{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124256,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124256,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4256","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Keine Ausklammerung des Berner Volkes bei einer erneuten Jura-Abstimmung und Notwendigkeit eines rechtm\u00e4ssigen Vorgehens","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die zwischen dem Staatsrat des Kantons Jura und dem Regierungsrat des Kantons Bern am 20. Februar 2012 abgeschlossene Absichtserkl\u00e4rung betreffend Durchf\u00fchrung erneuter Volksabstimmungen \u00fcber die Zukunft der interjurassischen Region in den Kantonen Bern und Jura zu \u00fcberpr\u00fcfen,</p><p>1. betreffend ihre Recht- und Verfassungsm\u00e4ssigkeit,</p><p>2. betreffend ihre politische Korrektheit und Notwendigkeit und</p><p>3. betreffend die Gew\u00e4hrleistung des neuen Artikels 139 der jurassischen Kantonsverfassung,</p><p>und anschliessend dem Parlament Bericht zu erstatten.</p>","ReasonText":"<p>Am 20. Februar 2012 haben der Staatsrat des Kantons Jura und der Regierungsrat des Kantons Bern die \"Absichtserkl\u00e4rung zur Durchf\u00fchrung der Volksabstimmungen \u00fcber die institutionelle Zukunft der interjurassischen Region im Kanton Jura und im Berner Jura\" abgeschlossen.</p><p>Diese Absichtserkl\u00e4rung sieht vor, dass im Kanton Jura eine obligatorische Volksabstimmung \u00fcber einen neuen, erg\u00e4nzenden Artikel\u00a0139 der jurassischen Kantonsverfassung durchgef\u00fchrt wird. Dieser Artikel enth\u00e4lt ohne zeitliche Begrenzung eine Dauererm\u00e4chtigung an den Staatsrat des Kantons Jura, Verfahren zur Gr\u00fcndung eines neuen Kantons, bestehend aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura, einzuleiten. Vor \u00fcber 30 Jahren beinhaltete Artikel\u00a0138 der damaligen jurassischen Kantonsverfassung vom 20. M\u00e4rz 1977 eine \u00e4hnliche Formulierung. Dieser Formulierung wurde damals die Gew\u00e4hrleistung durch den Bundesrat und die Bundesversammlung wegen Verletzung der Gebietsgarantie verweigert. Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob mit dem neu vorgeschlagenen Artikel\u00a0139 der jurassischen Kantonsverfassung die Gebietsgarantie des Kantons Bern nicht verletzt wird.</p><p>Das Verfahren zur Losl\u00f6sung des Nordjuras vom Kanton Bern wurde seinerzeit mit einem Zusatz zur bernischen Kantonsverfassung und demnach mit einer obligatorischen Volksabstimmung vom 1. M\u00e4rz 1970 im ganzen Kanton Bern eingeleitet. Es ist rechtlich fragw\u00fcrdig und demokratiepolitisch falsch, wenn zur Einleitung erneuter Volksbefragungen mit dem Ziel einer Zuteilung des Berner Juras an den Kanton Jura im Kanton Bern nur eine konsultative Volksabstimmung im Verwaltungskreis Berner Jura durchgef\u00fchrt werden soll. Der Bundesrat wird beauftragt, eine obligatorische Volksabstimmung im ganzen Kanton Bern \u00fcber die Einleitung eines erneuten Verfahrens anzuordnen.</p><p>Die Absichtserkl\u00e4rung zwischen den Regierungen der Kantone Bern und Jura enth\u00e4lt verschiedene Verpflichtungen mit Rechtsfolgen und konkreten Fristen. Die Absichtserkl\u00e4rung ist demnach im Rechtssinne ein Vertrag. Der Bundesrat wird gest\u00fctzt auf die Bundesverfassung beauftragt, die Absichtserkl\u00e4rung auf ihre \u00dcbereinstimmung mit der Bundesverfassung zu \u00fcberpr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von den Regierungen der Kantone Bern und Jura im Beisein der Vorsteherin des EJPD, Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga, am 20. Februar 2012 unterzeichnete Absichtserkl\u00e4rung ist vor allem im Rahmen der tripartiten Jura-Konferenzen ausgearbeitet worden, an denen neben der Vorsteherin des EJPD Mitglieder der bernischen und der jurassischen Regierung teilnehmen. Diese Vereinbarung tr\u00e4gt den Schlussfolgerungen des Schlussberichtes der Interjurassischen Versammlung \u00fcber die institutionelle Zukunft der Jura-Region Rechnung.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates birgt der Inhalt dieser Vereinbarung keine besonderen Probleme, und dies aus verschiedenen Gr\u00fcnden.</p><p>Die Absichtserkl\u00e4rung vom 20. Februar 2012 beschr\u00e4nkt sich darauf, das Verfahren festzulegen, dem die beiden Regierungen folgen wollen, um die notwendigen rechtlichen Grundlagen f\u00fcr die Befragung der Bev\u00f6lkerung des Kantons Jura und des Berner Juras \u00fcber ihre institutionelle Zukunft zu schaffen. Dieses Verfahren garantiert in jeder Etappe die Respektierung der jeweiligen Zust\u00e4ndigkeiten der Parlamente und des Stimmvolkes der Kantone Bern und Jura. F\u00fcr den Kanton Bern besteht - wie der Urheber des Postulates richtigerweise darlegt - die erste Etappe dieses Verfahrens in der Organisation einer auf den Berner Jura beschr\u00e4nkten Konsultativabstimmung. Die Schaffung der Rechtsgrundlage zur Durchf\u00fchrung dieser Konsultativabstimmung bedingt allerdings eine \u00c4nderung des bernischen Gesetzes \u00fcber das Sonderstatut des Berner Juras. Diese \u00c4nderung erfolgt im normalen Gesetzgebungsverfahren nach bernischem Recht: Parlamentsdebatte und fakultatives Referendum. Das Verfahren respektiert demnach vollumf\u00e4nglich die Zust\u00e4ndigkeiten sowohl des Parlamentes als auch des Berner Stimmvolks.</p><p>Bei der Frage, ob diese Absichtserkl\u00e4rung einen \"Vertrag zwischen Kantonen\" im Sinne von Artikel\u00a048 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung darstellt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese vor allem eine politische Tragweite hat und dass sie keine direkten Anspr\u00fcche oder Verpflichtungen der beiden Kantone schafft. Sie ist deshalb auch nicht als interkantonaler Vertrag im Sinne von Artikel\u00a048 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung anzusehen.</p><p>Wenn das Stimmvolk des Kantons Jura den neuen Artikel\u00a0139 der jurassischen Verfassung annimmt, muss dieser dem Bund zur Gew\u00e4hrleistung unterbreitet werden. Ob diese Bestimmung bundesrechtskonform ist oder nicht, werden der Bundesrat und die Bundesversammlung dann zu beantworten haben. Der Bundesrat m\u00f6chte dem Entscheid des Parlamentes nicht vorgreifen. Er weist jedoch darauf hin, dass im Unterschied zum politischen Kontext, der bei der Annahme von Artikel\u00a0138 der jurassischen Verfassung vorherrschte, der neue Artikel\u00a0139 gemeinsam mit der Berner Regierung und im Rahmen der tripartiten Jura-Konferenz ausgearbeitet wurde.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Joder Rudolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1402358400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539794737)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}