{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130085,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130085,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.085","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\u201c","InitialSituation":"<p><b>Die eidgen\u00f6ssische Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" wurde am 5. November 2012 von der CVP eingereicht. Die Volksinitiative will die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Benachteiligung von Ehepaaren gegen\u00fcber Konkubinatspaaren beseitigen, indem folgender Text in der Bundesverfassung verankert wird: \"Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegen\u00fcber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.\" Das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da mit der Annahme der Initiative eine Individualbesteuerung von Ehepaaren ausgeschlossen und eine Definition der Ehe in der Verfassung verankert werden w\u00fcrde. </b></p><p><b></b></p><p>Der Bundesrat empfahl in seiner Botschaft vom 23.10.2013 die Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen w\u00fcrden sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen, decken. Bei einer Annahme der Initiative w\u00fcrde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung verankert. Damit w\u00fcrde die Chance erh\u00f6ht, einen politischen Kompromiss zu finden, wie die aktuelle \u00dcberbesteuerung gewisser Ehepaare beseitigt werden kann. Eine Individualbesteuerung dagegen k\u00e4me ohne neuerliche Verfassungs\u00e4nderung als k\u00fcnftiges Besteuerungsmodell nicht mehr in Frage. Im Bereich der Sozialversicherungen hingegen seien Ehepaare nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare, weshalb hier aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf besteht. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Im <b>Nationalrat</b> war man sich einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Bei der Umsetzung gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates wollte die Diskussion auf die Beseitigung der Heiratsstrafe beschr\u00e4nken und hatte zu diesem Zweck einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher im Unterschied zur Initiative auf eine Definition der Ehe und auf das zwingende Gebot der gemeinsamen Besteuerung verzichtete. Der Gegenvorschlag ber\u00fccksichtige, so der Kommissionssprecher Andrea Caroni (RL, AR), das Hauptanliegen der Initianten, die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe. Der Gegenvorschlag liesse aber die T\u00fcre zur Individualbesteuerung offen und definiere die Ehe nicht. Die CVP hielt dagegen, dass der Gegenvorschlag nicht sage, wie man die Ehepartner besteuern solle. Zudem w\u00fcrden die Forderungen der Initiative ja auch f\u00fcr eingetragene Partnerschaften gelten. Unterst\u00fctzung erhielt die CVP von Parlamentariern der SVP und der BDP. Die Initiative sei die einzige echte L\u00f6sung zur Abschaffung der Heiratsstrafe seit 30 Jahren, meinte Hansj\u00f6rg Hassler (BD, GR), der Gegenvorschlag br\u00e4chte keine Neuerung. F\u00fcr Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf war der definierte Ehebegriff kein Argument gegen die Initiative, da die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren schon heute in der Verfassung verankert seien. Mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung entschied sich der Nationalrat schliesslich f\u00fcr den direkten Gegenvorschlag.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte dem direkten Gegenvorschlag zun\u00e4chst zu, in der Schlussabstimmung lehnte er ihn jedoch \u00fcberraschend mit 22 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Den Ausschlag gaben vier FDP-Mitglieder und ein SVP-St\u00e4nderat, die zun\u00e4chst den Gegenvorschlag unterst\u00fctzt hatten. Ein Argument waren die Folgen f\u00fcr die Sozialversicherungen. </p><p>In der darauf folgenden Session hiess <b>Nationalrat</b> den Antrag der Einigungskonferenz mit 97 zu 72 Stimmen gut und empfahl die Volksinitiative f\u00fcr die Abschaffung der Heiratsstrafe zur Ablehnung. Die Mehrheit der Parlamentarier sah in der Initiative ein Hindernis f\u00fcr die Individualbesteuerung und kritisierte eine zu enge Definition der Ehe. </p><p>Nach der grossen Kammer hiess auch der <b>St\u00e4nderat</b> den Antrag der Einigungskonferenz gut und empfahl die Volksinitiative mit 25 zu 16 Stimmen zur Ablehnung. Die Vertreter der CVP und der SVP sprachen sich vergeblich daf\u00fcr aus, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung empfahlen beide R\u00e4te Volk und St\u00e4nden, die Volksinitiative abzulehnen, der Nationalrat mit 107 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung, der St\u00e4nderat mit 25 zu 20 Stimmen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 mit 50,8\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 5 Kantonen und 3 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 10. April 2019 </b></p><p><b>Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\": Abstimmung aufgehoben</b></p><p><b>Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 \u00fcber die Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" auf. Die unvollst\u00e4ndigen und intransparenten Informationen des Bundesrates haben die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelm\u00e4ssigkeiten ist es m\u00f6glich, dass das Abstimmungsresultat anders h\u00e4tte ausfallen k\u00f6nnen.</b></p><p>Am 28. Februar 2016 fand die Volksabstimmung zur eidgen\u00f6ssischen Initiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" statt. Die Initiative wurde von 50,8\u00a0Prozent der Abstimmenden verworfen (1'664'224 Nein-Stimmen gegen 1'609'152 Ja-Stimmen) und von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen (durch 15 Kantone und 3 Kantone mit einer halben Standesstimme). Mit Erwahrungsbeschluss vom 19. April 2016 stellte der Bundesrat fest, dass die Vorlage somit abgelehnt worden sei. Aus den vom Bundesrat zur Verf\u00fcgung gestellten und von den politischen Akteuren sowie von den Medien vor der Abstimmung aufgenommenen Informationen ging unter anderem hervor, dass rund 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare und zahlreiche Rentner-Ehepaare bei der direkten Bundessteuer von der als \"Heiratsstrafe\" bezeichneten Schlechterstellung gegen\u00fcber unverheirateten Paaren betroffen seien. 2018 informierte der Bundesrat mit einer Medienmitteilung, dass aufgrund korrigierter Sch\u00e4tzungen rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare (anstatt 80'000) betroffen seien. Mehrere Privatpersonen gelangten wegen Verletzung der politischen Rechte in der Folge zun\u00e4chst an ihre jeweilige Kantonsregierung und anschliessend ans Bundesgericht. Sie verlangten insbesondere die Aufhebung der Abstimmung.</p><p>Das Bundesgericht heisst die Beschwerden an seiner \u00f6ffentlichen Beratung vom Mittwoch gut und hebt die Abstimmung vom 28. Februar 2016 auf. Die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger wurden im Vorfeld der Abstimmung in mehreren Punkten fehler- und l\u00fcckenhaft informiert. Zun\u00e4chst hatten sie keine Kenntnis dar\u00fcber, dass die genannte Zahl von 80'000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren auf einer Sch\u00e4tzung beruhte. Die Zahl wurde denn auch nie in Frage gestellt, weder in den verschiedenen offiziellen Medienmitteilungen des Bundesrates oder des Parlaments, noch in den parlamentarischen Debatten oder in den Medien anl\u00e4sslich der \u00f6ffentlichen Diskussion vor der Abstimmung. Die Stimmb\u00fcrger konnten sich auf jeden Fall nicht vorstellen, dass allenfalls \u00fcber f\u00fcnfmal mehr Zweiverdiener-Ehepaare von der \"Heiratsstrafe\" betroffen w\u00fcrden als die angek\u00fcndigten 80'000. Weiter wurde die Stimmbev\u00f6lkerung nie dar\u00fcber informiert, dass die Eidgenossenschaft \u00fcber keine Statistiken zur Zahl der von der \"Heiratsstrafe\" betroffenen verheirateten Zweiverdiener verf\u00fcgt. Schliesslich wussten die Stimmberechtigten nicht, dass die Zahl von 80'000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren auf Daten aus dem Jahr 2001 beruhte und dass diese nicht aktualisiert worden waren. Damit wurde das Recht der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf objektive und transparente Information verletzt; ihnen wurden wichtige Elemente vorenthalten, so dass sie ihre Meinung nicht korrekt bilden und ausdr\u00fccken konnten. Demzufolge ist von einer Verletzung der Abstimmungsfreiheit gem\u00e4ss Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung auszugehen.</p><p>Die festgestellten Unregelm\u00e4ssigkeiten waren geeignet, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen. Mit einem Mehr von 50,8\u00a0Prozent f\u00fcr die Abweisung der Vorlage ist der Unterschied zwischen den Nein-Stimmen und den Ja-Stimmen gering ausgefallen. Die Initiative wurde zudem von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen. Hinzu kommt, dass die Unregelm\u00e4ssigkeiten als sehr schwer zu qualifizieren sind, da die Zahl der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare mehr als f\u00fcnfmal h\u00f6her liegen k\u00f6nnte. Es ist deshalb m\u00f6glich, dass die festgestellten Unregelm\u00e4ssigkeiten einen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung gehabt haben. Schliesslich hat die Abweisung der Vorlage zu keiner Ver\u00e4nderung der Situation gef\u00fchrt, die nun nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden k\u00f6nnte. Die Rechtssicherheit steht einer Aufhebung der Abstimmung damit nicht entgegen.</p><p></p><p>Urteile vom 10. April 2019 (1C_315/2018, 1C_316/2018, 1C_329/2018, 1C_331/2018, 1C_335/2018, 1C_337/2018, 1C_338/2018, 1C_339/2018, 1C_347/2018)</p><p></p><p><b>Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe zur\u00fcckgezogen</b></p><p>Der Bundesrat ist am 12. Februar 2020 von der Bundeskanzlei dar\u00fcber informiert worden, dass am 4. Februar 2020 eine von der Mehrheit des Initiativkomitees unterzeichnete R\u00fcckzugserkl\u00e4rung zur Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" bei der Bundeskanzlei eingegangen ist. Der Bundesrat nimmt vom R\u00fcckzug der Volksinitiative \"F\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" Kenntnis und wird diese Volk und St\u00e4nden nicht erneut zur Abstimmung unterbreiten. (BBl 2020 1284) </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434672000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":"I","Modified":"\/Date(1770757145197)\/","SubmissionDate":"\/Date(1382486400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}