{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130091,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130091,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.091","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Durchsetzungsinitiative). Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 20. November 2013 zur Volksinitiative \"Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausl\u00e4nder (Durchsetzungsinitiative)\"","InitialSituation":"<p>Die Volksinitiative will zur Umsetzung der am 28. November 2010 angenommenen Ausschaffungsinitiative (09.060) direkt anwendbare Bestimmungen in der Bundesverfassung verankern: Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die sich wegen bestimmter Delikte strafbar gemacht haben, sollen - unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der Strafe - des Landes verwiesen und mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren (im Wiederholungsfall von 20 Jahren) belegt werden. Zudem sollen sie alle Rechtsanspr\u00fcche auf Aufenthalt in der Schweiz und Wiedereinreise in die Schweiz verlieren.</p><p></p><p><b>Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien</b></p><p>Der von der Durchsetzungsinitiative vorgeschlagene Ausweisungsautomatismus widerspricht fundamentalen rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen und dem V\u00f6lkerrecht. Die Durchsetzungsinitiative nimmt Widerspr\u00fcche zum verfassungsm\u00e4ssigen Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit in Kauf: Sie l\u00e4sst bei der Anordnung und dem Vollzug der Landesverweisung keinen Raum f\u00fcr die Pr\u00fcfung, ob die Landesverweisung im Einzelfall eine geeignete, notwendige sowie zumutbare Massnahme ist. Die umfassenden Deliktskataloge h\u00e4tten zudem zur Folge, dass eine Landesverweisung auch aufgrund von Straftaten angeordnet werden m\u00fcsste, die mit einer milden Strafe sanktioniert wurden.</p><p>Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung r\u00e4umt den Bestimmungen \u00fcber die Landesverweisung ausdr\u00fccklich den Vorrang gegen\u00fcber dem nicht zwingenden V\u00f6lkerrecht ein und nimmt damit auch ausdr\u00fccklich Normkonflikte in Kauf. Die Bestrebungen der Beh\u00f6rden, die Ausschaffungsinitiative so weit als m\u00f6glich v\u00f6lkerrechtskonform umzusetzen, w\u00fcrden durch die Annahme der Durchsetzungsinitiative verunm\u00f6glicht. Es ist davon auszugehen, dass es zu zahlreichen Verst\u00f6ssen k\u00e4me gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK), den Internationalen Pakt \u00fcber die b\u00fcrgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II), die Kinderrechtskonvention, das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU und das \u00dcbereinkommen zur Errichtung der Europ\u00e4ischen Freihandelsassoziation.</p><p></p><p><b>Teilung\u00fcltig wegen enger Definition</b></p><p>Die Volksinitiative definiert auch, was als zwingendes V\u00f6lkerrecht gelten soll: Darunter f\u00e4llt nach dieser Definition \"ausschliesslich das Verbot der Folter, des V\u00f6lkermords, des Angriffkrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der R\u00fcckschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen\". Diese Umschreibung ist enger als die v\u00f6lkerrechtliche Definition. Die Schweiz kann aber zwingendes V\u00f6lkerrecht nicht einfach umdefinieren. Die Volksinitiative soll deshalb f\u00fcr teilung\u00fcltig erkl\u00e4rt und Volk und St\u00e4nden ohne diese Definition zur Abstimmung unterbreitet werden.</p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2013)</p>","Proceedings":"<p><b>Das Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (13.056) und die Durchsetzungsinitiative wurden sowohl im National- als auch im St\u00e4nderat zusammen beraten. Wie vom Bundesrat und den vorberatenden Kommissionen empfohlen, haben beide R\u00e4te die Durchsetzungsinitiative f\u00fcr teilweise ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Auch empfehlen sie Volk und St\u00e4nden die Ablehnung der einzig von der SVP-Fraktion unterst\u00fctzten Initiative. </b></p><p></p><p>Die meisten Rednerinnen und Redner waren der Auffassung, dass die Durchsetzungsinitiative mit dem Gesetzesentwurf, welcher die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Strafgesetzbuch und im Milit\u00e4rstrafgesetz vorsieht (13.056), \u00fcberfl\u00fcssig geworden ist. Unterst\u00fctzt wurde die Initiative einzig von der SVP-Fraktion, welche im Ausf\u00fchrungsgesetz einen Verrat am Volkswillen sieht. In beiden R\u00e4ten drehte sich die Diskussion haupts\u00e4chlich um die Frage der Ung\u00fcltigkeit oder Teilung\u00fcltigkeit der Initiative. Die vorberatenden Kommissionen folgten dem Bundesrat und beantragten ihren R\u00e4ten, die Initiative f\u00fcr teilung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren. Die Schweiz k\u00f6nne ein Konzept, das auf dem Konsens und verschiedenen V\u00f6lkerrechtsvertr\u00e4gen basiere, nicht von sich aus anders definieren, argumentierten die Kommissionssprecher. Im Nationalrat stand dem von Andreas Gross (S, ZH) vertretenen Antrag, die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, der Antrag auf Teilung\u00fcltigkeit gegen\u00fcber. 67 Ratsmitglieder sprachen sich f\u00fcr die Teilung\u00fcltigkeit, 52 f\u00fcr die Ung\u00fcltigkeit aus (davon 22 Mitglieder der sozialdemokratischen und 25 Mitglieder der SVP-Fraktion). 62 Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme, davon 20 Mitglieder der sozialdemokratischen und 25 Mitglieder der SVP-Fraktion. Anschliessend wurde der Antrag der Kommissionsmehrheit dem Minderheitsantrag der SVP, die Initiative f\u00fcr g\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, gegen\u00fcbergestellt. Dieser einzig von der SVP-Fraktion unterst\u00fctzte Antrag wurde mit 110 zu 51 Stimmen bei 20 Enthaltungen abgelehnt. Im St\u00e4nderat wurde der Antrag einer heterogenen Minderheit, die Initiative f\u00fcr ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren, mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit war der Meinung, dass der Gesetzgeber den Initiativtext nur rechtlich, nicht aber politisch zu beurteilen habe. </p><p>Die Bestimmung, dass als zwingendes V\u00f6lkerrecht \"ausschliesslich das Verbot der Folter, des V\u00f6lkermords, des Angriffskrieges, der Sklaverei sowie das Verbot der R\u00fcckschiebung in einen Staat, in dem Tod oder Folter drohen\" gelten sollen, wird demnach aus der Abstimmungsvorlage gestrichen. </p><p></p><p>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit der ablehnenden Abstimmungsempfehlung im Nationalrat mit 140 zu 57 und im St\u00e4nderat mit 38 zu 6 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 mit 58,9\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von 17 Kantonen und 3 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":"I","Modified":"\/Date(1770754053160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}