{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130050,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130050,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.050","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Patientendossier","Description":"Botschaft vom 29. Mai 2013 zum Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Patientendossier (EPDG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2013</b></p><p><b>Jede Person in der Schweiz soll in Zukunft die M\u00f6glichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten \u00fcber ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zug\u00e4nglich zu machen. Die Daten stehen so zu jeder Zeit und \u00fcberall zur Verf\u00fcgung. Damit k\u00f6nnen die Patientinnen und Patienten in besserer Qualit\u00e4t, sicherer und effizienter behandelt werden. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet und an das Parlament \u00fcberwiesen.</b></p><p>Mit seiner Strategie Gesundheit2020 will der Bundesrat die Versorgungsqualit\u00e4t im Gesundheitsbereich erh\u00f6hen. Ein wesentliches Element der Strategie ist die F\u00f6rderung elektronischer Gesundheitsdienste (\"eHealth\") und insbesondere des elektronischen Patientendossiers.</p><p>Das neue Bundesgesetz \u00fcber das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, unter denen die im elektronischen Patientendossier enthaltenen medizinischen Daten bearbeitet werden k\u00f6nnen. Das elektronische Patientendossier erm\u00f6glicht allen an einer Behandlung Beteiligten einen von Ort und Zeit unabh\u00e4ngigen Zugang zu medizinischen Informationen. Einsicht in die Daten haben jedoch nur diejenigen Gesundheitsfachpersonen, die von ihren Patientinnen und Patienten die entsprechenden Zugriffsrechte erhalten haben. \u00dcber das elektronische Patientendossier k\u00f6nnen Patientinnen und Patienten zudem ihre eigenen medizinischen Daten selber konsultieren.</p><p>Die Patientinnen und Patienten entscheiden selber, ob sie ein elektronisches Patientendossier wollen oder nicht. Es kann niemand dazu verpflichtet werden. Die Freiwilligkeit des Erstellens eines elektronischen Patientendossiers gilt auch f\u00fcr die Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Bereich.</p><p>Damit die Daten sicher erfasst, zusammengef\u00fchrt und bearbeitet werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen eindeutig identifizierbar sein. F\u00fcr die Patientinnen und Patienten soll dazu eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden. Als weitere Massnahme zur Gew\u00e4hrleistung einer sicheren Datenbearbeitung, legt das Gesetz f\u00fcr alle Beteiligten technische und organisatorische Mindestanforderungen fest. Deren Einhaltung wird mit einem Zertifizierungsverfahren sicher gestellt. </p><p>Um die Einf\u00fchrung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, unterst\u00fctzt der Bund den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften w\u00e4hrend drei Jahren \u00fcber Finanzhilfen in der H\u00f6he von insgesamt 30 Millionen Franken. Es handelt sich bei Gemeinschaften um Zusammenschl\u00fcsse von Arztpraxen, Apotheken, Spit\u00e4lern oder Spitexorganisationen. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Mitfinanzierung in der gleichen H\u00f6he durch die Kantone gebunden.</p><p>Die Kosten, welche den Gesundheitsfachpersonen und den station\u00e4ren Einrichtungen durch die Anpassung ihrer Praxis- und Klinikinformationssysteme entstehen, werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht abgedeckt. Eine Anpassung der Tarife der ambulant t\u00e4tigen Gesundheitsfachpersonen soll dazu beitragen, dass sich m\u00f6glichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen. F\u00fcr deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zust\u00e4ndig.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 18.03.2015</b></p><p><b>Elektronisches Patientendossier: Nationalrat weitet Pflichten aus </b></p><p><b>(sda) Patientendaten sollen k\u00fcnftig in einem elektronischen Dossier gespeichert werden k\u00f6nnen, darin sind sich die R\u00e4te einig. Bei den Mitmach-Pflichten gehen die Meinungen aber noch auseinander. Der Nationalrat hat sich am Mittwoch f\u00fcr strengere Regeln ausgesprochen.</b></p><p>Bundesrat und St\u00e4nderat wollen auf eine \"doppelte Freiwilligkeit\" setzen. Demnach k\u00f6nnten sich sowohl Patienten als auch \u00c4rzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich freiwillig f\u00fcr ein elektronisches Patientendossier entscheiden. Nur station\u00e4re Einrichtungen wie Spit\u00e4ler und Pflegeheime sollten ein elektronisches Dossier zwingend anbieten m\u00fcssen.</p><p>Der Nationalrat will diese Vorschrift nun ausweiten und s\u00e4mtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum mitmachen verpflichten. Alle \u00c4rzte, Apotheker, aber auch Hebammen und Chiropraktoren m\u00fcssten das elektronische Patientendossier anbieten. Wer sich weigert, m\u00fcsste mit Sanktionen rechnen. Nur die Patienten sollen auch gem\u00e4ss Nationalrat frei entscheiden k\u00f6nnen, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen.</p><p>\"Das elektronische Patientendossier bringt nur etwas, wenn alle Leistungserbringer mitmachen\", sagte Sebastian Frehner (SVP/BS) im Namen der vorberatenden Kommission. Um den \u00c4rzten die Umstellung zu erleichtern, soll im ambulanten Bereich eine relativ lange \u00dcbergangsfrist von zehn Jahren eingef\u00fcgt werden. Die \u00e4ltere \u00c4rztegeneration ist dann pensioniert, f\u00fcr die J\u00fcngeren ist die Umstellung mit der l\u00e4ngeren Frist zumutbar, zeigte sich eine Mehrheit der Nationalr\u00e4te \u00fcberzeugt.</p><p>Kritiker warnten vergebens, die Akzeptanz der Vorlage werde mit dem Beteiligungszwang gef\u00e4hrdet. Es drohe ein Referendum der \u00c4rzteschaft, die Umsetzung werde verz\u00f6gert. Gesundheitsminister Alain Berset sagte, es brauche keine Vorschriften, das elektronische Patientendossier werde sich ohnehin durchsetzen. Der Nationalrat stimmte der \u00c4nderung schliesslich mit 114 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>Daten jederzeit verf\u00fcgbar</p><p>Im Grundsatz war die Einf\u00fchrung des elektronischen Patientendossiers - und die Rechtsgrundlage dazu - auch in der grossen Kammer nicht umstritten. Nur vier Nationalr\u00e4te stimmten dagegen.</p><p>Hauptvorteil ist, betonten mehrere Redner, dass sie medizinischen Daten so jederzeit und \u00fcberall zur Verf\u00fcgung stehen. So k\u00f6nne zum Beispiel verhindert werden, dass Untersuchungen doppelt durchgef\u00fchrt werden - oder dass ein Arzt eine suboptimale Therapie verordnet, weil er nicht die ganze Krankengeschichte kennt. Mit dem neuen Erfassungssystem sollen Patienten k\u00fcnftig besser, sicherer und effizienter behandelt werden.</p><p>\"Noch immer bearbeitet die Mehrheit der \u00c4rzte Daten auf Papier, kommuniziert wird per Post oder Fax\", sagte Ruth Humbel (CVP/AG). Eine reibungslose Kommunikation sei f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Leistungen und die Patientensicherheit von zentraler Bedeutung.</p><p>Yvonne Gilli (Gr\u00fcne/SG) warnte allerdings vor \u00fcberh\u00f6hten Erwartungen. E-Health sei nichts mehr und nichts weniger als ein zeitgem\u00e4sses Instrument der Datenbearbeitung. \u00dcber die Qualit\u00e4t und Effizienz dieses Instruments entschieden die Menschen, die das Instrument nutzten. \"Mit 'copy/past' k\u00f6nnen mindestens so viele Behandlungsfehler generiert wie eliminiert werden\", sagte Gilli.</p><p>Bundesrat Alain Berset verwies darauf, dass die Einf\u00fchrung des elektronischen Patientendossier in einigen Kantonen bereits weit fortgeschritten sei. Es sei h\u00f6chste Zeit f\u00fcr ein Rahmengesetz auf Bundesebene. Auch m\u00fcsse auf technischer Ebene sichergestellt werden, dass die Systeme miteinander kompatibel sind.</p><p></p><p>Patient legt Zugang fest</p><p>Mehrere Redner betonten, der Datenschutz sei sehr wichtig - und mit der Gesetzesvorlage gew\u00e4hrleistet. Vorgesehen ist, dass der Patient festlegen kann, welche \u00c4rzte und andere Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Der Patient selbst kann \u00fcber das Dossier die eigenen medizinischen Daten abrufen. Krankenkassen und Arbeitgeber erhalten keinen Einblick.</p><p>Als Erg\u00e4nzung fordert der Nationalrat, dass der Patient auch Informationen zu einer allf\u00e4lligen Organspende und zur eigenen Patientenverf\u00fcgung in sein Dossier einf\u00fcgen kann.</p><p></p><p>30 Millionen Franken Starthilfe</p><p>Um die Einf\u00fchrung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, soll der Bund finanzielle Anreize setzen k\u00f6nnen. Vorgesehen ist eine Finanzhilfe von 30 Millionen Franken \u00fcber drei Jahre. Damit soll der Aufbau und die Zertifizierung von Zusammenschl\u00fcssen aus Arztpraxen, Apotheken, Spit\u00e4lern oder Spitexorganisationen unterst\u00fctzt werden. Voraussetzung f\u00fcr die Zahlung des Bundes ist, dass die Kantone oder Dritte einen Beitrag in gleicher H\u00f6he leisten.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2015</b></p><p><b>Keine Einigkeit beim elektronischen Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat h\u00e4lt daran fest, dass nur station\u00e4re Einrichtungen wie Spit\u00e4ler und Pflegeheime verpflichtet sein sollen, ein elektronisches Patientendossier anzubieten. Das hat er am Dienstag einstimmig beschlossen. Gleichzeitig verwarf er die vom Nationalrat verk\u00fcrzten \u00dcbergangsfristen.</b></p><p>Patienten sowie \u00c4rzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich sollen sich freiwillig f\u00fcr ein elektronisches Patientendossier entscheiden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat folgt damit den Antr\u00e4gen des Bundesrats. Der Nationalrat dagegen will s\u00e4mtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Mitmachen verpflichten, w\u00e4hrend die Sammlung von Gesundheitsdaten f\u00fcr Patienten freiwillig bleiben w\u00fcrde.</p><p>In der grossen Kammer hatten die Gegner erfolglos davor gewarnt, dass der Beteiligungszwang die Akzeptanz der Vorlage gef\u00e4hrde. Der St\u00e4nderat hingegen stellte sich geschlossen gegen die Pflicht f\u00fcr ambulante Leistungserbringer.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset erinnerte an die geplanten finanziellen Anreize, zudem seien station\u00e4re Einrichtungen zum Mitmachen verpflichtet. \"Damit ist sichergestellt, dass sich das elektronische Patientendossier dort durchsetzt, wo es n\u00f6tig ist\", sagte er.</p><p>Eine weitere Differenz betrifft die Datenbearbeitung durch das Personal \u00f6ffentlich-rechtlicher Einrichtungen und kantonaler Einrichtungen. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.</p><p>Im Grundsatz ist die Einf\u00fchrung des elektronischen Patientendossiers in beiden R\u00e4ten unbestritten. Dank diesem w\u00fcrden medizinische Daten jederzeit und \u00fcberall zur Verf\u00fcgung stehen, was die Qualit\u00e4t der Behandlung verbessern soll. So kann zum Beispiel verhindert werden, dass Untersuchungen doppelt durchgef\u00fchrt werden oder dass ein Arzt eine suboptimale Therapie verordnet, weil er nicht die ganze Krankengeschichte kennt.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.06.2015</b></p><p><b>Nationalrat beharrt auf Obligatorium beim Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat bleibt dabei: Nicht nur Spit\u00e4ler und andere station\u00e4re Einrichtungen, sondern auch ambulante Leistungserbringer wie \u00c4rzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker sollen ein elektronisches Patientendossier anlegen m\u00fcssen. Das hat er am Donnerstag mit 115 zu 67 Stimmen beschlossen.</b></p><p>Nur die Patienten sollten frei entscheiden k\u00f6nnen, ob sie eine Sammlung von Gesundheitsdaten anlegen wollen. Damit verbleibt beim elektronischen Patientendossier auch nach der zweiten Beratungsrunde in einem zentralen Punkt eine Differenz zwischen den beiden R\u00e4ten.</p><p>Der St\u00e4nderat folgte n\u00e4mlich von Anfang an den Antr\u00e4gen des Bundesrats und hatte, mit Ausnahme des station\u00e4ren Bereichs, auf Freiwilligkeit bei Leistungserbringern wie Patienten gesetzt. Damit soll die Akzeptanz des elektronischen Patientendossiers erh\u00f6ht und eine rasche Inkraftsetzung erm\u00f6glicht werden. Die \u00c4rzteschaft droht mit dem Referendum, falls f\u00fcr sie ein Obligatorium eingef\u00fchrt werden sollte.</p><p>GLP-Sprecher Thomas Weibel (ZH) sprach von \"Erpressung\". Die \u00c4rzte verweigerten sich der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Gesundheitsminister Alain Berset warnte jedoch davor, es auf eine Konfrontation ankommen zu lassen. Dadurch gehe nur Zeit verloren, sagte er. Im Gesetz seien finanzielle Anreize vorgesehen, um dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch zu verhelfen.</p><p>Weitere Differenzen betreffen die \u00dcbergangsfristen und die Datenbearbeitung durch das Personal \u00f6ffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen. Die Mehrheit will daf\u00fcr eine Grundlage schaffen, damit nicht jeder einzelne Kanton seine Gesetzgebung anpassen muss. Berset wies vergebens darauf hin, dass es daf\u00fcr keine Verfassungsgrundlage gebe. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.06.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat will kein Obligatorium bei Patientendossier </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat bleibt dabei: Er will nur station\u00e4re Einrichtungen wie Spit\u00e4ler und Pflegeheime verpflichten, ein elektronisches Patientendossier zu f\u00fchren. Damit stellt sich die kleine Kammer erneut gegen den Nationalrat, der s\u00e4mtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen will.</b></p><p>Patienten sowie \u00c4rzte und andere Leistungserbringer im ambulanten Bereich sollen sich freiwillig f\u00fcr ein elektronisches Patientendossier entscheiden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat blieb am Dienstag ohne Gegenstimmen auf der Linie des Bundesrates.</p><p>Der Nationalrat dagegen will s\u00e4mtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zum Mitmachen verpflichten. Ob Gesundheitsdaten elektronisch gesammelt werden, entscheidet aber schliesslich der Patient.</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset erkl\u00e4rte, es gelte das Patientendossier m\u00f6glichst rasch einzuf\u00fchren. Es sei deshalb wichtig, den ambulanten Bereich vom Obligatorium auszunehmen.</p><p>Entgegengekommen ist der St\u00e4nderat dem Nationalrat bei den \u00dcbergangsfristen f\u00fcr Spit\u00e4ler und hat diese auf drei Jahre reduziert. Damit k\u00f6nne das ganze Projekt beschleunigt werden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) im Namen der Kommission.</p><p>Ausger\u00e4umt hat der St\u00e4nderat auch eine Differenz bei der Datenbearbeitung durch das Personal \u00f6ffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtungen. Diese soll erlaubt werden, wenn ein Patient dem elektronischen Patientendossier zugestimmt hat.</p><p>Vorgesehen war, dass der Patient festlegen kann, welche \u00c4rzte und Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Krankenkassen und Arbeitgeber sollen aber nicht auf die Daten zugreifen k\u00f6nnen.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.06.2015</b></p><p><b>Spit\u00e4ler und Heime m\u00fcssen elektronische Patientendossiers anbieten </b></p><p><b>(sda) Die Vorlage zum elektronischen Patientendossier ist unter Dach und Fach. Spit\u00e4ler und Pflegeheime m\u00fcssen k\u00fcnftig solche Dossiers anbieten. F\u00fcr Arztpraxen ist dies freiwillig. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzten Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt.</b></p><p>Ob ein elektronisches Dossier \u00fcber sie gef\u00fchrt wird, entscheiden in jedem Fall die Patientinnen und Patienten. Spit\u00e4ler und Pflegeheime m\u00fcssen den Service jedoch anbieten. Im Parlament war umstritten, ob die Pflicht f\u00fcr alle Leistungserbringer gelten sollte.</p><p>Der Nationalrat verlangte dies zun\u00e4chst. Er wollte, dass auch ambulante Leistungserbringer wie \u00c4rzte, Apotheker, Hebammen oder Chiropraktiker elektronische Patientendossiers anlegen m\u00fcssen. Nun hat die grosse Kammer beschlossen, darauf zu verzichten. Die \u00c4rzteschaft hatte mit dem Referendum gedroht, falls f\u00fcr sie ein Obligatorium eingef\u00fchrt werden sollte.</p><p>Der St\u00e4nderat war von Anfang an den Antr\u00e4gen des Bundesrats gefolgt und hatte auf Freiwilligkeit gesetzt, sowohl bei den Patienten als auch bei den Leistungserbringern im ambulanten Bereich. In diesem Zusammenhang ist die Rede von \"doppelter Freiwilligkeit\".</p><p></p><p>Bericht im Sommer</p><p>Vom Tisch ist die Pflicht zu elektronischen Dossiers f\u00fcr ambulante Leistungserbringer indes nicht: Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat vom Bundesrat einen Bericht zur Frage gefordert, ob \u00c4rzte, die neu eine Praxisbewilligung erhalten, zu elektronischen Dossiers verpflichtet werden sollen. F\u00fcr bisherige \u00c4rzte g\u00e4be es diese Pflicht nicht.</p><p>Innenminister Alain Berset erkl\u00e4rte sich mit dem Vorschlag einverstanden und k\u00fcndigte an, den Bericht bis Ende August vorzulegen. Er hoffe, dass das neue Gesetz nun rasch in Kraft gesetzt werden k\u00f6nne. Spit\u00e4ler m\u00fcssen die elektronischen Dossiers gem\u00e4ss den Beschl\u00fcssen der R\u00e4te bis drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einf\u00fchren. Pflegeheime und Geburtsh\u00e4user dagegen haben f\u00fcr die Umstellung f\u00fcnf Jahre Zeit.</p><p></p><p>Behandlungsqualit\u00e4t erh\u00f6hen</p><p>Das elektronische Patientendossier soll dazu beitragen, die Behandlungen sicherer zu machen und die Behandlungsqualit\u00e4t zu erh\u00f6hen. Wenn der Arzt die ganze Krankengeschichte kennt, k\u00f6nnen doppelte Untersuchungen oder Fehler vermieden werden. In einigen Kantonen ist die Einf\u00fchrung von E-Health bereits weit fortgeschritten.</p><p>Bei den Beratungen im Parlament betonten die Rednerinnen und Redner, dass der Datenschutz gew\u00e4hrleistet sei. Vorgesehen war, dass der Patient festlegen kann, welche \u00c4rzte und Gesundheitsfachpersonen Zugriff auf die Daten erhalten. Die R\u00e4te haben sich aber darauf geeinigt, dass das Personal \u00f6ffentlich-rechtlicher und kantonaler Einrichtung die Daten bearbeiten kann, wenn ein Patient dem elektronischen Patientendossier zugestimmt hat. Keinen Einblick haben Krankenkassen und Arbeitgeber.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1771607837940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}