{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130094,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130094,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.094","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"OR. Schutz bei Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz","Description":"Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2013</b></p><p><b>Rechtm\u00e4ssige Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz</b></p><p><b>Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtm\u00e4ssig ist. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts verabschiedet. Den Schutz vor einer K\u00fcndigung nach einer rechtm\u00e4ssigen Meldung baut der Bundesrat vorerst nicht aus. </b></p><p>Die neue Regelung r\u00e4umt der internen Behandlung von Meldungen Priorit\u00e4t ein: Demnach ist eine Meldung in der Regel nur dann zul\u00e4ssig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Beh\u00f6rde und erst als letztm\u00f6glicher Weg an die \u00d6ffentlichkeit erfolgt. Dem Arbeitgeber wird damit die M\u00f6glichkeit gegeben, selbst gegen Unregelm\u00e4ssigkeiten vorzugehen und diese zu beseitigen. </p><p>Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer seine Meldung nachtr\u00e4glich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde weiterleiten, ohne dabei seine Treuepflicht zu verletzen. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber nach einer Meldung nicht innerhalb einer von ihm festgelegten Frist von maximal 60 Tagen ausreichende Massnahmen zur Kl\u00e4rung des Sachverhalts ergreift oder den Arbeitnehmer nicht \u00fcber Eingang und Behandlung der Meldung sowie die Ergebnisse der ergriffenen Massnahmen informiert. Die Meldung an eine Beh\u00f6rde ist jedoch auf Straftaten und Verst\u00f6sse gegen das \u00f6ffentliche Recht beschr\u00e4nkt und nur zul\u00e4ssig, wenn der Arbeitgeber die Meldung nicht mit einem internen Meldesystem behandelt.</p><p></p><p>Direkte Meldung an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde m\u00f6glich </p><p>Eine direkte Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde ist in gewissen F\u00e4llen ebenfalls zul\u00e4ssig, n\u00e4mlich dann, wenn ein Arbeitnehmer davon ausgehen darf, dass seine Meldung an den Arbeitgeber keine Wirkung erzielen w\u00fcrde, weil der Arbeitgeber beispielsweise in fr\u00fcheren F\u00e4llen nicht oder nur ungen\u00fcgend auf eine Meldung reagiert hat. Zul\u00e4ssig ist eine direkte Meldung auch dann, wenn der Arbeitnehmer gest\u00fctzt auf objektive Tatsachen davon ausgehen muss, dass ohne sofortige Meldung die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde in ihrer T\u00e4tigkeit behindert wird oder wenn eine unmittelbare und ernsthafte Gef\u00e4hrdung des Lebens, der Gesundheit, der Sicherheit oder der Umwelt besteht.</p><p></p><p>Direkte Meldung an die \u00d6ffentlichkeit nicht gestattet </p><p>Eine direkte Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten an die \u00d6ffentlichkeit ist hingegen nicht gestattet. Der Arbeitnehmer muss sich in allen F\u00e4llen zuerst an den Arbeitgeber respektive an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wenden. Seine Rolle beschr\u00e4nkt sich darauf, die Information an die betreffende Stelle weiterzuleiten. Auch wenn das Vorgehen der Beh\u00f6rde unzureichend ist oder keine Auswirkungen hat, darf sich der Arbeitnehmer nicht an die \u00d6ffentlichkeit wenden. Hingegen muss die Beh\u00f6rde innerhalb der Grenzen der Vertraulichkeit des Verfahrens den Arbeitnehmer \u00fcber ihr weiteres Vorgehen in Kenntnis setzen. Tut sie das nicht, obwohl der Arbeitnehmer dies beantragt hat, so kann dieser die \u00d6ffentlichkeit \u00fcber die Unregelm\u00e4ssigkeiten informieren, ohne dabei seine Treuepflicht zu verletzen.</p><p></p><p>Vorerst kein Ausbau des K\u00fcndigungsschutzes </p><p>Eine missbr\u00e4uchliche oder ungerechtfertigte K\u00fcndigung im Anschluss an eine Meldung, die nicht gegen die Treuepflicht verst\u00f6sst, wird weiterhin nach dem geltenden Recht sanktioniert (Entsch\u00e4digung bis zu sechs Monatsl\u00f6hne). Die Vorschl\u00e4ge f\u00fcr eine Verbesserung des K\u00fcndigungsschutzes sind in der Vernehmlassung kontrovers beurteilt worden und auf starken Widerstand gestossen. Der Bundesrat will deshalb erst in einem zweiten Schritt - gest\u00fctzt auf eine Studie \u00fcber die Grundlagen des K\u00fcndigungsschutzes der Arbeitnehmervertreter - entscheiden, ob der K\u00fcndigungsschutz der Arbeitnehmervertreter allgemein verbessert werden soll. Ein Ausbau des K\u00fcndigungsschutzes nur bei Meldungen von Unregelm\u00e4ssigkeiten ist seiner Ansicht nach im Vergleich mit anderen F\u00e4llen von missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigungen nicht gerechtfertigt. Die Vorlage verbietet dagegen explizit andere Vergeltungsmassnahmen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.09.2018</b></p><p><b>Mehr Klarheit f\u00fcr alle Beteiligten: Whistleblowing wird gesetzlich geregelt </b></p><p><b>Gesetzesverst\u00f6sse und Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz sollen nicht unter den Teppich gekehrt, sondern Vorgesetzten und Beh\u00f6rden gemeldet werden. Das ist im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft. Der Bundesrat will deshalb klare gesetzliche Regeln daf\u00fcr, wann das Melden solcher Missst\u00e4nde, also das so genannte Whistleblowing, rechtm\u00e4ssig ist und wann nicht. Heute sind es die Gerichte, die diese Beurteilung im konkreten Einzelfall vornehmen. Die gesetzliche Regelung bringt mehr Klarheit und Rechtssicherheit, sowohl f\u00fcr Unternehmen wie auch f\u00fcr Arbeitnehmende. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2018 eine entsprechende Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. </b></p><p>Mit der Zusatzbotschaft kommt der Bundesrat einem Anliegen des Parlaments nach, das 2015 einen ersten Entwurf an den Bundesrat zur\u00fcckgewiesen und eine verst\u00e4ndlichere und einfacher formulierte Fassung verlangt hat. Die \u00dcberarbeitungen betreffen vor allem die Regelung des Vorgehens f\u00fcr eine rechtm\u00e4ssige Meldung.</p><p>An der Stossrichtung der Revision \u00e4ndert sich damit nichts: Demnach ist eine Meldung in der Regel nur dann zul\u00e4ssig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber erfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin die Meldung aber auch der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde oder der \u00d6ffentlichkeit weiterleiten, ohne dabei seine Treuepflicht zu verletzen. Die Revisionsvorlage regelt diese Voraussetzungen im Detail. Sie beseitigt Unsicherheiten hinsichtlich des Meldeverfahrens und regelt nun auch, wann eine anonyme Meldung zul\u00e4ssig ist. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2015</b></p><p><b>Whistleblower - Nationalrat h\u00e4lt Whistleblower-Vorlage f\u00fcr zu kompliziert</b></p><p><b>Dem Nationalrat ist die Whistleblower-Vorlage zu kompliziert. Zwar m\u00f6chte auch die grosse Kammer im Gesetz regeln, unter welchen Umst\u00e4nden Meldungen \u00fcber Missst\u00e4nde am Arbeitsplatz zul\u00e4ssig sind. Sie verlangt vom Bundesrat aber neue Vorschl\u00e4ge.</b></p><p>Die R\u00fcckweisung hatte die Rechtskommission des Nationalrats beantragt: Der neue Entwurf soll verst\u00e4ndlicher und einfacher formuliert, die Stossrichtung der Vorlage aber beibehalten werden.</p><p>Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass eine Meldung in der Regel nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber und allenfalls erst danach an eine Beh\u00f6rde erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen soll als letztm\u00f6glicher Weg der Gang an die \u00d6ffentlichkeit rechtm\u00e4ssig sein. Zus\u00e4tzlicher arbeitsrechtlicher Schutz f\u00fcr Whistleblower ist nicht vorgesehen.</p><p>Schon im St\u00e4nderat war die Vorlage als \"hyperb\u00fcrokratisch\" und \"nicht alltagstauglich\" bezeichnet worden. Die kleine Kammer lehnte einen R\u00fcckweisungsantrag aber ab und hiess die Revision des Obligationenrechts gut. Im Nationalrat fand sich f\u00fcr das Vorgehen am Dienstag keine Mehrheit mehr.</p><p>Frage der Pr\u00e4zision</p><p>\"Die Rechtskommission hat festgestellt, dass die Vorlage derart kompliziert ist, dass es f\u00fcr den potenziellen Whistleblower schwierig ist herauszufinden, wie er sich in einem konkreten Fall verhalten soll\", sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>Zwar stimme die Stossrichtung der Vorlage, insbesondere, dass man zun\u00e4chst versuchen m\u00fcsse, das Problem im Unternehmen selber zu l\u00f6sen. Die Kommission wolle aber eine einfacher konzipierte und einfacher verst\u00e4ndliche Vorlage, sagte Jositsch.</p><p>Die Mehrheit folgte dem Antrag. In der CVP gab es zwar gewisse Zweifel, \"ob man dem gerechtfertigten Wunsch auch gerecht werden kann\", wie Karl Vogler (OW) sagte. Die SP hofft, dass der Arbeitnehmerschutz in einem neuen Entwurf doch noch gest\u00e4rkt wird.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte jedoch vor allzu grossen Erwartungen. Der Entwurf sei das Resultat intensiver Vorarbeiten, sagte sie. Wenn man vereinfache, gehe man weniger ins Detail, es drohe ein Verlust an Pr\u00e4zision. Sie werde aber die Erste sein, die sich \u00fcber eine vollst\u00e4ndige, einfache und pr\u00e4zise Vorlage freue, sagte Sommaruga.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag der SVP mit 134 zu 49 Stimmen ab und stimmte der R\u00fcckweisung an den Bundesrat zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.09.2015</b></p><p><b>Bundesrat muss bei Whistleblower-Vorlage nachbessern </b></p><p><b>Der Bundesrat muss bei der Whistleblower-Vorlage \u00fcber die B\u00fccher. Nach dem Nationalrat hat auch der St\u00e4nderat entschieden, die Vorlage zur\u00fcck an den Bundesrat zu schicken. Diese sei zu kompliziert, hiess es. Die Stossrichtung soll aber beibehalten werden.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hiess den R\u00fcckweisungsantrag am Donnerstag stillschweigend gut. Er folgte damit dem Nationalrat und seiner vorberatenden Kommission.</p><p>Zwar m\u00f6chte auch der St\u00e4nderat im Gesetz regeln, unter welchen Umst\u00e4nden Meldungen \u00fcber Missst\u00e4nde am Arbeitsplatz zul\u00e4ssig sind. Der Bundesrat soll den Gesetzesentwurf aber verst\u00e4ndlicher und einfacher zu formulieren. Die Grundstruktur der Vorlage, namentlich die Kaskade der Anlaufstellen f\u00fcr Whistleblower, soll nicht ge\u00e4ndert werden.</p><p>Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass eine Meldung \u00fcber Unregelm\u00e4ssigkeiten in einem Unternehmen nur dann rechtm\u00e4ssig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber und allenfalls erst danach an eine Beh\u00f6rde erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen soll als letztm\u00f6glicher Weg der Gang an die \u00d6ffentlichkeit zul\u00e4ssig sein. Zus\u00e4tzlicher arbeitsrechtlicher Schutz f\u00fcr Whistleblower ist nicht vorgesehen.</p><p></p><p>\"Nicht alltagstauglich\"</p><p>Der St\u00e4nderat hatte der Whistleblower-Vorlage bereits vor rund einem Jahr zugestimmt. Schon damals war diese als \"hyperb\u00fcrokratisch\" und \"nicht alltagstauglich\" bezeichnet worden. F\u00fcr eine R\u00fcckweisung fand sich damals jedoch keine Mehrheit.</p><p>Im Nationalrat warnte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH), die Vorlage sei derart kompliziert, dass es f\u00fcr den potenziellen Whistleblower schwierig sei herauszufinden, wie er sich in einem konkreten Fall verhalten soll.</p><p>Nachdem sich der Nationalrat im Mai f\u00fcr die R\u00fcckweisung ausgesprochen hatte, zog nun der St\u00e4nderat nach. Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte allerdings vor allzu grossen Erwartungen: Wenn man den Entwurf vereinfache, gehe man weniger ins Detail, es drohe unter Umst\u00e4nden ein Verlust an Pr\u00e4zision.</p><p>Es lohne sich aber, nochmals \u00fcber die Vorlage dar\u00fcber zu gehen. Sie werde die Erste sein, die sich \u00fcber eine vollst\u00e4ndige, einfache und pr\u00e4zise Vorlage freue, sagte Sommaruga.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2019</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr \"schickliches Begr\u00e4bnis\" der Whistleblower-Vorlage </b></p><p><b>Der Nationalrat will Whistleblower zwar sch\u00fctzen. Dennoch lehnte er den zweiten Entwurf des Bundesrats zum Schutz bei Meldung von Unregelm\u00e4ssigkeiten ab. Damit droht bereits der zweite Anlauf f\u00fcr einen besseren Schutz von Whistleblowern zu scheitern.</b></p><p>Heute wissen Arbeitnehmer nicht, ob und wem sie Meldung \u00fcber Unregelm\u00e4ssigkeiten machen d\u00fcrfen. Die Arbeitgeber wiederum sind im Unklaren dar\u00fcber, wie sie reagieren sollen. Ziel der Vorlage war es, Whistleblowern Klarheit zu geben, ob eine Meldung einer Unregelm\u00e4ssigkeit rechtm\u00e4ssig ist.</p><p>Das Parlament hatte 2015 einen ersten Vorschlag des Bundesrats f\u00fcr eine Whistleblower-Norm zur\u00fcckgewiesen. Die Stossrichtung wurde damals als gut, die Ausgestaltung aber als unverst\u00e4ndlich und kompliziert beurteilt. Nun lehnt der Nationalrat auch den ge\u00e4nderten Entwurf ab.</p><p>Die Mehrheit ist der Meinung, dass die neue Vorlage immer noch sehr kompliziert und f\u00fcr betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwer verst\u00e4ndlich sei. Die Vorlage sei ein gutes Beispiel daf\u00fcr, dass gut gemeint nicht immer gut geraten sei, sagte etwa Min Li Marti (SP/ZH). Ein \"schickliches Begr\u00e4bnis\" sei daher besser, als daran herum zu basteln.</p><p>Auch die Gr\u00fcnliberalen wollen das Projekt versenken, weil es das Problem nicht l\u00f6sen werde. Zudem h\u00e4tten die Unternehmen bereits selbst gehandelt. \u00dcber 60 Prozent h\u00e4tten eine Meldestelle eingerichtet, an welche sich Whistleblower wenden k\u00f6nnten.</p><p>Die FDP begr\u00fcsst zwar eigentlich die vorgesehene Eskalationsstufe. Die Kaskade brauche jedoch nicht explizit in schwer verst\u00e4ndliche Normen im Obligationenrecht niedergeschrieben zu werden.</p><p></p><p>BDP und CVP f\u00fcr die Vorlage</p><p>Einzig die BDP und die CVP unterst\u00fctzen den zweiten Vorschlag des Bundesrats. Es brauche Rechtssicherheit und eine einfache Regelung, sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS). Dies w\u00fcrde der Vorschlag bringen. Allerdings w\u00fcrden \"ideologische Grabenk\u00e4mpfe\" eine Diskussion verhindern, wenn die Vorlage als ganzes abgelehnt werde.</p><p>Bernhard Guhl von der BDP pflichtete ihm bei. Die vom Bundesrat vorgeschlagene L\u00f6sung sei nicht so kompliziert. Wenn man sie aber ablehne, k\u00f6nnten die Probleme gar nicht erst gel\u00f6st werden. Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte zudem, dass am Horizont keine bessere Vorlage warte, wenn diese abgelehnt werde. Der Nationalrat schickte den Entwurf in der Gesamtabstimmung dennoch mit 144 zu 27 Stimmen bachab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst Whistleblower-Regelung gut </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will regeln, wie Whistleblower vorgehen m\u00fcssen, damit sie sich nicht strafbar machen. Er hat am Montag eine Vorlage des Bundesrats gutgeheissen. Ein K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Whistleblower ist nicht vorgesehen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat hiess die Vorlage mit 26 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug, der sich gegen eine Regelung f\u00fcr das Melden von Missst\u00e4nden ausgesprochen hatte. Lehnt er die Vorlage ein zweites Mal ab, ist sie vom Tisch.</p><p>Heute fehlt eine explizite Regelung zum Whistleblowing. Es ist an den Gerichten, zu entscheiden, ob ein Whistleblower die Treuepflicht gegen\u00fcber seinem Arbeitgeber verletzt hat oder nicht. Dabei m\u00fcssen sie eine G\u00fcterabw\u00e4gung vornehmen.</p><p></p><p>Preis erhalten und verurteilt</p><p>Faktisch verbiete der Status quo das Whistleblowing, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Das f\u00fchre zu absurden Situationen. So h\u00e4tten die beiden Frauen, die Missst\u00e4nde im Z\u00fcrcher Sozialdepartement aufdeckten, den \"Prix Courage\" erhalten - und seien gleichzeitig wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. \"Das kann nicht sein\", sagte Jositsch.</p><p>Die Mehrheit der Kommission sei der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene L\u00f6sung besser sei als die heutige Situation. Eine Kaskadenl\u00f6sung m\u00f6ge kompliziert sein, doch brauche es eine solche, sagte Jositsch, sonst w\u00e4ren die Arbeitgeber nicht dabei. Beat Rieder (CVP/VS) fragte, was an der vorgeschlagenen Regelung kompliziert sein solle.</p><p>Gem\u00e4ss dem Vorschlag des Bundesrats m\u00fcsste der Arbeitnehmer den Missstand zun\u00e4chst intern melden. Wenn der Arbeitgeber auf eine Meldung nicht reagiert oder wenn dem Arbeitnehmer gek\u00fcndigt wurde, d\u00fcrfte sich dieser an die Beh\u00f6rden wenden. Der Gang an die \u00d6ffentlichkeit w\u00e4re erst als letztes Mittel erlaubt.</p><p></p><p>Verkorkstes Gesch\u00e4ft</p><p>Gegen eine solche Regelung stellte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). Er sprach von einem \"verkorksten Gesch\u00e4ft\". Urspr\u00fcnglich sei ein wirksamer K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr Whistleblower das Ziel gewesen, sagte Rechsteiner. Davon sei nichts \u00fcbrig geblieben. Vielmehr w\u00fcrde die neue Regelung die Situation der Betroffenen noch verschlechtern.</p><p>Heute k\u00f6nnten sich die Arbeitnehmenden n\u00e4mlich beispielsweise bei Lohndumping an ihre Gewerkschaften wenden. Das w\u00fcrde mit der Kaskadenl\u00f6sung ausgeschlossen. Die Betroffenen m\u00fcssten sich zun\u00e4chst an den Arbeitgeber wenden - den Urheber der Missst\u00e4nde. Ohne K\u00fcndigungsschutz, der diesen Namen verdiene, h\u00e4nge jede Vorlage zum Whistleblowing in der Luft, kritisierte Rechsteiner.</p><p></p><p>Kein Schutz vor K\u00fcndigung</p><p>Ein K\u00fcndigungsschutz ist nicht vorgesehen. W\u00fcrde ein Whistleblower, der korrekt vorgegangen ist, entlassen, w\u00e4re dies zwar eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung. Der Arbeitnehmer h\u00e4tte aber wie heute in einem solchen Fall lediglich Anspruch auf sechs Monatsl\u00f6hne. Der Bundesrat wollte den Anspruch f\u00fcr Whistleblower zun\u00e4chst auf zw\u00f6lf Monate erh\u00f6hen, war damit aber schon in der Vernehmlassung aufgelaufen.</p><p>Rechsteiner beantragte, im Gesetz zu verankern, dass eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung wegen Whistleblowing nichtig ist. Der Rat lehnte einen solchen K\u00fcndigungsschutz aber mit 29 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Auch ein Antrag Rechsteiners f\u00fcr eine \u00c4nderung am Kaskadensystem scheiterte.</p><p></p><p>Alles ausgeleuchtet</p><p>Der St\u00e4nderat hiess die Vorlage des Bundesrates unver\u00e4ndert gut. Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte in der Eintretensdebatte fest, die vorgeschlagene L\u00f6sung verfolge einen liberalen Ansatz. Eine einfachere L\u00f6sung zu finden, sei kaum m\u00f6glich. Mit der Vorlage werde die heutige Rechtsunsicherheit behoben. Auch werde den internationalen Vorgaben Rechnung getragen, namentlich jenen der OECD.</p><p>Zum K\u00fcndigungsschutz sagte Keller-Sutter, den Sozialpartnern sei es nicht gelungen, eine L\u00f6sung zu finden. Alles sei ausgeleuchtet und diskutiert worden. \"Eine bessere Vorlage k\u00f6nnen wir Ihnen nicht vorlegen.\"</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2020</b></p><p><b>Parlament l\u00e4sst Whistleblower im Ungewissen </b></p><p><b>Wer mit Unregelm\u00e4ssigkeiten am Arbeitsplatz an die \u00d6ffentlichkeit geht, l\u00e4sst sich auch in Zukunft auf ein juristisches Abenteuer ein. Eine neue Regelung, die Whistleblowern Rechtssicherheit h\u00e4tte geben sollen, ist im Parlament gescheitert.</b></p><p>Der Nationalrat hat die Vorlage am Donnerstag zum zweiten Mal abgelehnt. Zu kompliziert, zu wenig wirksam, befand die Mehrheit. \"Die Vorlage schafft nicht Klarheit, sondern Rechtsunsicherheit\", sagte Kommissionssprecherin Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS). Sie sei auch nicht KMU-tauglich.</p><p>Die Vorlage f\u00fchre in gewissen F\u00e4llen sogar zu einer Verschlechterung der Situation von Whistleblowern, erkl\u00e4rte SP-Sprecherin Min Li Marti (ZH). \"Zu technokratisch und zu praxisfern\", urteilte Christa Markwalder (BE) im Namen der FDP. Dabei handelte es sich bereits um einen nachgebesserten Entwurf. Eine erste Version hatte das Parlament 2015 zur \u00dcberarbeitung an den Bundesrat zur\u00fcckgeschickt.</p><p></p><p>Dilemma ungel\u00f6st</p><p>Damit bleibt das Dilemma f\u00fcr Whistleblower ungel\u00f6st. Sie m\u00f6chten Unregelm\u00e4ssigkeiten an ihrem Arbeitsplatz aus Pflichtgef\u00fchl und aus ethischen Gr\u00fcnden offenlegen. Die grossen und kleinen Leaks der vergangenen Jahre zeigen, dass das durchaus im Interesse der Gesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sein kann.</p><p>Zudem verbieten die arbeitsrechtliche Treuepflicht, der Datenschutz oder Geheimhaltungsverpflichtungen dem Arbeitnehmenden, Informationen \u00fcber den Arbeitgeber preiszugeben. Was rechtens ist und was nicht, entscheiden heute die Gerichte - f\u00fcr potenzielle Whistleblower ein unkalkulierbares Risiko.</p><p>Viele Whistleblower zahlten ihr Engagement mit der Entlassung und einer strafrechtlichen Verurteilung. Mit einer Erg\u00e4nzung des Obligationenrechts wollte der Bundesrat daf\u00fcr sorgen, dass der Preis f\u00fcr die Betroffenen wenigstens absch\u00e4tzbar w\u00e4re.</p><p></p><p>Kaskaden-L\u00f6sung</p><p>Geplant war eine Kaskaden-L\u00f6sung. Zun\u00e4chst sollten die Arbeitnehmenden den Missstand intern melden m\u00fcssen. Nur wenn der Arbeitgeber darauf nicht reagiert h\u00e4tte oder wenn dem Arbeitnehmenden gek\u00fcndigt worden w\u00e4re, h\u00e4tte sich dieser an die Beh\u00f6rden wenden d\u00fcrfen. Der Gang an die \u00d6ffentlichkeit w\u00e4re erst als letztes Mittel erlaubt gewesen.</p><p>Ein K\u00fcndigungsschutz war nicht vorgesehen. W\u00e4re ein Whistleblower entlassen worden, der korrekt vorgegangen war, h\u00e4tte dies aber eine missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung dargestellt. Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall Anspruch auf sechs Monatsl\u00f6hne.</p><p>Eine Minderheit hatte sich daf\u00fcr eingesetzt, wie der St\u00e4nderat f\u00fcr die Whistleblower-Norm zu stimmen. \"Was soll daran kompliziert sein?\" fragte Philipp Bregy (CVP/VS). Die Gr\u00fcnliberale Judith Bella\u00efche (ZH) rief dazu auf, die Sicht der Whistleblower einzunehmen. \"Schweigen sie, werden sie zu Mitt\u00e4tern. Reden sie, machen sie sich strafbar.\" Auch f\u00fcr Arbeitgebende w\u00e4re ein klarer Prozess eine Erleichterung.</p><p></p><p>Vorlage beerdigt</p><p>Auch der Einsatz von Justizministerin Karin Keller-Sutter konnte die Vorlage nicht retten. Wenn man Rechtssicherheit schaffen wolle, m\u00fcsse die Norm einen gewissen Detaillierungsgrad haben. \"Eine bessere Vorlage kann ich ihnen nicht in Aussicht stellen\", sagte Keller-Sutter. Ein ausgebauter K\u00fcndigungsschutz sei in absehbarer Zeit nicht mehrheitsf\u00e4hig. </p><p>Der Nationalrat lehnte die Whistleblower-Norm mit 147 zu 42 Stimmen ab. Diese ist damit definitiv gescheitert. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1583366400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IIIb","Modified":"\/Date(1770754001893)\/","SubmissionDate":"\/Date(1384905600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}