{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124241,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124241,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4241","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verantwortung des Bundesrates im Zusammenhang mit dem sogenannten Forschungsskandal an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bereits im Dezember 2010 hat Nationalrat Vischer Daniel die Interpellation 10.3924 eingereicht, welche diverse Fragen im Zusammenhang mit dem seit vier Jahren andauernden sogenannten Forschungsskandal an der Medizinischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich thematisierte. Da weiterhin bestehende Probleme im Zusammenhang mit diesem Skandal noch nicht gekl\u00e4rt sind, ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass der Nationalfonds zwar um die Tatsache wusste, dass rechtswidrig von der Universit\u00e4t Z\u00fcrich auf Gelder zugegriffen wurde, welche der Nationalfonds selber ad personam f\u00fcr die Projekte von Professor S. bewilligt hatte, dass er aber in dieser Angelegenheit mit der Universit\u00e4tsleitung der Universit\u00e4t Z\u00fcrich verhandelte und ihr sogar die R\u00fcckzahlung von zwei Dritteln der rechtswidrig erhaltenen Gelder \"im Sinne eines Entgegenkommens\" erliess, wodurch er die Rechtsverletzungen an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich besch\u00f6nigte?</p><p>2. Hat der Nationalfonds in diesem Fall nicht das Grundprinzip der Ad-personam-Vergabe von Projektgeldern verletzt?</p><p>3. Der Nationalfonds hat in seiner durch Experten durchgef\u00fchrten Untersuchung wissenschaftliches Fehlverhalten durch die Universit\u00e4t und das Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich festgestellt. Diese Untersuchung wurde nach dem Reglement der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften durchgef\u00fchrt. Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine aus wissenschaftlichen Laien bestehende Kommission des Z\u00fcrcher Kantonsrates diese qualifizierte Feststellung einfach negiert und behauptet, es habe kein wissenschaftliches Fehlverhalten gegeben?</p><p>4. L\u00e4sst er als oberster Schirmherr f\u00fcr die Wissenschaftsfreiheit, falls er keine Stellung bezieht, den Nationalfonds nicht einfach im Regen stehen?</p><p>5. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Universit\u00e4t Z\u00fcrich Professor S. seit vier Jahren die Herausgabe der Forschungsergebnisse seiner Nationalfonds-Projekte verweigert, hierdurch deren Publikation verhindert und so weiterhin die wissenschaftliche Integrit\u00e4t und die Wissenschaftsfreiheit verletzt?</p><p>6. Was h\u00e4lt er von der Schaffung eines unabh\u00e4ngigen nationalen Gremiums zur Sicherung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t, wie dies der Pr\u00e4sident des Nationalfonds im M\u00e4rz 2011 vorgeschlagen hat - z. B. analog zum ORI (Office of Research Integrity) in den USA?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat im Jahr 2010 von Problemen Kenntnis genommen (siehe Interpellationen 10.3924 und 10.4167), die sich im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsprojekten ergeben haben. Er konnte und kann in diesem Zusammenhang nur zu Fragen Stellung nehmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes bzw. in denjenigen des SNF fallen.</p><p>Die Rechtsgrundlagen des SNF beinhalten ein auf das Forschungs- und Innovationsf\u00f6rderungsgesetz (SR 420.1; Art. 11a) abgest\u00fctztes Sanktionsrecht. In Ausf\u00fchrung des vom Bundesrat genehmigten Beitragsreglements des SNF hat der Nationale Forschungsrat im Februar 2009 das Reglement des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern erlassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1./2. Nach Auskunft des SNF erfolgten keine \"Verhandlungen\" zwischen ihm und der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Vielmehr hat der SNF, gest\u00fctzt auf das erw\u00e4hnte Reglement betreffend wissenschaftliches Fehlverhalten, im Jahre 2010 eine unabh\u00e4ngige Untersuchung durchgef\u00fchrt und darauf gest\u00fctzt entschieden, einerseits Projektmittel zur\u00fcckzufordern, andererseits dem Projektkredit belastete Lohnzahlungen an Doktorierende zu genehmigen. Dies geschah auf der Basis seines Beitragsreglements und im Interesse unverschuldet betroffener Mitarbeitender, die nicht Konfliktparteien waren. Das Prinzip der Ad-personam-Vergabe der Projektmittel wurde somit durch den SNF nicht verletzt.</p><p>3. Der SNF hat die Untersuchung konform mit dem obenerw\u00e4hnten Reglement und gem\u00e4ss wissenschaftlichen Best-Practice-Regeln durchgef\u00fchrt. Zur Einsch\u00e4tzung der Sachlage durch eine Kommission des Z\u00fcrcher Kantonsrates kann weder er noch der Bundesrat Stellung nehmen.</p><p>4. Im vorliegenden Fall zeigte sich, dass die dem SNF zur Disposition stehenden Grunds\u00e4tze und Verfahrensregeln greifen und er die rechtm\u00e4ssige Verwendung der Forschungsgelder sicherstellen konnte. Deswegen ist eine Intervention seitens des Bundesrates in diesem Rahmen nicht vorgesehen und fand auch nicht statt.</p><p>5. Weder der SNF noch der Bundesrat sind befugt, sich in einen Konflikt zwischen der Universit\u00e4t Z\u00fcrich und einem Professor direkt einzumischen. Der SNF hat nach Abschluss seiner Untersuchung eine Empfehlung an die Universit\u00e4t Z\u00fcrich gerichtet, wonach die Publikationsfragen unverz\u00fcglich zu l\u00f6sen seien.</p><p>6. Die Hochschulen haben ihre Instrumente zur Bek\u00e4mpfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in den vergangenen Jahren ausgebaut. Gest\u00fctzt auf das soeben revidierte Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Forschung und der Innovation (FIFG) wird in diesem Bereich auch die Selbstverantwortung der Institutionen gest\u00e4rkt. Aus Sach- und Kostengr\u00fcnden erachtet der Bundesrat deshalb die Schaffung eines unabh\u00e4ngigen nationalen Gremiums zur Sicherung der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t als nicht notwendig.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Freysinger Oskar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363910400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491419770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}