{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124260,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124260,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4260","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der Volksrechte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt, den politischen Willen der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger bei der Aus\u00fcbung der Volksrechte mit folgenden Massnahmen zu st\u00e4rken:</p><p>1. Die Verantwortung der Beglaubigung von gesammelten Unterschriften f\u00fcr eidgen\u00f6ssische Volksinitiativen und Referenden wird der Bundeskanzlei \u00fcbertragen.</p><p>2. Die Frist von 100 Tagen f\u00fcr die Unterschriftensammlung f\u00fcr ein Referendum wird \u00e4hnlich wie bei den Gerichts- und Betreibungsferien f\u00fcr bestimmte Zeitr\u00e4ume gesetzlich ausgesetzt.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Die aktuelle Regelung im Bundesgesetz \u00fcber die politischen Rechte \u00fcbertr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Beglaubigung der gesammelten Unterschriften vollumf\u00e4nglich den Initiativ- beziehungsweise Referendumskomitees. Um die hinf\u00e4llig bekannten Schwierigkeiten bei der Beglaubigungsarbeit zu mindern, hat der Gesetzgeber die Frist von urspr\u00fcnglich 90 auf 100 Tage verl\u00e4ngert. Diese Verl\u00e4ngerung hat in der Praxis zu wenig Verbesserung gebracht. Der politische Wille der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, die ein Volksbegehren unterschreiben, darf nicht von der Effizienz und Zuverl\u00e4ssigkeit der Beh\u00f6rden und der Transportwege abh\u00e4ngig sein. Zudem haben die Komitees gegen\u00fcber den Gemeinden keine griffigen Einflussm\u00f6glichkeiten auf die Beglaubigungsarbeit und keine Sanktionsm\u00f6glichkeiten bei Verletzung der notwendigen Sorgfaltspflichten. Es muss die Aufgabe des Bundes sein, die zuverl\u00e4ssige Aus\u00fcbung der Volksrechte sicherzustellen. </p><p>Die Erfahrung zeigt, dass das Sammeln von Unterschriften w\u00e4hrend der Zeit der Sommerferien und der Festtage Ende Jahr massiv erschwert ist. Es ist nicht einzusehen, warum f\u00fcr die Aus\u00fcbung verfassungsm\u00e4ssiger Volksrechte nicht gleiche Voraussetzungen wie zum Beispiel f\u00fcr die Arbeit im justiziellen Bereich gelten sollen. </p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>1. Der Bundesrat erachtete bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Wermuth 12.3082 die Zentralisierung des Verfahrens der Stimmrechtsbescheinigung bei Volksinitiativen und Referenden auf eidgen\u00f6ssischer Ebene als nicht mit dem aktuellen System der politischen Rechte vereinbar (AB 2012 N 1226). Stimmregister werden sowohl f\u00fcr Urneng\u00e4nge als auch f\u00fcr Stimmrechtsbescheinigungen zu Volksbegehren aller drei Ebenen ben\u00f6tigt und beruhen f\u00fcr Personen mit effektivem Wohnsitz in der Schweiz auf dem Einwohnerregister. Weil dieses von den Gemeinden gef\u00fchrt wird, \u00fcberlassen viele Kantone (z. B. ZH, AG, GR, BE) auch die F\u00fchrung des Stimmregisters den Gemeinden. Die wenigsten Kantone haben Zugriff auf Stimmregisterdaten der auf ihrem Gebiet wohnhaften Stimmberechtigten. Erst recht haben weder die Bundeskanzlei noch eine andere Bundesstelle entsprechenden Zugriff.</p><p>Angepasst werden m\u00fcssten f\u00fcr eine solche \u00c4nderung des Systems neben organisatorischen Vorkehren und kantonalen Rechtsgrundlagen zumindest das Bundesgesetz und die Verordnung \u00fcber die politischen Rechte (BPR bzw. VPR). Aber auch damit w\u00e4ren Stimmrechtsbescheinigungen auf Stufe Bund nicht praktikabel. Die kosteng\u00fcnstige Bewirtschaftung der Stimmregister an einem einzigen Ort m\u00fcsste zugunsten einer ungemein viel kostspieligeren Doppelf\u00fchrung von Stimmregistern beim Bund und bei den Gemeinden aufgegeben werden.</p><p>Die Einholung der Stimmrechtsbescheinigungen bei den kantonal zust\u00e4ndigen Amtsstellen durch die Bundeskanzlei w\u00e4re nicht praktikabler und w\u00fcrde die Volksrechte implizit schw\u00e4chen:</p><p>a. Der vorgeschlagene Mechanismus n\u00e4hme Initiativ- und Referendumskomitees die Kontrolle \u00fcber die Qualit\u00e4t ihrer Unterschriftensammlung. Wenn derzeit laufend ein bis vier Referenden und an die zwei Dutzend Volksinitiativen in der Unterschriftensammlung stehen, so kann ein Komitee sein eigenes Volksbegehren wirksam verfolgen. Wenn eine einzige zentrale Amtsstelle f\u00fcr 25 gleichzeitig laufende Volksbegehren je 20 000 bis 60 000 Unterschriftenlisten mit 50 000 bis 120 000 Unterschriften sortieren, an jeweils 2485 verschiedene Gemeinden versenden, den R\u00fccklauf kontrollieren und anschliessend \u00fcber das Zustandekommen verf\u00fcgen sollte, w\u00e4re dies mit sehr viel gr\u00f6sserer B\u00fcrokratie und zus\u00e4tzlichen Ressourcen verbunden (Versandkosten und Kontrollaufwand w\u00fcrden massiv ansteigen, zumal eine zentrale Bescheinigungsstelle anders als das direkt interessierte Komitee keinen laufenden \u00dcberblick \u00fcber den Fortgang all der verschiedenen Sammelaktionen haben kann).</p><p>b. Vor Ablauf der Sammelfrist k\u00f6nnten die Komitees die von ihnen vertretenen Volksbegehren nicht mehr selbst auf das Zustandekommen hin \u00fcberpr\u00fcfen; sie verl\u00f6ren also die Herrschaft \u00fcber das Zeitmanagement ihres Begehrens. Die langj\u00e4hrige Erfahrung zeigt, dass gerade bei Volksinitiativen langes Zuwarten f\u00fcr die Komitees kontraproduktiv ist. Wegen Wegzug, aber auch wegen Hinschieds Unterzeichnender kommt es zu einer Vielzahl von Ung\u00fcltigerkl\u00e4rungen.</p><p>Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene Regelung h\u00e4tte die unerw\u00fcnschte Konsequenz, Kompetenzen und Verantwortung auseinanderzudividieren. Mangels Beweisbarkeit k\u00f6nnten Unregelm\u00e4ssigkeiten bei der Bescheinigung seitens der Komitees gar nicht mehr ger\u00fcgt werden, da ihnen jegliche Kontrolle fehlt. Die verlangte Regelung w\u00fcrde somit letztlich die Volksrechte schw\u00e4chen statt st\u00e4rken.</p><p>2. Eine Erstreckung der Sammelfrist um die Zeit der Gerichts- und Betreibungsferien, folglich die Sommerferien oder die Winterfesttage, ist keineswegs angebracht. Sie gef\u00e4hrdet die fristgerechte Volksabstimmung \u00fcber dringliche Bundesgesetze, die nach Zustandekommen eines Referendums ein Jahr nach ihrer Inkraftsetzung ausser Kraft treten m\u00fcssen, wenn sie zuvor nicht vom Volk angenommen worden sind. Vor der Erwahrung des Abstimmungsresultats m\u00fcssen n\u00e4mlich auch alle Beschwerdefristen abgelaufen und Beschwerden rechtskr\u00e4ftig erledigt sein. Wollte man entsprechende Zeiten blockieren, so m\u00fcsste man w\u00e4hrend ihrer Dauer konsequenterweise auch das Unterschriftensammeln verbieten. Dies w\u00e4re mit vern\u00fcnftigem Aufwand weder kontrollier- noch durchsetzbar. Wird die Unterschriftensammlung w\u00e4hrend solcher Perioden zugelassen, so k\u00e4me dies einer Verl\u00e4ngerung der Sammelfrist gleich und bed\u00fcrfte einer Verfassungs\u00e4nderung.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1360713600000)\/","SubmittedBy":"Stamm Luzi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1379462400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}