{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.060","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Medizinalberufegesetz (MedBG). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 3. Juli 2013 zur \u00c4nderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.07.2013</b></p><p><b>Mit dem revidierten Medizinalberufegesetz wird die medizinische Grundversorgung und die Stellung der Hausarztmedizin gest\u00e4rkt</b></p><p><b>Die medizinische Grundversorgung und die Rolle der Hausarztmedizin sollen k\u00fcnftig ausdr\u00fccklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte genannt werden. Dies sieht die Botschaft zur Revision des Medizinalberufegesetzes (MedBG) vor, die der Bundesrat heute an das Parlament \u00fcberwiesen hat.</b></p><p>Mit der Revision des Medizinalberufegesetzes ist eine weitere Etappe der gesundheitspolitischen Priorit\u00e4ten des Bundesrates erreicht. Wie in der im Januar 2013 verabschiedeten Gesamtschau Gesundheit2020 angek\u00fcndigt, soll die Hausarztmedizin und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen gef\u00f6rdert werden. </p><p>Die Nennung der Hausarztmedizin in den Aus- und Weiterbildungszielen des MedBG st\u00e4rkt die Stellung dieser medizinischen Fachrichtung. Damit wird eine wichtige Massnahme des Masterplans \"Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung\" umgesetzt. Der Masterplan zur F\u00f6rderung der Grundversorgung hat das Eidg. Departement des Innern im Juni 2012 zusammen mit Partnern im Gesundheitswesen gestartet.</p><p>Im Gesetz werden als Ausbildungsziele neu auch Kenntnisse \u00fcber Methoden der Komplement\u00e4rmedizin festgeschrieben. Damit wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den das Volk und die St\u00e4nde mit dem Gegenvorschlag zur Initiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin\" 2009 erteilt hat.</p><p>Um den Gesundheitsschutz und namentlich den Patientenschutz zu erh\u00f6hen, wird ein gr\u00f6sserer Kreis von Medizinalpersonen dem MedBG unterstellt: K\u00fcnftig wird eine Berufsaus\u00fcbungsbewilligung nicht mehr f\u00fcr die \"selbst\u00e4ndige Berufsaus\u00fcbung\", sondern f\u00fcr die \"privatwirtschaftliche T\u00e4tigkeit in eigener fachlicher Verantwortung\" erforderlich sein. Damit werden alle Personen, die eine selbst\u00e4ndige fachliche Verantwortung \u00fcbernehmen, k\u00fcnftig der Bewilligungspflicht gem\u00e4ss MedBG unterstehen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie angestellt sind oder nicht. So sollen auch Fachpersonen unter das Gesetz fallen, die z.B. als Angestellte in einer Aktiengesellschaft (z.B. Gruppenpraxis) arbeiten.</p><p>Schliesslich werden bei der Anerkennung der Diplome ausl\u00e4ndischer Medizinalpersonen Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Neu m\u00fcssen die Kantone die Sprachkenntnisse einer Person aus dem Ausland pr\u00fcfen, wenn sie eine Berufsbewilligung beantragt. So erfolgt die Pr\u00fcfung der Sprachkenntnisse nicht mehr im Rahmen der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen, sondern beim Antrag zur Erteilung einer Berufsaus\u00fcbungsbewilligung.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 27.11.2014</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Sprachtest f\u00fcr angestellte Mediziner oder Apotheker </b></p><p><b>Beim Medizinalberufegesetz zeichnet sich ein Kompromiss ab</b></p><p><b>(sda) Das revidierte Medizinalberufegesetz steht kurz vor der Verabschiedung durch das Parlament. Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag in der Sprachenfrage einen Kompromissvorschlag gemacht. Demnach m\u00fcssen Arbeitnehmer in universit\u00e4ren Medizinalberufen \u00fcber die notwendigen Sprachkenntnisse f\u00fcr die jeweilige Berufsaus\u00fcbung verf\u00fcgen. F\u00fcr die Kontrolle w\u00e4re der Arbeitgeber zust\u00e4ndig.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte stillschweigend dem Vorschlag ihrer vorberatenden Gesundheitskommission. Sie kommt damit dem Nationalrat ein St\u00fcck weit entgegen. Dieser muss nun noch \u00fcber den Kompromissvorschlag befinden. Stimmt er diesem zu, ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Herbstsession beschlossen, dass eine Landessprache beherrschen muss, wer sich ins Medizinalberuferegister eintragen lassen will. Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um einen universit\u00e4ren Medizinalberuf - etwa Arzt, Tierarzt, Zahnarzt oder Apotheker - aus\u00fcben zu k\u00f6nnen.</p><p>So weit will der St\u00e4nderat aus verschiedenen Gr\u00fcnden nicht gehen. \"Der Nationalratsvorschlag w\u00e4re in der Praxis untauglich\", sagte etwa Verena Diener Lenz (GLP/ZH). Christine Egerszegi (FDP/AG) pflichtete ihr bei: \"Was w\u00fcrde das ausl\u00f6sen? Eine Unmenge an B\u00fcrokratie.\"</p><p>Der St\u00e4nderat wolle keine Zulassungsbeschr\u00e4nkung \u00fcber die Sprache, sagte auch Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Das Risiko sei zu gross, dass mit einer restriktiven Sprachregelung keine Fachkr\u00e4fte gefunden w\u00fcrden.</p><p></p><p>Berset lobt Kompromiss</p><p>Wird der Kompromiss vom Nationalrat gutgeheissen, ist k\u00fcnftig der Arbeitgeber zust\u00e4ndig f\u00fcr die Pr\u00fcfung, ob eine universit\u00e4re Medizinalperson \u00fcber die notwendigen Sprachkenntnisse f\u00fcr die jeweilige Berufsaus\u00fcbung verf\u00fcgt. Auch wird von einer Strafandrohung abgesehen, falls ein Arbeitgeber eine Person anstellt, die nicht \u00fcber die notwendigen Sprachkompetenzen verf\u00fcgt.</p><p>Bei den \u00fcbrigen Differenzen ist der St\u00e4nderat auf den Kurs des Nationalrats eingeschwenkt. Gesundheitsminister Alain Berset lobte den Kompromiss als \"eine gute L\u00f6sung\". Er stelle ein Gleichgewicht zwischen der Wichtigkeit der Sprache und der Versorgungssicherheit dar.</p><p>Das revidierte Medizinalberufegesetz soll die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin st\u00e4rken und mit Ausbildungszielen auch der neu in der Verfassung verankerten Komplement\u00e4rmedizin Rechnung tragen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2015</b></p><p><b>\u00c4rzte sollen Landessprache beherrschen </b></p><p><b>Nationalrat will Sprachkenntnisse an Berufsregistereintrag koppeln</b></p><p><b>(sda) \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sollen eine Landessprache beherrschen, wenn sie in der Schweiz ihren Beruf aus\u00fcben. Darin sind sich im Parlament alle einig. Wie dies am besten gew\u00e4hrleistet werden kann, bleibt aber umstritten.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Donnerstag beschlossen, bei seinem Konzept zu bleiben. Er will im Medizinalberufegesetz verankern, dass sich nur ins Berufsregister eintragen lassen kann, wer eine Landessprache beherrscht. Dieser Eintrag ist Voraussetzung, um einen universit\u00e4ren Medizinalberuf - Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor - aus\u00fcben zu k\u00f6nnen.</p><p>Gegen\u00fcber einer fr\u00fcheren Fassung hat der Nationalrat jedoch erg\u00e4nzt, dass der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Dabei geht es vor allem um Forscher, die keinen Kontakt mit Patienten haben. Die Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission hatte dennoch empfohlen, auf die Linie des St\u00e4nderates einzuschwenken. Die Sprachanforderung sollte nicht mit der Diplomanerkennung gekoppelt werden, sagten die Kommissionssprecher. Dies sei international nicht \u00fcblich.</p><p></p><p>Arbeitgeber in der Verantwortung</p><p>Der Nationalrat sprach sich aber mit 94 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen gegen das Konzept des St\u00e4nderates aus. Gem\u00e4ss diesem w\u00e4ren Sprachkenntnisse keine Voraussetzung f\u00fcr den Registereintrag. In der Verantwortung st\u00fcnden stattdessen die Arbeitgeber, also die Spit\u00e4ler und bei Praxisbewilligungen die Kantone. Sie m\u00fcssten pr\u00fcfen, ob die \u00c4rzte \u00fcber die notwendigen Sprachkenntnisse verf\u00fcgen.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit im Nationalrat geht diese Regelung zu wenig weit. Das Problem des \u00c4rztemangels d\u00fcrfe nicht mit fremdsprachigen \u00c4rzten gel\u00f6st werden, die keine Landessprache beherrschten, sagte Ruth Humbel (CVP/AG). \"M\u00f6chten Sie von einem Arzt behandelt werden, mit dem Sie nicht sprechen k\u00f6nnen?\". \u00c4rztin Yvonne Gilli (Gr\u00fcne/SG) berichtete von einer Patientin, deren behandelnder Spitalarzt nur Englisch sprach.</p><p></p><p>Bundesrat regelt Einzelheiten</p><p>Noch nicht einig sind sich die R\u00e4te auch in der Frage, ob der Bundesrat die Einzelheiten betreffend der Sprachkenntnisse regeln muss oder lediglich regeln kann. Der St\u00e4nderat hatte sich f\u00fcr eine \"Kann\"-Formulierung ausgesprochen. Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Einzelheiten regeln m\u00fcssen. Er soll also festlegen, in welcher Form die Sprachkenntnisse nachgewiesen und \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Offen ist auch noch, ob Spit\u00e4ler und andere Arbeitgeber k\u00fcnftig bestraft werden k\u00f6nnen, wenn sie einen Arzt besch\u00e4ftigen, der die notwendigen Sprachkenntnisse nicht mitbringt. Der St\u00e4nderat hatte sich dagegen ausgesprochen, der Nationalrat will an der Busse festhalten.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.03.2015</b></p><p><b>Keine Bussen bei mangelnden Sprachkenntnissen </b></p><p><b>National- und St\u00e4nderat einigen sich beim Medizinalberufegesetz</b></p><p><b>(sda) Das revidierte Medizinalberufegesetz ist unter Dach und Fach. National- und St\u00e4nderat haben am Donnerstag beim letzten umstrittenen Punkt dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt. Damit ist das Gesch\u00e4ft bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Zuletzt war es in den Beratungen noch um die Sprachkenntnisse von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten gegangen. National- und St\u00e4nderat waren sich uneinig, ob Spit\u00e4ler und andere Arbeitgeber geb\u00fcsst werden sollen, wenn sie einen Arzt besch\u00e4ftigen, dem es an Sprachkenntnissen mangelt.</p><p>Der St\u00e4nderat hielt einen neuen Straftatbestand f\u00fcr unn\u00f6tig, der Nationalrat beharrte darauf. In der Einigungskonferenz aus Mitgliedern beider R\u00e4te setzte sich die Haltung des St\u00e4nderates durch. In der Folge stimmten beide R\u00e4te dieser L\u00f6sung stillschweigend zu. Arbeitgebern drohen also auch in Zukunft keine Bussen, wenn \u00c4rzte ungen\u00fcgende Sprachkenntnisse haben.</p><p>Die neuen Regeln d\u00fcrften dennoch ihre Wirkung entfalten, hiess es in den R\u00e4ten. Dass \u00c4rzte, Zahn\u00e4rzte und Apotheker in der Lage sein sollten, mit ihren Patienten in einer Landessprache zu sprechen, war im Parlament unbestritten. National- und St\u00e4nderat konnten sich jedoch zun\u00e4chst nicht auf eine gesetzliche Regelung einigen.</p><p></p><p>Arbeitgeber in der Pflicht</p><p>Der Nationalrat wollte urspr\u00fcnglich den Eintrag ins Berufsregister davon abh\u00e4ngig machen: Einen Eintrag sollte nur erhalten, wer eine Landessprache beherrscht. Der Eintrag ist Voraussetzung, um einen universit\u00e4ren Medizinalberuf - Arzt, Tierarzt, Zahnarzt, Apotheker und Chiropraktor - aus\u00fcben zu k\u00f6nnen. Dem St\u00e4nderat ging dies jedoch zu weit.</p><p>Aus seiner Sicht w\u00fcrde eine solche Regel gegen die zwischenstaatlichen Abmachungen zur gegenseitigen Anerkennung von Diplomen verstossen. Am Ende beschlossen die R\u00e4te deshalb, die Arbeitgeber in die Verantwortung zu nehmen, also die Spit\u00e4ler und bei Praxisbewilligungen die Kantone. Sie m\u00fcssen k\u00fcnftig pr\u00fcfen, ob die \u00c4rzte \u00fcber die notwendigen Sprachkenntnisse verf\u00fcgen. Die Einzelheiten zu den Anforderungen regelt der Bundesrat.</p><p></p><p>Medizinische Grundversorgung st\u00e4rken</p><p>Mit der Gesetzesrevision wird eine Massnahme des Masterplans \"Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung\" umgesetzt, den Gesundheitsminister Alain Berset im Juni 2012 gestartet hatte.</p><p>Die Revision soll dazu beitragen, die medizinische Grundversorgung und die Hausarztmedizin zu st\u00e4rken. Neu werden diese ausdr\u00fccklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte genannt. Auch Kenntnisse \u00fcber Methoden der Komplement\u00e4rmedizin geh\u00f6ren k\u00fcnftig zu den Ausbildungszielen. Dies ist eine Folge der Volksabstimmung zur Komplement\u00e4rmedizin.</p><p></p><p>Busse f\u00fcr falsche \u00c4rzte und Spit\u00e4ler</p><p>Zudem wird ein gr\u00f6sserer Kreis von Medizinalpersonen dem Gesetz unterstellt. National- und St\u00e4nderat sind noch weiter gegangen als der Bundesrat und haben eine Registrierungspflicht f\u00fcr all jene eingef\u00fchrt, die einen universit\u00e4ren Medizinalberuf aus\u00fcben.</p><p>Neu sollen ferner nicht nur \"falsche \u00c4rzte\", sondern auch deren Arbeitgeber bestraft werden k\u00f6nnen: Wer eine Medizinalperson besch\u00e4ftigt, die den Beruf aus\u00fcbt, ohne im Register eingetragen zu sein, soll mit Busse bestraft werden.</p><p>Geregelt haben die R\u00e4te auch Versicherungsfragen: Wer in einem universit\u00e4ren Medizinalberuf selbst\u00e4ndig t\u00e4tig ist, soll zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen m\u00fcssen. So k\u00f6nnten zum Beispiel ausl\u00e4ndische Zahn\u00e4rzte, die nur kurz in der Schweiz arbeiten, f\u00fcr unsorgf\u00e4ltige Arbeiten zur Rechenschaft gezogen werden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32|2841","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770756203687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1372809600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung|Gesundheit"}}