{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.030","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ausl\u00e4ndergesetz. \u00c4nderung. Integration","Description":"Zusatzbotschaft vom 4. M\u00e4rz 2016 zur \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes (Integration)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 08.03.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur \u00c4nderung des Ausl\u00e4ndergesetzes verabschiedet. Revidiert werden sollen Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration. Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Die Vorlage definiert zudem die Aufgaben von Bund und Kantonen bei der Integrationsf\u00f6rderung klarer. Diese baut auf dem Grundsatz auf, dass Integration eine Querschnittaufgabe ist, die vor Ort erfolgen soll: in der Schule, im Beruf und im Quartier.</b></p><p>Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sollen die Niederlassungsbewilligung generell nur noch erhalten, wenn sie integriert sind. Dies gilt auch f\u00fcr Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer B\u00fcrgern sowie von Niedergelassenen und von Personen aus EU- und EFTA-Staaten. Nach geltendem Recht haben Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder auch bei guter Integration nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz keinen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Das \u00e4ndert sich mit der Revision: Migranten, die zehn Jahre lang hier gelebt haben, sollen k\u00fcnftig einen Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung geltend machen k\u00f6nnen, sofern sie integriert sind. Damit will der Bundesrat einen Anreiz schaffen f\u00fcr eine m\u00f6glichst rasche Integration.</p><p>Den Kantonen wird es weiterhin m\u00f6glich sein, gut integrierten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern die Niederlassungsbewilligung bereits nach f\u00fcnf Jahren vorzeitig zu erteilen. Angeh\u00f6rige von Personen aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA), die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen wollen, m\u00fcssen die Landessprache am Wohnort beherrschen oder bereit sein, sie zu erlernen, indem sie an einem Sprachf\u00f6rderkurs teilnehmen.</p><p></p><p>Integrationsdefizite konsequent angehen</p><p>Das Gesetz legt die Integrationskriterien fest, die n\u00f6tig sind, damit eine ausl\u00e4nderrechtliche Bewilligung erteilt oder verl\u00e4ngert wird: Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder m\u00fcssen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung und die Werte der Bundesverfassung respektieren, eine Landessprache sprechen sowie bereit sein, am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder sich zu bilden. Wenn sich bei einer ausl\u00e4ndischen Person oder Familie Integrationsdefizite abzeichnen, sollen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden gezielt Integrationsvereinbarungen abschliessen. Damit sie diesen Auftrag wahrnehmen k\u00f6nnen, werden die heute im Ausl\u00e4ndergesetz bestehenden Meldepflichten ausgebaut. K\u00fcnftig sind grunds\u00e4tzlich alle Beh\u00f6rden dazu gehalten, Entscheide, die auf einen ung\u00fcnstigen Verlauf des Integrationsprozesses hindeuten, den kantonalen Migrationsbeh\u00f6rden zu melden. Werden Integrationsvereinbarungen nicht eingehalten, so m\u00fcssen die betroffenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder damit rechnen, dass ihnen die Aufenthaltsbewilligung entzogen wird.</p><p></p><p>Sprache als Schl\u00fcssel zu einer erfolgreichen Integration</p><p>Ab 2014 werden in allen Kantonen Integrationsprogramme umgesetzt, welche Bund und Kantone gemeinsam finanzieren. Diese sehen Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verst\u00e4ndigung und gesellschaftliche Integration vor. Die Integrationspolitik des Bundes setzt dabei weiterhin auf den bereits bew\u00e4hrten Regelstrukturansatz: Integration soll prim\u00e4r in der Ausbildung, im Beruf und im Quartier erfolgen. Die Vorlage enth\u00e4lt daher auch die gezielte Anpassung des Berufsbildungs-, des Arbeitslosenversicherungs-, des Invalidenversicherungs- und des Raumplanungsgesetzes. Wo entsprechende Angebote fehlen oder nicht ausreichen, werden L\u00fccken durch Programme und Projekte geschlossen, welche spezifisch die Integration f\u00f6rdern. Das Beherrschen einer Landessprache ist dabei eine zentrale Voraussetzung f\u00fcr die Integration. In diesem Zusammenhang wurde ein Rahmenkonzept f\u00fcr die Sprachf\u00f6rderung entwickelt, das gemeinsame Standards in den Bereichen der Lernziele, der Lerninhalte sowie der Beurteilung von Sprachkompetenzen festlegt (Sprachf\u00f6rderungskonzept fide).</p><p>Um die gesellschaftliche Bedeutung der Integration zu unterstreichen, soll das geltende Ausl\u00e4ndergesetz zudem in \"Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder und \u00fcber die Integration\" (AIG) umbenannt werden.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.12.2013</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst neues Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz gut </b></p><p><b>Kein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung</b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat hat als Erstrat das neue Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz gutgeheissen. Dieses soll dazu beitragen, dass sich Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz gut integrieren. Neu soll nur noch eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wer integriert ist.</b></p><p>Als integriert gilt, wer die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnehmen will und eine Landessprache beherrscht. Dies ist im Gesetz verankert. </p><p>Nach dem Grundsatz \"f\u00f6rdern und fordern\" stellt das Gesetz h\u00f6here Anforderungen sowohl an die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder als auch an die Beh\u00f6rden. Erstere sollen sich st\u00e4rker um Integration bem\u00fchen, letztere m\u00fcssen pr\u00fcfen, ob die Integration gelungen ist. </p><p></p><p>Mehr als sch\u00f6ne Worte</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe um Spielregeln f\u00fcr das Zusammenlegen, nicht bloss um sch\u00f6ne Worte. Die Regeln seien verbindlich. Die Zuwanderung trage wesentlich zum Wohlstand bei, berge aber auch Herausforderungen. Diesen sollte sich die Politik stellen. Die Folgen einer mangelhaften Integration m\u00fcssten sp\u00e4ter teuer bezahlt werden.</p><p>Das Gesetz sieht vor, dass bei der Erteilung und der Verl\u00e4ngerung von Aufenthaltsbewilligungen (B-Ausweis) k\u00fcnftig die Integration ber\u00fccksichtigt wird. Ist ein ung\u00fcnstiger Verlauf des Integrationsprozesses absehbar, kann die Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verkn\u00fcpft werden.</p><p>Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, droht der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Damit \u00fcberpr\u00fcft werden kann, ob jemand die Vereinbarung einh\u00e4lt, soll die Meldepflicht der Beh\u00f6rden an die Migrations\u00e4mter ausgebaut werden. </p><p></p><p>Kein Rechtsanspruch auf C-Ausweis</p><p>Bei der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) soll die Integration nicht bloss ber\u00fccksichtigt werden, sondern eine Voraussetzung sein: Einen C-Ausweis erh\u00e4lt nur noch, wer integriert ist. Der Bundesrat m\u00f6chte im Gegenzug einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung einf\u00fchren f\u00fcr jene, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel eine Niederlassungsbewilligung, haben aber keinen Rechtsanspruch darauf. </p><p>Der St\u00e4nderat m\u00f6chte dabei bleiben. Er hat eine \u00c4nderung mit 20 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Die Version des Bundesrates w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass jemand wegen eines abgelehnten Gesuchs f\u00fcr einen C-Ausweis ans Bundesgericht gelangen k\u00f6nnte. Dies wollte die Mehrheit im St\u00e4nderat nicht. </p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten vergeblich, angesichts der Versch\u00e4rfung der Voraussetzungen w\u00e4re es folgerichtig, einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einzuf\u00fchren. Dass das Bundesgericht als letzte Instanz entscheiden w\u00fcrde, w\u00e4re sinnvoll, befand Pascale Bruderer (SP/AG). Dadurch w\u00fcrde sich eine einheitliche Praxis herausbilden.</p><p></p><p>\"Integration l\u00e4sst sich nicht verordnen\"</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 24 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Eine von Peter F\u00f6hn (SVP/SZ) angef\u00fchrte Minderheit hatte gar nicht erst darauf eintreten wollen. Nach F\u00f6hns Geschmack erh\u00e4lt die Integration zu viel Gewicht. Wichtiger w\u00e4ren Bestimmungen zu Zulassung und Ausweisung, sagte der SVP-St\u00e4nderat. Integration sei keine Staatsaufgabe, sondern m\u00fcsse \"in erster Linie vom Ausl\u00e4nder kommen\".</p><p>F\u00f6hn stellte auch die Verfassungsm\u00e4ssigkeit des Gesetzes in Frage. Volk und St\u00e4nde h\u00e4tten sich gegen Bestimmungen zur Integration ausgesprochen, indem sie den direkten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative abgelehnt h\u00e4tten, begr\u00fcndete er dies.</p><p>Auf die Seite der Gegner schlugen sich auch Stefan Engler (CVP/GR) und Paul Niederberger (CVP/NW). Engler sprach von \"Symbolgesetzgebung\" und \"politischer Sch\u00f6nf\u00e4rberei\". Er sehe nicht, was das Gesetz bringe. \"Ich habe nichts gegen Integration\", versicherte der CVP-St\u00e4nderat. \"Ich bin aber \u00fcberzeugt, dass sich Integration nicht verordnen l\u00e4sst.\"</p><p></p><p>An L\u00f6sungen nicht interessiert</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter des Gesetzes zeigten sich erstaunt ob des Widerstands. Sie warfen den Gegnern implizit vor, Missst\u00e4nde anzuprangern, aber an Verbesserungen nicht wirklich interessiert zu sein. Das Ziel des Gesetzes sei doch das, was auch die SVP stets fordere, n\u00e4mlich besser integrierte Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, sagte Pascale Bruderer (SP/AG). </p><p>Fabio Abate (FDP/TI) gestand, er habe M\u00fche, die Gegner zu verstehen. Der Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative sei nicht wegen der Integrationsbestimmungen abgelehnt worden. Auch Verena Diener (GLP/ZH) kritisierte die Haltung der SVP. \"Gerade von rechts\" werde immer wieder auf die mangelnde Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern hingewiesen. Das Gesetz biete die M\u00f6glichkeit zu Verbesserungen. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.03.2014</b></p><p><b>Nationalrat weist Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz zur\u00fcck </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat weist den Entwurf f\u00fcr das neue Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz an den Bundesrat zur\u00fcck. Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative sieht er keinen Sinn mehr in weiteren Arbeiten an der Vorlage.</b></p><p>Der Nationalrat folgte am Mittwoch oppositionslos dem einstimmigen Antrag seiner Staatspolitischen Kommission. Er verlangt vom Bundesrat eine Vorlage, die die neue Verfassungsbestimmung ber\u00fccksichtigt. Zudem sollen die Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorst\u00f6sse in einen neuen Entwurf integriert werden.</p><p></p><p>EU-B\u00fcrger und Einwanderer aus Drittstaaten</p><p>Die Integration sei Voraussetzung f\u00fcr ein gutes Zusammenleben, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) namens ihrer Fraktion. \"Die Gesetzgebung muss aber kongruent sein mit anderen Erlassen\". Dass gem\u00e4ss Verfassung neu die Integrationsf\u00e4higkeit von Zuwanderern gepr\u00fcft werden m\u00fcsse, m\u00fcsse in die \u00fcberarbeitete Vorlage einfliessen.</p><p>Mehrere Fraktionssprecher wiesen darauf hin, dass die Vorlage auf der Personenfreiz\u00fcgigkeit beruhe und damit auf der Unterscheidung zwischen Einwanderern aus der EU und solchen aus Drittstaaten.</p><p>Die SVP wollte als einzige Fraktion nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten, drang damit aber nicht durch. Das Stimmvolk habe am 9. Februar Ja gesagt zu einer selektiven Zulassung von Ausl\u00e4ndern, sagte Heinz Brand (SVP/GR).</p><p>Die Integrationsf\u00e4higkeit von Zuwanderern sei neben dem Arbeitsvertrag und der gesicherten Existenz ein Kriterium f\u00fcr die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Damit habe das Volk einen Paradigmenwechsel vorgenommen, auf den sich die \u00fcberarbeitete Vorlage ausrichten m\u00fcsse.</p><p>Die R\u00fcckweisung und Neuausrichtung der Vorlage auf die ge\u00e4nderte Verfassungsgrundlage hielt auch Justizministerin Simonetta Sommaruga f\u00fcr sinnvoll. Sie betonte aber, dass der Bundesrat am \u00fcbergeordneten Ziel festhalten wolle, dass die Integration aktiver zu f\u00f6rdern und einzufordern sei.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte das neue Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz in der Wintersession als Erstrat gutgeheissen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat 02.06.2014</b></p><p><b>Ausl\u00e4nderpolitik - Bundesrat muss beim Ausl\u00e4ndergesetz \u00fcber die B\u00fccher </b></p><p>(sda) Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative muss der Bundesrat das neue Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz \u00fcberarbeiten. Das Parlament hat den Gesetzesentwurf zur\u00fcckgewiesen.</p><p>Der St\u00e4nderat stimmte am Montag als Zweitrat oppositionslos f\u00fcr die R\u00fcckweisung. Nun muss der Bundesrat dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung ber\u00fccksichtigt.</p><p>Zudem sollen die Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorst\u00f6sse ber\u00fccksichtigt werden, welchen die zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen zugestimmt haben. Dazu geh\u00f6rt die Forderung, dass Integrationsunwilligen die Niederlassungsbewilligung entzogen werden kann.</p><p></p><p>Anpassungen n\u00f6tig</p><p>Die R\u00fcckweisung und Neuausrichtung der Vorlage auf die ge\u00e4nderte Verfassungsgrundlage h\u00e4lt auch Justizministerin Simonetta Sommaruga f\u00fcr sinnvoll, wie sie im St\u00e4nderat sagte. Anpassungen seien nach der Abstimmung vom 9. Februar erforderlich.</p><p>Der Bundesrat wolle aber am \u00fcbergeordneten Ziel festhalten, die Integration aktiver zu f\u00f6rdern und einzufordern, betonte Sommaruga. Der neue Verfassungsartikel zur Masseneinwanderung bietet laut der Justizministerin gar eine zus\u00e4tzliche Legitimation daf\u00fcr: Erstmals sei der Begriff \"Integration\" in der Verfassung verankert, sagte sie.</p><p></p><p>St\u00e4nderat stimmte zu</p><p>Der St\u00e4nderat hatte das neue Gesetz bereits gutgeheissen, vor der Abstimmung \u00fcber die SVP-Initiative. Nach der Abstimmung sahen dann aber beide R\u00e4te keinen Sinn mehr in weiteren Arbeiten an der Vorlage. Das Gesetz basiert auf der Unterscheidung zwischen Personen aus der EU, f\u00fcr welche die Freiz\u00fcgigkeit gilt, und Personen aus Drittstaaten. Mit der neuen Verfassungsbestimmung zur Masseneinwanderung ist diese Grundlage in Frage gestellt.</p><p>Der Volksentscheid habe eine neue Situation geschaffen, sagte Robert Cramer (Gr\u00fcne/GE) im Namen der vorberatenden Kommission. Der R\u00fcckweisungsentscheid nehme aber nichts vorweg bez\u00fcglich des Inhalts der Vorlage, betonte er. Die St\u00e4nderatskommission hatte Skepsis bez\u00fcglich der parlamentarischen Initiativen ge\u00e4ussert.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat heisst neues Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz gut </b></p><p><b>(sda) Neue Regeln sollen dazu beitragen, dass sich Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder in der Schweiz integrieren. Der Nationalrat hat am Mittwoch das Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz angenommen. K\u00fcnftig erh\u00e4lt nur noch eine Niederlassungsbewilligung, wer gut integriert ist.</b></p><p>Der Ausgang war ungewiss. Die vorberatende Kommission hatte die Vorlage abgelehnt, weil am Ende sowohl die Rechte als auch die Linke unzufrieden waren. Im Plenum resultierte nun ein deutliches Ja: Mit 113 Stimmen zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen hiess der Rat die Vorlage gut. </p><p>Dagegen stellte sich nur die SVP. SP und Gr\u00fcne votierten daf\u00fcr, weil der Nationalrat - anders als die Kommission - auf radikale Massnahmen beim Familiennachzug verzichtete. </p><p></p><p>\u00dcberarbeitete Version</p><p>Der St\u00e4nderat hatte den Gesetzes\u00e4nderungen bereits 2013 zugestimmt. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Fr\u00fchjahr 2014 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Vorlage zu \u00fcberarbeiten. Kern bleibt indes die Integration, die nach dem Motto \"Fordern und F\u00f6rdern\" mehr Bedeutung erhalten soll. </p><p>Als integriert gilt, wer die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat. Das soll im Gesetz verankert werden, das neu Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz heisst.</p><p></p><p>C-Ausweis nur f\u00fcr Integrierte</p><p>Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) soll nur noch erhalten, wer die Kriterien erf\u00fcllt. Der Bundesrat wollte daf\u00fcr einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einf\u00fchren f\u00fcr Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Heute erhalten diese in der Regel einen C-Ausweis, haben aber keinen Anspruch darauf. </p><p>Einen Rechtsanspruch hat aber nach dem St\u00e4nderat auch der Nationalrat abgelehnt, mit 125 zu 65 Stimmen. Die Mehrheit befand, die Beh\u00f6rden m\u00fcssten Spielraum haben, ein Automatismus sei nicht sinnvoll. SP, Gr\u00fcne und Gr\u00fcnliberale argumentierten vergeblich, die Perspektive auf einen gesicherten Aufenthalt sei der beste Integrationstreiber. Zudem w\u00fcrde der Rechtsanspruch Willk\u00fcr verhindern.</p><p></p><p>Integrationsvereinbarung</p><p>Die kantonalen Beh\u00f6rden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ber\u00fccksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, k\u00f6nnen sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.</p><p>Eine Versch\u00e4rfung beschloss der Nationalrat beim Widerruf von C-Ausweisen. Bereits heute gibt es Gr\u00fcnde daf\u00fcr. Dazu geh\u00f6ren der Verstoss gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder der dauerhafte Bezug von Sozialhilfe - k\u00fcnftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat. Der Nationalrat m\u00f6chte dar\u00fcber hinaus, dass die Beh\u00f6rden C-Ausweise widerrufen k\u00f6nnen, wenn eine Person nicht bereit ist, sich zu integrieren. </p><p></p><p>H\u00fcrden f\u00fcr Arbeit senken</p><p>Die Integration von Fl\u00fcchtlingen, vorl\u00e4ufig Aufgenommenen und Asylsuchenden soll auch \u00fcber die Erwerbsarbeit gef\u00f6rdert werden. Deshalb wird die Sonderabgabe auf L\u00f6hnen abgeschafft. Heute m\u00fcssen Betroffene zehn Prozent ihres Lohnes an den Bund abgeben, wenn sie erwerbst\u00e4tig sind.</p><p>F\u00fcr die Arbeitgeber wollen der Bundesrat und der Nationalrat ebenfalls Anreize setzen. Wer Fl\u00fcchtlinge oder vorl\u00e4ufig Aufgenommene anstellt, soll kein aufw\u00e4ndiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen m\u00fcssen. Die Bewilligungspflicht soll durch eine Meldepflicht ersetzt werden. </p><p>Nein sagte der Nationalrat allerdings zum Vorschlag des Bundesrats, dass Arbeitgeber einen Beitrag zur Integration leisten sollten, indem sie ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an F\u00f6rderangeboten unterst\u00fctzen.</p><p></p><p>Familiennachzug erschweren</p><p>Besonders umstritten waren die Regeln zum Familiennachzug. Die vorberatende Kommission beantragte dem Rat eine radikale Massnahme: Vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen sollten ihre Familie nicht mehr ins Land holen k\u00f6nnen. Dagegen stellten sich im Plenum neben der Linken auch die CVP sowie einige FDP-Vertreter. Der Nationalrat lehnte den Kommissionsantrag mit 104 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. </p><p>Vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen behalten damit das Recht auf Familiennachzug. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte vor einem Verbot gewarnt. Der Vorschlag der Kommission sei schwer nachvollziehbar, sagte sie. Er sei unmenschlich, denn Frauen und Kinder w\u00fcrden damit Schleppern ausgeliefert.</p><p></p><p>Nicht bei Erg\u00e4nzungsleistungen</p><p>Vorl\u00e4ufig aufgenommen werden Personen, die zum Beispiel wegen eines Krieges nicht in ihr Herkunftsland zur\u00fcckgeschickt werden k\u00f6nnen. Sie d\u00fcrfen gem\u00e4ss geltendem Recht fr\u00fchestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen. </p><p>Voraussetzung ist, dass eine gen\u00fcgend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Dabei soll es bleiben. K\u00fcnftig soll der Familiennachzug allerdings auch jenen verwehrt werden, die Erg\u00e4nzungsleistungen beziehen. Dem Nationalrat lagen etliche weitere Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Versch\u00e4rfungen vor, etwa ein Verbot des Familiennachzugs f\u00fcr Kurzaufenthalter. Die Antr\u00e4ge blieben aber chancenlos.</p><p></p><p>Keine Staatsaufgabe</p><p>Die SVP stellte sich gegen das Gesetz, weil aus ihrer Sicht Integration keine Staatsaufgabe ist, wie Andreas Glarner (SVP/AG) erkl\u00e4rte. Er warnte vor einer teuren \"Integrationsindustrie\". Bezahlen m\u00fcssten die Gemeinden.</p><p>Die Bef\u00fcrworter des Gesetzes widersprachen. Es sei viel mehr mangelnde Integration, die sp\u00e4ter koste, argumentierten sie. Die Probleme sollten gel\u00f6st und nicht bewirtschaftet werden, befand Matthias Jauslin (FDP/AG) am Ende der Beratungen. Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH) sagte, die Gr\u00fcnen m\u00fcssten mit diesen Beschl\u00fcssen einige Kr\u00f6ten schlucken. Die positiven Aspekte \u00fcberw\u00f6gen aber.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2016</b></p><p><b>R\u00e4te n\u00e4hern sich beim Integrationsgesetz einer Einigung </b></p><p><b>(sda) Beim neuen Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz ist eine Einigung in Sicht. Der St\u00e4nderat ist am Donnerstag in vielen Punkten dem Nationalrat gefolgt. Dabei hiess er auch eine umstrittene Versch\u00e4rfung gut: Wer einen C-Ausweis hat, kann diesen wieder verlieren.</b></p><p>Mit den neuen Regeln wollen der Bundesrat und das Parlament die Integration f\u00f6rdern. Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erh\u00e4lt k\u00fcnftig nur noch, wer gut integriert ist. </p><p>Als integriert gilt, wer die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.</p><p></p><p>R\u00fcckstufung m\u00f6glich</p><p>Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Schon heute ist das m\u00f6glich, zum Beispiel bei Verst\u00f6ssen gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - k\u00fcnftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat. </p><p>Neu sollen die Beh\u00f6rden den C-Ausweis nun auch widerrufen beziehungsweise auf eine B-Ausweis zur\u00fcckstufen k\u00f6nnen, wenn ein Ausl\u00e4nder oder eine Ausl\u00e4nderin nicht bereit ist, sich zu integrieren. Der St\u00e4nderat hat die vom Nationalrat eingebaute Bestimmung mit 27 zu 14 Stimmen gutgeheissen.</p><p></p><p>Sinnvoll bei \"Integrationssabotage\"</p><p>Die Ratslinke stellte sich vergeblich dagegen. Die Bestimmung sei unn\u00f6tig, befand Hans St\u00f6ckli (SP/BE). Die H\u00fcrden f\u00fcr die Niederlassungsbewilligung w\u00fcrden ja erh\u00f6ht. Wer nicht vollst\u00e4ndig integriert sei, erhalte gar keinen C-Ausweis. </p><p>Stefan Engler (CVP/GR) widersprach. Die Bestimmung sei sinnvoll, falls jemand doch zu einer Niederlassungsbewilligung gekommen sei und sich dann als integrationsunwillig erweise. Sie sei f\u00fcr jene gedacht, die \"Sabotage an der Integration betrieben, ohne kriminell geworden zu sein\".</p><p></p><p>Wenig wirksames Instrument</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Bestimmung sei keine Katastrophe, aber sie sehe nur so aus, als ob sie ein hartes Instrument im Umgang mit Integrationsunwilligen w\u00e4re. Die R\u00fcckstufung zur Aufenthaltsbewilligung sei kompliziert, da die Betroffenen Beschwerde erheben k\u00f6nnten. </p><p>Ausserdem bringe das nicht viel. Was man den tun wolle, wenn die Person nur noch eine Aufenthaltsbewilligung habe und sich trotzdem immer noch nicht wunschgem\u00e4ss verhalte, fragte Sommaruga. Sie gehe davon aus, dass die Kantone die Bestimmung kaum anwenden w\u00fcrden. Integrationsvereinbarungen seien das bessere Instrument.</p><p></p><p>Das Arbeiten erleichtern</p><p>Die Integration von Fl\u00fcchtlingen, vorl\u00e4ufig Aufgenommenen und Asylsuchenden soll auch \u00fcber die Erwerbsarbeit gef\u00f6rdert werden. Das soll gleichzeitig dazu beitragen, das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial besser auszusch\u00f6pfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend erg\u00e4nzt.</p><p>Der St\u00e4nderat hiess die zus\u00e4tzlichen Bestimmungen nun als Zweitrat gut. Diese beinhalten Anreize f\u00fcr Asylsuchende und f\u00fcr Arbeitgeber. Zum einen wird die Sonderabgabe auf den L\u00f6hnen von Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen m\u00fcssen Arbeitgeber, die Fl\u00fcchtlinge oder vorl\u00e4ufig Aufgenommene anstellen, kein aufw\u00e4ndiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.</p><p></p><p>Keine Pflichten f\u00fcr Arbeitgeber</p><p>Die Arbeitgeber bei der Integration in die Pflicht nehmen will das Parlament dagegen nicht. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat eine Bestimmung gestrichen, wonach sie ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer bei der Teilnahme an F\u00f6rderangeboten unterst\u00fctzen sollten. </p><p>Umstritten ist nun noch, welche Personen \u00fcberhaupt arbeiten d\u00fcrfen. Der Bundesrat m\u00f6chte Fl\u00fcchtlingen, Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen erm\u00f6glichen, in der ganzen Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit auszu\u00fcben.</p><p></p><p>St\u00e4nderat gegen Ausnahme</p><p>Der Nationalrat dagegen will einem Teil der vorl\u00e4ufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten - jenen n\u00e4mlich, die vorl\u00e4ufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gr\u00fcnden nicht weggewiesen werden k\u00f6nnen. Arbeiten d\u00fcrften nach seinem Willen nur jene, f\u00fcr welche die Wegweisung aus v\u00f6lkerrechtlichen Gr\u00fcnden unzul\u00e4ssig oder wegen einer Gef\u00e4hrdung im Herkunftsland unzumutbar ist. </p><p>Der St\u00e4nderat hat diese Einschr\u00e4nkung mit 32 zu 5 Stimmen abgelehnt. Stefan Engler (CVP/GR) gab im Namen der Kommission zu bedenken, die Betroffenen tr\u00fcgen keine Schuld daran, dass die R\u00fcckf\u00fchrung nicht m\u00f6glich sei. Sonst w\u00fcrden sie keine vorl\u00e4ufige Aufnahme erhalten.</p><p>Sommaruga stellte fest, es sei schlecht nachvollziehbar, weshalb der Nationalrat ausgerechnet f\u00fcr diese Personen eine Ausnahme schaffen wolle. Ausserdem w\u00e4re es ein Schuss ins eigene Knie. Erwerbst\u00e4tig sein heisse ja, nicht Sozialhilfe zu beziehen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2016</b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat einigen sich beim Integrationsgesetz </b></p><p><b>(sda) Das Parlament will der Integration von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mehr Gewicht geben. Es hat das revidierte Ausl\u00e4ndergesetz bereinigt, das neu Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz heisst.</b></p><p><b>Am Montag hat der Nationalrat die letzten Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</b></p><p>\"Mit dieser Gesetzes\u00e4nderung k\u00f6nnen wir einiges zur Integration ohnehin hier anwesender Personen tun, und damit auch zur F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials\", sagte EVP-Nationalr\u00e4tin Marianne Streiff (BE). \"Wer integriert werden m\u00f6chte, muss auch selber dazu beitragen\", betonte FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG).</p><p></p><p>C-Ausweis nur f\u00fcr Integrierte</p><p>Eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erh\u00e4lt k\u00fcnftig nur noch, wer gut integriert ist, also die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert, am Wirtschaftsleben teilnimmt oder sich ausbildet und die erforderlichen Sprachkompetenzen hat.</p><p>Wer eine Niederlassungsbewilligung hat, kann diese auch wieder verlieren. Das ist schon heute m\u00f6glich, etwa bei Verst\u00f6ssen gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung oder bei dauerhaftem Bezug von Sozialhilfe - k\u00fcnftig auch dann, wenn eine Person bereits seit mehr als 15 Jahren einen C-Ausweis hat.</p><p></p><p>R\u00fcckstufung m\u00f6glich</p><p>Neu k\u00f6nnen die Beh\u00f6rden den C-Ausweis zudem widerrufen beziehungsweise durch eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ersetzen, wenn die Integrationskriterien nicht erf\u00fcllt sind. Diese Bestimmung baute das Parlament ein. Ein neues Gesuch um einen C-Ausweis k\u00f6nnte die betroffene Person fr\u00fchestens nach f\u00fcnf Jahren stellen.</p><p>Eine linke Minderheit hatte sich erfolglos f\u00fcr eine nur dreij\u00e4hrige Frist ausgesprochen. Damit w\u00e4re der Anreiz gr\u00f6sser, die offenbar notwendigen Integrationsleistungen zu erbringen, argumentierte Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH).</p><p></p><p>Integrationsvereinbarung</p><p>Die kantonalen Beh\u00f6rden sollen die Integration auch bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ber\u00fccksichtigen. Besteht ein besonderer Integrationsbedarf, k\u00f6nnen sie die Bewilligung mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbinden.</p><p>Der Bundesrat wollte im Gegenzug zu den Versch\u00e4rfungen einen Rechtsanspruch auf den C-Ausweis einf\u00fchren f\u00fcr Personen, die integriert sind und zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Das lehnte das Parlament aber ab.</p><p></p><p>Arbeit statt Sozialhilfe</p><p>F\u00f6rdern will es die Integration von Fl\u00fcchtlingen, vorl\u00e4ufig Aufgenommenen und Asylsuchenden indes \u00fcber die Erwerbsarbeit. Das soll die Sozialhilfequote senken und gleichzeitig dazu beitragen, das inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4ftepotenzial besser auszusch\u00f6pfen. Der Bundesrat hatte die Vorlage nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative entsprechend erg\u00e4nzt.</p><p>Zum einen wird die Sonderabgabe auf den L\u00f6hnen von Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen abgeschafft. Zum anderen m\u00fcssen Arbeitgeber, die Asylsuchende, vorl\u00e4ufig Aufgenommene oder anerkannte Fl\u00fcchtlinge anstellen, kein aufw\u00e4ndiges Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt.</p><p></p><p>Verzicht auf Ausnahme</p><p>Umstritten war zuletzt noch, welche Personen \u00fcberhaupt arbeiten d\u00fcrfen. Der Nationalrat wollte zun\u00e4chst einem Teil der vorl\u00e4ufig Aufgenommenen das Arbeiten verbieten - jenen n\u00e4mlich, die vorl\u00e4ufig aufgenommen sind, weil sie aus vollzugstechnischen Gr\u00fcnden nicht weggewiesen werden k\u00f6nnen.</p><p>Am Montag folgte er jedoch dem St\u00e4nderat, der kein Verst\u00e4ndnis gezeigt hatte f\u00fcr eine solche Ausnahme. Damit d\u00fcrfen alle Fl\u00fcchtlinge, Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen in der ganzen Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben, wenn sie einen Arbeitgeber finden.</p><p></p><p>Keine Pflichten f\u00fcr Arbeitgeber</p><p>Urspr\u00fcnglich hatte der Bundesrat vorgeschlagen, bei der Integration die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Nach der Vernehmlassung schw\u00e4chte er die Bestimmung ab: Die Arbeitnehmer sollten Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder lediglich bei der Teilnahme an F\u00f6rderangeboten unterst\u00fctzen. Das Parlament lehnte das jedoch ab.</p><p>Erschwert wird der Familiennachzug f\u00fcr vorl\u00e4ufig aufgenommene Personen. Heute d\u00fcrfen diese fr\u00fchestens nach drei Jahren Ehegatten und Kinder ins Land holen. Voraussetzung ist, dass eine gen\u00fcgend grosse Wohnung vorhanden ist und die Familie nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das gilt weiterhin. K\u00fcnftig wird der Familiennachzug aber auch jenen verwehrt, die Erg\u00e4nzungsleistungen beziehen.</p><p>Gegen das Gesetz stellte sich die SVP. Aus ihrer Sicht ist Integration keine Staatsaufgabe. Die Bef\u00fcrworter des Gesetzes wiesen auf die hohen Kosten hin, die mangelnde Integration verursache.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1481846400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770758912643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362700800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}