{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130029,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130029,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.029","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Transplantationsgesetz. Teilrevision","Description":"Botschaft vom 8. M\u00e4rz 2013 zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat \u00fcberweist die Botschaft zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes ans Parlament</b></p><p>Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sowie ihre Angeh\u00f6rigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz sollen bei der Zuteilung von Organen zur Transplantation k\u00fcnftig gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Zudem sollen Bestimmungen ge\u00e4ndert werden, bei deren Anwendung sich Probleme und Unsicherheiten ergeben haben. Die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen sollen k\u00fcnftig bereits dann f\u00fcr eine Organentnahme angefragt werden d\u00fcrfen, wenn entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden. Zudem wird geregelt, wann bei urteilsunf\u00e4higen Spenderinnen und Spendern vorbereitende medizinische Massnahmen im Hinblick auf eine Organentnahme vorgenommen werden k\u00f6nnen. Ein weiterer Aspekt betrifft die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern. Die Versicherer werden verpflichtet, die Kosten f\u00fcr die Nachsorge als einmalige Pauschale an den Lebendspende-Nachsorgefonds zu entrichten. Die Mittel dieses Fonds werden f\u00fcr das Lebendspende-Nachsorgeregister verwendet, an dessen Kosten sich neu auch der Bund beteiligt. Mit dieser Gesetzesrevision wird die Motion Maury Pasquier (08.3519) vom 24. September 2008 umgesetzt.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2015</b></p><p><b>Organspende weiterhin nur bei ausdr\u00fccklicher Zustimmung </b></p><p><b>Nationalrat lehnt Widerspruchsl\u00f6sung ab</b></p><p><b>(sda) Spenderorgane d\u00fcrfen auch k\u00fcnftig nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder allenfalls Angeh\u00f6rige diesem Eingriff explizit zugestimmt haben. Nach dem St\u00e4nderat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die sogenannte Widerspruchsl\u00f6sung abgelehnt, mit 108 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</b></p><p>Unterst\u00fctzung fand der Systemwechsel mit Ausnahme der GLP bei Nationalr\u00e4ten aus allen Fraktionen. Die Bef\u00fcrworter erhofften sich vor allem eine h\u00f6here Spenderquote. Denn prinzipiell w\u00fcrde mit der Widerspruchsregelung jeder nach seinem Tod zum Organspender, sofern er sich zuvor nicht ausdr\u00fccklich dagegen ausgesprochen hatte.</p><p>Mit einer solchen Regelung k\u00f6nnten Leben gerettet werden, zeigten sich die Bef\u00fcrworter \u00fcberzeugt. Zudem m\u00fcssten Personen, die sp\u00e4ter vielleicht selber eine Organspende erhalten wollten, konsequenterweise auch solidarisch sein und zu einer Spende bereit. \"Es gibt einen Gap zwischen Nachfrage und Angebot. Und dieser Gap wird nicht kleiner, sondern gr\u00f6sser\", sagte Daniel Stolz (FDP/BS).</p><p></p><p>Dutzende Tote pro Jahr</p><p>In der Schweiz kamen im letzten Jahr auf eine Million Einwohner gerade einmal 14,4 Spender, wie die Stiftung Siwsstransplant im Januar bekannt gab. Die Spenderate liege damit im untersten Drittel Europas. Allein im Jahr 2014 starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten.</p><p>Trotz des Organmangels wollte eine Ratsmehrheit aber nichts von einem Systemwechsel wissen. Vor allem ethische \u00dcberlegungen spr\u00e4chen dagegen, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Man m\u00fcsse sich fragen, ob die Gesellschaft wirklich einen Anspruch auf Organe habe. Lohr warnte davor, dass Menschen bei einem falschen Verst\u00e4ndnis als Ersatzteillager f\u00fcr andere Menschen angesehen werden k\u00f6nnten.</p><p>Daniel Stolz wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Es gehe nicht um Menschen als Ersatzteillager oder \"Wild-West\"-Methoden. Vorgeschlagen werde eine erweiterte Widerspruchsl\u00f6sung. Dies bedeute, dass die Angeh\u00f6rigen in jedem Fall vor einer m\u00f6glichen Spende noch \u00fcber ihr Widerspruchsrecht informiert w\u00fcrden, wenn kein ausdr\u00fccklicher Wille des Spenders vorliege.</p><p></p><p>Fachkr\u00e4fte ausbilden</p><p>Es sei besser, bei den bereits bestehenden Strukturen anzusetzen, sagte hingegen Marina Carobbio (SP/TI). Es gehe etwa darum, die Ausbildung der Fachkr\u00e4fte oder die Information der Bev\u00f6lkerung zu verbessern, wie auch im bereits lancierten Aktionsplan des Bundes vorgesehen.</p><p>Mit solchen Massnahmen seien in anderen L\u00e4ndern gute Resultate erzielt worden, sagten mehrere Nationalr\u00e4te. Die Widerspruchsl\u00f6sung alleine hingegen habe nirgends zu einer h\u00f6heren Spenderquote gef\u00fchrt.</p><p>Diskutiert wurde die Widerspruchsl\u00f6sung im Rahmen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Diesem stimmte der Nationalrat ohne Gegenstimme zu. Weitere Gesetzes\u00e4nderungen waren weitgehend unbestritten. So sollen etwa k\u00fcnftig Grenzg\u00e4nger mit einer Krankenversicherung in der Schweiz bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Die finanzielle Absicherung f\u00fcr Lebendspender soll verbessert werden.</p><p></p><p>Angeh\u00f6rige fr\u00fcher befragen</p><p>Zudem sollen die engsten Angeh\u00f6rigen fr\u00fcher als heute zu einer m\u00f6glichen Organentnahme befragt werden d\u00fcrfen. Dies soll bereits m\u00f6glich sein, nachdem entschieden worden ist, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen. Mit der fr\u00fcheren Kontaktaufnahme mit den Angeh\u00f6rigen werde wertvolle Zeit gewonnen, sagte Maja Ingold (EVP/ZH). Denn in vielen F\u00e4llen liege nach wie vor kein Spenderausweis und keine Patientenverf\u00fcgung des Sterbenden vor.</p><p>F\u00fcr Diskussionen sorgte die Frage, ab wann bei einem Sterbenden vorbereitende medizinische Massnahmen durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen, um die Organe zu bewahren. Gem\u00e4ss dem Gesetzesentwurf k\u00f6nnten bei einer urteilsunf\u00e4higen Person die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen dar\u00fcber befinden. Der Nationalrat will diese Bestimmung pr\u00e4zisieren. Der Bundesrat soll eine Negativliste von Eingriffen erstellen, die nicht durchgef\u00fchrt werden d\u00fcrfen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2015</b></p><p><b>Sanktion bei Verst\u00f6ssen gegen Transplantationsgesetz umstritten </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat bleibt dabei: Wer fahrl\u00e4ssig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verst\u00f6sst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.</b></p><p>Der Nationalrat hatte sich f\u00fcr eine h\u00e4rtere Sanktion ausgesprochen. Fahrl\u00e4ssig begangene Taten sollen nach seinem Willen mit einer \"Gef\u00e4ngnisstrafe\" von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis 180 Tagess\u00e4tzen geahndet werden, wie es im Beschluss heisst.</p><p>Christine Egerszegi (FDP/AG) begr\u00fcndete den Antrag der Gesundheitskommission damit, dass die Version des Nationalrates mit dem heutigen Strafrecht nicht kompatibel sei. Deshalb wolle die Gesundheitskommission an dieser letzten Differenz zum Nationalrat festhalten. Auch der Bundesrat unterst\u00fctzte diese Haltung.</p><p></p><p>Mehr Spenden dank besserer Information</p><p>Die \u00fcbrigen vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen hiess der St\u00e4nderat am Dienstag stillschweigend gut. Insbesondere bef\u00fcrwortet auch die kleine Kammer eine verbesserte Information der \u00d6ffentlichkeit sowie der Spenderinnen und Spender von Organen.</p><p>Neu sollen Bund und Kantone den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende f\u00fcr die Patienten thematisieren k\u00f6nnen, beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen. Auch bei der Zustimmung von Patienten respektive Angeh\u00f6rigen zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen schloss sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an.</p><p>Ziel der Revision ist es unter anderem, die Zahl der Organspenden zu erh\u00f6hen. Beide Kammern wollen aber am geltenden System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung des Spenders oder der Angeh\u00f6rigen m\u00f6glich ist. F\u00fcr einen Wechsel zur Widerspruchsl\u00f6sung fand sich keine Mehrheit. Die Vorlage geht zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p></p><p>Kein Spendevermerk auf Versichertenkarte</p><p>Ebenfalls am Dienstag hat der St\u00e4nderat eine Motion aus dem Nationalrat mit 25 zu 12 zu 4 abgelehnt. Der Vorstoss verlangte, dass die Ablehnung einer Organspende oder die Zustimmung dazu auf der Krankenkassen-Karte gespeichert werden muss.</p><p>Die Organspendebereitschaft in der Schweiz sei zu tief, sagte Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG). Niemand d\u00fcrfe aber gezwungen werden, seinen Willen zu einer so heiklen Frage zu \u00e4ussern. Zudem k\u00f6nne der Versicherte den Eintrag nicht selber \u00e4ndern, wenn er seine Meinung \u00e4ndere.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) liess diesen Einwand nicht gelten, da die Versichertenkarte ja jedes Jahr ausgewechselt werde. Angesichts des Mangels an Spenderorganen sei eine Antwort auf die Frage, ob man zu einer Spende bereit sei, nicht zu viel verlangt. Gesundheitsminister Alain Berset wies darauf hin, dass dies k\u00fcnftig im elektronischen Patientendossier eingetragen werden k\u00f6nne. Dieses k\u00f6nnten die Versicherten bei Bedarf selber anpassen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Transplantationsgesetz unter Dach und Fach </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat das Transplantationsgesetz \u00fcber die Ziellinie gebracht. Die Revision d\u00fcrfte aber den Mangel an Spenderorganen nicht entsch\u00e4rfen. Denn das Parlament will am heutigen System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung m\u00f6glich ist.</b></p><p>Die Fakten sind dramatisch: Im letzten Jahr starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. Mit einer Spenderrate von 14,4 pro Million Einwohner liegt die Schweiz laut Swisstransplant im unteren Drittel Europas.</p><p>Trotz des unbestreitbaren Organmangels wollten der Nationalrat und der St\u00e4nderat - vor allem aus ethischen \u00dcberlegungen - nichts von einem Systemwechsel wissen. Spenderorgane d\u00fcrfen weiterhin nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder Angeh\u00f6rige diesen Eingriff explizit gutgeheissen haben. Gegen einen Systemwechsel war auch der Bundesrat.</p><p>Mit der Widerspruchsregelung w\u00e4re prinzipiell jeder nach seinem Tod zum Organspender geworden, sofern er sich zuvor nicht ausdr\u00fccklich dagegen ausgesprochen h\u00e4tte. Die Bef\u00fcrworter erhofften sich vor allem eine h\u00f6here Spenderquote.</p><p>Stattdessen setzt das Parlament auf den Aktionsplan des Bundes. Kernpunkte sind verbindliche Spenderprozesse in allen Spit\u00e4lern, der Aufbau einer nationalen Stelle sowie die Information der Bev\u00f6lkerung. Der Plan orientiert sich an L\u00e4ndern wie Spanien, \u00d6sterreich und den USA.</p><p></p><p>Revision unumstritten</p><p>Wenig umstritten waren in den R\u00e4ten die eigentlichen \u00c4nderungen des Transplantationsgesetzes. In der Schweiz versicherte Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger sollen k\u00fcnftig bei der Zuteilung von Organen nicht mehr benachteiligt werden. Zudem sollen die engsten Angeh\u00f6rigen bereits wegen einer Organentnahme angefragt werden d\u00fcrfen, sobald entschieden ist, dass die lebenserhaltenden Massnahmen abgebrochen werden - nicht erst nach dem Tod.</p><p>Ebenfalls geregelt wird, wann bei urteilsunf\u00e4higen Spendern eine Organentnahme vorbereitet werden darf. Bei Todesf\u00e4llen im Spital aufgrund schwerer Hirnsch\u00e4digung soll die bereits begonnene Beatmung \u00fcber den Hirntod hinaus weitergef\u00fchrt und der Kreislauf stabilisiert werden, so dass die Organe bis zur Entnahme durchblutet werden.</p><p>Auch die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und -spendern wird geregelt: Die Versicherer m\u00fcssen die Kosten f\u00fcr die Nachsorge als einmalige Pauschale in einen Fonds einzahlen.</p><p>Die letzte Differenz zum St\u00e4nderat hat der Nationalrat nun am Donnerstag bereinigt. Wer fahrl\u00e4ssig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verst\u00f6sst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Nationalrat ist oppositionslos von seiner Forderung nach h\u00e4rteren Sanktionen abger\u00fcckt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770758926823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362700800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}