{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130106,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130106,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.106","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Groupe d\u2019action financi\u00e8re. Umsetzung der Empfehlungen 2012","Description":"Botschaft vom 13. Dezember 2013 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe daction financi\u00e8re (GAFI)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2013 </b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet die Botschaft \u00fcber die Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft \u00fcber das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financi\u00e8re (GAFI) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage kann die Geldw\u00e4scherei wirksamer bek\u00e4mpft werden und es wird der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalit\u00e4t Rechnung getragen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen.</b></p><p>Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schl\u00e4gt der Bundesrat in seiner revidierten Vorlage in folgenden drei Punkten \u00c4nderungen vor: Transparenz bei den Inhaberaktien, Vortaten im Steuerbereich und Verdachtsmeldesystem. Auch eine Reihe technischer, von den Kantonen und interessierten Kreisen vorgeschlagener \u00c4nderungen wurden ber\u00fccksichtigt. In folgenden sieben Punkten enth\u00e4lt das Gesetz Neuerungen: </p><p>- Verbesserung der Transparenz bei den jurististischen Personen und den Inhaberaktien, womit zugleich die Anforderungen des Global Forum \u00fcber Transparenz und Informationsaustausch f\u00fcr Steuerzwecke erf\u00fcllt werden; </p><p>- Versch\u00e4rfung der Pflichten der Finanzintermedi\u00e4re bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen; </p><p>- Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Person (PEP) auf inl\u00e4ndische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einf\u00fchrung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten; </p><p>- Einf\u00fchrung einer Vortat f\u00fcr schwere F\u00e4lle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern; </p><p>- obligatorischer Beizug eines Finanzintermedi\u00e4rs f\u00fcr Barzahlungen \u00fcber 100000 Franken beim Kauf von beweglichen G\u00fctern und Immobilien; </p><p>- Erh\u00f6hung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems; </p><p>- Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bez\u00fcglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.</p><p>Die Schweiz misst dem Erhalt eines integren Finanzplatzes als Garant ihrer Attraktivit\u00e4t f\u00fcr internationale Investoren grosse Bedeutung bei. Um den neuen Gefahren und der Entwicklung der internationalen Standards Rechnung zu tragen, passt sie ihre Gesetzgebung zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung regelm\u00e4ssig an.</p><p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber ein solides und umfassendes System zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei. Gewisse Anpassungen sind jedoch notwendig, um die 2012 revidierten Empfehlungen in der Schweiz wirksam umzusetzen und einige bei der L\u00e4nderpr\u00fcfung durch die GAFI im Jahre 2005 festgestellte M\u00e4ngel beheben zu k\u00f6nnen. Die GAFI wird 2015 in der Schweiz erneut ein L\u00e4nderexamen durchf\u00fchren, um die technische Konformit\u00e4t des schweizerischen Dispositivs mit den 40 revidierten Empfehlungen zu pr\u00fcfen. Die neue Evaluationsrunde, die bei allen Mitgliedstaaten der GAFI durchgef\u00fchrt wird, legt zudem das Schwergewicht speziell auf die Wirksamkeit der Dispositive zur Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung und untersucht, wie gut diese die Risiken im Bereich von Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung ber\u00fccksichtigen. </p><p><b></b></p><p>Interdepartementale Arbeitsgruppe</p><p>Der Bundesrat hat zudem entschieden, bundesintern die Koordination der Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung zu verst\u00e4rken. Zu diesem Zweck setzt er eine st\u00e4ndige, interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartements ein, die aus Vertretern der betroffenen Beh\u00f6rden besteht. Die Arbeitsgruppe wird ihre T\u00e4tigkeit 2014 aufnehmen. Eine ihrer Hauptaufgaben wird darin bestehen, die einschl\u00e4gigen Risiken auf nationaler Ebene zu beurteilen.</p><p>Mit dieser Massnahme setzt der Bundesrat die entsprechende GAFI-Empfehlung betreffend nationale Risikobeurteilung um. Dieses neue Instrument wird der Schweiz auch erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren, indem sie es in den Bereichen mit einem hohen Risikopotenzial gezielt st\u00e4rkt, aber daf\u00fcr die Bereiche mit einem geringen Risikopotenzial entlastet. Schliesslich werden die von der Arbeitsgruppe erstellten Analysen dazu dienen, die Finanzintermedi\u00e4re in ihren Anstrengungen bei der Risikobeurteilung zu unterst\u00fctzen.</p>","Proceedings":"<p><b>Zusammenfassung der Debatten</b></p><p><b>Einigung zu neuen Geldw\u00e4scherei-Regeln </b></p><p><b>(sda) Die versch\u00e4rften Geldw\u00e4scherei-Regeln sind unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Donnerstag nach langem Hin und Her seinen Widerstand aufgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz stillschweigend gutgeheissen. </b></p><p>Mit den Gesetzes\u00e4nderungen wollen der Bundesrat und das Parlament die Geldw\u00e4scherei-Regeln dem aktuellen internationalen Standard anpassen und so verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Massnahmen empfohlen hatte die \"Groupe d'action financi\u00e8re\" (GAFI), eine von den G-7 ins Leben gerufene Expertengruppe zur Geldw\u00e4schereibek\u00e4mpfung.</p><p>Im Nationalrat stiessen die \u00c4nderungen auf heftigen Widerstand. Besonders umstritten war der Vorschlag des Bundesrates, Bargeldzahlungen \u00fcber 100'000 Franken zu verbieten. Der St\u00e4nderat w\u00e4re damit einverstanden gewesen, doch der Nationalrat wollte nichts davon wissen.</p><p>Nicht jeder, der beim Bijoutier f\u00fcr 100'000 Franken Geschenke kaufe und bar bezahle, sei ein Mafioso, lautete der Tenor. Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter argumentierten vergeblich, es gebe keinen redlichen Grund f\u00fcr Barzahlungen \u00fcber 100'000 Franken.</p><p></p><p>Alternative zum Bargeldverbot</p><p>Nun haben die R\u00e4te eine Alternative zum Bargeldverbot beschlossen: Wenn H\u00e4ndler mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen, m\u00fcssen sie k\u00fcnftig genau hinschauen. Sie unterliegen Sorgfaltspflichten. M\u00f6chten sie diese nicht wahrnehmen, m\u00fcssen sie den Kunden zur Bank schicken.</p><p>Zu den Pflichten geh\u00f6rt es, die Vertragsparteien und die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und dies zu dokumentieren. Erscheint ein Gesch\u00e4ft ungew\u00f6hnlich oder liegen Anhaltspunkte vor, dass das Geld aus einem Verbrechen oder aus Steuerbetrug stammt, muss der H\u00e4ndler die Hintergr\u00fcnde abkl\u00e4ren.</p><p>Erh\u00e4rtet sich der Verdacht, muss er unverz\u00fcglich die Geldw\u00e4schereimeldestelle benachrichtigen. Betroffen sind unter anderen Immobilien-, Kunst- oder Edelsteinh\u00e4ndler. Bei konkursamtlichen Steigerungen soll eine Bargeldlimite von 100'000 Franken gelten. In der EU m\u00fcssen Verk\u00e4ufer ab 15'000 Euro die Identit\u00e4t des K\u00e4ufers pr\u00fcfen.</p><p></p><p>Steuerbetrug als Vortat zu Geldw\u00e4scherei</p><p>Zu den weiteren zentralen Neuerungen geh\u00f6rt, dass Steuerbetrug als Vortat zu Geldw\u00e4scherei gilt, wenn die hinterzogenen Steuern bei mindestens 300'000 Franken pro Steuerperiode liegen. Damit m\u00fcssen die Banken bei Verdacht auf ein solches Delikt den Kunden der Geldw\u00e4schereibeh\u00f6rde melden. Der Bundesrat wollte die Schwelle bei 200'000 Franken ansetzen.</p><p>Urspr\u00fcnglich hatte der Bundesrat ein anderes Kriterium vorgeschlagen. Dies stiess jedoch auf Kritik. Damit greife der Bundesrat der geplanten Revision des Steuerstrafrechts vor, mit welcher Steuerdelikte anders definiert werden sollen, wurde bem\u00e4ngelt. Nach GAFI-Standard m\u00fcssen schwere Steuerdelikte als Vortaten zu Geldw\u00e4scherei gelten - welche Delikte genau, \u00fcberl\u00e4sst das Gremium den Staaten.</p><p></p><p>Transparenz bei Inhaberaktien</p><p>Ferner wird mit der Gesetzesrevision Transparenz geschaffen bei Inhaberaktien. Wer Inhaberaktien einer Gesellschaft erwirbt, deren Aktien nicht an der B\u00f6rse kotiert sind, muss k\u00fcnftig den Erwerb der Gesellschaft melden und sich identifizieren. Die Gesellschaft muss ein Verzeichnis \u00fcber die Inhaber f\u00fchren. Der Nationalrat hatte die Vorschrift zun\u00e4chst auf grosse Gesellschaften beschr\u00e4nken wollen, lenkte aber schliesslich ein.</p><p>Die GAFI und auch das \"Global Forum\" der OECD hatten L\u00e4ndern mit Inhaberaktien Massnahmen empfohlen, damit Gesellschaften mit Inhaberaktien nicht f\u00fcr Geldw\u00e4sche missbraucht werden. Die Beh\u00f6rden sollen auch bei nichtb\u00f6rsenkotierten Unternehmen Zugang zu den Informationen \u00fcber die Aktion\u00e4re sowie \u00fcber jene Personen haben, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren.</p><p>Neuerungen bringt die Gesetzesrevision auch f\u00fcr sogenannte politisch exponierte Personen (PEP). Gegen\u00fcber solchen Personen m\u00fcssen Banken bereits heute erh\u00f6hte Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Neu gelten jedoch nicht nur Machthaber im Ausland, sondern auch Personen in der Schweiz als PEP, beispielsweise Mitglieder der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te. Eine weitere \u00c4nderung betrifft kirchliche Stiftungen, die sich neu ins Handelsregister eintragen m\u00fcssen.</p><p></p><p>Ruf der Schweiz steht auf dem Spiel</p><p>Der Nationalrat hatte die Vorlage zun\u00e4chst zerzaust. Die b\u00fcrgerliche Mehrheit bezweifelte, dass der Schweiz ohne die neuen Regeln wirklich Sanktionen drohten. SVP- und FDP-Vertreter warfen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor, das Parlament unter Druck zu setzen und sch\u00e4rfere Bestimmungen als n\u00f6tig vorzuschlagen.</p><p>Im St\u00e4nderat stiess diese Haltung auf harsche Kritik. Der Nationalrat man\u00f6vriere die Schweiz mit seinem Trotz in eine unm\u00f6gliche Situation, hiess es. Die Schweiz brauche nicht Mustersch\u00fclerin zu sein, doch sie m\u00fcsse die GAFI-Empfehlungen so umsetzen, dass sie beim n\u00e4chsten L\u00e4nderexamen nicht scheitere.</p><p>Auf dem Spiel st\u00fcnden der Ruf des Landes und der Zugang der Banken zum EU-Markt, warnten die Bef\u00fcrworter strengerer Regeln. Sie wiesen darauf hin, dass das n\u00e4chste L\u00e4nderexamen bereits im Februar anstehe.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1418342400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1770754357630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386892800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}