{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.048","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 29. Mai 2013 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG)","InitialSituation":"<p>Botschaft vom 29. Mai 2013 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG)</p><p><a href=\"http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/4975.pdf\">BBl 2013 4975</a></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Der Bundesrat hat den Entwurf zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes mit Botschaft vom 29.05.2013 ans Parlament \u00fcberwiesen. </p><p></p><p>Schwerpunkt der Vorlage ist die Abl\u00f6sung der bisherigen Empfangsgeb\u00fchr durch eine Abgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen, die nicht mehr an der Existenz eines Empfangsger\u00e4tes ankn\u00fcpft. Die Abgabe soll grunds\u00e4tzlich von jedem Haushalt und Unternehmen entrichtet werden - mit folgenden Ausnahmen:</p><p>Keine Abgabe f\u00fcr Radio und Fernsehen bezahlen gem\u00e4ss Entwurf nach wie vor Personen, die Erg\u00e4nzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beziehen. Auch kleine Unternehmen sollen k\u00fcnftig keinen Beitrag an den Service public leisten m\u00fcssen. Damit w\u00e4ren rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Denn der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken auszunehmen. </p><p>Der Vorschlag des Bundesrates enth\u00e4lt keine M\u00f6glichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Ger\u00e4te f\u00fcr den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind. </p><p>Zur Erhebung der Abgabe der Haushalte wird eine private Organisation (Erhebungsstelle) beauftragt. Sie erh\u00e4lt die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Die Abgabe der Unternehmen wird die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. </p><p>Die bisherigen Ertr\u00e4ge sollen gleich bleiben (Ertragsneutralit\u00e4t). Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen voraussichtlich weniger. </p><p>Grund f\u00fcr den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute erm\u00f6glichen auch multifunktionale Ger\u00e4te wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, ger\u00e4teunabh\u00e4ngiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unver\u00e4nderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public). (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2013)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat </b>behandelte das Gesch\u00e4ft als Erstrat in einer fast siebenst\u00fcndigen Debatte. Es lagen ein Nichteintretensantrag sowie zwei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge vor. Eine Minderheit der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, stellte einen Nichteintretensantrag mit der Begr\u00fcndung, dass hier am Volk vorbei eine neue Mediensteuer eingef\u00fchrt werde, welche verfassungswidrig sei. K\u00fcnftig w\u00fcrden Personen ohne Radio- und Fernsehger\u00e4te gezwungen, eine Mediensteuer zu entrichten. Mit dem R\u00fcckweisungsantrag verlangte die Kommissionsminderheit vom Bundesrat eine Botschaft zur genauen Definition des Leistungsauftrags von Radio und Fernsehen. Zudem sollte das Volk \u00fcber eine verfassungsrechtliche Grundlage f\u00fcr eine \"neue Mediensteuer\" abstimmen k\u00f6nnen. J\u00fcrg Grossen (GL, BE) verlangte mit seinem R\u00fcckweisungsantrag, die Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen direkt \u00fcber den Bundeshaushalt vorzusehen, weil die vorgesehene Geb\u00fchr faktisch eine Steuer sei. Der Nichteintretensantrag sowie die zwei R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge wurden deutlich abgelehnt.</p><p>Bei der Detailberatung stellte die Kommissionsminderheit \u00fcber ein Dutzend Antr\u00e4ge, die jedoch keinen Erfolg hatten. </p><p>Die Frage, ob Haushalte ohne Empfangsm\u00f6glichkeiten von der Abgabe befreit werden k\u00f6nnten, f\u00fchrte zu einer breiten Diskussion. Nach Ansicht von Mitgliedern der SVP- und der Gr\u00fcnen Fraktion sollten Haushalte, welche tats\u00e4chlich keinen Fernseh- und Radioempfang h\u00e4tten, auch nichts bezahlen m\u00fcssen. Der Mehrheit ging diese Forderung jedoch zu weit. Der Kontrollaufwand st\u00fcnde in keinem Verh\u00e4ltnis zu den Effizienzgewinnen des Systemwechsels, wurde argumentiert. Weniger als 1 Prozent der Haushalte habe keine Empfangsger\u00e4te und es g\u00e4be auch kaum ein Unternehmen, das nicht \u00fcber einen Internetanschluss oder einen Firmenwagen mit Autoradio verf\u00fcge. </p><p>Als Mittelweg stimmte der Nationalrat einem Antrag von Kurt Fluri (RL, SO) zu. Haushalte ohne Empfangsm\u00f6glichkeiten sollten bis f\u00fcnf Jahre nach der Einf\u00fchrung der neuen Abgabe von dieser befreit werden k\u00f6nnen. Nachher m\u00fcsste die Geb\u00fchr fl\u00e4chendeckend bezahlt werden. Ein Antrag von Seiten der SVP-Fraktion f\u00fcr eine unbegrenzte Opting-Out-M\u00f6glichkeit wurde abgelehnt.</p><p>Umstritten war auch die Frage, ob Unternehmen k\u00fcnftig \u00fcberhaupt eine Abgabe bezahlen m\u00fcssen. Freisinnige und Gr\u00fcnliberale verlangten, dass die Geb\u00fchren f\u00fcr Firmen ganz gestrichen werden. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken eine ger\u00e4teunabh\u00e4ngige Abgabe bezahlen sollten. Rund 70 Prozent der Firmen w\u00e4ren somit von der Abgabe befreit. Die Ratsmehrheit lehnte den Antrag \u00e4usserst knapp ab (mit 93 zu 92 Stimmen) und folgte dem Vorschlag des Bunderates.</p><p>Ein weiterer Diskussionspunkt war die Verteilung der Geb\u00fchrengelder. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass private Veranstalter k\u00fcnftig 3 bis 5 Prozent aus dem Geb\u00fchrentopf erhalten sollten. Die Mehrheit wollte diese Spanne auf 4 bis 5 Prozent festlegen und damit verhindern, dass der Anteil unter die jetzige Grenze von 4 Prozent fallen k\u00f6nnte.</p><p>Der Nationalrat lehnte es zudem ab, die Werbebestimmungen zu lockern. Politische Werbung an Radio und TV soll weiterhin verboten bleiben. Eine Mehrheit bef\u00fcrchtete, dass sonst f\u00fcr Parteien mit viel Geld ein Vorteil geschaffen w\u00fcrde.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> wurde Eintreten auf die Vorlage einstimmig beschlossen. Mit einem R\u00fcckweisungsantrag verlangte Hans Altherr (RL, AR), es sei zuerst der Bericht des Bundesrates \u00fcber die durch Steuern finanzierten Service-Public-Leistungen der SRG unter Ber\u00fccksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter (Postulate 13.3581 und 14.3298) zu diskutieren. Darauf basierend sollten Anforderungen an die Gesetzes\u00e4nderungen festgelegt werden. Die von der SRG erwarteten Service-Public-Leistungen sollten pr\u00e4zise umschrieben werden. Es sei ein Geb\u00fchrenerhebungssystem vorzulegen, welches administrativ einfach ist, die Unternehmen im bisherigen Rahmen belastet und eine Opting-out-M\u00f6glichkeit vorsieht. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 31 zu 13 Stimmen abgelehnt.</p><p>Bei den einzelnen Bestimmungen folgte die kleine Kammer mehrheitlich dem Entwurf des Nationalrats. Im Laufe der vierst\u00fcndigen Debatte brachte der St\u00e4nderat jedoch einige \u00c4nderungen an.</p><p>W\u00e4hrend der Nationalrat bei der Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr Haushalte, die keinen Radio- und Fernsehempfang haben, zeitlich beschr\u00e4nkte Ausnahmen vorgesehen hatte, folgte der St\u00e4nderat oppositionslos seiner vorberatenden Kommission und lehnte Ausnahmen ab. Nach Ansicht des St\u00e4nderats blieben bei einer Geb\u00fchrenpflicht mit Ausnahmen die Nachteile des heutigen Systems erhalten, w\u00e4hrend der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sogar noch steigen w\u00fcrde. Der Nationalrat beharrte jedoch in der Differenzbereinigung auf seiner Variante einer sogenannten Opting-out-M\u00f6glichkeit und der St\u00e4nderat schloss sich diesem Entscheid am Schluss an.</p><p>Die kleine Kammer strich die vom Nationalrat eingef\u00fcgte fixe Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetz. Der St\u00e4nderat war der Meinung, dass sich eine fixe Festschreibung dieser Aufteilung auf Gesetzesstufe in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen w\u00fcrde.</p><p>Zudem forderte der St\u00e4nderat eine gr\u00f6ssere Spanne des Abgabenanteils f\u00fcr private Veranstalter. Er folgte mit 28 zu 14 Stimmen einer Kommissionsminderheit und legte den Anteil bei 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages der Radio- und Fernsehabgabe fest. Der Nationalrat hatte die Abgabenspanne bei 4 bis 5 Prozent festgelegt, folgte in der Differenzbereinigung jedoch dem St\u00e4nderat. Laut Bundesr\u00e4tin Leuthard w\u00fcrden regionale Programmanbieter mit dieser L\u00f6sung bis zu 81 Millionen Franken im Jahr erhalten. Aktuell seien es maximal 54 Millionen Franken.</p><p>Zu reden gab auch im St\u00e4nderat die Geb\u00fchrenabgabe f\u00fcr Unternehmen. Er lehnte es schliesslich deutlich ab, alle Unternehmen k\u00fcnftig von der Geb\u00fchrenpflicht zu befreien. Damit werden k\u00fcnftig Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken eine ger\u00e4teunabh\u00e4ngige Abgabe zahlen m\u00fcssen.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 109 zu 85 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten alle Mitglieder der SVP-Fraktion und alle Gr\u00fcnliberalen sowie eine Mehrheit aus der Fraktion der FDP-Liberalen. Der St\u00e4nderat stimmte mit 28 zu 14 Stimmen zu.</p><p></p><p>Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen und kam am 27.01.2015 mit 91'308 g\u00fcltigen Unterschriften formell zustande.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit 50,1\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770756330910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}