{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 28. August 2013 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesbiatt","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.08.2013</b></p><p><b>Primatwechsel bei den amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die Sammlungen des Bundesrechts und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) verabschiedet. Bei dieser Gesetzes\u00e4nderung geht es zur Hauptsache darum, dass k\u00fcnftig der elektronischen Fassung einer amtlichen Ver\u00f6ffentlichung das Primat zukommen soll, das heisst: Die elektronische Fassung soll rechtsverbindlich sein.</b></p><p>Die elektronische Fassung der amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen ist heute schon online zug\u00e4nglich. Die Seiten auf www.admin.ch mit diesen Texten geh\u00f6ren zu den meistbesuchten (monatlich \u00fcber 20 Millionen Abfragen). Nur wenige wissen jedoch, dass eigentlich nur die gedruckte Fassung rechtlich verbindlich ist.</p><p>Die Zahl der Abonnemente auf die gedruckte Fassung von Bundesblatt und Amtlicher Sammlung des Bundesrechts sinkt laufend (-56\u00a0Prozent seit 2007; im Jahr 2012 waren es weniger als 2000 Abonnemente). Auf der andern Seite nimmt die Nutzung des Internets als allgemeine Informationsquelle laufend zu; so haben etwa zwischen April 2012 und September 2012 85,2\u00a0Prozent der Bev\u00f6lkerung \u00fcber 14 Jahren in der Schweiz mehrmals pro Woche das Internet ben\u00fctzt (Quelle: Bundesamt f\u00fcr Statistik). </p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass es an der Zeit ist, zum Primat der elektronischen Fassung zu wechseln, sodass diese k\u00fcnftig rechtlich verbindlich ist. In den letzten Jahren haben verschiedene L\u00e4nder und Institutionen diesen Schritt gemacht (z. B. der Kanton Aargau mit seiner Gesetzessammlung, das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft SECO mit dem Schweizerischen Handelsamtsblatt, rund zehn europ\u00e4ische L\u00e4nder - darunter \u00d6sterreich - und die Europ\u00e4ische Union mit ihren amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen). Sie haben positive Erfahrungen gemacht. Der Wechsel zum Primat der elektronischen Fassung bringt auch mehr Flexibilit\u00e4t im Publikationsrhythmus mit sich; eine t\u00e4gliche Erscheinungsweise wird m\u00f6glich und kann den bisherigen Wochenrhythmus abl\u00f6sen, der sich von Druck und Vertrieb her aufdr\u00e4ngte. </p><p>Der Bundesrat plant, eine Plattform zu schaffen, die es Privatpersonen und Unternehmen erlaubt, online frei und gesichert auf das gesamte Bundesrecht zuzugreifen. Die Texte der Bundesverwaltung, die heute in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts oder im Bundesblatt bloss mit ihrem Titel ver\u00f6ffentlicht werden, sollen in Zukunft auf dieser Plattform ebenfalls zug\u00e4nglich sein. Mit der Plattform soll zudem dem Bundesrecht auch eine gr\u00f6ssere internationale Sichtbarkeit verschafft werden. </p><p>Die geplante Gesetzes\u00e4nderung ist in der Legislaturplanung 2011-2015 (Leitlinie 1 Ziel 7 \"Die Schweiz nutzt die Chancen der Informations- und Kommunikationstechnologien\") sowie in den Jahreszielen 2013 des Bundesrates enthalten. </p><p>In dem von November 2012 bis M\u00e4rz 2013 durchgef\u00fchrten Vernehmlassungsverfahren wurde der Vorentwurf der Gesetzes\u00e4nderung \u00fcberwiegend positiv aufgenommen. Der Bundesrat hat nun eine Botschaft verabschiedet, die auf der Linie des Vernehmlassungsentwurfs liegt und Anregungen der Vernehmlassungsteilnehmer ber\u00fccksichtigt.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 06.05.2014</b></p><p><b>Publikation - Elektronische Form amtlicher Publikationen k\u00fcnftig massgebend </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will die amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen dem Internet-Zeitalter anpassen. Er hat am Dienstag dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass k\u00fcnftig nicht mehr die gedruckte Fassung der amtlichen Sammlung, sondern die elektronische Version massgeblich sein soll.</b></p><p>In der amtlichen Sammlung werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben ver\u00f6ffentlicht, ausserdem Bundesbeschl\u00fcsse, v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge und Vertr\u00e4ge zwischen Bund und Kantonen. Diese sind schon heute im Internet verf\u00fcgbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrats dr\u00e4ngt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Ben\u00fctzerinnen und Ben\u00fctzer nicht mehr widerspiegelt. Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. \"Wer heute einen Erlass konsultieren will, tut dies in der Regel im Internet.\"</p><p>Der Wechsel erm\u00f6gliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Ver\u00f6ffentlichungstermine \u00fcberzugehen. Grunds\u00e4tzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsg\u00fcltige Ver\u00f6ffentlichung amtlicher Publikationen m\u00f6glich sein.</p><p>Auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten soll mit der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Sammlung des Bundesrechts und das Bundesblatt verbessert werden. Dazu soll eine umfassende Internet-Plattform aufgebaut werden. Nach heutiger Planung zur Erneuerung der technischen Infrastruktur sollte der Primatswechsel per 2016 m\u00f6glich sein, sagte Casanova.</p><p>Auf Antrag seiner Kommission und mit Unterst\u00fctzung des Bundesrats machte der Nationalrat mehrere \u00c4nderungen am Entwurf, behielt die Stossrichtung aber bei. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage ohne Gegenstimme gut.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.09.2014</b></p><p><b>Bundesblatt - Elektronische Form amtlicher Publikationen k\u00fcnftig massgebend </b></p><p><b>(sda) Die amtlichen Ver\u00f6ffentlichungen des Bundes werden dem Internet-Zeitalter angepasst. National- und St\u00e4nderat haben beschlossen, dass k\u00fcnftig nicht mehr die gedruckte Fassung, sondern die elektronische Version rechtlich verbindlich sein soll.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch als Zweirat \u00c4nderungen des Publikationsgesetzes oppositionslos gutgeheissen. Das Gesch\u00e4ft, das in beiden R\u00e4ten unbestritten war, ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p>Das Publikationsgesetz regelt die Ver\u00f6ffentlichung des Bundesrechts und des Bundesblatts, dem Mitteilungsorgan der Eidgenossenschaft. Ver\u00f6ffentlicht werden die Erlasse des Parlaments, des Bundesrats und anderer Stellen mit Bundesaufgaben, Bundesbeschl\u00fcsse, v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge oder Vertr\u00e4ge zwischen Bund und Kantonen.</p><p>Diese sind schon heute im Internet verf\u00fcgbar, rechtsverbindlich ist aber die gedruckte Form. Nach Ansicht des Bundesrats und des Parlaments dr\u00e4ngt sich der Primatswechsel auf, weil der Vorrang der gedruckten Publikationen die Gewohnheiten der meisten Ben\u00fctzerinnen und Ben\u00fctzer nicht mehr widerspiegelt.</p><p>Die Zahl der Abonnenten der gedruckten Fassung sei in den letzten Jahren stark gesunken, sagte Bundeskanzlerin Corina Casanova. Wer heute einen Erlass konsultieren wolle, tue dies in der Regel im Internet.</p><p>Der Wechsel erm\u00f6gliche zudem, ohne grossen Aufwand vom Wochenrhythmus auf flexiblere Ver\u00f6ffentlichungstermine \u00fcberzugehen. Grunds\u00e4tzlich soll laut Casanova an jedem Wochentag eine rechtsg\u00fcltige Ver\u00f6ffentlichung amtlicher Publikationen m\u00f6glich sein. Mit der Revision soll auch der Zugang zu rechtlich relevanten Texten verbessert werden.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1411689600000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756117607)\/","SubmissionDate":"\/Date(1377648000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}