{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124249,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124249,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4249","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einziehung von Verm\u00f6genswerten ausl\u00e4ndischer krimineller Organisationen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a072 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sieht die erleichterte Einziehung von Verm\u00f6genswerten einer kriminellen Organisation vor. Damit die Justizbeh\u00f6rde eine solche Einziehung anordnen kann, muss die gerichtliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Straftat, aus der die Verm\u00f6genswerte herr\u00fchren, bei ihr liegen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des StGB vorzulegen, wonach die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes solche Verm\u00f6genswerte in der Schweiz einziehen k\u00f6nnen, und zwar unabh\u00e4ngig von der gerichtlichen Zust\u00e4ndigkeit.</p>","ReasonText":"<p>Im Jahresbericht des Bundesamtes f\u00fcr Polizei (Fedpol) zur Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung wird auf die zunehmende Gefahr eines \u00dcbergreifens ausl\u00e4ndischer organisierter Kriminalit\u00e4t auf die Schweiz hingewiesen. Insbesondere erw\u00e4hnt werden italienische Mafia-Organisationen, und zwar nicht nur weil sie unseren Finanzplatz und unsere Wirtschaft zur Geldw\u00e4scherei nutzen, sondern auch weil sie in der Schweiz direkt pr\u00e4sent seien. Die Schweiz ist ein attraktives Ziel, unter anderem weil sie Investitionsm\u00f6glichkeiten bietet. Dieser Gefahr am st\u00e4rksten ausgesetzt sind die an Norditalien grenzenden Gebiete. Dort sollen sich die Mafiaorganisationen seit Jahren niedergelassen und im lokalen Gewerbe eingenistet haben. F\u00e4lle aus der j\u00fcngsten Vergangenheit, zu denen die Bundesanwaltschaft (BA) zusammen mit dem Fedpol Untersuchungen durchgef\u00fchrt hat und \u00fcber die die Medien berichtet haben, k\u00f6nnten als Beweis f\u00fcr das dienen, was im Jahresbericht des Fedpol zu lesen ist. Personen, die einer Organisation der italienischen Mafia angeh\u00f6ren, h\u00e4tten sich somit \u00fcber den Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und von Liegenschaften dauerhaft in der Schweiz niedergelassen. Damit diese Missst\u00e4nde wirksam bek\u00e4mpft werden k\u00f6nnen, muss man bekanntlich mit aller Entschiedenheit gegen die Verm\u00f6gen krimineller Herkunft dieser Personen vorgehen. Eine solch dezidierte Politik verhindert, dass die organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz Fuss fasst, und sch\u00fctzt folglich die innere Sicherheit. Durch eine Anpassung der StGB-Bestimmung \u00fcber die Einziehung von Verm\u00f6genswerten krimineller Organisationen analog zu Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes w\u00fcrde diese Bestimmung \"schlagkr\u00e4ftiger\". Eine solche Anpassung w\u00e4re im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, w\u00fcrde die abschreckende Wirkung erh\u00f6hen und den Schutz unseres Finanzplatzes und unserer Wirtschaft st\u00e4rken, ohne deren Ruf zu sch\u00e4digen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Gericht verf\u00fcgt gem\u00e4ss Artikel\u00a072 des Strafgesetzbuches (StGB) die Einziehung aller Verm\u00f6genswerte, welche der Verf\u00fcgungsmacht einer kriminellen Organisation unterliegen. Diese im Jahre 1994 eingef\u00fchrte Sonderregelung erleichtert die Bek\u00e4mpfung des organisierten Verbrechens. Unerheblich ist dabei, ob es sich um rechtm\u00e4ssig oder deliktisch erworbene Verm\u00f6genswerte handelt. Die Verbrecherorganisation soll auch in jenen Bereichen getroffen werden, wo sie sich in die legale Wirtschaft integriert hat. Ebenfalls nicht bewiesen werden muss der (regelm\u00e4ssig schwer nachweisbare) Zusammenhang mit einer konkreten Straftat. Bei Verm\u00f6genswerten einer Person, welche sich an einer kriminellen Organisation beteiligt oder eine solche unterst\u00fctzt hat, wird die Verf\u00fcgungsmacht der Organisation bis zum Beweis des Gegenteils vermutet (Umkehr der Beweislast). Involvierte Personen haben demnach zu beweisen, dass sie die pers\u00f6nliche Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber diese Verm\u00f6genswerte besitzen.</p><p>Artikel\u00a072 StGB findet insbesondere Anwendung auf F\u00e4lle, in denen die kriminelle Organisation ihre T\u00e4tigkeit im Ausland entfaltet. Die Gerichtspraxis zeigt, dass Verm\u00f6genswerte von mafi\u00f6sen Organisationen aus Ost- oder S\u00fcdeuropa sowie Asien in der Schweiz eingezogen wurden. Auch die Existenz von kriminellen Familienclans in Afrika oder von s\u00fcdamerikanischen Drogenkartellen hat Anlass zu entsprechenden Einziehungen von Verm\u00f6genswerten durch schweizerische Gerichte gegeben. Es ist, gerade im Hinblick auf eine effiziente Bek\u00e4mpfung des transnationalen organisierten Verbrechens, nicht notwendig, dass die Organisation ihre Aktivit\u00e4t in der Schweiz entwickelt.</p><p>F\u00fcr die Einziehung gem\u00e4ss Artikel\u00a072 StGB ist ausschlaggebend, dass die Verm\u00f6gensbestandteile sich in der Schweiz befinden und der Verf\u00fcgungsmacht der (ausl\u00e4ndischen) kriminellen Organisation unterliegen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung von deliktischen Verm\u00f6genswerten einer Verbrechensorganisation eine Handlung zugunsten dieser kriminellen Organisation darstellen kann und in der Regel im Sinne von Artikel\u00a0260ter StGB als Unterst\u00fctzung oder Beteiligung zu betrachten ist, womit eine zus\u00e4tzliche Ankn\u00fcpfung f\u00fcr die Vornahme einer Einziehung gegeben ist. Vorbehalten bleiben des Weiteren die Strafbarkeit wegen Geldw\u00e4scherei (Art. 305bis StGB) und die M\u00f6glichkeit der Einziehung aufgrund dieser Straftat.</p><p>In jenen F\u00e4llen, wo mangels eines Ankn\u00fcpfungspunkts in der Schweiz keine Strafuntersuchung er\u00f6ffnet wird, haben die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden die M\u00f6glichkeit, aufgrund eines ausl\u00e4ndischen Rechtshilfeersuchens und gest\u00fctzt auf Artikel\u00a018 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) die sich in der Schweiz befindenden Verm\u00f6genswerte vorsorglich und im Hinblick auf die Einziehung seitens der ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rde zu beschlagnahmen. Dieses Vorgehen wurde beispielsweise im 2013 abgeschlossenen Verfahren gegen eine in Italien der Geldw\u00e4scherei und der Finanzierung verschiedener mafi\u00f6ser Organisationen verd\u00e4chtigte Person angewendet. Unrechtm\u00e4ssig erworbene Verm\u00f6genswerte in der H\u00f6he von 13,8 Millionen Euro waren dank der Zusammenarbeit mit Italien von der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin beschlagnahmt und im italienischen Strafverfahren eingezogen worden.</p><p>Die gesetzlichen M\u00f6glichkeiten der Einziehung von Verm\u00f6genswerten von ausl\u00e4ndischen kriminellen Organisationen sind damit ausreichend. Der Bundesrat erachtet eine Anpassung oder Ausweitung der bew\u00e4hrten Regelungen nicht als angebracht oder notwendig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535281747)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}