{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124273,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124273,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4273","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"IT-Dienstleistungen des Bundesgerichtes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Elektronische Datenbanken wie auch Recherchen werden bei der Arbeit in Schweizer Gerichten und Anwaltskanzleien immer wichtiger. \u00dcber die letzten Jahre hinweg hat die Privatwirtschaft in diesem Bereich diverse IT-Dienstleistungen erarbeitet und damit Arbeitspl\u00e4tze geschaffen. Verst\u00e4rkt mischt auch das Bundesgericht als Justizbeh\u00f6rde mit ihrer eigenen IT-Abteilung in diesem aufstrebenden Markt mit und konkurrenziert damit private Anbieter. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er diese wirtschaftliche Nebent\u00e4tigkeit des Bundesgerichtes? Besteht hier nicht das Risiko einer Quersubventionierung mit staatlichen Mitteln? Teilt er die Ansicht, dass diese Nebent\u00e4tigkeiten mit den damit verbundenen Risiken (Finanzen, Haftungsfragen, Befangenheiten) potenziell die Integrit\u00e4t der obersten Justizbeh\u00f6rde gef\u00e4hrden k\u00f6nnen?</p><p>2. Staatliche T\u00e4tigkeit in einem marktwirtschaftlichen Bereich hat stets subsidi\u00e4r zu erfolgen und bedarf eines besonderen \u00f6ffentlichen Interesses (ein fiskalisches Interesse gen\u00fcgt dabei nicht). Zudem erfordert eine solche T\u00e4tigkeit eine gesetzliche Grundlage. Ist dieser Grundsatz im vorliegenden Fall erf\u00fcllt? Falls ja, um welche gesetzliche Grundlage handelt es sich? Falls nein, plant er die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage?</p><p>3. Offensichtlich bestehen bei der Informatik des Bundesgerichtes \u00dcberkapazit\u00e4ten, wenn solche Nebent\u00e4tigkeiten ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Mit der Verselbstst\u00e4ndigung des Bundesverwaltungsgerichtes wurden zwar beim Bundesgericht Informatikstellen abgebaut, die Lohnkosten sind aber offenbar nicht proportional gesunken. Wie erkl\u00e4rt er sich diesen Widerspruch? Ist er nicht auch der Meinung, dass \u00dcberkapazit\u00e4ten abgebaut werden m\u00fcssten?</p><p>4. In Medien kamen bereits mehrmals Berichte, dass die IT-Abteilung des Bundegerichtes selbstentwickelte Produkte den Kantonen kostenlos oder zu Tiefpreisen anbietet und damit verzerrend in einen funktionierenden Markt eingreift. Wie beurteilt er die entsprechende Situation? Besteht hier aus seiner Sicht nicht ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die Rolle der \u00f6ffentlichen Hand zu kl\u00e4ren und zu verhindern, dass es zu staatlichen Eingriffen in die verfassungsm\u00e4ssig gew\u00e4hrleistete Wirtschaftsfreiheit kommt? Stuft er es zudem nicht als problematisch ein, wenn das Bundesgericht mit kantonalen Vorinstanzen in ein Leistungserbringer- bzw. Kundenverh\u00e4ltnis tritt?</p><p>5. Wie beurteilt er den Vorwurf, dass die vom Bundesgericht angebotenen Dienstleistungen auf den Ideen und Produkten privater Anbieter basieren, die bereits auf dem Markt verf\u00fcgbar waren, als das Bundesgericht selbst entsprechende Angebote zu entwickeln begann?</p></text>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Das Bundesgericht beantwortet gem\u00e4ss Artikel\u00a0118 Absatz\u00a04 und Artikel\u00a0162 Absatz\u00a02 ParlG jene Interpellationen, die sich auf seine Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beziehen. Das Bundesgericht beantwortet die vorliegende Interpellation daher anstelle des Bundesrates.</p><p>1. Open Justitia ist eine IT-Plattform, auf welcher einige vom Bundesgericht f\u00fcr die eigenen Bed\u00fcrfnisse entwickelte Programme (der Quellcode) gratis heruntergeladen werden k\u00f6nnen. Die Grundbausteine von Open Justitia, namentlich die Datenbank und die Suchmaschine, wurden nicht vom Bundesgericht entwickelt. Es handelt sich um frei verf\u00fcgbare Open-Source-Standardapplikationen. Die IT des Bundesgerichtes hat diesen Grundbausteinen einzig weitere, gerichtsspezifische Bausteine hinzugef\u00fcgt, ebenfalls als Open-Source-Software. Es ver\u00f6ffentlicht diese unter einer g\u00e4ngigen Open-Source-Lizenz (General Public Licence Version 3; GPLv3).</p><p>2. Das Bundesgericht entwickelt seit den Achtzigerjahren nur einige wenige Applikationen f\u00fcr die eigenen Bed\u00fcrfnisse, wenn auf dem Markt kein Produkt in gen\u00fcgender Qualit\u00e4t erh\u00e4ltlich ist und wenn die interne Entwicklung den Steuerzahler weniger kostet als eine externe Entwicklung. Dies trifft namentlich auch f\u00fcr die Programme von Open Justitia zu.</p><p>3. Das Bundesgericht \u00fcbt mit Open Justitia keine wirtschaftliche Nebent\u00e4tigkeit aus. Das Bundesgericht ver\u00f6ffentlicht lediglich seit September 2011 die Programme von Open Justitia (den Quellcode) unentgeltlich, womit definitionsgem\u00e4ss eine wirtschaftliche T\u00e4tigkeit nicht vorliegen kann.</p><p>4. Das Bundesgericht tritt nicht als Anbieter im Markt auf. Selbst Swico, der Branchenverband f\u00fcr die digitale Schweiz, hat in seiner \u00f6ffentlichen Stellungnahme vom 16. November 2012 anerkannt, dass die Eigenentwicklung des Bundesgerichtes eine valable Option gewesen sei. Mit der Ver\u00f6ffentlichung unter der Open-Source-Lizenz werde der Privatwirtschaft keine Konkurrenz gemacht. Das Bundesgericht habe sich, wenn \u00fcberhaupt, nicht allzu weit von dem entfernt, was von der \u00f6ffentlichen Hand verlangt werden k\u00f6nne.</p><p>5. Es besteht keine Quersubventionierung. Eine Quersubventionierung liegt vor, wenn f\u00fcr Leistungen zugunsten Dritter wesentlich tiefere Ertr\u00e4ge erzielt werden, als Aufwand entstanden ist. Die Zusatzkosten f\u00fcr das Aufschalten des Quellcodes und die Koordination der Community sind vernachl\u00e4ssigbar. Die Verwaltungskommission hat daf\u00fcr 0,2 Stellen Aufwand pro Jahr bewilligt. Im Jahre 2012 wurde nicht einmal die H\u00e4lfte davon ausgesch\u00f6pft. F\u00fcr so geringe Aufw\u00e4nde sind von der \u00f6ffentlichen Hand keine Ertr\u00e4ge zu erzielen.</p><p>6. Es bestehen keine Haftungsrisiken. Die Ziffern 15 bis 17 der GPLv3-Lizenz schliessen jede Haftung f\u00fcr die Programme aus.</p><p>7. Die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz erfordert im Kernbereich der Rechtsprechung auch eine gewisse Unabh\u00e4ngigkeit von den Arbeitsmitteln der Verwaltungsbeh\u00f6rden. Es ist daher zu begr\u00fcssen, wenn kantonale Justizbeh\u00f6rden ihre Unabh\u00e4ngigkeit f\u00f6rdern, indem sie frei verf\u00fcgbare Informatik-Module des obersten Gerichtes verwenden. F\u00fcr die kantonalen Gerichte entsteht keine Abh\u00e4ngigkeit gegen\u00fcber dem Bundesgericht. Die kantonalen Gerichte m\u00fcssen diese Programme - sofern sie daran interessiert sind - entweder selbst oder durch ein externes bzw. privates Informatikunternehmen in ihre Informatik integrieren. Das Bundesgericht leistet keine Integrationsarbeiten. Es ist somit kein IT-Leistungserbringer; die kantonalen Vorinstanzen treten nicht in ein Kundenverh\u00e4ltnis mit dem Bundesgericht.</p><p>8. Open Justitia st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a012 Absatz\u00a04 des Finanzhaushaltgesetzes. Danach ist das Bundesgericht zu einem sparsamen, wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz seiner Finanzmittel verpflichtet. Im Bereich der Informatik heisst dies \"einmal entwickeln, mehrfach nutzen\". Dieses Prinzip ist in der E-Government-Strategie Schweiz, die vom Bundesrat am 16. November 2011 erneuert worden ist, sowie in der \u00f6ffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung \u00fcber die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz (2007 bis 2015), die vom Bundesrat und von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen abgeschlossen worden ist, ausdr\u00fccklich verankert (BBl 2011 9345), und zwar \u00fcber die verschiedenen staatlichen Ebenen hinweg.</p><p>Da im Parlament aber auch Stimmen gegen eine kostenlose Abgabe von Open-Source-Software aufgekommen sind, l\u00e4sst der Bundesrat die rechtliche Lage durch ein juristisches Gutachten kl\u00e4ren (Antwort des Bundesrates vom 20. Februar 2013 zur Interpellation 12.4247, \"Freigabe von Open-Source-Software durch Beh\u00f6rden\").</p><p>9. Die Gr\u00f6sse des Informatikdienstes des Bundesgerichtes ist gest\u00fctzt auf ein Gutachten einer anerkannten Firma im Jahre 2009 neu festgelegt worden. Bei der Verkleinerung des Dienstes sind vor allem tiefer qualifizierte Stellen abgebaut worden, wodurch der Durchschnittsverdienst der verbliebenen Mitarbeiter rein rechnerisch gestiegen ist. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle h\u00e4lt in ihrem Pr\u00fcfbericht vom 29. November 2012 fest, dass das Rechenzentrum des Bundesgerichtes professionell betrieben wird und Beschaffungen wirtschaftlich, sachdienlich und effizient erfolgen.</p></text>","FederalCouncilProposal":39,"FederalCouncilProposalText":"Antwort des Bundesgerichts","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1362096000000)\/","SubmittedBy":"Brunner Toni","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":1482,"ResponsibleDepartmentName":"Bundesgericht","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BGer","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}