{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.017","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen. Bundesgesetz","Description":"Botschaft vom 23. Januar 2013 zum Bundesgesetz \u00fcber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen","InitialSituation":"<p><b>\u00dcbersicht aus der Botschaft</b></p><p>Der Gesetzesentwurf, der Gegenstand dieser Botschaft ist, regelt die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen von der Schweiz aus im Ausland. Das Gesetz soll dazu beitragen, die innere und \u00e4ussere Sicherheit der Schweiz zu gew\u00e4hrleisten, ihre aussenpolitischen Ziele umzusetzen, die schweizerische Neutralit\u00e4t zu wahren und die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts zu garantieren. Zu diesem Zweck soll ein Verbotssystem eingef\u00fchrt werden, das mit einem Verfahren der vorg\u00e4ngigen Meldung verbunden ist. Der Gesetzesentwurf regelt zudem den Einsatz von Sicherheitsunternehmen durch Bundesbeh\u00f6rden zur Wahrnehmung von Schutzaufgaben im Ausland. Die internationalen Entwicklungen der letzten Jahre weisen auf eine stark zunehmende Bedeutung privater Dienstleistungen im Milit\u00e4r- und Sicherheitsbereich hin. Mit weltweit vielen hunderttausend zum Einsatz kommenden Personen ist das Marktpotenzial heute gross. Das weltweite Marktvolumen der n\u00e4chsten zehn Jahre im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen in Kriegsgebieten wird auf rund 100 Milliarden Dollar gesch\u00e4tzt. Auch auf nationaler Ebene hat die Problematik der von der Schweiz aus im Ausland operierenden Sicherheitsunternehmen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ende 2010 konnten rund zwanzig in acht Kantonen niedergelassene private Sicherheitsunternehmen ausgemacht werden, die tats\u00e4chlich oder m\u00f6glicherweise in Krisen- oder Konfliktgebieten t\u00e4tig sind. Es ist davon auszugehen, dass der Markt der privaten Sicherheitsdienstleistungen in Zukunft noch wachsen wird. Die aktuell f\u00fcr private Sicherheitsunternehmen geltenden gesetzlichen Regelungen weisen L\u00fccken auf. Es handelt sich prim\u00e4r um kantonale Regelungen, die jedoch nicht f\u00fcr im Ausland t\u00e4tige Sicherheitsunternehmen gelten. Diese \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit somit aus, ohne einem Kontrollsystem zu unterstehen. Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, diese L\u00fccke zu schliessen. Dabei soll der Einsatz privater Sicherheitsunternehmen nicht legitimiert oder gef\u00f6rdert, aber auch nicht vollst\u00e4ndig verboten werden. Der Entwurf stellt ausserdem eine Weiterentwicklung der namentlich von der Schweiz ergriffenen Initiativen zur \u00dcbernahme des Montreux- Dokuments vom 17. September 2008 sowie zur Ausarbeitung des internationalen Verhaltenskodex f\u00fcr private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010 dar. Als Initiatorin und Promotorin des Verfahrens zum Beitritt zu diesen Instrumenten spielt die Schweiz eine Vorreiterrolle gegen\u00fcber den anderen Staaten, indem sie in diesem Bereich legiferiert. Das Gesetz soll f\u00fcr Personen und Unternehmen gelten, die von der Schweiz aus im Ausland private Sicherheitsdienstleistungen erbringen oder die in der Schweiz mit privaten, im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen zusammenh\u00e4ngende Dienstleistungen erbringen. Der Gesetzesentwurf erfasst auch Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland t\u00e4tige Sicherheitsunternehmen kontrollieren. Er verbietet ex lege bestimmte T\u00e4tigkeiten, die mit der unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder mit schweren Menschenrechtsverletzungen zusammenh\u00e4ngen, und sieht ein System mit Verboten vor, welche die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde in konkreten F\u00e4llen verh\u00e4ngen kann. Zur Kontrolle der im Ausland ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten sieht der Entwurf f\u00fcr die Unternehmen eine Meldepflicht gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde vor. T\u00e4tigkeiten, die den Zwecken des Gesetzes widersprechen, werden von der Beh\u00f6rde verboten. Der Bundesrat kann in Ausnahmef\u00e4llen jedoch eine Bewilligung erteilen. Andererseits d\u00fcrfen die Unternehmen Dienstleistungen im Ausland erbringen, wenn diese nicht mit Problemen behaftet sind. Widerhandlungen gegen das Gesetz werden bestraft. Der Gesetzesentwurf erfasst zudem Bundesbeh\u00f6rden, die ein Sicherheitsunternehmen zur Wahrnehmung bestimmter Schutzaufgaben im Ausland einsetzen. Er regelt die Voraussetzungen f\u00fcr den Einsatz der Unternehmen. Die einsetzende Beh\u00f6rde muss sich namentlich vergewissern, dass das Sicherheitsunternehmen bestimmte Anforderungen erf\u00fcllt und dass das Sicherheitspersonal f\u00fcr die Wahrnehmung der Schutzaufgaben eine angemessene Ausbildung erhalten hat. Das Personal tritt grunds\u00e4tzlich unbewaffnet auf, ausser wenn es in Notwehr- oder Notstandssituationen handeln k\u00f6nnen muss. Unter Vorbehalt einer Ausnahmebewilligung des Bundesrates darf es auch keinen polizeilichen Zwang aus\u00fcben. Das Gesetz wird auch auf T\u00e4tigkeiten angewendet, die bei dessen Inkrafttreten bereits ausge\u00fcbt werden.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 10.9.2013</b></p><p><b>Nationalrat lockert Regeln f\u00fcr im Ausland t\u00e4tige Sicherheitsfirmen </b></p><p>(sda) Von der Schweiz aus im Ausland t\u00e4tige Sicherheitsfirmen sollen sich strengeren Kontrollen unterziehen m\u00fcssen und S\u00f6ldnerfirmen nicht von der Schweiz aus operieren d\u00fcrfen. Der Nationalrat hat das Gesetz dazu zwar gutgeheissen, aber in wesentlichen Punkten aufgeweicht. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Dienstag mit 124 zu 2 Stimmen bei 49 Enthaltungen vor allem von SP und Gr\u00fcnen gut. Dass es f\u00fcr die im Ausland t\u00e4tigen Sicherheitsdienstleister gewisse Regelungen braucht, war in der grossen Kammer unbestritten.</p><p></p><p>Definitionen stark aufgeweicht</p><p>Bei der Definition der vom Gesetz erfassten T\u00e4tigkeiten weichte der Nationalrat auf Antrag der b\u00fcrgerlichen Mehrheit das Gesetz aber stark auf. Demnach beziehen sich die entsprechenden Bestimmungen nur auf das \"Bewachen von staatlichen G\u00fctern und Liegenschaften\" statt wie vom Bundesrat beantragt auf \"Bewachung und \u00dcberwachung von G\u00fctern und Liegenschaften\".</p><p>T\u00e4tigkeiten wie Kontrollen, Festhalten und Durchsuchungen von Personen sowie R\u00e4umen oder die Beschlagnahmung von Gegenst\u00e4nden unterstehen dem Gesetz zudem nur, wenn die Sicherheitsfirma sie im Auftrag einer Streitkraft aus\u00fcbt. Die beiden Antr\u00e4ge passierten knapp mit 93 zu 91 respektive 95 zu 90 Stimmen.</p><p>Die Version des Bundesrates schliesse selbst die Bewachung eines Gewerbebetriebes und die Pr\u00fcfung einer Alarmanlage ein, sagte Thomas Hurter (SVP/SH). Zwischen S\u00f6ldner- und Sicherheitsfirmen werde kein Unterschied gemacht. Deshalb m\u00fcssten die Begriffe \"staatlich\" und \"im Auftrag einer Streitkraft\" in die Definition eingef\u00fcgt werden.</p><p>Hintergrund des Mehrheitsantrages sei der im Kanton Schaffhausen ans\u00e4ssige Tyco-Konzern, kritisierte Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH). Diese Firma habe schon im St\u00e4nderat f\u00fcr gewisse Aufreger gesorgt. Tyco betreibt in mehreren L\u00e4ndern Alarmzentralen und r\u00fcckt bei Alarmen auch mit Personal aus. Die Schaffhauser St\u00e4ndevertreter Hannes Germann (SVP) und Thomas Minder (parteilos) lehnten das neue Gesetz in der kleinen Kammer denn auch ab.</p><p></p><p>Absurd und schwer umsetzbar</p><p>Roland Fischer (GLP/LU) warnte vor \"absurden\" und schwer umsetzbaren Bestimmungen. Es sei nicht klar, in welche Kategorie die Liegenschaft von Rebellen in einem B\u00fcrgerkriegsland falle. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich vergeblich gegen das Ansinnen. Das derart ausgeh\u00f6hlte Gesetz w\u00fcrde es zulassen, dass sich in der Schweiz Sicherheitsdienstleister niederlassen, die zum Beispiel Minen als private Liegenschaften sch\u00fctzen und im Auftrag von Privatpersonen hart gegen Minenarbeiter vorgehen w\u00fcrden. Der Nationalrat fasste das Gesetz auf Antrag der Kommissionsmehrheit aber noch in anderen Punkten weniger eng als Bundesrat und St\u00e4nderat. Demnach m\u00fcssen Sicherheitsfirmen dem internationalen Verhaltenskodex f\u00fcr private Sicherheitsdienstleister nicht beitreten, sondern lediglich dessen Vorgaben einhalten.</p><p>Bei diesem Antrag gehe es nicht nur um das Schaffhauser Unternehmen, sondern um traditionelle Sicherheitsfirmen, stellte Hurter namens der Mehrheit klar. Der Kodex sei auf Unternehmen wie Protectas oder Tyco nicht ausgerichtet.</p><p>SP, Gr\u00fcne, GLP und BDP und auch Sommaruga wollten bei der Version von Bundesrat und St\u00e4nderat bleiben, drangen aber nicht durch. Der Mehrheitsantrag passierte mit 96 zu 86 Stimmen.</p><p></p><p>Nur Kundenkategorie melden</p><p>Auch die Vorgaben, welche Informationen zu den T\u00e4tigkeiten an die Beh\u00f6rden weitergegeben werden m\u00fcssen, fasste der Nationalrat weniger eng. Demnach m\u00fcssten Empf\u00e4nger von Dienstleistungen der Beh\u00f6rde nicht gemeldet werden, sondern nur die Kundenkategorie. Sommaruga, die sich erneut gegen die Aufweichung wehrte, warf dazu die Frage auf, in welche Kundenkategorie ein Diktator falle, der von privaten Sicherheitsleuten sein Hauptquartier bewachen lasse. \"In die Kategorie Staatsoberhaupt?\" Die von SP und Gr\u00fcnen verlangte Bewilligungspflicht an Stelle der Meldepflicht f\u00fcr T\u00e4tigkeiten von Sicherheitsfirmen im Ausland verwarf die grosse Kammer. Sie lehnte es mit 126 zu 57 Stimmen ab, die entsprechenden Gesetzesartikel zur \u00dcberarbeitung an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.9.2013</b></p><p><b>S\u00f6ldnerfirmen - St\u00e4nderat kommt dem Nationalrat nur bei Meldepflicht entgegen</b></p><p>(sda) Bei der Regulierung von S\u00f6ldnerfirmen bleibt der St\u00e4nderat fast durchwegs auf seiner h\u00e4rteren Linie und lehnt die Aufweichungen des Nationalrats ab. Nur bei der Meldepflicht sprach sich die kleine Kammer daf\u00fcr aus, weniger weit gehende Angaben von den Firmen zu verlangen.</p><p>Meldepflichtige Firmen sollen demnach zwar nicht den Empf\u00e4nger ihrer Dienstleistungen bekanntgeben, aber doch f\u00fcr die Beurteilung des Falles n\u00f6tige Angaben machen. </p><p>Der Bundesrat und zun\u00e4chst auch der St\u00e4nderat h\u00e4tten sich die Bekanntgabe des Empf\u00e4ngers der Dienstleistung der privaten Firmen gew\u00fcnscht. Am Montag beschloss der St\u00e4nderat auf Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) oppositionslos eine weniger restriktive Formulierung.</p><p></p><p>Mehr als Kundenkategorie</p><p>Der Nationalrat hatte vergangene Woche beschlossen, dass die Sicherheitsdienstleister f\u00fcr Auftr\u00e4ge im Ausland lediglich eine \"Kundenkategorie\" angeben m\u00fcssen. Diese Vorschrift befriedigte weder den St\u00e4nderat noch den Bundesrat.</p><p>Etwas nachgegeben hat der St\u00e4nderat auch bei der Definition von meldepflichtigen Sicherheitsdienstleistungen. Demnach m\u00fcssen nur \"Bewachungen\", aber nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auch \"\u00dcberwachungen\" von Geb\u00e4uden und G\u00fctern gemeldet werden. Auch diese \u00c4nderung nahm die kleine Kammer oppositionslos vor.</p><p>Nicht einverstanden war der St\u00e4nderat hingegen mit der vom Nationalrat eingebrachten Einschr\u00e4nkung, dass die im Ausland t\u00e4tigen Sicherheitsfirmen nur die Bewachung von \"staatlichen\" Liegenschaften und G\u00fctern melden m\u00fcssen.</p><p></p><p>St\u00e4nderat restriktiver</p><p>Im \u00dcbrigen blieb der St\u00e4nderat aber ebenfalls ohne Opposition bei seiner restriktiveren Fassung des Gesetzes. Das Gesetz soll in den Augen der kleinen Kammer nicht nur Kontrollen, Festhaltungen und Durchsuchungen regeln, wenn Private sie im Auftrag einer Streitkraft \u00fcbernehmen - so beschloss es der Nationalrat - sondern generell.</p><p>Und es soll dabei bleiben, dass Sicherheitsfirmen, die unter das Gesetz fallen, dem internationalen Verhaltenskodex beitreten und sich nicht nur an diesen halten m\u00fcssen, wie es der Nationalrat will. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2013</b></p><p><b>S\u00f6ldnerfirmen - Nationalrat folgt restriktiveren Kurs des St\u00e4nderates </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat folgt beim Gesetz \u00fcber im Ausland erbrachte Dienstleistungen von privaten Sicherheitsfirmen fast durchwegs dem restriktiveren Kurs des St\u00e4nderates. Bis auf einen Punkt schloss er sich am Donnerstag stillschweigend den Beschl\u00fcssen der kleinen Kammer an.</b></p><p>Letzter umstrittener Punkt ist der Geltungsbereich des Gesetzes. Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) wollte an der Unterscheidung zwischen S\u00f6ldnerfirmen und privaten Bewachungsfirmen festhalten, aber dem St\u00e4nderat entgegenkommen.</p><p>Demnach sind der Personenschutz und die Bewachung von Liegenschaften \"in einem komplexen Umfeld\" meldepflichtig, unabh\u00e4ngig vom Eigent\u00fcmer respektive vom Auftraggeber, wie Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG) ausf\u00fchrte. Diesen Antrag hiess der Rat stillschweigend gut.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte zuletzt f\u00fcr die Fassung \"Bewachung von G\u00fctern und Liegenschaften\" gestimmt und damit die Fassung des Bundesrates \u00fcbernommen.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Bundesrat k\u00f6nne mit dem SiK-Vorschlag leben. Er komme dem Anliegen entgegen, dass \"v\u00f6llig unproblematische Sicherheitsdienstleistungen\" vom Gesetz nicht erfasst werden sollten. Pr\u00e4zisierungen dazu m\u00fcssten in der Ausf\u00fchrungsverordnung gemacht werden.</p><p></p><p>Beitritt zu Verhaltenskodex</p><p>In den \u00fcbrigen umstrittenen Punkten folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat. Demnach m\u00fcssen international t\u00e4tige private Sicherheitsfirmen, die unter das Gesetz fallen, dem internationalen Verhaltenskodex beitreten und ihn nicht nur einhalten, wie es der Nationalrat zun\u00e4chst gewollt hatte.</p><p>Namen von Empf\u00e4ngern und Auftraggebern von meldepflichtigen Sicherheitsdienstleistungen m\u00fcssen die Firmen zwar nicht melden. Sie m\u00fcssen aber die f\u00fcr die Beurteilung n\u00f6tigen Angaben machen und melden, wer die Sicherheitsdienstleistung erbringt und welches der Ausf\u00fchrungsort ist.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 23.09.2015</b></p><p><b>Parlament regelt Meldepflicht f\u00fcr Sicherheitsdienste im Ausland </b></p><p><b>(sda) Das Parlament verbietet S\u00f6ldnerfirmen, und von der Schweiz aus operierende private Sicherheitsfirmen d\u00fcrfen sich nicht unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen von bewaffneten Konflikten im Ausland beteiligen. Heikle Dienstleistungen im Ausland m\u00fcssen sie vorg\u00e4ngig melden.</b></p><p>Eigentliche S\u00f6ldnerfirmen sind in der Schweiz k\u00fcnftig verboten. Der St\u00e4nderat hat am Montag die letzte Differenz im Gesetz \u00fcber die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen bereinigt und die Vorlage f\u00fcr die Schlussabstimmungen bereitgemacht.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1380240000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770755316570)\/","SubmissionDate":"\/Date(1358899200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}