{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.051","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Pr\u00e4implantationsdiagnostik. \u00c4nderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizingesetzes","Description":"Botschaft vom 7. Juni 2013 zur \u00c4nderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Pr\u00e4implantationsdiagnostik)","InitialSituation":"<p><b>Ob und wie weit die Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) k\u00fcnftig erlaubt sein soll, war in beiden R\u00e4ten umstritten. Eine jeweils deutliche Mehrheit trat auf die Vorlage ein. Eine wichtige Kontroverse bestand in der Frage, welche Embryonen untersucht werden d\u00fcrfen. Der St\u00e4nderat folgte zun\u00e4chst dem restriktiven Vorschlag des Bundesrates, wonach nur Paare mit einer genetischen Veranlagung, deren Kinder von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein k\u00f6nnten, die PID nutzen d\u00fcrfen. Der Nationalrat weitete diese M\u00f6glichkeit aus auf alle Paare, die eine k\u00fcnstliche Befruchtung vornehmen lassen und die damit mit einem Screening Embryos mit Chromosomenfehlern ausscheiden k\u00f6nnen. In der Differenzbereinigung schloss sich der St\u00e4nderat in dieser Frage dem Nationalrat an. Statt maximal acht zu entwickelnde Embryonen pro Behandlung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, einigten sich die R\u00e4te auf eine Obergrenze von zw\u00f6lf. </b></p><p>Aufgrund eines \u00fcberwiesenen Vorstosses aus dem Parlament und einer entsprechenden Vernehmlassung schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass die Pr\u00e4implantationsdiagnostik zuk\u00fcnftig in bestimmten F\u00e4llen erlaubt sein soll. Erblich vorbelastete Paare, die sich f\u00fcr eine In vitro-Befruchtung entscheiden, sollen die Pr\u00e4implantationsdiagnostik (PID) nutzen k\u00f6nnen. Zudem soll es k\u00fcnftig erlaubt sein, Embryonen zu Fortpflanzungszwecken aufzubewahren. Die Neuregelung bedingt eine \u00c4nderung von Artikel\u00a0119 der Bundesverfassung \u00fcber Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. </p><p>Paare mit einer genetischen Veranlagung aufgrund derer ihre Kinder von einer schweren Erbkrankheit betroffen sein k\u00f6nnten, d\u00fcrfen k\u00fcnftig die PID in Anspruch nehmen. Sie d\u00fcrfen die Embryonen im Rahmen einer k\u00fcnstlichen Befruchtung auf die entsprechende Erbkrankheit hin untersuchen lassen, um anschliessend nur jene Embryonen f\u00fcr das Fortpflanzungsverfahren zu verwenden, die nicht von dieser Krankheit betroffen sind. Alle anderen PID-Anwendungsm\u00f6glichkeiten bleiben weiterhin verboten. So d\u00fcrfen unfruchtbare Paare, die erblich nicht vorbelastet sind, von der PID keinen Gebrauch machen. Ebenso bleibt es untersagt, einen Embryo auf spontan auftretende Krankheiten wie Trisomie 21 untersuchen zu lassen oder ein so genanntes \"Retter-Baby\" zur Gewebespende f\u00fcr kranke Geschwister auszuw\u00e4hlen.</p><p>Mit dem heute geltenden Fortpflanzungsmedizingesetz d\u00fcrfen bei einer k\u00fcnstlichen Befruchtung maximal drei Embryonen pro Zyklus in vitro entwickelt werden (Dreier-Regel). W\u00fcrde die Dreier-Regel auch f\u00fcr die neu erlaubten PID-Verfahren gelten, h\u00e4tten erblich vorbelastete Paare wesentlich schlechtere Chancen auf einen gesunden Embryo als erblich nicht vorbelastete Paare. Deshalb sollen bei PID-Verfahren nicht nur drei, sondern maximal acht Embryonen in vitro entwickelt werden d\u00fcrfen (Achter-Regel).</p><p>Die geltende Regelung birgt einen weiteren bedeutenden Nachteil: Da es verboten ist, Embryonen aufzubewahren, m\u00fcssen alle lebensf\u00e4higen Embryonen - im Maximalfall sind das drei - in die Geb\u00e4rmutter \u00fcbertragen werden, so dass es h\u00e4ufig zu Mehrlingsschwangerschaften kommt. Diese sind mit Risiken f\u00fcr Mutter und Kinder verbunden. Um dieses Risiko zu verringern, sollen Embryonen k\u00fcnftig aufbewahrt und allenfalls sp\u00e4ter in die Geb\u00e4rmutter \u00fcbertragen werden d\u00fcrfen. Dies gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche In vitro-Verfahren.</p><p>Die beiden letztgenannten Neuerungen - die M\u00f6glichkeit, Embryonen aufzubewahren sowie die Achter-Regel bei der PID - erfordern eine \u00c4nderung von Artikel\u00a0119 der Bundesverfassung \u00fcber Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. Der Bundesrat legt zudem einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor und \u00fcberweist die dazugeh\u00f6rige Botschaft ans Parlament. Folgt dieses dem Bundesrat, m\u00fcssen Volk und St\u00e4nde dieser Verfassungs\u00e4nderung zustimmen, bevor das revidierte Gesetz in Kraft treten kann. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Dieses Gesetz wird nach Annahme des Bundesbeschlusses vom 12.12.2014 \u00fcber die \u00c4nderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich durch Volk und St\u00e4nde im Bundesblatt ver\u00f6ffentlicht.</p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> umschrieb Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (RL, ZH) die vorhandenen drei Positionen zur Vorlage. Eine Kommissionsmehrheit ist f\u00fcr Eintreten und m\u00f6chte die Vorlage des Bundesrates erweitern, und zwar bez\u00fcglich der Einf\u00fchrung des Chromosomen-Screening f\u00fcr unfruchtbare Paare und der Abschaffung der Obergrenze der Anzahl der zu entwickelnden Embryonen. Eine Kommissionsminderheit ist ebenfalls f\u00fcr Eintreten und f\u00fcr eine Aufhebung des Verbots der Pr\u00e4implantationsdiagnostik. Sie m\u00f6chte aber den strengen Vorgaben des Bundesrates folgen. Eine dritte Position beinhaltet ein Nichteintreten auf die beiden Entw\u00fcrfe. Diese Haltung wurde von Brigitte H\u00e4berli-Koller (CE, TG) vertreten. Sie wollte am Verbot der Pr\u00e4implantationsdiagnostik festhalten und kritisierte die schrittweise Instrumentalisierung von menschlichem Leben. Sie wehrte sich dagegen, dass menschliches Leben unter Vorbehalt erzeugt und dann einer Selektion im Labor unterzogen wird. Ein Recht auf ein gesundes Kind gebe es nicht. In der ausf\u00fchrlichen Eintretensdebatte ging es um grunds\u00e4tzliche ethische Fragen, um technische M\u00f6glichkeiten, um Grenzziehungen, um das Selbstbestimmungsrecht von Paaren und den Schutz des Embryos. Viele R\u00e4te bekannten ihre Zweifel und Unsicherheit in dieser moralisch schwierigen Thematik, bei der die Parteipolitik in den Hintergrund trat. Verena Diener (GL, ZH) stellte sich die Frage, wohin diese schrittweise Nachwuchsoptimierung f\u00fchre und Werner Luginb\u00fchl (BD, BE) fragte, wie lange es wohl dauern werde, bis es ein sch\u00f6nes und intelligentes Kind sein m\u00fcsse, wenn heute schon der Anspruch auf ein gesundes Kind bestehe. Man war sich auch bewusst, dass in einigen L\u00e4ndern die Pr\u00e4implantationsdiagnostik bereits angewendet und von einem Teil der schweizerischen Paare in Anspruch genommen wird. Die Schweiz m\u00fcsse aber selber entscheiden, welche Grenzen zu setzen sind, befand der Rat. Mit 39 zu 3 Stimmen trat der St\u00e4nderat auf die Vorlage ein. </p><p>Eine Kommissionsmehrheit wollte nicht nur, gem\u00e4ss Vorschlag des Bundesrates, den Paaren, die damit rechnen m\u00fcssen, ihren Kindern eine schwere Erbkrankheit weiterzugeben, die Anwendung der Pr\u00e4implantationsdiagnostik erlauben. Die Kommission beantragte, dass bei allen k\u00fcnstlichen Befruchtungen das Chromosomen-Screening m\u00f6glich sein soll, um so Embryonen mit Chromosomen-Fehlern auszuscheiden. Die Bef\u00fcrworter argumentierten, dass schon heute pr\u00e4natale Untersuchungen bis zur 16. Schwangerschaftswoche erlaubt seien. Da sei es widerspr\u00fcchlich, die gleichen Untersuchungen an Embryonen zu verbieten. Liliane Maury Pasquier (S, GE) fand es paradox, einem Embryo von wenigen Zellen mehr Schutz zuzugestehen als einem beinahe lebensf\u00e4higen F\u00f6tus. Ivo Bischofberger (CE, AI) wollte den Vergleich zwischen der Pr\u00e4implantationsdiagnostik und der Pr\u00e4nataldiagnostik nicht gelten lassen. Die Frage der Lebenswertigkeit stelle sich bei einem ungeborenen Kind im Mutterleib anders als bei einem Embryo in der Petrischale. Mit 22 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen lehnte der St\u00e4nderat den Antrag seiner Kommission ab und folgte dem zur\u00fcckhaltenden Vorschlag des Bundesrates. Im Weiteren wollte die Kommission keine zahlenm\u00e4ssige Obergrenze f\u00fcr zu entwickelnde Embryonen festlegen. Auch hier entschied der Rat entsprechend der Bundesratsvariante und setzte mit 22 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung die Grenze bei h\u00f6chstens acht Embryonen pro Behandlungszyklus fest. Ein Antrag von Felix Gutzwiller (RL, ZH), der es erm\u00f6glichen wollte, Embryonen zu selektionieren, die als Gewebespender f\u00fcr kranke Geschwister in Frage kommen (sogenannte Retterbabys), wurde mit 32 zu 10 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung genehmigte der St\u00e4nderat die \u00c4nderung der Bundesverfassung mit 39 zu 3 Stimmen und die \u00c4nderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes mit 30 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen.</p><p>Dem <b>Nationalrat</b> lagen zwei Nichteintretensantr\u00e4ge vor, von Stefan M\u00fcller-Altermatt (CE, SO) und Marianne Streiff (CE, BE), die am Verbot der Pr\u00e4implantations-diagnostik festhalten wollten. Der Rat trat gem\u00e4ss Vorschlag der Kommission mit 157 gegen 22 Stimmen bei sechs Enthaltungen auf die Vorlage ein. Die vorberatende Kommission ging in ihren folgenden Antr\u00e4gen weiter als der Bundesrat und der St\u00e4nderat. So schlug sie vor, dass die in vitro gezeugten Embryos vor der Einpflanzung in die Geb\u00e4rmutter generell auf numerische Chromosomenst\u00f6rungen untersucht werden d\u00fcrfen. Weiter m\u00f6chte die Kommission keine H\u00f6chstzahl f\u00fcr zu entwickelnde Embryos pro Behandlungszyklus festlegen und sprach sich auch f\u00fcr die Zulassung sogenannter Retterbabys aus.</p><p>Die Frage, ob die Pr\u00e4implantationsdiagnostik auf Erbkrankheiten zu beschr\u00e4nken sei oder ob in allen F\u00e4llen von k\u00fcnstlicher Befruchtung ein Chromosomen-Screening zul\u00e4ssig sein soll, war umstritten. Mit dieser Untersuchung k\u00f6nnen unter anderem Embryonen mit Trisomie 21 eruiert werden. Gegen die Chromosomentests wandten sich Vertreterinnen und Vertreter von CVP, SP und Gr\u00fcnen. Das Screening \u00f6ffne die T\u00fcr \"zur Selektion von wertem und unwertem Leben\" warnte Maya Graf (G, BL). Die Bef\u00fcrworter machten geltend, dass die Wahrscheinlichkeit, mit einem Embryo mit Chromosomenst\u00f6rung schwanger zu werden und ein Kind zu geb\u00e4ren, wesentlich tiefer sei als mit einem gesunden Embryo. Das Ziel des Screenings sei es deshalb, die Erfolgsrate der In-vitro-Fertilisation zu verbessern und damit die Chance, \u00fcberhaupt ein Kind zu bekommen. Der Nationalrat folgte seiner Kommission mit 119 zu 65 Stimmen bei sechs Enthaltungen und sprach sich f\u00fcr die Chromosomen-Screenings aus. In einem weiteren Punkt wich der Nationalrat vom Beschluss des St\u00e4nderats ab. Mit 117 zu 70 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat ab, eine zahlenm\u00e4ssige Obergrenze f\u00fcr zu entwickelnde Embryonen pro Behandlung festzulegen. Dies sei eine Frage, welche die Mediziner entscheiden sollen, argumentierte die Mehrheit. Bei der Selektion und Zulassung von sogenannten Retterbabys, die immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind, war der Rat anderer Meinung als die Kommission. Ein solches Kind sei nicht mehr Selbstzweck, es komme nur zum Zweck der Spende von Gewebe oder Organen zur Welt - mit entsprechenden psychologischen Folgen, sagte Christian Lohr (CE, TG). FDP und Gr\u00fcnliberale argumentierten, dass mit dieser Methode das Leben von Kindern gerettet werden k\u00f6nne, weshalb man die Frage den Eltern \u00fcberlassen solle. Die SVP andererseits drohte, die ganze Vorlage abzulehnen, wenn sich der Rat f\u00fcr Retterbabys ausspreche. Die Skepsis gegen\u00fcber den \"Ersatzteillager f\u00fcr Geschwister\" \u00fcberwog. Mit 108 zu 79 Stimmen bei vier Enthaltungen folgte der Nationalrat dem St\u00e4nderat und lehnte die M\u00f6glichkeit zur Selektion von Retterbabys ab. In der Gesamtabstimmung genehmigte der Nationalrat die \u00c4nderung der Bundesverfassung mit 170 zu 16 Stimmen bei f\u00fcnf Enthaltungen. Der \u00c4nderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes stimmte er mit 138 zu 38 Stimmen bei 13 Enthaltungen zu.</p><p>Bei der Differenzbereinigung hatte der <b>St\u00e4nderat </b>\u00fcber drei Differenzen zum Nationalrat zu entscheiden. Beim ersten Punkt ging es um die Nutzung von Samenzellen nach dem Tod der entsprechenden Spender. Der St\u00e4nderat hielt stillschweigen daran fest, dass dies m\u00f6glich sein soll. Zu diskutieren gab vor allem die zweite Differenz, bei der es darum ging, ob in vitro gezeugte Embryonen generell bei chronischer Unfruchtbarkeit auf numerische Chromosomenst\u00f6rungen untersucht werden d\u00fcrfen. Die vorberatende Kommission schlug erneut diese M\u00f6glichkeit vor und beantragte damit, dem Nationalrat zu folgen. Gem\u00e4ss Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (RL, ZH) d\u00fcrfte es sich um eine Gr\u00f6ssenordnung von 1000 Untersuchungen pro Jahr handeln. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Ivo Bischofberger (CE, AI) beantragte, am urspr\u00fcnglichen St\u00e4nderatsbeschluss festzuhalten und bei der zur\u00fcckhaltenden Version des Bundesrates zu bleiben, der nur bei genetischer Veranlagung der Eltern auf eine Erbkrankheit eine Pr\u00e4implantationsdiagnose erlaubt. Von den Bef\u00fcrwortern einer weitergehenden L\u00f6sung wurde insbesondere die Inkoh\u00e4renz zwischen Pr\u00e4nataldiagnostik (dort w\u00e4re zum Beispiel ein Untersuchung auf Trisomie 21 m\u00f6glich) und einer restriktiven Pr\u00e4implantationsdiagnostik kritisiert. Brigitte H\u00e4berli-Koller (CE, TG) hielt dem entgegen, dass es ein fundamentaler Unterschied sei, ob sich eine schwangere Frau f\u00fcr eine Abtreibung entscheide oder ob eine unbeteiligte medizinische Fachperson einen Embryo verwerfe. Der Rat folgte diesmal dem Antrag seiner Kommission mit 27 zu 18 Stimmen. Vor allem Vertreter der FDP.Die Liberalen-Gruppe trugen zu diesem Meinungsumschwung bei. </p><p>Eine weitere Differenz blieb in der Frage der Anzahl der zu entwickelnder Embryonen pro Behandlung. Im Gegensatz zum Nationalrat, der dies den Medizinern \u00fcberlassen wollte, legte der St\u00e4nderat auf Antrag seiner Kommission eine Obergrenze von zw\u00f6lf fest. Peter Bieri (CE, ZG) schlug erg\u00e4nzend eine Obergrenze von f\u00fcnf Embryonen vor in F\u00e4llen von k\u00fcnstlicher Fortpflanzung ohne Pr\u00e4implantationsdiagnose. Dies lehnte der Rat mit 22 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung ab. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte Rosmarie Quadranti (BD, ZH) im Namen der vorberatenden Kommission sich bei den verbleibenden zwei kleineren Differenzen dem St\u00e4nderat anzuschliessen. Damit sollen Samenzellen auch nach dem Tod des Spenders genutzt werden k\u00f6nnen. Und auch bei der Anzahl der zu entwickelnden Embryonen pro Behandlung war die Kommission mit dem Kompromiss des St\u00e4nderats einverstanden. Der Nationalrat schloss sich stillschweigend diesen Antr\u00e4gen an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss zur Verfassungs\u00e4nderung im St\u00e4nderat mit 34 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen und im Nationalrat mit 160 zu 31 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Das Bundesgesetz wurde in der Schlussabstimmung im St\u00e4nderat mit 26 zu 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen und im Nationalrat mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</b></p><p><b></b></p><p><b>Die Verfassungs\u00e4nderung wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit 61,9\u00a0Prozent Ja-Stimmen und von 17 Kantonen und 3 Halbkantonen gutgeheissen.</b></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 mit 62,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770756291907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1370563200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4909,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}