{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.056","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder","Description":"Botschaft vom 26. Juni 2013 zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuchs und des Milit\u00e4rstrafgesetzes (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV \u00fcber die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.06.2013</b></p><p><b>Vermittelnde L\u00f6sung f\u00fcr die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative</b></p><p>F\u00fcr die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative schl\u00e4gt der Bundesrat eine vermittelnde L\u00f6sung vor, die mit gewissen Einschr\u00e4nkungen sowohl dem Ausweisungsautomatismus Rechnung tr\u00e4gt, den die Initianten anstrebten, als auch dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip und den Menschenrechtsgarantien. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden \u00c4nderung des Strafrechts verabschiedet.</p><p>Volk und St\u00e4nde haben am 28. November 2010 die Volksinitiative \"f\u00fcr die Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder\" angenommen. Die neuen Bestimmungen der Bundesverfassung sind nicht eindeutig abgefasst und m\u00fcssen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden, so wie dies auch der Verfassungsartikel selbst vorsieht. Die vom Bundesrat vorgeschlagene \u00c4nderung des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes sieht im Vergleich zu heute eine deutlich strengere Praxis bei der Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder vor. Allerdings begrenzt die Vorlage den von den Initianten angestrebten Ausweisungsautomatismus, um das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip, die Menschenrechtsgarantien und das Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommens mit der Europ\u00e4ischen Union so weit als m\u00f6glich beachten zu k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Nur bei schweren Delikten </p><p>Gem\u00e4ss dem Gesetzesentwurf wird die strafrechtliche Landesverweisung vom Strafgericht ausgesprochen, das eine ausl\u00e4ndische Person wegen klar definierter, schwerer Delikte verurteilt. Sie dauert 5 bis 15 Jahre, im Wiederholungsfall 20 Jahre. Der Deliktskatalog erfasst neben schweren Gewalt- und Sexualstraftaten auch schwere Verm\u00f6gensdelikte. Zudem sollen nicht nur der unrechtm\u00e4ssige Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe zu einer Landesverweisung f\u00fchren, sondern folgerichtig auch das unrechtm\u00e4ssige Vorenthalten von Leistungen an das Gemeinwesen. </p><p>Die Festlegung einer Mindeststrafe von sechs Monaten verhindert, dass wegen Bagatelldelikten eine Landesverweisung ausgesprochen wird, und gew\u00e4hrleistet eine gewisse Beachtung des Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzips. Gleichzeitig erm\u00f6glicht eine Ausnahmeregelung, dass namentlich Kriminaltouristen unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der im Einzelfall verh\u00e4ngten Strafe des Landes verwiesen werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Anordnung und Vollzug der Landesverweisung </p><p>Aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit und der Rechtsgleichheit legt die Vorlage ferner die wichtigsten Grunds\u00e4tze und Kompetenzen bei der Anordnung und dem Vollzug einer Landesverweisung fest. Demnach hat das Gericht schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsgarantien (namentlich die Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben) als Gr\u00fcnde zu ber\u00fccksichtigen, die der Anordnung einer Landesverweisung entgegenstehen k\u00f6nnen. Die Vollzugsbeh\u00f6rde beachtet ihrerseits das Non-Refoulement-Gebot, also das Verbot der Ausschaffung eines Fl\u00fcchtlings in einen Staat, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugeh\u00f6rigkeit, seiner Zugeh\u00f6rigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Gegebenenfalls schiebt die Vollzugsbeh\u00f6rde den Vollzug der Landesverweisung vor\u00fcbergehend auf.F\u00fcr Personen, die nicht des Landes verwiesen werden k\u00f6nnen, wird kein besonderer Aufenthaltsstatus geschaffen. Sie werden nicht gest\u00fctzt auf das Ausl\u00e4ndergesetz vorl\u00e4ufig aufgenommen, sondern sind ohne jegliche Rechtsanspr\u00fcche in der Schweiz anwesend. Sie haben namentlich kein Recht auf Erwerbst\u00e4tigkeit, Familiennachzug oder Integrationsmassnahmen. Sie haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe; bei Bedarf wird Nothilfe ausgerichtet. Fl\u00fcchtlingen muss gest\u00fctzt auf die Fl\u00fcchtlingskonvention in einzelnen Bereichen eine leicht bessere Rechtstellung zugestanden werden; sie haben namentlich einen Anspruch auf Sozialhilfe.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 20.03.2014</b></p><p><b>Ausschaffungsinitiative soll im Sinn der SVP umgesetzt werden </b></p><p><b>Nationalrat st\u00fctzt sich auf den Text der Durchsetzungsinitiative</b></p><p><b>(sda) Z\u00e4hneknirschend hat der Nationalrat am Donnerstag einer Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Sinn der SVP zugestimmt. Um dem Volkswillen Gen\u00fcge zu tun, nimmt er eine Verletzung rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze in Kauf.</b></p><p>Mit 106 zu 65 Stimmen bei 11 Enthaltungen ist der Nationalrat als Erstrat dem Antrag seiner staatspolitischen Kommission gefolgt, f\u00fcr die Umsetzung den Text den Durchsetzungsinitiative heranzuziehen. Diese listet detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausl\u00e4nder oder eine Ausl\u00e4nderin die Schweiz verlassen muss.</p><p>Wiederholungst\u00e4ter werden bereits bei leichteren Delikten wie einfacher K\u00f6rperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft. Der Missbrauch von Sozialhilfe und Sozialversicherungen werden ebenfalls im Deliktskatalog aufgef\u00fchrt.</p><p>Die Durchsetzungsinitiative wird aber nicht in allen Punkten umgesetzt: Als bedeutendste Abweichungen hat der Nationalrat weder die Definition des zwingenden V\u00f6lkerrechts noch den Vorrang der Bestimmungen \u00fcber die Ausschaffung vor dem V\u00f6lkerrecht ins Gesetz \u00fcbernommen.</p><p>Der Ausschaffungs-Automatismus jedoch soll im Strafgesetzbuch Eingang finden. Das bedeutet, dass der Richter den Landesverweis ohne R\u00fccksicht auf die Umst\u00e4nde des Einzelfalls aussprechen muss, sofern dem Verurteilten im Heimatstaat nicht gerade Verfolgung oder Folter drohen. Dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit k\u00f6nnte damit nicht Gen\u00fcge getan werden.</p><p></p><p>Bewusster Bruch der Verfassung </p><p>Dessen war sich die Kommission bewusst, und auch die b\u00fcrgerlichen Fraktionen nahmen die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien sehenden Auges in Kauf. Ziel sei es, das Dilemma zwischen Volkswillen und Verfassung nicht noch zu versch\u00e4rfen, sagte Kommissionssprecher Gerhard Pfister (CVP/ZG).</p><p>W\u00fcrde die Durchsetzungsinitiative angenommen, st\u00fcnden die problematischen Bestimmungen n\u00e4mlich nicht nur im Gesetz, sondern in der Verfassung. Und die Chancen, dass sie angenommen w\u00fcrde, seien in der Kommission als gut eingesch\u00e4tzt worden, sagte Pfister.</p><p>Einige Rednerinnen und Redner erw\u00e4hnten am Rande auch, dass eine Abstimmung \u00fcber die Durchsetzungsinitiative im Wahljahr 2015 nicht w\u00fcnschenswert w\u00e4re. Mehr Gewicht wurde in der Debatte aber dem Volkswillen einger\u00e4umt: Das Volk habe das Risiko in Kauf genommen, die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention zu verletzen, sagte Isabelle Moret (FDP/VD). Das m\u00fcsse das Parlament akzeptieren.</p><p>Laut Kurt Fluri (FDP/SO) ist die geplante Umsetzung zwar \"rechtsstaatlich unhaltbar\", aber der Volkswille gehe vor. Die SVP sah kein Problem mit der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit: Die Ausschaffungsinitiative sei nicht in der Absicht angenommen worden, dass die bisherige Praxis weitergef\u00fchrt werde, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH). \"Das Volk will, dass sich etwas \u00e4ndert.\"</p><p></p><p>\"Rechtsstaat zu Grabe tragen\"</p><p>Obwohl sie dies nicht bestritten, waren Vertreter von SP und Gr\u00fcnen nicht bereit, daf\u00fcr Grunds\u00e4tze der Verfassung zu opfern. \"Es geht um die Frage, ob wir hier und heute unseren Rechtsstaat zu Grabe tragen\", sagte Silvia Schenker (SP/BS). Es drohe eine \"Tyrannei der Mehrheit\", wenn die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit geopfert und der Staat nicht mehr in die Schranke gewiesen werde, warnte Balthasar Gl\u00e4ttli (Gr\u00fcne/ZH).</p><p>Linke und Gr\u00fcne unterst\u00fctzten darum den Vorschlag des Bundesrats, der eine aus seiner Sicht vermittelnde L\u00f6sung vorgelegt hatte. Der fundamentale Unterschied zur Durchsetzungsinitiative besteht darin, dass die Schwere der Straftat beim Ausschaffungsentscheid ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnte.</p><p>Gem\u00e4ss Entwurf des Bundesrats ist im Normalfall eine Mindeststrafe von 6 Monaten n\u00f6tig f\u00fcr einen Landesverweis von 5 bis 15 Jahren oder im Wiederholungsfall 20 Jahren. Diese Regelung soll Ausschaffungen wegen Bagatelldelikten verhindern.</p><p>Es gebe nicht nur eine M\u00f6glichkeit, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen, gab Justizministerin Simonetta Sommaruga zu bedenken. Es treffe auch nicht zu, dass der Vorschlag der Kommission dem Volkswillen entspreche: Beim Deliktskatalog gehe die Vorlage weit \u00fcber die Ausschaffungsinitiative hinaus.</p><p></p><p>\"Gipfel der Inkoh\u00e4renz\"</p><p>Geringf\u00fcgige Vergehen und sogar Antragsdelikte sollen gem\u00e4ss Nationalrat zwingend zur Ausschaffung f\u00fchren, w\u00e4hrend Steuerbetr\u00fcger im Land verbleiben d\u00fcrfen - f\u00fcr Sommaruga der \"Gipfel der Inkoh\u00e4renz\".</p><p>Sie erinnerte auch daran, dass die fundamentalen rechtsstaatlichen Garantien mit der Abstimmung \u00fcber die Initiative nicht abgeschafft worden seien. Und auch diese seien vom Volk abgesegnet und in der Verfassung verankert worden. \"Sie sind demokratisch genauso legitimiert wie die neue Verfassungsbestimmung aufgrund der Ausschaffungsinitiative\", sagte Sommaruga.</p><p>Der Rat lehnte es jedoch ab, auch nur eine Hintert\u00fcr f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige Umsetzung wenigstens in krassen F\u00e4llen zu \u00f6ffnen. Er verwarf einen Antrag von GLP, SP und Gr\u00fcnen, dass der Richter in H\u00e4rtef\u00e4llen von einer Landesverweisung absehen kann.</p><p></p><p>Durchsetzungsinitiative teilweise ung\u00fcltig</p><p>Im Anschluss an die Debatte \u00fcber die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative beriet der Nationalrat auch \u00fcber die Durchsetzungsinitiative selber. Gegen die Stimmen der SVP beschloss er, diese f\u00fcr teilweise ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Grund ist, dass die Initiative den Umfang des zwingenden V\u00f6lkerrechts definiert, und erst noch zu eng.</p><p>Die Initiative selber empfahl der Nationalrat mit 131 zu 51 Stimmen zur Ablehnung. SVP-Pr\u00e4sident Toni Brunner (SG) stellte einen R\u00fcckzug in Aussicht, falls der St\u00e4nderat bei der Umsetzung Ausschaffungsinitiative nicht hinter den Nationalrat zur\u00fcckf\u00e4llt. Beide Vorlagen gehen nun an die kleine Kammer.</p><p>Volk und St\u00e4nde haben die Ausschaffungsinitiative im November 2010 angenommen. Weil die Umsetzungsarbeiten nicht im Sinne der SVP vorangingen, reichte die Partei Ende 2012 die Durchsetzungsinitiative ein.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.12.2014</b></p><p><b>Ausschaffungsinitiative: St\u00e4nderat beschliesst H\u00e4rtefall-Klausel </b></p><p><b>R\u00fccksicht auf Secondos - Rechte spricht von \"Hintert\u00fcr\"</b></p><p><b>(sda) Die Ausschaffungsinitiative spaltet die R\u00e4te. Der Nationalrat hatte sich aus Angst vor einer neuen Volksabstimmung bei der Umsetzung an der Durchsetzungsinitiative orientiert. Daf\u00fcr hat der St\u00e4nderat kein Verst\u00e4ndnis. Er setzt auf eine H\u00e4rtefallklausel, um die sich widersprechenden Verfassungsbestimmungen zu vers\u00f6hnen.</b></p><p>Der Widerspruch ist mit der Volksabstimmung vom November 2010 in die Verfassung geraten: Straff\u00e4llige Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder sollen automatisch des Landes verwiesen werden, unabh\u00e4ngig von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls. Das vertr\u00e4gt sich nicht mit dem Verfassungsgrundsatz, wonach alles staatliche Handeln verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein muss. </p><p>Der Bundesrat will das Problem l\u00f6sen, indem eine Ausschaffung nicht automatisch, sondern abh\u00e4ngig der von der H\u00f6he der Strafe verf\u00fcgt werden soll. Damit setzte er sich dem Vorwurf aus, den Volkswillen zu missachten. Der Nationalrat seinerseits versuchte, dem mutmasslichen Volkswillen zuvorzukommen: Aus dem Text der 2012 eingereichten Durchsetzungsinitiative schmiedete er einen Gesetzestext, der weit \u00fcber den Inhalt der Ausschaffungsinitiative hinausgeht. </p><p>Viel mehr Delikte als in der Verfassung vorgesehen w\u00fcrden zu einer automatischen Ausschaffung f\u00fchren. Wiederholungst\u00e4ter k\u00f6nnten auch wegen weniger schweren Straftaten oder gar wegen Antragsdelikten des Landes verwiesen werden, selbst wenn sie in der Schweiz aufgewachsen sind und das Land nie betreten haben, in das sie ausgeschafft werden.</p><p></p><p>Gespaltene Mitte-Parteien</p><p>Neben der SVP stimmten im Nationalrat FDP und BDP geschlossen, die CVP nahezu geschlossen f\u00fcr diese Umsetzungsvariante. Im St\u00e4nderat zeigten die B\u00fcrgerlichen daf\u00fcr kein Verst\u00e4ndnis. Der Weg des Nationalrats sei \"von Angst getrieben\", stellte Urs Schaller (CVP/FR) fest. Auch Christine Egerszegi (FDP/AG) unterstellte den Fraktionskollegen \"Angst vor der Angstmacherei einer Partei\". </p><p>Sowohl Schwaller wie Egerszegi geh\u00f6ren der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderats (SPK) an. Diese hatte den vom Nationalrat eingeschlagenen Weg von Anfang an verworfen. F\u00fcr die Ausarbeitung einer Alternative nahm sie sich mehrere Monate Zeit. Die L\u00f6sung, die die Kommission schliesslich pr\u00e4sentierte, fand im St\u00e4nderat breite Zustimmung: Die Gesamtabstimmung fiel mit 28 zu 3 Stimmen bei 9 Enthaltungen aus. Die meisten Enthaltungen kamen von der Linken.</p><p>Der St\u00e4nderat orientierte sich bei der Umsetzung nicht an der Durchsetzungsinitiative, sondern an der Ausschaffungsinitiative. Alle Delikte, die darin genannt werden, f\u00fchren zu einer obligatorischen Ausschaffung, auch Sozialhilfemissbrauch. Dar\u00fcber hinaus wird der Deliktskatalog um jene schweren Straftaten erg\u00e4nzt, die sowohl in der Variante des Nationalrats wie auch in jener des Bundesrats fehlten - beispielsweise Zwangsheirat oder Genitalverst\u00fcmmelung.</p><p></p><p>Keine Mindeststrafe </p><p>Die Umsetzungsvorlage beschr\u00e4nkt sich auf Verbrechen, also Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind. Das bedeutet aber nicht, dass Landesverweisungen nur ab einem bestimmten Strafmass ausgesprochen werden k\u00f6nnten. Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, soll ausgeschafft werden, auch wenn die tats\u00e4chlich ausgesprochene Strafe weniger als drei Jahre betr\u00e4gt.</p><p>Der St\u00e4nderat will auch die nicht obligatorische Landesverweisung wieder einf\u00fchren: Nach Ermessen soll der Richter auch bei weniger schweren Delikten eine Landesverweisung anordnen k\u00f6nnen. </p><p>Kern der Vorlage und gleichzeitig Stein des Anstosses ist jedoch die H\u00e4rtefallklausel: Das Gericht soll auf eine Ausschaffung verzichten k\u00f6nnen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde. Diese Bestimmung ist insbesondere auf Secondos gem\u00fcnzt. Wer in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, soll nicht leichtfertig in ein fremdes Land abgeschoben werden, nur weil er keinen Schweizer Pass besitzt.</p><p></p><p>Einschr\u00e4nkung f\u00fcr Richter</p><p>Die Ausschaffungsinitiative soll dadurch aber nicht ausgehebelt werden. SPK-Pr\u00e4sidentin Verena Diener (GLP/ZH) stellte klar, dass ein H\u00e4rtefall nur unter sehr eingeschr\u00e4nkten Bedingungen vorliege. Eine H\u00e4rtefallklausel sei aber n\u00f6tig, damit die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gewahrt werden k\u00f6nne, betonte Egerszegi. \"Auch diese Vorgabe steht in der Verfassung.\" </p><p>Dieser Grundsatz l\u00e4sst sich auch nicht einfach so aushebeln: Das Bundesgericht hat in einem Urteil von 2012 festgehalten, dass es auf die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitspr\u00fcfung nicht verzichten werde. Der Nationalrat habe darum einen \"Schein-Automatismus\" beschlossen, sagte Schwaller. Die Variante des St\u00e4nderats hingegen schr\u00e4nke das Ermessen der Richter ein. Die Definition, was ein H\u00e4rtefall sei, werde nicht nach Strassburg delegiert.</p><p></p><p>Warnung vor Hintert\u00fcr</p><p>Der Ratsrechten passte die H\u00e4rtefallklausel nicht. Thomas Minder (parteilos/SH) bezeichnete sie als \"Hintert\u00fcr\". Die B\u00fcrger wollten weg von der \"Kuscheljustiz\", da machten sie sich auch keine Gedanken, ob jemand in der Schweiz aufgewachsen sei. </p><p>Auch Peter F\u00f6hn (SVP/SZ) ortete \"Unmut\" in der Bev\u00f6lkerung, es gelte, ein Zeichen zu setzen. Die H\u00e4rtefallklausel entspreche nicht dem, was das Volk angenommen habe. Der Souver\u00e4n habe sich \"klipp und klar\" f\u00fcr den Ausschaffungs-Automatismus ausgesprochen. </p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte ihn daran, dass der Automatismus sehr wohl in der Umsetzung des St\u00e4nderats enthalten sei. Diese trage aber auch den anderen Verfassungsbestimmungen Rechnung. Weiter wollte der St\u00e4nderat aber nicht gehen: Er lehnte einen Antrag der Linken ab, Secondos grunds\u00e4tzlich nicht auszuschaffen.</p><p></p><p>Tausende zus\u00e4tzliche Ausschaffungen</p><p>Der ge\u00e4nderte Deliktskatalog war nicht umstritten - das sei auch den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern nicht so wichtig, sagte F\u00f6hn. Auf seinen Antrag hin wurde dieser noch um die Teilnahme an terroristischen Aktivit\u00e4ten oder Kampfhandlungen in der Schweiz oder im Ausland erg\u00e4nzt, obwohl eine entsprechende Strafbestimmung fehlt.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat setzt Ausschaffungsinitiative mit H\u00e4rtefallklausel um </b></p><p><b>SVP will Anliegen mit der Durchsetzungsinitiative weiter verfolgen</b></p><p><b>(sda) Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die wegen eines schweren Delikts verurteilt wurden, sollen automatisch ausgeschafft werden. In schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtef\u00e4llen kann davon eine Ausnahme gemacht werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch dieser Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zugestimmt - gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Diese hatte sich bei der ersten Beratung der Vorlage vor einem Jahr durchgesetzt: Der Nationalrat beschloss damals, den Text der noch h\u00e4ngigen Durchsetzungsinitiative als Vorlage f\u00fcr die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu nehmen. Damit ging er aber weit \u00fcber den Verfassungsauftrag hinaus.</p><p>Selbst relativ geringf\u00fcgige Straftaten wie etwa Schwarzarbeit sollten unter Umst\u00e4nden zu einer Landesverweisung f\u00fchren - unabh\u00e4ngig von den konkreten Umst\u00e4nden. Der Nationalrat versuchte, die SVP damit zum R\u00fcckzug der Durchsetzungsinitiative zu bewegen, setzte sich aber dem Vorwurf des \"vorauseilenden Gehorsams\" aus.</p><p>Der St\u00e4nderat mochte sich dem Entscheid nicht anschliessen. Er stimmte in der Wintersession mit grosser Mehrheit einem neuen Umsetzungsvorschlag seiner vorberatenden Kommission zu. Diese Variante hat nun auch im Nationalrat eine klare Mehrheit gefunden. Dagegen sprachen sich nur SVP und wenige FDP-Vertreter aus.</p><p>Nur die schwersten Delikte sollen zu einer automatischen Ausschaffung f\u00fchren. Hinzu kommt der Missbrauch von Sozialversicherungen und Sozialhilfe, da der Initiativtext dies ausdr\u00fccklich verlangt. Ausnahmsweise soll das Gericht von einer Ausschaffung absehen k\u00f6nnen, wenn diese f\u00fcr den Ausl\u00e4nder oder die Ausl\u00e4nderin einen schweren pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefall bewirken w\u00fcrde. Gleichzeitig wird die nicht obligatorische Landesverweisung wieder eingef\u00fchrt.</p><p></p><p>Konflikt mit Bundesgericht vermieden</p><p>Mit diesem Konzept sollen stossende Entscheide vermieden werden, insbesondere die Ausweisung von in der Schweiz geborenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern oder Ausweisungen wegen Bagatelldelikten. Zudem lassen sich jene Urteile umschiffen, die vom Bundesgericht aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit ohnehin nicht gest\u00fctzt w\u00fcrden.</p><p>Die Ratslinke hatte sich vehement gegen die urspr\u00fcngliche Umsetzungsvorlage zur Wehr gesetzt. Der Version des St\u00e4nderats stimmte sie aber zu. Nach Ansicht von SP-Fraktionschef Andy Tsch\u00fcmperlin (SZ) gew\u00e4hrleistet die H\u00e4rtefallklausel die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit. Das Parlament nehme damit eine \"unangenehme Aufgabe rechtsstaatlich wahr\", sagte der Gr\u00fcne Balthasar Gl\u00e4ttli (ZH).</p><p>CVP und FDP schwenkten ebenfalls um: Man k\u00f6nne auch gescheiter werden, sagte CVP-Sprecherin Ruth Humbel (AG). Kurt Fluri (FDP/SO) f\u00fchrte terminliche Gr\u00fcnde ins Feld: Die Initiative m\u00fcsse bis im November umgesetzt sein, und es sei vorhersehbar, dass sich der St\u00e4nderat ohnehin durchsetzen werde. Fluri bestritt auch, dass mit der H\u00e4rtefallklausel die automatische Ausschaffung ausgehebelt wird.</p><p></p><p>R\u00fcckzug vom Tisch</p><p>Das sieht die SVP anders. Ihrer Meinung nach wird damit die heutige Ausweisungspraxis nahtlos weitergef\u00fchrt. \"Das ist nicht der Sinn der \u00dcbung\", sagte der Z\u00fcrcher Gregor Rutz. Die H\u00e4rtefallklausel entspreche ziemlich genau dem, was Volk und St\u00e4nde mit dem Gegenvorschlag zur Initiative 2010 abgelehnt h\u00e4tten. Die Vorlage sei darum ein grosser Schritt r\u00fcckw\u00e4rts.</p><p>Toni Brunner (SG) sah sich durch den Entscheid des Nationalrats darin best\u00e4tigt, dass es die Durchsetzungsinitiative braucht. \"Das ist der Auftakt eines Abstimmungskampfs\", sagte er. Das Parlament wolle es offenbar nicht anders. Der SVP-Pr\u00e4sident ist \u00fcberzeugt, dass die Zustimmung deutlicher sein wird als zur Ausschaffungsinitiative. \"Dann haben Sie dann den Salat.\"</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga best\u00e4tigte, dass bei einer Annahme das gleiche Problem widerspr\u00fcchlich und auf unterschiedlichen Erlassstufen geregelt w\u00fcrde. Sie best\u00e4rkte den Nationalrat aber darin, dem St\u00e4nderat zu folgen. Ihrer Meinung nach hat die grosse Kammer mit ihrem urspr\u00fcnglichen Entscheid n\u00e4mlich nicht die Ausschaffungsinitiative konkretisiert, sondern die Durchsetzungsinitiative.</p><p>Diese sei aber noch nicht angenommen, sagte die Bundesr\u00e4tin. Sie erinnerte die Ratsmitglieder auch daran, dass sie geschworen h\u00e4tten, die Verfassung zu beachten. Wenn es das Parlament zulasse, dass das Bundesgericht korrigierend eingreifen m\u00fcsse, beweise es keinen Respekt vor der Gewaltentrennung.</p><p></p><p>Der Reihe nach</p><p>Die beiden Kammern haben nun auch wieder Ordnung in die sich \u00fcberschneidenden Verfahren gebracht: Die Durchsetzungsinitiative soll erst zur Abstimmung kommen, wenn die Ausschaffungsinitiative endg\u00fcltig umgesetzt ist.</p><p>Wenn die Bev\u00f6lkerung mit dem Gesetz nicht zufrieden sei, k\u00f6nne sie sich in einem Referendum dazu \u00e4ussern, sagte Sommaruga. Sie sehe keinen Grund, von diesen bew\u00e4hrten Abl\u00e4ufen abzuweichen, nur weil eine Partei zwei Volksinitiativen zum gleichen Thema einreiche.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.03.2015</b></p><p><b>Umsetzung der Ausschaffungsinitiative bereinigt </b></p><p><b>(sda) Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat der St\u00e4nderat am Montag die letzten Differenzen ausger\u00e4umt. Es handelte sich insbesondere um Bestimmungen \u00fcber den Vollzug der nicht obligatorischen Landesverweisung.</b></p><p>Zudem folgte die kleine Kammer dem Nationalrat, der die Teilnahme an terroristischen Aktivit\u00e4ten oder Kampfhandlungen als speziellen Ausschaffungsgrund aus dem Gesetz gestrichen hatte. Ein solcher Tatbestand h\u00e4tte zu Doppelspurigkeiten gef\u00fchrt, weil die entsprechenden Straftaten bereits im Deliktskatalog enthalten sind. Auch diesem Entscheid schloss sich der St\u00e4nderat stillschweigend an.</p><p>Die entscheidenden Beschl\u00fcsse waren schon letzte Woche gefallen. Der Nationalrat schloss sich dem Konzept des St\u00e4nderats an, die Ausschaffungsinitiative mit einem systematisierten Deliktskatalog, einer H\u00e4rtefallklausel und einer neuen, nicht obligatorischen Landesverweisung umzusetzen. Urspr\u00fcnglich hatte die grosse Kammer beschlossen, den Text der Durchsetzungsinitiative als Vorlage f\u00fcr die Umsetzung zu nehmen.</p><p>Nach diesem Kurswechsel steht f\u00fcr die SVP ein R\u00fcckzug der Durchsetzungsinitiative nicht mehr zur Diskussion. Die Initiative wird aber erst nach Inkraftsetzung der nun bereinigten Gesetzes\u00e4nderungen zur Abstimmung kommen. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770756335700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1372204800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}