{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130101,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130101,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.101","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Zivilgesetzbuch. Kindesunterhalt","Description":"Botschaft vom 29. November 2013 zu einer \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Kindesunterhalt)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2013</b></p><p><b>Recht des Kindes auf Unterhalt wird gest\u00e4rkt</b></p><p><b>Der Bundesrat will das Recht des Kindes auf Unterhalt unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern st\u00e4rken. Er hat am Freitag die Botschaft zur entsprechenden \u00c4nderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, die das Wohl des Kindes ins Zentrum stellt.</b></p><p>Die Botschaft bildet den zweiten Teil des Revisionsprojekts, mit dem der Bundesrat die elterliche Verantwortung neu regeln will. Am 21. Juni 2013 hat das Parlament eine Gesetzesrevision verabschiedet, wonach die gemeinsame elterliche Sorge unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern zur Regel wird. F\u00fcr eine harmonische Entwicklung ist das Kind allerdings nicht nur auf eine gute Beziehung zu beiden Elternteilen angewiesen. Es braucht auch eine stabile und verl\u00e4ssliche Betreuung sowie finanzielle Sicherheit. Dieses Ziel verfolgt die nun vom Bundesrat vorgelegte Neuregelung des Unterhaltsrechts.</p><p></p><p>Das Kind kommt an erster Stelle</p><p>Der Bundesrat will im ZGB den Grundsatz verankern, dass dem Unterhalt des minderj\u00e4hrigen Kindes der Vorrang vor den \u00fcbrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten zukommt. Unabh\u00e4ngig vom Schicksal ihrer Beziehung sind beide Elternteile f\u00fcr den Unterhalt des Kindes verantwortlich. Bevor sie die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung unter sich regeln, m\u00fcssen sie sich an erster Stelle um die Unterhaltspflicht gegen\u00fcber ihrem minderj\u00e4hrigen Kind k\u00fcmmern. Sofern die Mittel des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht ausreichen, wird im Entscheid oder im Unterhaltsvertrag festzuhalten sein, wie hoch der eigentlich geschuldete Kindesunterhaltsbeitrag w\u00e4re, der so genannte \"geb\u00fchrende Unterhalt\". Dies wird es dem Kind vereinfachen, bei einem Einkommens- oder Verm\u00f6genszuwachs eine Erh\u00f6hung der Unterhaltspflicht durchzusetzen.</p><p>Das Kind hat zudem Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, der eine optimale Betreuung erm\u00f6glichen soll, sei es durch die Eltern oder Dritte (Tagesmutter, Krippe). So m\u00fcssen k\u00fcnftig auch die Kosten f\u00fcr die Kinderbetreuung durch den betreuenden Elternteil bei der Bemessung des Unterhaltsbeitrags ber\u00fccksichtigt werden. Damit wird die Ungleichbehandlung von Kindern verheirateter bzw. geschiedener und von Kindern unverheirateter Eltern beseitigt. Nach geltendem Recht ist n\u00e4mlich die pers\u00f6nliche Betreuung durch einen Elternteil nur bei geschiedenen Eltern gew\u00e4hrleistet, da diese Betreuung \u00fcber den nachehelichen Unterhalt entsch\u00e4digt wird. Ein unverheirateter Elternteil muss dagegen selbst f\u00fcr seinen Unterhalt aufkommen, selbst wenn das Kind mit ihm im gleichen Haushalt lebt.</p><p>Die Gesetzesrevision st\u00e4rkt ferner die Stellung des Kindes in familienrechtlichen Gerichtsverfahren. Das Gericht wird k\u00fcnftig bei Unterhaltsfragen die Eltern zu einem (gegebenenfalls unentgeltlichen) Mediationsversuch auffordern und eine Vertretung des Kindes anordnen k\u00f6nnen. Auch in Bezug auf die Geltendmachung der Unterhaltsanspr\u00fcche wird die Stellung des Kindes verbessert. Neu wird die Verj\u00e4hrung f\u00fcr alle Forderungen der Kinder gegen\u00fcber den Eltern nicht mehr ab dem Zeitpunkt ihrer F\u00e4lligkeit, sondern erst ab Vollj\u00e4hrigkeit der Kinder zu laufen beginnen.</p><p><b></b></p><p>Inkassohilfe vereinheitlichen</p><p>Weiter will die Gesetzesrevision gew\u00e4hrleisten, dass das Kind die ihm zustehenden Unterhaltsbeitr\u00e4ge auch tats\u00e4chlich erh\u00e4lt. Zwar unterst\u00fctzen die Kantone das Kind und die betreuende Person schon heute beim Inkasso, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt. Ihre Praxis ist jedoch uneinheitlich. Der Bundesrat wird deshalb eine Verordnung erlassen, um eine einheitliche und wirksame Inkassohilfe f\u00fcr Unterhaltsbeitr\u00e4ge sicherzustellen.</p><p></p><p>Keine Kompetenz des Bundes</p><p>Die Botschaft geht auch auf die Situation von Kindern aus Familien in bescheidenen Verh\u00e4ltnissen ein, wo die Trennung der Eltern ein erhebliches Armutsrisiko birgt. Die Lage dieser Kinder k\u00f6nnte nur dann verbessert werden, wenn die familienrechtlichen Unterhaltsbeitr\u00e4ge und die finanzielle Unterst\u00fctzung durch das Gemeinwesen in Form von Sozialhilfe oder Alimentenbevorschussung wirksam koordiniert werden k\u00f6nnte. Dem Bund fehlt jedoch die entsprechende Kompetenz, da das Sozialhilferecht in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone f\u00e4llt. Der Bundesrat schl\u00e4gt jedoch punktuelle Massnahmen vor, um die Stellung des Kindes in diesen sogenannten Mankof\u00e4llen zu verbessern.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 02.12.2014</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst neue Regeln zum Kindesunterhalt gut </b></p><p><b>(sda) Die Kinder unverheirateter Eltern sollen beim Unterhalt die gleichen Rechte haben wie jene verheirateter Eltern. Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der St\u00e4nderat neue Regeln zum Kindesunterhalt gutgeheissen.</b></p><p>Kern der Vorlage sind neue Pflichten f\u00fcr ledige V\u00e4ter: Kinder von nicht verheirateten Paaren sollen beim Unterhalt dieselben Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass jeder Elternteil \"nach seinen Kr\u00e4ften\" f\u00fcr den geb\u00fchrenden Unterhalt des Kindes sorgt.</p><p>Die kleine Kammer folgte mit kleinen Retuschen weitgehend dem Nationalrat. Sie nahm jedoch einen neuen Aspekt in die Vorlage auf: Vernachl\u00e4ssigt jemand seine Unterhaltspflichten und l\u00e4sst sich sein Vorsorgeguthaben auszahlen, sollen die Inkassobeh\u00f6rden rechtzeitig darauf zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen. Dies hatte auch der Bundesrat vorgeschlagen, jedoch in einer separaten Vorlage.</p><p></p><p>Geld wird beiseitegeschafft</p><p>Heute gelingt es Inkassobeh\u00f6rden oft nicht, Gelder zugunsten von (Ex-)Ehegattinnen, Ehegatten oder Kindern rechtzeitig zu sichern, wenn Alimentenschuldner sich Vorsorgeguthaben ihrer Pensionskasse in Kapitalform ausbezahlen lassen. Oft erfahren sie zu sp\u00e4t von der Auszahlung, so dass die Unterhaltspflichtigen den Betrag beiseiteschaffen k\u00f6nnen.</p><p>K\u00fcnftig sollen daher die Inkassobeh\u00f6rden den Pensionskassen und Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen jene Personen melden, die ihre Unterhaltspflicht vernachl\u00e4ssigen. Die Pensionskassen und Freiz\u00fcgigkeitseinrichtungen werden ihrerseits verpflichtet, die Beh\u00f6rden zu informieren, wenn Vorsorgekapital der gemeldeten Versicherten ausbezahlt werden soll.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach sich f\u00fcr diese Erg\u00e4nzung der Vorlage aus, auch wenn sie nur auf die zweite S\u00e4ule ziele, also nur Angestellte erfasse, nicht aber Selbst\u00e4ndige. Auch die dritte S\u00e4ule einzubeziehen, w\u00e4re aber zu aufwendig.</p><p></p><p>Alternierende Obhut</p><p>Der St\u00e4nderat hat im Weiteren die Vorlage zum Kindesunterhalt um die M\u00f6glichkeit der alternierenden Obhut erg\u00e4nzt, falls eine solche dem Gericht sinnvoll erscheint. Sommaruga begr\u00fcsste die Erg\u00e4nzung; damit sei nicht unbedingt eine Halbe-halbe-Aufteilung gemeint. Claude Janiak (SP/BL) wies darauf hin, dass m\u00f6glicherweise sp\u00e4ter auch das Scheidungsrecht deswegen zu aktualisieren sein werde.</p><p>Verzichtet hat der St\u00e4nderat hingegen auf die Festlegung eines Mindestunterhalts. Ein solcher, der dann auch zu bevorschussen w\u00e4re, w\u00e4re unfair gegen\u00fcber armen Familien, die sich ohne Staatshilfe solidarisch durchschlagen, sagte Rechtskommissionssprecher Stefan Engler (CVP/GR).</p><p></p><p>Entsch\u00e4digung f\u00fcr betreuenden Elternteil</p><p>Heute hat fast jedes f\u00fcnfte Kind unverheiratete Eltern. Ledige M\u00fctter m\u00fcssen f\u00fcr ihren eigenen Unterhalt selber aufkommen, w\u00e4hrend geschiedene M\u00fctter Unterhaltszahlungen des Vaters erhalten. F\u00fcr die Kinder lediger M\u00fctter kann dies zum Beispiel bedeuten, dass sie nach der Trennung fremd betreut werden, weil die Mutter Geld verdienen muss.</p><p>Mit der Revision sollen neu beim Unterhalt die Kosten f\u00fcr die Betreuung ber\u00fccksichtigt werden. Es handelt sich um eine Art Erwerbsausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr jenen Elternteil, welcher das Kind mehrheitlich betreut.</p><p>Auch der unverheiratete Vater muss die Mutter des Kindes finanziell unterst\u00fctzen - oder die unverheiratete Mutter den Vater, wenn dieser das Kind betreut. Der Betreuungsunterhalt kommt zum finanziellen Unterhalt f\u00fcr das Kind hinzu.</p><p></p><p>Nationalrat wieder am Ball</p><p>Der St\u00e4nderat beschloss die Revision am Ende mit 43 Stimmen und ohne Gegenstimme. Wegen der Differenz zur Fassung, die der Nationalrat beschlossen hatte, muss dieser die Vorlage nun nochmals beraten. Der Nationalrat hatte die Vorlage als Erstrat ohne wesentliche \u00c4nderungen mit 124 gegen 53 Stimmen angenommen.</p><p>Die Neuregelung des Unterhaltsrechts ist der zweite Teil einer Zivilgesetzbuch-Revision, mit der die elterliche Verantwortung neu geregelt und das Kindeswohl ins Zentrum gestellt werden soll. Ziel ist es, dass dem Kind keinerlei Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern erw\u00e4chst. Als ersten Teil hatte das Parlament 2013 die gemeinsame elterliche Sorge beschlossen, die unabh\u00e4ngig vom Zivilstand zur Regel wird.</p><p>Bei der Beratung der Vorlage zum Kindesunterhalt hielten im \u00dcbrigen Rechte wie Linke fest, dass darin die Frage einer Mankoteilung nicht enthalten ist, weil die Sozialhilfe in die Kantonskompetenz f\u00e4llt. Kann ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommen, w\u00fcrde mit der Mankoteilung jener Betrag, der dem betreuenden Elternteil fehlt, unter den Eltern aufgeteilt.</p><p></p><p>St\u00e4nderat gegen Mankoteilung</p><p>Heute gew\u00e4hrleistet das Gesetz dem unterhaltspflichtigen Elternteil das Existenzminimum. Der andere Elternteil - in der Regel die Frauen - muss das Defizit tragen und bei Bedarf Sozialhilfe beantragen.</p><p>Dennoch hat der St\u00e4nderat nach der Gesetzesrevision separat eine Motion der nationalr\u00e4tlichen Rechtskommission mit 19 gegen 22 Stimmen abgelehnt, die in der Bundesverfassung eine Grundlage forderte, um die Mankoteilung im Unterhaltsrecht landesweit gesetzlich zu regeln.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.03.2015</b></p><p><b>Alimente auch aus Vorsorgegeldern </b></p><p><b>Parlament will Unterhaltsrechte der Kinder st\u00e4rken</b></p><p><b>(sda) K\u00fcnftig soll es nicht mehr m\u00f6glich sein, Vorsorgegelder zu verjubeln und gleichzeitig Unterhaltspflichten zu vernachl\u00e4ssigen. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem St\u00e4nderat gefolgt und hat eine Regelung ins Kindesunterhaltsrecht eingebaut.</b></p><p>Die Inkassobeh\u00f6rden k\u00f6nnen den Pensionskassen demnach Personen melden, die ihre Unterhaltspflicht vernachl\u00e4ssigen. Die Pensionskassen werden ihrerseits verpflichtet, die Beh\u00f6rden umgehend zu informieren, wenn Vorsorgekapital eines gemeldeten Versicherten ausbezahlt werden soll. So k\u00f6nnen die Inkassobeh\u00f6rden durchsetzen, dass die Alimente bezahlt werden, wenn Geld vorhanden ist.</p><p>Der Nationalrat hat sich mit 134 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung f\u00fcr die Regelung ausgesprochen. Dagegen stellte sich die SVP. Yves Nidegger (SVP/GE) sprach von einer unn\u00f6tigen \"Verstaatlichung\". Viola Amherd (CVP/VS) warf der Partei eine widerspr\u00fcchliche Haltung vor. Einerseits beschwere sich die SVP \u00fcber steigende Sozialhilfeleistungen, andererseits wolle sie nicht verhindern, dass der Staat einspringen m\u00fcsse.</p><p></p><p>Problem umfassend l\u00f6sen</p><p>\"Es darf nicht sein, dass Altersguthaben verjubelt und gleichzeitig geschuldete Alimente nicht bezahlt werden\", sagte Amherd. Pirmin Schwander (SVP/SZ) wies den Vorwurf zur\u00fcck. Die Sicherung der Vorsorgeguthaben sei tats\u00e4chlich ein Problem, aber nicht nur im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen. Jemand k\u00f6nne auch das Altersguthaben verjubeln und dann Erg\u00e4nzungsleistungen beantragen. Das Problem m\u00fcsse umfassend gel\u00f6st werden.</p><p>Aus Sicht der Mehrheit spricht dies jedoch nicht gegen die Regelung im Rahmen der Revision des Kindesunterhaltes. Margret Kiener Nellen (SP/BE) stellte fest, es gehe um das Wohl der Kinder und darum, deren Unterhaltsanspruch zu st\u00e4rken. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach sich f\u00fcr die Regelung aus. Werde diese abgelehnt, m\u00fcsse der Staat f\u00fcr Unterhaltsbeitr\u00e4ge aufkommen - auch dann, wenn das Geld vorhanden sei.</p><p></p><p>Differenz bei alternierender Obhut</p><p>Bei der Revision des Unterhaltsrechts verbleiben dennoch Differenzen zwischen National- und St\u00e4nderat. Es geht dabei um die Frage, ob im Gesetz verankert werden soll, dass das Gericht beim Entscheid \u00fcber die Obhut erstens das Recht des Kindes ber\u00fccksichtigt, regelm\u00e4ssige pers\u00f6nliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen, und zweitens die M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut pr\u00fcft. Bei dieser Form betreuen die Eltern die Kinder abwechselnd.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte diese Erg\u00e4nzungen ins Gesetz eingebaut. Sommaruga zeigte sich am Mittwoch einverstanden damit. Der Nationalrat dagegen will an der urspr\u00fcnglichen Version festhalten. Die Mehrheit befand, es handle sich um Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, eine explizite Erw\u00e4hnung sei unn\u00f6tig.</p><p></p><p>Gericht pr\u00fcft alle M\u00f6glichkeiten</p><p>Die Gerichte m\u00fcssten ohnehin alle in Frage kommenden M\u00f6glichkeiten pr\u00fcfen und jene w\u00e4hlen, die f\u00fcr das Kind die beste L\u00f6sung sei, lautete der Tenor im Rat. W\u00fcrde die alternierende Obhut als einziges Betreuungsmodell explizit im Gesetz genannt, bek\u00e4me sie einen besonderen Status. Die Bef\u00fcrworter der st\u00e4nder\u00e4tlichen Version aus den Reihen der Gr\u00fcnen und der SVP machten geltend, es gehe darum, dem gemeinsamen Sorgerecht in der Praxis zum Durchbruch zu verhelfen.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 16.03.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat will alternierende Obhut beim Kindesunterhalt </b></p><p><b>Bei der Vorlage zum Kindesunterhalt bleiben Differenzen</b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat bleibt dabei: Er will die Vorlage zum Kindesunterhalt mit der M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut erg\u00e4nzen. Damit bleiben in diesem Punkt Differenzen zum Nationalrat.</b></p><p>Die kleine Kammer will im Gesetz festhalten, dass das Gericht beim Entscheid \u00fcber die Obhut das Recht des Kindes ber\u00fccksichtigt, regelm\u00e4ssige pers\u00f6nliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Ausserdem soll das Gericht die M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut pr\u00fcfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.</p><p>F\u00fcr die Mehrheit des Nationalrats ist eine solche Erg\u00e4nzung nicht n\u00f6tig. Es handle sich um Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, die nicht explizit erw\u00e4hnt werden m\u00fcssten, lautete der Tenor bei der Debatte in der ersten Sessionswoche.</p><p>Auch einzelne Mitglieder des St\u00e4nderats sprachen sich am Montag f\u00fcr die L\u00f6sung des Nationalrats aus: \"Die Fassung des St\u00e4nderats will den Richter in eine bestimmte Richtung lenken, die nicht immer dem Kindeswohl entsprechen muss\", sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Die Mehrheit der kleinen Kammer hielt aber an der Erg\u00e4nzung fest, die auch vom Bundesrat unterst\u00fctzt wird. Damit geht die Vorlage wieder in den Nationalrat.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.03.2015</b></p><p><b>Vorlage zum Kindesunterhalt bereinigt </b></p><p><b>Nationalrat akzeptiert alternierende Obhut</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat ist beim Kindesunterhalt auf die Linie des St\u00e4nderates eingeschwenkt: Er hat sich damit einverstanden erkl\u00e4rt, dass die Vorlage mit der M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut erg\u00e4nzt wird.</b></p><p>Im Gesetz wird damit festgehalten, dass das Gericht beim Entscheid \u00fcber die Obhut das Recht des Kindes ber\u00fccksichtigt, regelm\u00e4ssige pers\u00f6nliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Ausserdem soll das Gericht die M\u00f6glichkeit einer alternierenden Obhut pr\u00fcfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt.</p><p>In der ersten Sessionswoche hatte der Nationalrat diese Erg\u00e4nzung noch abgelehnt. Es handle sich um Selbstverst\u00e4ndlichkeiten, eine explizite Erw\u00e4hnung sei unn\u00f6tig, so der Tenor damals.</p><p>Diese Meinung vertrat Karl Vogler (CSP/OW) im Namen der vorberatenden Kommission auch am Dienstag. Es gehe nicht an, die alternierende Obhut explizit im Gesetz zu nennen und dieser damit einen besonderen Status zuzusprechen.</p><p></p><p>Ges\u00fcnder und weniger verhaltensauff\u00e4llig</p><p>F\u00fcr die st\u00e4nder\u00e4tliche Fassung setzte sich unter anderem Alec von Graffenried (Gr\u00fcne/BE) ein: \"Kinder in einer alternierenden Obhut sind ges\u00fcnder und weniger verhaltensauff\u00e4llig.\" Der St\u00e4nderat habe zudem signalisiert, dass er an seiner Version festhalten wolle. Bleibe der Nationalrat ebenfalls stur, komme die Vorlage deshalb in die Einigungskonferenz - und dort setze sich sowieso die kleine Kammer durch.</p><p>Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga appellierte an die Nationalr\u00e4te, die Pr\u00fcfung der alternierenden Obhut in die Vorlage aufzunehmen. Die vom St\u00e4nderat eingef\u00fcgte Bestimmung schreibe den Gerichten nichts vor, sie verlange lediglich die Pr\u00fcfung der alternierenden Obhut. \"Das ist zum Wohl der Kinder.\"</p><p>Schliesslich schloss sich der Nationalrat mit 103 zu 71 Stimmen und 4 Enthaltungen dem St\u00e4nderat an. Damit ist die Vorlage unter Dach und bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Keine Nachteile aus Zivilstand</p><p>Die Neuregelung des Unterhaltsrechts ist der zweite Teil einer Zivilgesetzbuch-Revision, mit der die elterliche Verantwortung neu geregelt werden soll. Ziel ist es, dass dem Kind keinerlei Nachteile aus dem Zivilstand der Eltern erw\u00e4chst - Kinder unverheirateter Eltern sollen also gegen\u00fcber heute bessergestellt werden.</p><p>Sie sollen beim Unterhalt k\u00fcnftig dieselben Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren. Nach heutigem Recht muss eine ledige Mutter selber f\u00fcr den eigenen Unterhalt aufkommen, w\u00e4hrend eine geschiedene Mutter Anspruch auf Unterhaltszahlungen des Vaters hat. Der Betreuungsunterhalt wird neu als Anspruch des Kindes ausgestaltet.</p><p>Ausserdem ist neu im Zivilgesetzbuch verankert, dass der Unterhalt des minderj\u00e4hrigen Kindes Vorrang hat vor den \u00fcbrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten. Weiter soll sichergestellt werden, dass das Kind die ihm zustehenden Unterhaltsbeitr\u00e4ge auch tats\u00e4chlich erh\u00e4lt. Der Bundesrat will deshalb eine Verordnung erlassen, um eine einheitliche Inkassohilfe f\u00fcr Unterhaltsbeitr\u00e4ge zu gew\u00e4hrleisten.</p><p></p><p>Keine Untergrenze festgelegt</p><p>Gegen\u00fcber dem Vorschlag des Bundesrats haben National- und St\u00e4nderat einen zus\u00e4tzlichen Aspekt in die Vorlage aufgenommen: Beh\u00f6rden und Pensionskassen sollen Informationen austauschen.</p><p>So soll es nicht mehr m\u00f6glich sein, dass sich jemand Vorsorgekapital auszahlen l\u00e4sst und gleichzeitig seine Unterhaltspflichten vernachl\u00e4ssigt. Verzichtet hat das Parlament daf\u00fcr auf die Festlegung eines Mindestunterhalts, wie es SP und Gr\u00fcne verlangt hatten.</p><p>Beim ersten Teil der Zivilgesetzbuch-Revision war die gemeinsame elterliche Sorge unabh\u00e4ngig vom Zivilstand zur Regel erkl\u00e4rt worden. Das gemeinsame Sorgerecht trat am 1. Juli 2014 in Kraft.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754229380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1385683200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}