicht des Bundesrates sprechen aber finanzpolitische und verwaltungs\u00f6konomische Gr\u00fcnde dagegen, die Folgekosten auch in den Verpflichtungskredit aufzunehmen. Zun\u00e4chst w\u00fcrde die Bemessung der Verpflichtungskredite besonders bei langlebigen Infrastrukturprojekten stark erschwert. Es w\u00e4ren sehr viele Annahmen n\u00f6tig (Lebensdauer, technischer Fortschritt, k\u00fcnftige Baunormen, Inflation), und es erg\u00e4ben sich erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten (z. B. Anrechenbarkeit von Ersatzinvestitionen, Opportunit\u00e4tskosten), sodass solche Verpflichtungskredite nur eine beschr\u00e4nkte Aussagekraft h\u00e4tten. Die daraus resultierende wesentlich h\u00f6here Zahl von gleichzeitig laufenden Verpflichtungskrediten, die sich unter Umst\u00e4nden \u00fcberschneiden k\u00f6nnten (z. B. bei einer nachtr\u00e4glich gebauten Autobahn\u00fcberdachung), w\u00fcrde die Steuerung der finanziellen Verpflichtungen tendenziell erschweren. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Verpflichtungskredit die Verwaltung erm\u00e4chtigt, gegen\u00fcber Dritten \u00fcber das Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Solche Verpflichtungen werden jedoch im Betriebs- und Unterhaltsbereich nur in seltenen F\u00e4llen eingegangen (z. B. bei Outsourcing- oder gegebenenfalls bei PPP-Projekten). Insofern erweist sich der Verpflichtungskredit wegen seiner besonderen Zielsetzung (Schutz vor \u00dcberverpflichtung) und Wirkungsweise f\u00fcr die Folgekosten als ungeeignetes Steuerungsinstrument.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist somit nicht der Einschluss der Folgekosten in den Verpflichtungskredit von Bedeutung, sondern vielmehr eine m\u00f6glichst transparente Einsch\u00e4tzung der Folgekosten und ihrer Finanzierbarkeit. Weiter muss nach M\u00f6glichkeit sichergestellt werden, dass Investitions- und Betriebsausgaben aus demselben nichtverschuldungsf\u00e4higen Gef\u00e4ss finanziert werden, womit eine Mittelkonkurrenz entsteht. Auf Ebene des Gesamthaushalts wird diese durch die Schuldenbremse umgesetzt. Im Verkehrsbereich, der rund 80 Prozent der relevanten Investitionen und Beitr\u00e4ge ausmacht, sind die Weichen ebenfalls in diese Richtung gestellt. Im Bereich der Schieneninfrastruktur sollen die Investitionsausgaben und die Folgekosten ab 2016 mit der Einf\u00fchrung des Bahninfrastrukturfonds aus demselben Gef\u00e4ss finanziert werden. Mittelkonkurrenz besteht bereits heute auch im Strassenbereich mit der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, aus welcher sowohl die Investitionen als auch die Betriebskosten der Nationalstrassen finanziert werden. Allerdings werden heute der Betrieb, der Unterhalt und der Ausbau der Nationalstrassen \u00fcber die ordentliche Bundesrechnung finanziert, die Fertigstellung und die Engpassbeseitigung hingegen \u00fcber den Infrastrukturfonds (Sonderrechnung). Um k\u00fcnftig wieder alle Nationalstrassenaufgaben \u00fcber ein Gef\u00e4ss zu finanzieren, soll ein Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds geschaffen werden. Dies ist aus Sicht des Bundesrates ein probates Mittel, um ein Gleichgewicht zwischen Investitions- und Folgeausgaben zu erzwingen; in der Mittelfristplanung der entsprechenden Finanzierungsgef\u00e4sse wird rasch erkennbar, wenn zu hohe Investitionen mit nichtfinanzierbaren Folgekosten get\u00e4tigt werden.</p><p>Der Bundesrat lehnt zwar die Aufnahme der Folgekosten in die Verpflichtungskredite ab. Er ist aber bereit, die finanziellen Auswirkungen (Folge- und Gesamtkosten) von bedeutenden Investitionen in den jeweiligen Botschaften vermehrt in den Kontext des Gesamthaushalts und der entsprechenden Finanzierungsgef\u00e4sse zu stellen, um dem Parlament eine bessere Grundlage f\u00fcr die Beurteilung der Investitionsvorhaben zu geben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Fischer Roland","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690548770077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}