{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124245,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124245,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4245","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Minimall\u00f6hne in Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen nach Region oder Branche","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, in dem gepr\u00fcft wird, ob das Obligationenrecht im Bereich der Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) angepasst werden sollte. Gepr\u00fcft werden soll insbesondere, ob in den GAV die Mindestl\u00f6hne nach Region oder nach Branche festgehalten werden sollten und ob die Sozialpartner verbindliche L\u00f6hne festlegen sollten, die einerseits bezahlt werden m\u00fcssen bei der Anstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die \u00fcber keine Ausbildung verf\u00fcgen, und andererseits bei der Anstellung von solchen mit einer Berufsausbildung, zusammen mit der entsprechenden Arbeitszeit.</p>","ReasonText":"<p>Nur die H\u00e4lfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ist einem GAV unterstellt. F\u00fcr rund zwei Drittel von ihnen gilt ein verbindlicher Mindestlohn; dementsprechend haben 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz keinen solchen Schutz.</p><p>Deshalb besteht Handlungsbedarf bei den Mindestl\u00f6hnen und den Anfangsl\u00f6hnen, die jeweils f\u00fcr die einzelnen Branchen zwischen den Sozialpartnern vereinbart werden. Entsprechende verbindliche Regelungen nach Branche oder Region sind von Vorteil im Zusammenhang mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit und dem wachsenden Druck auf die L\u00f6hne. Sie sind ein wirksames Instrument zur einfacheren Umsetzung der flankierenden Massnahmen und zur Verhinderung des Lohndrucks. Mit der Verpflichtung, bestimmte Anfangsl\u00f6hne und Mindestl\u00f6hne zu bezahlen, kann Lohndumping einfacher entdeckt und sanktioniert werden.</p><p>Nach dem geltenden Recht muss ein GAV Bestimmungen \u00fcber Abschluss, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen enthalten. In Bezug auf den Lohn hingegen ist nichts vorgeschrieben. Diese L\u00fccke w\u00fcrde geschlossen werden. Die Sozialpartner w\u00fcrden mindestens zwei Arten von L\u00f6hnen pro GAV aushandeln und verbindlich erkl\u00e4ren: ein Anfangslohn f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Ausbildung und ein Anfangslohn f\u00fcr Personen mit Berufsausbildung, jeweils mit der entsprechenden Arbeitszeit.</p><p>Verbindliche Anfangsl\u00f6hne, die in einem GAV verankert sind, sind flexibler als ein gesamtschweizerisch oder kantonal festgelegter einheitlicher Mindestlohn. Sie bilden aber dennoch verl\u00e4ssliche Leitplanken f\u00fcr die Sozialpartner und ber\u00fccksichtigen gleichzeitig die Verh\u00e4ltnisse und Bed\u00fcrfnisse in den verschiedenen Branchen. Da das Lohnniveau stark variieren kann, stossen sie in der Regel auf breite Akzeptanz.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Obligationenrecht (OR) legt fest, welche Bestimmungen die Sozialpartner im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) aushandeln k\u00f6nnen. Sofern diese Bestimmungen den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder andere Klauseln im Zusammenhang mit dem Verh\u00e4ltnis zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betreffen, k\u00f6nnen die Vertragsparteien eines GAV Rechte und Pflichten in den GAV aufnehmen, sofern das zwingende Recht respektiert wird.</p><p>Da die Sozialpartner selbst GAV abschliessen und deren Inhalt bestimmen k\u00f6nnen, liegt es auch in ihrer Kompetenz, Mindestl\u00f6hne und sogar verschiedene Lohnkategorien vorzusehen, die Faktoren wie Ausbildung und Erfahrung ber\u00fccksichtigen.</p><p>Das bestehende System l\u00e4sst den Sozialpartnern einen breiten Handlungsspielraum. Sie wissen schliesslich am besten, welches die Bed\u00fcrfnisse einer bestimmten Branche sind. Auf diese Weise kann den Besonderheiten der verschiedenen Branchen und Berufe Rechnung getragen werden.</p><p>Die Vertragsparteien eines GAV k\u00f6nnen von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung dieses GAV verlangen. Wird eine wiederholte missbr\u00e4uchliche Unterbietung des branchen\u00fcblichen Lohns festgestellt, so kann die verantwortliche tripartite Kommission bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde beantragen, dass gewisse Bestimmungen des GAV erleichtert allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. Alle allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV, die f\u00fcr das gesamte Gebiet gelten, f\u00fcr das sie allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt wurden - also f\u00fcr alle dem GAV unterstellten Arbeitgeber, auch f\u00fcr ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden -, enthalten Mindestl\u00f6hne.</p><p>Falls bei wiederholter missbr\u00e4uchlicher Lohnunterbietung kein GAV mit Bestimmungen zu Mindestl\u00f6hnen existiert, die allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden k\u00f6nnen, so kann die betreffende tripartite Kommission von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde verlangen, einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestl\u00f6hnen zu erlassen.</p><p>Eine OR-Revision, die die Sozialpartner zur Aushandlung der Mindestl\u00f6hne oder (auch nur) der Anfangsl\u00f6hne in den GAV verpflichten w\u00fcrde, liesse sich nach Ansicht des Bundesrates nicht mit den Grunds\u00e4tzen des aktuellen Systems vereinbaren, gem\u00e4ss dem die Sozialpartner die L\u00f6hne frei aushandeln k\u00f6nnen. Dies w\u00fcrde die Vertragsfreiheit der Sozialpartner einschr\u00e4nken und k\u00f6nnte in manchen F\u00e4llen sogar die Aushandlung eines GAV verhindern. Dass die Sozialpartner selbst bestimmen k\u00f6nnen, ob in ihrer Branche Mindestl\u00f6hne festgelegt werden sollten, stellt einen grossen Vorteil des Schweizer Systems dar. Dieses pragmatische System hat sich bew\u00e4hrt und soll deshalb nicht ge\u00e4ndert werden. In F\u00e4llen, in denen die GAV keine Mindestl\u00f6hne vorsehen oder diese nicht allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden, reichen die bestehenden Instrumente der flankierenden Massnahmen aus, um allf\u00e4llige Missbr\u00e4uche zu bek\u00e4mpfen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"de Buman Dominique","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102832810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}