{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20124278,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20124278,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"12.4278","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtsanspruch von Atomkraftwerkbetreibern auf staatlich garantierte F\u00fcnf-Prozent-Verzinsung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Beim Alterssparen f\u00fcr AKW geht die Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung (SEFV; SR 732.17) von einer durchschnittlichen j\u00e4hrlichen Anlagerendite von 5 Prozent aus - und zwar ausdr\u00fccklich nach Abzug der Kosten f\u00fcr die Verm\u00f6gensbewirtschaftung. Zum Vergleich: Beim Alterssparen in der beruflichen Vorsorge sind es lediglich 1,5 Prozent. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben Atomkraftwerk-Betreiber gest\u00fctzt auf Artikel\u00a078 KEG bzw. Artikel\u00a08 Absatz\u00a05 SEFV einen Rechtsanspruch auf eine Anlagerendite von 5 Prozent gegen\u00fcber den beiden Fonds? Wie verh\u00e4lt sich ein solcher Anspruch zu Artikel\u00a013 Absatz\u00a03 SEFV, wonach die Erfolgsanteile auch die Verluste auf den Fondsverm\u00f6gen umfassen?</p><p>2. Wie wertet er den Umstand, dass AKW-Betreiber einen F\u00fcnf-Prozent-Anspruch in ihrer Bilanz aktiviert haben? Die KKW G\u00f6sgen-D\u00e4niken AG etwa weist in ihrem Gesch\u00e4ftsbericht 2011 einen solchen Anspruch in ihren Aktiven aus (S. 30), obwohl ihre Fondsbest\u00e4nde per Stichdatum in Tat und Wahrheit im Entsorgungsfonds um 323 Millionen Schweizerfranken und im Stilllegungsfonds 38 Millionen Schweizerfranken tiefer lagen (Jahresberichte 2011 der Fonds, S. 23, Stilllegungsfonds, bzw. S. 24, Entsorgungsfonds)? \u00c4hnlich ist die Situation beim AKW Leibstadt, das ebenfalls hypothetische Zahlen ausweist und per 31. Dezember 2011 rund 238 Millionen Schweizerfranken h\u00f6here Werte aktiviert hatte (Gesch\u00e4ftsbericht 2011, S. 49), als es tats\u00e4chliche Fondsbest\u00e4nde gab.</p><p>3. Wie verh\u00e4lt sich eine solche Buchhaltung zu den anwendbaren gesetzlichen Grunds\u00e4tzen ordnungsm\u00e4ssiger Rechnungslegung sowie den Bewertungsgrunds\u00e4tzen f\u00fcr Wertschriften?</p><p>4. Wie will er in der anstehenden Revision der SEFV den AKW-Betreibern untersagen, per Stichdatum hypothetische Zahlen anstatt realer Werte zu aktivieren?</p><p>5. Ist er bei der Revision der SEFV nach wie vor bereit, die in seiner Beantwortung der Motion 11.4213 genannten Punkte anzugehen, oder will er sich zwischenzeitlich \"insbesondere auf die Modellparameter zur Ermittlung der Kosten im Rahmen der Kostenstudien sowie die Handhabung von allf\u00e4lligen weiteren Steigerungen der Stilllegungs- und Entsorgungskosten\" beschr\u00e4nken, wie das die Medienmitteilung des Bundesamtes f\u00fcr Energie vom 21. November 2012 (\"H\u00f6here Beitr\u00e4ge f\u00fcr Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle best\u00e4tigt\") nahelegen k\u00f6nnte?</p><p>6. Ist er bereit, zulasten der Beitragspflichtigen eine Versicherungsl\u00f6sung zu pr\u00fcfen, um die bei Ausfall eines Werkes gezwungenermassen wegfallenden k\u00fcnftigen Fondseinlagen des betroffenen Beitragspflichtigen absichern zu lassen?</p><p>7. Ist er bereit, bei den Anlagen beider Fonds Werte auszuschliessen, die im Fall einer AKW-Katastrophe dramatische Werteinbussen erleiden w\u00fcrden?</p><p>8. Schliesslich: Welches waren die \u00dcberlegungen, den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds bisher von der direkten Steuerpflicht auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zu befreien?</p>","ReasonText":"<p>Bei dem Entsorgungs- bzw. Stilllegungsfonds f\u00fcr Atomanlagen wird eine durchschnittliche j\u00e4hrliche Rendite von 5 Prozent angenommen. Diese kalkulatorische Gr\u00f6sse f\u00fchrt aufgrund der Hebelwirkung des angenommenen Zinseszinseffektes dazu, dass die AKW-Betreiber mit vergleichsweise geringen Mitteln einen hohen Endbestand anstreben k\u00f6nnen - falls sie ihn denn je erreichen und das entsprechende Werk nicht vorzeitig ausser Betrieb geht. Im Vergleich zur angenommenen Laufzeit der Werke sind die Einlagen des AKW-Alterssparens denn auch teilweise sehr bescheiden: Leibstadt hat nach etwa 55 Prozent der angenommenen Laufzeit erst 19 Prozent der erforderlichen Fondseinlagen, M\u00fchleberg nach gut 80 Prozent der angenommenen Laufzeit erst 41 Prozent.</p><p>Es mutet deshalb seltsam an, dass es Atomkraftwerkbetreiber gibt, die in ihren Bilanzen einen Anspruch auf eine Anlagerendite von j\u00e4hrlich 5 Prozent aktiviert haben - besonders in einem Tief-, Null- und Negativzinsumfeld. Besonders irritierend wird das im Fall des AKW G\u00f6sgen: Bei Ausweisung der realen Fondsbest\u00e4nde w\u00e4re die Aktiengesellschaft Ende 2011 allem Anschein nach \u00fcberschuldet gewesen, wie ein unabh\u00e4ngiger \u00d6konom vorgerechnet hat.</p><p>Die SEFV sollte nicht f\u00fcr \"Buchhaltungstrickli\" missbraucht werden d\u00fcrfen. Bei ihrer Revision sollte der Bundesrat deshalb sein Augenmerk auf diese Punkte legen und, wie bisher mehrfach angek\u00fcndigt, auch die Hebelwirkung der angenommenen Anlagerendite von 5 Prozent, die Bandbreiten der Fondsbest\u00e4nde und die Ausgleichsmechanismen bei Unter- bzw. \u00dcberschreitung der Bandbreite sowie die Form der Beitr\u00e4ge in die Fonds inklusive des W\u00e4hrungsmix sowie die Dauer der zu finanzierenden Beobachtungsphase von geologischen Tiefenlagern pr\u00fcfen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Verordnung \u00fcber den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernanlagen vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) geht nebst der Anlagerendite von 5 Prozent auch von einer Teuerungsrate von 3 Prozent aus, woraus eine Realverzinsung von 2 Prozent resultiert (vgl. Art. 8 Abs. 5 SEFV). Diese Parameter waren vor deren Festschreibung in der SEFV von den Kommissionen der Fonds bestimmt worden. Sie tragen dem langfristigen Anlagehorizont der beiden Fonds Rechnung. Die Anlagerendite von 5 Prozent kann mit dem Zins auf den Alterssparkonten einer Pensionskasse von aktuell 1,5 Prozent nicht direkt verglichen werden. Als Vergleichsgr\u00f6sse m\u00fcsste vielmehr die f\u00fcr die Fonds postulierte Realverzinsung von 2 Prozent beigezogen werden. Bei den Alterssparkonten lag die Realverzinsung f\u00fcr das Jahr 2012 bei rund 2 Prozent.</p><p>1. Die Betreiber haben keinen Rechtsanspruch auf eine \"garantierte\" Anlagerendite von 5 Prozent. Im Rahmen der laufenden Revision der SEFV wird eine Anpassung der Anlagerendite und der Teuerungsrate in der SEFV gepr\u00fcft.</p><p>2.-4. Nach Schweizerischem Obligationenrecht ist es Aufgabe der Aktiengesellschaften, ihre finanzielle Lage mit einer ordnungsm\u00e4ssigen Rechnungslegung so darzustellen, dass die Verm\u00f6gens- und Ertragslage der Gesellschaft m\u00f6glichst zuverl\u00e4ssig beurteilt werden kann. Zudem gilt das Vorsichtsprinzip. Auch m\u00fcssen die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke aufgrund der Erreichung der Schwellenwerte ihre Jahresrechnung durch eine zugelassene Revisionsstelle ordentlich pr\u00fcfen lassen. Gem\u00e4ss den publizierten Berichten der jeweiligen Revisionsstellen f\u00fcr das letzte Gesch\u00e4ftsjahr (per 30. September oder 31. Dezember 2011) entsprechen die Jahresrechnungen dem schweizerischen Recht. Es gibt f\u00fcr die Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke keine besonderen Bestimmungen, die \u00fcber die f\u00fcr Aktiengesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften hinausgehen. Besondere Rechnungslegungsvorschriften oder erweiterte Aufsichtsrechte \u00fcber die Rechnungslegung bed\u00fcrften einer \u00c4nderung des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1).</p><p>5. Der Bundesrat wird, wie in seiner Beantwortung der Motion 11.4213, \"Atomfonds. Schluss mit mehrj\u00e4hrigen Unterdeckungen und mit R\u00fcckzahlungen\", angek\u00fcndigt, die dort genannten Themen umfassend \u00fcberpr\u00fcfen. Die Arbeiten hierzu sind im Gang.</p><p>6. In erster Linie sollen die im KEG und in der SEFV vorgesehenen Instrumente sicherstellen, dass die Werksbetreiber effektiv f\u00fcr die von ihnen verursachten Stilllegungs- und Entsorgungskosten aufkommen werden. Es d\u00fcrfte schwierig sein, f\u00fcr ein solches Einzelrisiko \u00fcberhaupt eine Versicherung zu finden. Zudem w\u00e4re eine solche L\u00f6sung mit hohen Versicherungspr\u00e4mien verbunden. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass die entsprechenden Gelder nicht mehr direkt f\u00fcr die Fonds verwendet werden k\u00f6nnten.</p><p>7. Anlagen in beitragspflichtige Unternehmen sowie in Unternehmen, deren Beteiligung an beitragspflichtigen Unternehmen 20 Prozent \u00fcbersteigt, sind heute mit Ausnahme von Indexanlagen und Fondsprodukten bereits ausgeschlossen. Zudem sind die Anlagen der beiden Fonds breit diversifiziert angelegt, was bereits einen guten Schutz gegen besonders hohe Werteinbussen einzelner Titel darstellt. Eine weiter gehende Definition der bestehenden Anlagebeschr\u00e4nkungen d\u00fcrfte schwierig umzusetzen sein, da sich nicht mit Bestimmtheit voraussagen l\u00e4sst, welche Titel bei einer Kernkraftwerks-Katastrophe von besonders hohen Werteinbussen betroffen w\u00e4ren.</p><p>8. Nach Artikel\u00a081 Absatz\u00a04 KEG sind der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds von allen direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden befreit. Gem\u00e4ss Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 2001 zum KEG (BBl 2001 2795) bzw. dem Gesetzentwurf (Art. 80 Abs. 4; BBl 2001 2854) wurde eine ausdr\u00fcckliche Befreiung der Fonds von den direkten Steuern vorgesehen, weil nach der Praxis der Steuerbeh\u00f6rden der Stilllegungsfonds bereits zum damaligen Zeitpunkt keine direkten Steuern bezahlte. W\u00fcrden die Fonds neu der Steuerpflicht unterstellt, w\u00fcrden ihnen wichtige zweckgebundene Mittel entzogen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1361318400000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363651200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488176613)\/","SubmissionDate":"\/Date(1355443200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4906,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}