{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. \u00c4nderung","Description":"Botschaft  vom 27. Februar 2013 zum Bundesgesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.02.2013</b></p><p><b>\u00dcberwachung des Fernmeldeverkehrs: Zeitgem\u00e4sse und klare Rechtsgrundlage</b></p><p><b>Mutmassliche Straft\u00e4ter sollen sich nicht dank verschl\u00fcsselter Kommunikation, etwa via Internet, einer \u00dcberwachung durch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden entziehen k\u00f6nnen. Gleichzeitig soll klar festgelegt werden, welche \u00dcberwachungsmassnahmen zul\u00e4ssig sind und wer welche Pflichten hat, damit der moderne Fernmeldeverkehr \u00fcberwacht werden kann. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft f\u00fcr die erforderliche Gesetzesrevision verabschiedet und ans Parlament \u00fcberwiesen.</b></p><p>Mit der Revision werden das Bundesgesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) vom 6. Oktober 2000 sowie die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) vom 5. Oktober 2007 an die technischen Entwicklungen angepasst. Heute erschweren moderne Technologien die Durchf\u00fchrung einer \u00dcberwachung. Umgekehrt gibt es aber auch technisch durchf\u00fchrbare Massnahmen, f\u00fcr die eine klare gesetzliche Grundlage fehlt. Dies gilt namentlich f\u00fcr den Einsatz von besonderen Informatikprogrammen (Government Software, kurz GovWare), ohne die verschl\u00fcsselter Fernmeldeverkehr (z.B. E-Mails oder Internet-Telefonie) nicht \u00fcberwacht werden kann.</p><p>Der Bundesrat will deshalb eine klare und zugleich restriktive gesetzliche Grundlage daf\u00fcr schaffen, dass die Staatsanwaltschaften im Rahmen eines Strafverfahrens den Einsatz von GovWare anordnen k\u00f6nnen. Solche Programme werden von der Polizei in ein Datenverarbeitungssystem eingef\u00fchrt, um den Inhalt der Kommunikation und die so genannten Randdaten einsehen zu k\u00f6nnen. Darunter fallen Informationen \u00fcber Absender und Empf\u00e4nger, Zeitpunkt, Dauer und Weg der Kommunikation.</p><p></p><p>Keine Online-Durchsuchung</p><p>Nicht zulassen will der Bundesrat hingegen die Online-Durchsuchung des Computers sowie die \u00dcberwachung eines Raums mit der Kamera oder dem Mikrofon des Computers. Zudem will der Bundesrat, dass GovWare nur zur Aufkl\u00e4rung von besonders schweren Straftaten eingesetzt wird, bei denen auch eine verdeckte Ermittlung zul\u00e4ssig w\u00e4re. Der Katalog der Straftaten, bei denen GovWare eingesetzt werden darf, soll also kleiner sein als jener f\u00fcr die \u00fcbrige Fernmelde\u00fcberwachung. Um eine wirksamere Verbrechensbek\u00e4mpfung zu erm\u00f6glichen, wird ferner die Aufbewahrungsfrist f\u00fcr die Randdaten von sechs auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert.</p><p></p><p>Schutz der Rechte Betroffener</p><p>Verschiedene Bestimmungen garantieren auch in Zukunft den Schutz der Grundrechte betroffener Personen: \u00dcberwachungen d\u00fcrfen die Beh\u00f6rden nicht pr\u00e4ventiv durchf\u00fchren, sondern nur im Rahmen eines Strafverfahrens. Sie m\u00fcssen von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom zust\u00e4ndigen Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Zudem k\u00f6nnen auf unzul\u00e4ssige Weise gesammelte Informationen nicht als Beweise verwendet werden. Ferner kann die betroffene Person Beschwerde gegen die \u00dcberwachung einlegen.</p><p></p><p>Notsuche nach vermissten Personen und fl\u00fcchtigen Straft\u00e4tern</p><p>Nach geltendem Recht beschr\u00e4nkt sich die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs bei der Notsuche nach einer vermissten Person auf die Randdaten. In Zukunft wird es m\u00f6glich sein, auch den Inhalt der Sendungen im Postverkehr sowie der Kommunikation im Fernmeldeverkehr zu beschaffen, da auch diese Informationen Hinweise auf den Aufenthaltsort der vermissten Person liefern k\u00f6nnen. Diese Massnahmen sollen k\u00fcnftig auch m\u00f6glich sein, um nach einer fl\u00fcchtigen Person zu fahnden, gegen die eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme verh\u00e4ngt worden ist.</p><p></p><p>Zentrale Aufbewahrung der Daten</p><p>Heute \u00fcbermittelt der Dienst \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst \u00dcPF) nach Beendigung der \u00dcberwachung die gesammelten Daten auf Datentr\u00e4gern per Post an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und l\u00f6scht sie nach der Empfangsbest\u00e4tigung in seinem System. Neu sollen diese Daten zentral beim Dienst \u00dcPF aufbewahrt werden, wo sie von den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden online abgerufen werden k\u00f6nnen. Diese Neuerung dr\u00e4ngt sich auf, weil das Volumen der Daten immer umfangreicher wird, namentlich bei Internet\u00fcberwachungen. Zudem entspricht die \u00dcbermittlung per Post den heutigen Sicherheitsanforderungen und Anspr\u00fcchen an die Datenbearbeitung nicht mehr.</p><p></p><p>Differenzierte Mitwirkungspflichten</p><p>Die gesetzlichen Bestimmungen sollen k\u00fcnftig nicht nur f\u00fcr Anbieterinnen von Post- und Fernmeldediensten - einschliesslich Internetzugangs- und bestimmte Internetdienstanbieterinnen (wie etwa E-Mail-Provider), gelten. Auch Hosting-Provider, Betreiber von Chat-Foren sowie von Plattformen zum Austausch von Dokumenten, Betreiber von firmen- oder hausinternen Fernmeldenetzen, die ihren Zugang Dritten zur Verf\u00fcgung stellen (z.B. auch Hotels, Spit\u00e4ler oder Schulen), sollen dem Gesetz unterstellt werden,. Die Mitwirkungspflichten werden jedoch f\u00fcr jede Kategorie entsprechend ihrer T\u00e4tigkeit abgestuft definiert.</p><p>Aufgrund einer umfassenden Analyse und entgegen dem umstrittenen Vorschlag, den er in die Vernehmlassung geschickt hatte, hat der Bundesrat entschieden, das aktuelle Geb\u00fchren- und Entsch\u00e4digungssystem beizubehalten: Die Mitwirkungspflichtigen m\u00fcssen die Einrichtungen f\u00fcr die Umsetzung der \u00dcberwachungsmassnahmen weiterhin selber finanzieren und erhalten eine angemessene Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung dieser \u00dcberwachungsmassnahmen. Die anordnende Beh\u00f6rde ihrerseits entrichtet dem Dienst \u00dcPF f\u00fcr dessen Dienstleistungen bei der Durchf\u00fchrung der \u00dcberwachung weiterhin eine Geb\u00fchr.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.12.2015</b></p><p><b>Telefon\u00fcberwachung - St\u00e4nderat gegen l\u00e4ngere Vorratsdatenspeicherung</b></p><p><b>(sda) Die Telefonranddaten sollen nicht l\u00e4nger aufbewahrt werden. Der St\u00e4nderat hat sich am Montag daf\u00fcr ausgesprochen, bei der geltenden Frist von sechs Monaten zu bleiben. Damit kam er auf einen fr\u00fcheren Entscheid zur\u00fcck.</b></p><p>Randdaten geben Auskunft dar\u00fcber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat oder wer wann an wen einen Brief geschickt hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt, k\u00fcnftig sollten die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auch nach einem Jahr noch darauf zugreifen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat wollte im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) die Frist f\u00fcr die Aufbewahrung der Randdaten verl\u00e4ngern. Der Nationalrat zeigte sich damit einverstanden.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte zun\u00e4chst ebenfalls Ja gesagt zu zw\u00f6lf Monaten f\u00fcr die Telefonranddaten. Beim Postverkehr wollte er bei sechs Monaten bleiben. Am Montag hat er nun auf Antrag seiner Rechtskommission oppositionslos beschlossen, auch bei den Telefonranddaten bei sechs Monaten zu bleiben.</p><p></p><p>Vorlage nicht gef\u00e4hrden</p><p>Kommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR) begr\u00fcndete die Kehrtwende mit dem drohenden Referendum. Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin schon umstritten. W\u00fcrde die Aufbewahrungsdauer auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert, k\u00f6nnte dies die Chancen eines Referendums erh\u00f6hen und die ganze Vorlage gef\u00e4hrden, gab er zu bedenken.</p><p>Das w\u00e4re nicht im Sinne der Strafverfolgung. Aus Sicht der Kommission handle es sich bei sechs Monaten um einen vern\u00fcnftigen Kompromiss zwischen Freiheitsrechten und den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung.</p><p></p><p>Urteil zur EU-Richtlinie</p><p>Claude Janiak (SP/BL) nannte als weiteren Grund ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs. Dieser hatte im vergangenen Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt.</p><p>Aus Sicht des Bundesrats tangiert das Urteil die Schweizer Regeln nicht, da in der Schweiz die gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nur dann geliefert werden d\u00fcrfen, wenn ein dringender Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat vorliegt und ein Zwangsmassnahmengericht dies genehmigt hat. Das Urteil beeinflusste die Diskussion in der Schweiz dennoch.</p><p></p><p>Bundesrat einverstanden</p><p>Der Bundesrat zeigt sich angesichts des Widerstands gegen eine Verl\u00e4ngerung der Aufbewahrungsdauer in der Schweiz einverstanden damit, bei sechs Monaten zu bleiben. F\u00fcr ihn habe Priorit\u00e4t, dass es mit der Vorlage voran gehe, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision die \u00dcberwachung der technologischen Entwicklung anpassen. Das Abh\u00f6ren von Telefongespr\u00e4chen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute m\u00f6glich. Kriminelle k\u00f6nnen sich aber einer \u00dcberwachung entziehen, wenn sie \u00fcber das Internet telefonieren.</p><p></p><p>Umstrittene Staatstrojaner</p><p>Neu sollen deshalb die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur \u00dcberwachung Verd\u00e4chtiger so genannte Staatstrojaner in Computer einschleusen d\u00fcrfen, um beispielsweise Skype-Gespr\u00e4che mitzuh\u00f6ren. Im Gesetz ist die Rede von \"besonderen technischen Ger\u00e4ten\" - gemeint sind IMSI-Catcher f\u00fcr die Abh\u00f6rung und Ortung von Handys - und \"besonderen Informatikprogrammen\", auch GovWare genannt.</p><p>National- und St\u00e4nderat haben schon zugestimmt, doch m\u00f6chte der Nationalrat im Gesetz verankern, dass die Programme von einer zentralen Bundesstelle beschafft werden m\u00fcssen. Der St\u00e4nderat will auf eine zentralisierte Beschaffung verzichten.</p><p></p><p>Im Rahmen von Strafverfahren</p><p>Umstritten ist zwischen den R\u00e4ten auch noch, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden m\u00fcssen oder nicht. Der Nationalrat hatte das Gesetz entsprechend erg\u00e4nzt, der St\u00e4nderat strich die Bestimmung mit 20 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p>Sommaruga zeigte sich am Montag konsterniert ob des Widerstands gegen die Gesetzesrevision. Erneut betonte sie, dass es nicht um pr\u00e4ventive \u00dcberwachung gehe, sondern um \u00dcberwachung auf richterliche Anordnung hin bei schweren Straftaten. Auch Janiak kritisierte, pr\u00e4ventive \u00dcberwachung werden \"kreuz und quer\" vermischt mit der \u00dcberwachung im Rahmen der Strafverfolgung.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2016</b></p><p><b>Telefon\u00fcberwachung - Vorratsdatenspeicherung wird in der Schweiz nicht verl\u00e4ngert </b></p><p><b>(sda) Telefonranddaten werden in der Schweiz weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt. Nach dem St\u00e4nderat hat sich auch der Nationalrat daf\u00fcr ausgesprochen, bei der geltenden Frist zu bleiben. Damit ist das \u00dcberwachungsgesetz B\u00dcPF auf der Zielgeraden.</b></p><p>Telefonranddaten geben Auskunft dar\u00fcber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Heute werden diese Daten sechs Monate lang aufbewahrt. Der Bundesrat wollte die Frist urspr\u00fcnglich auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngern. Damit h\u00e4tten die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur Aufkl\u00e4rung von Straftaten l\u00e4nger auf die Daten zugreifen k\u00f6nnen.</p><p>Sowohl der St\u00e4nderat als auch der Nationalrat zeigten sich zun\u00e4chst damit einverstanden. Auf Antrag seiner Rechtskommission kam der St\u00e4nderat aber auf den Entscheid zur\u00fcck und beschloss, bei sechs Monaten zu bleiben. Dem hat am Donnerstag nun auch der Nationalrat zugestimmt, mit 97 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen. </p><p>Die Postranddaten werden ebenfalls sechs Monate lang aufbewahrt. Dieser Entscheid dazu fiel mit 112 zu 75 Stimmen. Hier geht es vor allem um die Absender- und Empf\u00e4nger-Daten von eingeschriebenen Sendungen.</p><p></p><p>Angst vor Referendum</p><p>Grund f\u00fcr die Kehrtwende in den R\u00e4ten war das drohende Referendum gegen das revidierte Gesetz betreffend die \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF). Die Vorratsdatenspeicherung sei ohnehin schon umstritten, hiess es. W\u00fcrde die Aufbewahrungsdauer auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngert, k\u00f6nnte das die ganze Vorlage gef\u00e4hrden. </p><p>Eine Rolle spielte bei den \u00dcberlegungen auch ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes. Dieser hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Die Schweiz betrifft das Urteil zwar nicht, doch l\u00f6ste es Diskussionen aus.</p><p></p><p>Nicht der Kern der Vorlage</p><p>Die Kehrtwende erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesrat, der selbst von den urspr\u00fcnglichen Pl\u00e4nen Abstand nahm. Die Aufbewahrungsdauer sei nicht der Kern der Vorlage, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. </p><p>Wichtig sei, dass das revidierte Gesetz rasch in Kraft gesetzt werden k\u00f6nne. Dieser Auffassung seien auch die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden. Die Vorteile einer Verl\u00e4ngerung der Aufbewahrungsdauer w\u00f6gen die politische Unruhe nicht auf.</p><p></p><p>Komplexe Kriminalf\u00e4lle</p><p>Im Nationalrat machte sich eine Minderheit aus CVP und SVP dennoch f\u00fcr zw\u00f6lf Monate stark. Karl Vogler (CVP/OW) stellte fest, gerade bei komplexen Kriminalf\u00e4llen wie organisiertem Verbrechen und Terrorismus n\u00e4hmen die Ermittlungen Zeit in Anspruch. Sechs Monate gen\u00fcgten nicht.</p><p>Die SVP-Fraktion war gespalten. Andrea Geissb\u00fchler (SVP/BE) und Pirmin Schwander (SVP/SZ) pl\u00e4dierten f\u00fcr zw\u00f6lf Monate, Franz Gr\u00fcter (SVP/LU) f\u00fcr sechs. Daten von Millionen von B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern w\u00fcrden gespeichert, um einzelne wenige Verbrechen aufzukl\u00e4ren, stellte Gr\u00fcter fest. Eine l\u00e4ngere Aufbewahrungsdauer w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. </p><p></p><p>Randdaten in der Schweiz aufbewahren</p><p>Das Gesetz geht nun mit einer letzten Differenz zur\u00fcck an den St\u00e4nderat. Umstritten bleibt zwischen den R\u00e4ten, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden m\u00fcssen oder nicht. Der Nationalrat hatte diese Auflage ins Gesetz eingebaut. </p><p>Am Mittwoch hat er mit 114 zu 72 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, dabei zu bleiben. Die Mehrheit befand, es handle sich um sensible Daten. Dass diese irgendwo auf der Welt aufbewahrt werden k\u00f6nnten, l\u00f6se Unbehagen aus.</p><p></p><p>Unn\u00f6tig und nicht zu \u00fcberpr\u00fcfen</p><p>Sommaruga stellte sich vergeblich gegen die Bestimmung. F\u00fcr die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts sei diese nicht n\u00f6tig, sagte sie. Alle in der Schweiz t\u00e4tigen Unternehmen m\u00fcssten das schweizerische Recht einhalten, und zwar ungeachtet davon, wo die Daten effektiv gespeichert seien.</p><p>Gem\u00e4ss dem Datenschutzgesetz d\u00fcrften Personendaten nur dann im Ausland aufbewahrt werden, wenn das betreffende Land einen angemessenen Schutz gew\u00e4hrleiste, stellte die Justizministerin fest. Das gelte auch f\u00fcr die Aufbewahrung der Daten in einer Cloud auf einem Server im Ausland. Sommaruga machte ausserdem geltend, es lasse sich gar nicht \u00fcberpr\u00fcfen, wo Daten gespeichert w\u00fcrden.</p><p></p><p>Skype-Gespr\u00e4che abh\u00f6ren</p><p>Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision vor allem die Grundlage f\u00fcr die \u00dcberwachung verschl\u00fcsselter Kommunikation schaffen. Das Abh\u00f6ren von Telefongespr\u00e4chen im Rahmen von Strafverfahren ist schon heute m\u00f6glich. Kriminelle k\u00f6nnen sich aber einer \u00dcberwachung entziehen, wenn sie \u00fcber das Internet telefonieren.</p><p>Neu sollen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zur \u00dcberwachung Verd\u00e4chtiger Staatstrojaner (GovWare) in Computer einschleusen d\u00fcrfen, um beispielsweise Skype-Gespr\u00e4che mitzuh\u00f6ren. GovWare soll nur zur Aufkl\u00e4rung von besonders schweren Straftaten eingesetzt werden d\u00fcrfen, bei denen auch eine verdeckte Ermittlung zul\u00e4ssig w\u00e4re. Schon heute lassen die Gerichte die Programme zu, doch ist die Rechtslage umstritten. </p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.03.2016</b></p><p><b>Aufbewahrung der Telefonranddaten bleibt umstritten </b></p><p><b>(sda) Fernmeldedienstanbieter sollen nicht verpflichtet werden, die Telefonranddaten in der Schweiz aufzubewahren. Der St\u00e4nderat hat am Dienstag mit 25 zu 17 beschlossen, an seinem fr\u00fcheren Entscheid festzuhalten.</b></p><p>Das Gesetz zur \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) geht damit ein drittes Mal an den Nationalrat, der auf einer Aufbewahrung der Daten in der Schweiz pocht. Es handle sich um sensible Daten, hiess es in der grossen Kammer. Dass diese irgendwo auf der Welt aufbewahrt werden k\u00f6nnten, l\u00f6se Unbehagen aus.</p><p>Im St\u00e4nderat folgte die Mehrheit dagegen Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie gab zu bedenken, es lasse sich gar nicht \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Daten in der Schweiz gespeichert w\u00fcrden. Telefonranddaten geben Auskunft dar\u00fcber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat.</p><p>Bereits geeinigt haben sich die R\u00e4te darauf, dass diese Daten weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden. Der Bundesrat wollte die Frist urspr\u00fcnglich auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngern. Um die Vorlage nicht zu gef\u00e4hrden, verzichtete er aber am Ende darauf.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2016</b></p><p><b>Telefon\u00fcberwachung - Das B\u00dcPF kommt in die Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Das Gesetz zur \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) wird zum Fall f\u00fcr die Einigungskonferenz. National- und St\u00e4nderat fanden auch in der dritten Beratungsrunde in einem Punkt keine Einigung.</b></p><p>Umstritten ist nur noch, ob die Fernmeldedienstanbieter verpflichtet werden sollten, die Telefonranddaten in der Schweiz aufzubewahren. St\u00e4nderat und Bundesrat lehnen dies ab, der Nationalrat aber beharrte am Montag auf dieser Bestimmung.</p><p>Der Entscheid fiel mit 84 zu 73 Stimmen bei 35 Enthaltungen. F\u00fcr die Aufbewahrung der Randdaten in der Schweiz stimmten vorab SVP und Gr\u00fcne, w\u00e4hrend CVP, FDP und BDP die Bestimmung ablehnten. Die SP enthielt sich mehrheitlich.</p><p>Die Bef\u00fcrworter der Bestimmung machten vor allem Bedenken bez\u00fcglich Datenschutz geltend. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte vergeblich, das Datenschutzgesetz gelte auch dann, wenn die Daten auf Servern im Ausland aufbewahrt w\u00fcrden. Zudem w\u00fcrden seit Jahren Randdaten gespeichert, ein Teil davon im Ausland. \"Wir f\u00fchren nichts Neues ein\", sagte sie.</p><p>Bereits geeinigt haben sich die R\u00e4te darauf, dass die Randdaten weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden. Der Bundesrat wollte die Frist urspr\u00fcnglich auf zw\u00f6lf Monate verl\u00e4ngern. Um die Vorlage nicht zu gef\u00e4hrden, verzichtete er aber am Ende darauf.</p><p></p><p><b>Debatte am 16.03.2016</b></p><p><b>Neue Regeln zur Telefon\u00fcberwachung unter Dach und Fach </b></p><p>(sda) Die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden sollen k\u00fcnftig Trojaner in Computer einschleusen d\u00fcrfen, um Skype-Gespr\u00e4che Krimineller mith\u00f6ren zu k\u00f6nnen. Das revidierte Gesetz zur \u00dcberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (B\u00dcPF) ist unter Dach und Fach.</p><p>National- und St\u00e4nderat haben am Mittwoch dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt und die letzte Differenz ausger\u00e4umt. Das letzte Wort k\u00f6nnte indes das Stimmvolk haben, die Gegner haben ein Referendum angek\u00fcndigt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1458259200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|34","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770758650967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1361923200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Medien und Kommunikation"}}