{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130075,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130075,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.075","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber das Bundesgericht. Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen","Description":"Botschaft vom 4. September 2013 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesgericht (Erweiterung der Kognition bei Beschwerden in Strafsachen)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.09.2013</b></p><p><b>Bundesgericht soll den Sachverhalt uneingeschr\u00e4nkt pr\u00fcfen k\u00f6nnen</b></p><p><b>Das Bundesgericht soll k\u00fcnftig bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts nicht nur die richtige Anwendung des Rechts, sondern auch die Feststellung des Sachverhalts uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer entsprechenden \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesgericht verabschiedet.</b></p><p>Nach geltendem Recht k\u00f6nnen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts beim Bundesgericht angefochten werden. Dabei kann das Bundesgericht zwar die Rechtsanwendung \u00fcberpr\u00fcfen, ist aber grunds\u00e4tzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat. Nur wenn diese Feststellung offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung beruht, kann sie das Bundesgericht berichtigen. Diese Regelung entspricht nicht jener der Strafprozessordnung, wonach Urteile erstinstanzlicher Gerichte sowohl auf die korrekte Rechtsanwendung als auch auf die richtige Feststellung des Sachverhaltes und Beweisw\u00fcrdigung hin \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.</p><p>In Umsetzung einer Motion von St\u00e4nderat Claude Janiak (10.3138) schl\u00e4gt der Bundesrat deshalb eine \u00c4nderung des Bundesgerichtsgesetzes vor: Das Bundesgericht soll bei Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Zukunft die Feststellung des Sachverhalts und Beweisw\u00fcrdigung der Vorinstanz uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Die gleiche Regelung gilt bereits heute f\u00fcr Geldleistungen der Milit\u00e4r- und Unfallversicherung. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Vorinstanz den Sachverhalt nicht korrekt festgestellt hat, wird es den Fall in der Regel zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zur\u00fcckweisen. Damit stellt die vorgeschlagene \u00c4nderung, die in der Vernehmlassung von einer \u00fcberwiegenden Mehrheit begr\u00fcsst worden ist, auch die von der Justizreform beabsichtigte Entlastung des obersten Gerichts nicht in Frage.</p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 17.06.2016</b></p><p><b>Rechtsschutz in Bundesstrafverfahren st\u00e4rken </b></p><p><b>Der Bundesrat will am Bundesstrafgericht eine Berufungskammer schaffen. Damit soll der Rechtsschutz f\u00fcr Straff\u00e4lle, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterliegen, gest\u00e4rkt werden. Er hat dazu am Freitag die entsprechende Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes verabschiedet. K\u00fcnftig soll bei allen Straff\u00e4llen auch der Sachverhalt von zwei unabh\u00e4ngigen Instanzen beurteilt werden k\u00f6nnen. </b></p><p>Das Bundesstrafgericht beurteilt Straff\u00e4lle, die nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden fallen, sondern die von den Bundesbeh\u00f6rden verfolgt werden. Nach geltendem Recht kann ein Entscheid des Bundesstrafgerichts mit Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht angefochten werden. Dabei kann das Bundesgericht zwar die Rechtsanwendung \u00fcberpr\u00fcfen, ist aber grunds\u00e4tzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat. </p><p>In Umsetzung einer Motion von St\u00e4nderat Claude Janiak hat der Bundesrat im Jahr 2013 vorgeschlagen, die Kognition des Bundesgerichts bei der Beurteilung von Beschwerden zu erweitern und so den Rechtsschutz zu st\u00e4rken. Die Bundesrichter h\u00e4tten einen Straffall folglich neu nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tats\u00e4chlicher Hinsicht uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Das Parlament hat jedoch diese Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen und ihn beauftragt, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer am Bundesstrafgericht zu erarbeiten. Mit der Verabschiedung der Zusatzbotschaft zur \u00c4nderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) erf\u00fcllt der Bundesrat nun diesen Auftrag.</p><p></p><p>Das Prinzip der \"double instance\" auch auf Bundesebene</p><p>Mit der Einf\u00fchrung der Strafprozessordnung im Jahr 2011 hat der Gesetzgeber in den Kantonen bereits ein zweistufiges Gerichtsmodell eingef\u00fchrt. Eine Straftat kann folglich von zwei unabh\u00e4ngigen Gerichten sowohl hinsichtlich der rechtlichen W\u00fcrdigung der Tat als auch hinsichtlich der Feststellung des Sachverhalts umfassend beurteilt werden. Eine Berufungskammer beim Bundesstrafgericht verwirklicht das Prinzip der \"double instance\" auch auf Bundesebene, womit der Rechtsschutz ausgebaut wird. Dies ist gerade bei komplexen Verfahren, wie sie vor allem am Bundesstrafgericht zu bew\u00e4ltigen sind, bedeutsam. Der Entscheid der Berufungskammer wiederum kann mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht weitergezogen werden. Dieses kann die Rechtsanwendung \u00fcberpr\u00fcfen, ist aber grunds\u00e4tzlich an den Sachverhalt gebunden, wie ihn die Vorinstanz festgestellt hat.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.12.2014</b></p><p><b>Justiz - St\u00e4nderat will neue Berufungskammer am Bundesgericht in Strafsachen </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will eine neue Berufungskammer am Bundesstrafgericht schaffen lassen. Er hat deshalb am Mittwoch eine Bundesrats-Vorlage f\u00fcr die Erweiterung der Kompetenz des Bundesgerichtes oppositionslos zur\u00fcckgewiesen und eine neue Vorlage bestellt.</b></p><p>Der Bundesrat hatte zur Umsetzung einer SP-Motion vorgeschlagen, dass das Bundesgericht in Strafprozessen als Rekursinstanz k\u00fcnftig auch den Sachverhalt und nicht nur die richtige Anwendung des Rechts \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen sollte. Zum Sachverhalt muss es sich heute auf die Vorinstanz verlassen - ausser bei offensichtlichen Fehlern.</p><p>Der Bundesrat will das Bundesgesetz \u00fcber das Bundesgericht so \u00e4ndern, dass das Bundesgericht auch pr\u00fcft, ob das Bundesstrafgericht den Sachverhalt richtig festgestellt hat und die Beweisw\u00fcrdigung korrekt abgelaufen ist. Andernfalls w\u00fcrde es den Fall normalerweise zur Neubeurteilung ans Bundesstrafgericht zur\u00fcckweisen.</p><p>Der St\u00e4nderat h\u00e4lt nun aber, auf Antrag der Mehrheit seiner Rechtskommission, die Schaffung einer eigenst\u00e4ndigen Berufungskammer am Bundesstrafgericht f\u00fcr die bessere L\u00f6sung. Auch so w\u00fcrde der Rechtsschutz verbessert und das Bundesgericht zumindest nicht mehr belastet, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p></p><p>Unabh\u00e4ngigkeit</p><p>Die neue Berufungskammer st\u00fcnde laut Bischof im Einklang mit dem Bundesgerichtsgesetz und der Schweizerischen Strafprozessordnung. Anzupassen w\u00e4ren das Strafbeh\u00f6rdengesetz sowie zwei Verordnungen. Offene Fragen wie des Standorts- oder der Pr\u00e4sidienwahl solle statt direkt die Kommission besser der Bundesrat kl\u00e4ren, auch mit einer Vernehmlassung.</p><p>Skepsis \u00e4usserte nur Christian Levrat (SP/FR): Eine neue Beschwerdeinstanz am selben Standort wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona k\u00f6nnte den Anschein mangelnder Unabh\u00e4ngigkeit erwecken. Dies gelte besonders bei Synergien, etwa einer gemeinsamen Bibliothek. Der Bundesrat hingegen ist einverstanden mit dem Ansatz der Kommissionsmehrheit.</p><p>Anlass f\u00fcr die \u00c4nderung ist eine Motion des Baselbieter St\u00e4nderats Claude Janiak (SP). Janiak forderte die Ausweitung der sogenannten Kognition, weil mit der heutigen Regelung ein Beschuldigter benachteiligt sein k\u00f6nnte, wenn eine Instanz den Sachverhalt feststellen kann und dieser dann unver\u00e4nderlich dasteht.</p><p>Ausserdem ortete Janiak auch eine \u00fcbergrosse Machtf\u00fclle bei der Bundesanwaltschaft. Diese entscheidet teilweise, ob ein Verfahren an einen Kanton delegiert wird oder ob sie es selbst verfolgt und beim Bundesstrafgericht Anklage erhebt. Mit dieser Wahl entscheidet die Beh\u00f6rde auch, ob eine oder zwei Rekursinstanzen zur Verf\u00fcgung stehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2015</b></p><p><b>Justiz - Parlament will neue Berufungskammer am Bundesgericht schaffen </b></p><p><b>Der Nationalrat will eine neue Berufungskammer am Bundesstrafgericht schaffen. Den Vorschlag des Bundesrats, die Pr\u00fcfbefugnisse des Bundesgerichts zu erweitern, hat er am Dienstag wie zuvor schon der St\u00e4nderat zur\u00fcckgewiesen.</b></p><p>Zwar hatte das Parlament 2010 eine Motion von St\u00e4nderat Claude Janiak (SP/BL) mit dieser Forderung gutgeheissen. Heute kann das Bundesgericht n\u00e4mlich nicht pr\u00fcfen, ob die Vorinstanz in Strafprozessen den Sachverhalt richtig festgestellt hat und die Beweisw\u00fcrdigung korrekt abgelaufen ist.</p><p>In jenen F\u00e4llen, die vom Bundesstrafgericht in erster Instanz behandelt werden, kann sich das zum Nachteil eines Beschuldigten auswirken. Es sei ein \"rechtsstaatlicher Mangel\", wenn nur eine einzige Instanz den Sachverhalt pr\u00fcfe, erkl\u00e4rte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) im Nationalrat.</p><p></p><p>Meinung ge\u00e4ndert</p><p>Zur Umsetzung der Motion hatte der Bundesrat daher vorgeschlagen, dass das Bundesgericht in Strafprozessen als Rekursinstanz k\u00fcnftig auch den Sachverhalt und nicht nur die richtige Anwendung des Rechts \u00fcberpr\u00fcfen kann. Die Mehrheit beider Kammern h\u00e4lt nun aber die Schaffung einer eigenst\u00e4ndigen Berufungskammer am Bundesstrafgericht f\u00fcr die bessere L\u00f6sung. Aus rechtsstaatlicher Sicht spreche nichts gegen diese L\u00f6sung, sagte Jositsch.</p><p>Darum ging es einer von Pirmin Schwander (SVP/SZ) angef\u00fchrten Minderheit auch gar nicht. Schwander erinnerte daran, dass das Parlament die Berufungskammer schon bei der Schaffung des Bundesstrafgerichts abgelehnt hatte.</p><p>Nun aber seien die R\u00e4te zum \"Spielball\" des Bundesgerichts geworden. Dieses lehne die Erweiterung der Kognition wegen des zus\u00e4tzlichen Aufwands ab. Die Mehrheit des Parlaments wolle aber diese L\u00f6sung. \"Das ist der Auftrag\", sagte Schwander mit Verweis auf die Motion Janiak.</p><p></p><p>Sommaruga: \"Arbeit selber machen\"</p><p>Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach sich gegen eine R\u00fcckweisung aus. In der Vernehmlassung sei die Schaffung einer Berufungskammer wegen der geringen Fallzahlen abgelehnt worden, sagte sie. Wie hoch der Mehraufwand f\u00fcr das Bundesgericht bei einer Erweiterung der Pr\u00fcfbefugnis w\u00e4re, lasse sich zwar nicht genau absch\u00e4tzen. Heute gebe es aber nur elf Beschwerden gegen Urteile des Bundesstrafgerichts.</p><p>Auch Sommaruga erinnerte daran, dass das Parlament die Schaffung einer Berufungskammer schon einmal abgelehnt hat. Die Grundlagen f\u00fcr diese L\u00f6sung seien damit aber vorhanden und k\u00f6nnten in der Kommission wieder aufgenommen werden. Eine R\u00fcckweisung an den Bundesrat macht nach Ansicht der Justizministerin darum keinen Sinn. \"Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Arbeit selber an die Hand nehmen\", sagte sie.</p><p>Trotz dieses Appells sprach sich der Nationalrat schliesslich ganz knapp mit 92 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung f\u00fcr die R\u00fcckweisung aus. Der Bundesrat muss nun eine neue Vorlage ausarbeiten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.12.2016</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt Berufungskammer f\u00fcr das Bundesstrafgericht zu </b></p><p><b>Eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer beim Bundesstrafgericht soll den Rechtsschutz in Straff\u00e4llen st\u00e4rken. Als Erstrat hat der St\u00e4nderat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung einstimmig gutgeheissen.</b></p><p>Nach geltendem Recht kann ein Urteil des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses kann zwar die Anwendung der rechtlichen Grundlagen, nicht aber den Sachverhalt \u00fcberpr\u00fcfen. Anders ist es in den Kantonen: Dort regelt die Strafprozessordnung, dass Urteile erstinstanzlicher Gerichte sowohl in rechtlicher als auch in tats\u00e4chlicher Hinsicht uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.</p><p>Mit der vom Bundesrat nun vorgeschlagenen Regelung soll k\u00fcnftig bei allen Straff\u00e4llen, die der Gerichtsbarkeit des Bundes unterliegen, auch der Sachverhalt von zwei unabh\u00e4ngigen Instanzen beurteilt werden k\u00f6nnen, n\u00e4mlich vom Bundesstrafgericht und von der Berufungskammer. Deren Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, das wie heute nur die Rechtsanwendung pr\u00fcft, nicht aber den Sachverhalt.</p><p>Damit werde beim Bund das gleiche Rechtsmittelsystem und der gleiche Rechtsschutz geschaffen wie in den Kantonen, erkl\u00e4rte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Laut Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (SP/ZH) ist die Vorlage von eminenter Bedeutung. Damit werde ein \"\"Schandfleck in der Strafprozessordnung\" behoben, sagte er.</p><p>Die Regelung hat ihren Ursprung in einer Motion aus dem St\u00e4nderat. Diese forderte, dass Bundesrichter einen Straffall nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch beim Sachverhalt uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen sollen. Weil das Bundesgericht dagegen Sturm lief, forderte das Parlament den Bundesrat dann aber auf, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer am Bundesstrafgericht zu erarbeiten.</p><p>Zur Umsetzung der Forderung wird nun einerseits im Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz die Grundlagen f\u00fcr die Berufungskammer am Bundesstrafgericht geschaffen. Zudem werden f\u00fcr alle Kammern des Bundesstrafgerichts Vizepr\u00e4sidien eingef\u00fchrt. Andererseits werden die Richterverordnung und die Verordnung \u00fcber die Richterstellen am Bundesstrafgericht angepasst.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.03.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt zus\u00e4tzlicher Instanz in Strafsachen zu </b></p><p><b>Eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer beim Bundesstrafgericht soll den Rechtsschutz in Straff\u00e4llen st\u00e4rken. Nach dem St\u00e4nderat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einer entsprechenden Gesetzes\u00e4nderung zugestimmt.</b></p><p>Nach geltendem Recht kann ein Urteil des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses kann zwar die Anwendung der rechtlichen Grundlagen, nicht aber den Sachverhalt \u00fcberpr\u00fcfen. Anders ist es in den Kantonen. Dort regelt die Strafprozessordnung, dass Urteile erstinstanzlicher Gerichte sowohl in rechtlicher als auch in tats\u00e4chlicher Hinsicht uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.</p><p>Die nun beschlossene Gesetzes\u00e4nderung sieht vor, dass k\u00fcnftig bei allen Straff\u00e4llen in der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes auch der Sachverhalt von zwei unabh\u00e4ngigen Instanzen beurteilt werden kann. Die erste ist das Bundesstrafgericht, die zweite die neue Berufungskammer. Deren Entscheid kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, das wie heute nur die Rechtsanwendung pr\u00fcft, nicht aber den Sachverhalt.</p><p>Laut Kommissionssprecherin Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS) d\u00fcrfe die Kammer j\u00e4hrliche rund 10 bis 15 F\u00e4lle zu beurteilen haben. Daf\u00fcr m\u00fcssten zwei zus\u00e4tzliche Richterinnen oder Richter mit Teilzeitpensen eingestellt werden, ordentliche Richter k\u00f6nnten bei Bedarf aushelfen. Die Berufungskammer k\u00f6nne die bestehende Infrastruktur des Bundesstrafgerichts mitbenutzen.</p><p>Die Gefahr, dass die r\u00e4umliche N\u00e4he die Unabh\u00e4ngigkeit schw\u00e4chen k\u00f6nnte, besteht laut Arslan nicht. In vielen Kantonen seien erste und zweite Instanz ebenfalls im gleichen Geb\u00e4ude untergebracht, ohne dass es zu Probleme gekommen w\u00e4re.</p><p></p><p>Gef\u00e4hrliche N\u00e4he</p><p>Die SVP sah das anders, aber nicht wegen der r\u00e4umlichen N\u00e4he, sondern wegen der personellen Verflechtung. Sie wollte keine L\u00f6sung, bei der die Richter die Urteile ihrer eigenen Kollegen beurteilen m\u00fcssen. Die Fraktion lehnte die Revision daher ab, um bei der geltenden Regelung zu bleiben. Diese funktioniere, sagte Pirmin Schwander (SZ). Bei Bedarf k\u00f6nne das Bundesgericht den Sachverhalt schon heute neu feststellen.</p><p>Die Regelung hat ihren Ursprung in einer Motion aus dem St\u00e4nderat. Diese forderte, dass Bundesrichter einen Straffall nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch beim Sachverhalt uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen sollen. Weil das Bundesgericht dagegen Sturm lief, forderte das Parlament den Bundesrat dann aber auf, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer am Bundesstrafgericht zu erarbeiten.</p><p>Zur Umsetzung der Forderung werden nun einerseits im Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz die Grundlagen f\u00fcr die Berufungskammer am Bundesstrafgericht geschaffen. Zudem werden f\u00fcr alle Kammern des Bundesstrafgerichts Vizepr\u00e4sidien eingef\u00fchrt. Andererseits werden die Richterverordnung und die Verordnung \u00fcber die Richterstellen am Bundesstrafgericht angepasst.</p><p>Im Grundsatz sind sich die R\u00e4te \u00fcber die Revision einig. Eine Differenz muss aber noch gekl\u00e4rt werden. Der Nationalrat hat beschlossen, dass ein Einzelrichter komplexe F\u00e4lle an die dreik\u00f6pfige Strafkammer \u00fcberweisen kann. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.03.2017</b></p><p><b>R\u00e4te uneinig \u00fcber Zust\u00e4ndigkeiten beim Bundesstrafgericht </b></p><p><b>Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sind sich einig, dass am Bundesstrafgericht eine neue Berufungskammer geschaffen werden soll. Noch ist die Vorlage aber nicht bereinigt.</b></p><p>Der Nationalrat hatte beschlossen, dass ein Einzelrichter komplexe F\u00e4lle an die dreik\u00f6pfige Strafkammer \u00fcberweisen kann. Der St\u00e4nderat lehnte dies am Donnerstag ab. Er folgte damit seiner Rechtskommission (RK) und dem Bundesrat.</p><p>Die RK war der Ansicht, dass die Bestimmung nicht n\u00f6tig ist. Sie entspreche einem Anliegen, das mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht - dem Kern der Vorlage - aufgenommen worden sei, sagte ihr Sprecher Claude Janiak (SP/BL).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2017</b></p><p><b>Bundesstrafgericht erh\u00e4lt neue Berufungskammer </b></p><p><b>Das Parlament schafft eine eigenst\u00e4ndige Berufungskammer am Bundesstrafgericht, welche den Rechtsschutz in Straff\u00e4llen st\u00e4rken soll. Eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung ist nun unter Dach, nachdem der Nationalrat eine Differenz zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt hat.</b></p><p>Die grosse Kammer sprach sich am Mittwoch oppositionslos daf\u00fcr aus, in einer Frage der Zust\u00e4ndigkeiten dem St\u00e4nderat und dem Bundesrat zu folgen. Der Nationalrat wollte urspr\u00fcnglich im Gesetz verankern, dass ein Einzelrichter komplexe F\u00e4lle an die dreik\u00f6pfige Strafkammer \u00fcberweisen kann.</p><p>Der St\u00e4nderat lehnte dies ab mit der Begr\u00fcndung, dass die Bestimmung nicht n\u00f6tig sei. Sie entspreche einem Anliegen, das mit der Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht - dem Kern der Vorlage - aufgenommen worden sei.</p><p></p><p>\u00dcberpr\u00fcfung des Sachverhalts</p><p>Damit ist die Revision des Bundesgesetzes \u00fcber das Bundesgericht bereinigt. Die Gesetzes\u00e4nderung sieht vor, dass k\u00fcnftig bei allen Straff\u00e4llen in der Zust\u00e4ndigkeit des Bundes auch der Sachverhalt von zwei unabh\u00e4ngigen Instanzen beurteilt werden kann. Die erste ist das Bundesstrafgericht, die zweite die neue Berufungskammer.</p><p>Heute kann ein Urteil des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden. Dieses kann zwar die Anwendung der rechtlichen Grundlagen, nicht aber den Sachverhalt \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Anders ist es in den Kantonen. Dort regelt die Strafprozessordnung, dass Urteile erstinstanzlicher Gerichte sowohl in rechtlicher als auch in tats\u00e4chlicher Hinsicht uneingeschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen.</p><p>Zur Umsetzung der Forderung m\u00fcssen nun einerseits im Strafbeh\u00f6rdenorganisationsgesetz die Grundlagen f\u00fcr die Berufungskammer am Bundesstrafgericht geschaffen werden. Zudem sollen f\u00fcr alle Kammern des Bundesstrafgerichts Vizepr\u00e4sidien eingef\u00fchrt werden. Andererseits braucht es eine Anpassung der Richterverordnung und der Verordnung \u00fcber die Richterstellen am Bundesstrafgericht.</p><p>Nach Einsch\u00e4tzung der vorberatenden Kommission d\u00fcrfte die Kammer j\u00e4hrlich rund 10 bis 15 F\u00e4lle zu beurteilen haben. Daf\u00fcr m\u00fcssten zwei zus\u00e4tzliche Richterinnen oder Richter mit Teilzeitpensen eingestellt werden, ordentliche Richter k\u00f6nnten bei Bedarf aushelfen. Die Berufungskammer soll die bestehende Infrastruktur des Bundesstrafgerichts mitbenutzen d\u00fcrfen.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1489708800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770757002593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1378252800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}