{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.074","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. F\u00fcr den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 4. September 2013 zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) und zur Volksinitiative \u00abF\u00fcr den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)\u00bb","InitialSituation":"<p>Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der <b>Energiestrategie 2050</b> (<a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130074\">13.074</a>) verabschiedet und dem Parlament zur Beratung \u00fcberwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. </p><p>Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden f\u00fcnf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Die vorliegende Botschaft zur Energiestrategie 2050 enth\u00e4lt ein erstes Massnahmenpaket, um diejenigen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auszusch\u00f6pfen, die mit den heute vorhandenen oder absehbaren Technologien und ohne eine weitergehende internationale Koordination der Energiepolitik erschliessbar sind.</p><p></p><p>Die <b>Atomausstiegsinitiative</b> fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten f\u00fcr die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und erneuerbaren Energien. Die Initiative verfolgt damit - mit Ausnahme der maximalen Laufzeiten f\u00fcr die bestehenden Kernkraftwerke - die gleichen Stossrichtungen wie die Energiestrategie 2050. Der Bundesrat empfiehlt die Atomausstiegsinitiative zur Ablehnung und stellt ihr die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcber. F\u00fcr die bestehenden Kernkraftwerke sollen keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Sie sollen nicht aufgrund politisch festgelegter Laufzeiten stillgelegt werden, sondern dann, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erf\u00fcllen k\u00f6nnen.</p>","Proceedings":"<p><b>Entwurf 1: Energiegesetz</b></p><p><b>Wintersession 2014: </b>Der Nationalrat ber\u00e4t das erste Massnahmenpaket als Erstrat. Aus dieser Beratung resultiert eine Gesetzesvorlage, welche in grossen Z\u00fcgen dem Entwurf des Bundesrates folgt. Insbesondere in folgenden Bereichen hat der Rat allerdings Abweichungen gegen\u00fcber der Vorlage des Bundesrates beschlossen: </p><p>- F\u00f6rderung von Grosswasserkraftanlagen: Der Nationalrat will nicht nur kleine Wasserkraftwerke mit Investitionsbeitr\u00e4gen f\u00f6rdern, sondern auch grosse Anlagen (&gt;10 MW). </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Geb\u00e4udesanierungen: Neu sollen auch Investitionen in Ersatzneubauten abzugsf\u00e4hig sein. Weiter sollen die Kosten f\u00fcr eine energetische Sanierung \u00fcber die n\u00e4chsten vier Jahre abgezogen werden k\u00f6nnen. Allerdings soll als Voraussetzung ein energetischer Mindeststandard gelten. </p><p>- Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke: Der Nationalrat beschliesst besondere Bestimmungen f\u00fcr Kernkraftwerke, welche mehr als 40 Jahre in Betrieb sind. Insbesondere m\u00fcssen diese alle zehn Jahre ein Langzeitbetriebskonzept einreichen, welches vom Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) freigegeben werden muss. Wenn ein Kernkraftwerk bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes \u00e4lter als 40 Jahre ist, soll es sp\u00e4testens mit 60 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Eine solche Regelung w\u00fcrde insbesondere die beiden Reaktoren Beznau I und II betreffen. </p><p></p><p><b>Herbstsession 2015: </b>Der St\u00e4nderat ber\u00e4t das erste Massnahmenpaket. Im Wesentlichen schliesst er sich dem Bundesrat an, nimmt aber einige zus\u00e4tzliche Elemente auf: </p><p>- Befristung der F\u00f6rderung: Das Gesetz soll festhalten, bis wann in der Schweiz die erneuerbaren Energien finanziell gef\u00f6rdert werden. </p><p>- Bestehende Grosswasserkraftwerke (&gt;10 MW): Der St\u00e4nderat will Anlagen in wirtschaftlicher Notlage mit Geld aus dem Netzzuschlagsfonds unterst\u00fctzen. Allerdings sollen auch die Kantone \u00fcber eine Wasserzinsreduktion und die Betreiber ihren Beitrag leisten. </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Geb\u00e4udesanierungen: Das Steuerrecht soll keine \u00c4nderung erfahren. </p><p>- Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke: Der St\u00e4nderat spricht sich gegen eine Laufzeitbeschr\u00e4nkung der Kernkraftwerke aus. Er lehnt auch die vom Nationalrat beschlossene gesetzliche Verpflichtung zu einem Langzeitbetriebskonzept ab. </p><p></p><p><b>Fr\u00fchjahrssession 2016:</b> Der Nationalrat f\u00fchrt seine zweite Beratung zum Massnahmenpaket. Diverse Differenzen k\u00f6nnen bereinigt werden. Es verbleiben insbesondere in zwei Bereichen offene Fragen: </p><p>- Bestehende Grosswasserkraftwerke: Grosse Wasserkraftwerke sollen eine Pr\u00e4mie erhalten, wenn sie mit dem Stromverkauf ihre Kosten nicht mehr decken k\u00f6nnen. Letzteres ist bei der gegenw\u00e4rtigen Lage auf dem Strommarkt oft der Fall. Die vom St\u00e4nderat als Voraussetzung beschlossene Notlage muss also nicht eintreten; auch die Beteiligung der Kantone f\u00e4llt weg. </p><p>- Steuerliche Anreize zu energetischen Geb\u00e4udesanierungen: Der Nationalrat h\u00e4lt an seinen Beschl\u00fcssen fest; er geht sogar noch weiter, indem er keinen energetischen Mindeststandard als Voraussetzung f\u00fcr die Abzugsf\u00e4higkeit verlangt. </p><p></p><p><b>Sommersession 2016: </b>Der St\u00e4nderat f\u00fchrt seine zweite Beratung zum Massnahmenpaket. </p><p></p><p><b>Herbstsession 2016: </b>National- und St\u00e4nderat f\u00fchren ihre dritte Beratung zum Massnahmenpaket. Das Parlament nimmt das erste Massnahmenpaket am 30. September 2016 in der <b>Schlussabstimmung</b> an. Der Nationalrat stimmt mit 120 gegen 72 Stimmen und 6 Enthaltungen zu, der St\u00e4nderat mit 35 gegen 6 Stimmen und 3 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>Entwurf 2: Atomausstiegsinitiative</b></p><p>Die Atomausstiegsinitiative<b></b>wurde vom <b>Nationalrat</b> in der Wintersession 2014 mit 120 gegen 71 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Zuvor hatten sich \u00fcber 50 Nationalr\u00e4tinnen und Nationalr\u00e4te zu Wort gemeldet.</p><p>Kommissionsprecher Stefan M\u00fcller-Altermatt (CE, SO) erkl\u00e4rte: \"W\u00fcrde man die AKW strikt nach 45 Jahren stilllegen und gem\u00e4ss Energiestrategie eben nicht durch neue ersetzen, w\u00fcrden Versorgungsl\u00fccken auftreten und w\u00fcrde unter dem Strich eine Importstrategie zum Tragen kommen. Ein Import von franz\u00f6sischem Atom- oder deutschem Kohlestrom kann aber nicht in unserem Sinne sein.\" Von Seiten der Initianten konterte Bastien Girod (G, ZH): \"Von Versorgungssicherheit zu sprechen und dabei auf Uralt-AKW zu setzen ist ein v\u00f6lliger Widerspruch. Es ist ja ganz klar, dass man (...) eben nicht von Versorgungssicherheit sprechen kann, weil jederzeit, und das mit steigender Wahrscheinlichkeit, ein Unfall geschehen kann.\" Sein Fraktionskollege Balthasar Gl\u00e4ttli (G, ZH) kritisierte die Beschl\u00fcsse der Mehrheit des Nationalrates zugespitzt mit: \"ein Ausstieg ohne Ausstieg ist kein Ausstieg!\" Martina Munz (S, SH) versuchte mit dem Hinweis auf den radioaktiven Abfall zu \u00fcberzeugen: \"Unterst\u00fctzen Sie die Atomausstiegs-Initiative, damit nicht noch mehr und mehr und mehr hochgiftiger Atomm\u00fcll produziert wird.\"</p><p>Als Gegner der Initiative machte Christian Wasserfallen (RL, BE) darauf aufmerksam, dass Schadenersatzklagen vor Gericht sehr gute Chancen h\u00e4tten durchzukommen, wenn ein Kernkraftwerk aus politischen Gr\u00fcnden abgeschaltet werde. Christian Miesch (V, BL) warnte vor den Folgen bei einer Annahme der Volksinitiative: sie \"ist eine gigantische Geldvernichtungsmaschine. Inl\u00e4ndische Investitionen werden wertlos, Ertr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht mehr realisiert werden, ungedeckte Kosten f\u00fcr die Entsorgung und Stilllegung fallen an, und die Zeche bezahlt so oder so das Volk.\"</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> behandelte die Volksinitiative im M\u00e4rz 2016 in einer kurzen Debatte. Ivo Bischofberger (C, AI) erkl\u00e4rte als Sprecher der UREK: \"Die Kommissionsmehrheit teilt zwar das Ziel dieser Initiative, n\u00e4mlich den Ausstieg aus der Kernenergie, ist aber der dezidierten \u00dcberzeugung, die Initiative gehe in ihren Forderungen zu weit. Die richtige Alternative bzw. den sinnvollen Weg zeigt der umfassende Gegenvorschlag, n\u00e4mlich das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050.\" Robert Cramer (G, GE) argumentierte als Minderheitssprecher, aus der Katastrophe von Fukushima w\u00fcrden keine umfassenden Schlussfolgerungen gezogen. Es sei paradox den Bau neuer, sicherheitstechnisch verbesserter Kernkraftwerke zu verbieten und gleichzeitig alte Reaktoren weiterlaufen zu lassen. </p><p>Beide Kammern beschlossen, Energiestrategie und Ausstiegsinitiative rechtlich gesehen zu entkoppeln (Entwurf 1, Art. 79 Energiegesetz). So konnte die Referendumsfrist f\u00fcr die Energiestrategie nicht erst nach der Volksabstimmung \u00fcber die Ausstiegsinitiative zu laufen beginnen und so auch eine allf\u00e4llige Inkraftsetzung fr\u00fcher erm\u00f6glicht werden.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Volksinitiative vom Nationalrat mit 134 gegen 59 und vom St\u00e4nderat mit 32 gegen 13 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.</b></p><p></p><p>Entwurf 2:</p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 mit 54,2\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 16 Kantonen und 4 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p></p><p>Entwurf 1</p><p>Energiegesetz (EnG):</p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 mit 58,2\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1475193600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"I/IIIa","Modified":"\/Date(1770757028493)\/","SubmissionDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}