{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130407,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130407,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.407","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Obwohl in der Verfassung klar festgehalten ist, dass niemand aufgrund seiner Lebensform (Art. 8 Abs. 2 BV) diskriminiert werden darf, gibt es im Schweizerischen Strafgesetzbuch keine Norm gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Nationalrat Mathias Reynard (S, VS) sieht darin eine Gesetzesl\u00fccke, weshalb er im M\u00e4rz 2013 eine parlamentarische Initiative einreichte, die verlangt, dass die bestehende Strafnorm gegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert wird. Nach langwierigen Beratungen im Parlament und nach mehreren \u00c4nderungen wurde schliesslich am 14. Dezember 2018 ein Entwurf zur \u00c4nderung des Strafgesetzbuches und des Milit\u00e4rstrafgesetzes angenommen. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Da gen\u00fcgend Unterschriften gesammelt wurden, stimmt am 9. Februar 2020 die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die Vorlage ab.</b></p><p></p><p>Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard verlangt, dass die aktuelle Strafnorm gegen Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert wird, da gem\u00e4ss dem Initianten eine Gesetzesl\u00fccke besteht. Obwohl in der Verfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform untersagt ist, enth\u00e4lt das geltende Strafgesetzbuch (StGB) keine Bestimmung gegen Homophobie. Artikel\u00a0261bis StGB stellt nur die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion unter Strafe.</p><p></p><p>Zwar gibt es Bestimmungen im Strafgesetzbuch - wie beispielsweise jene zur Ehrverletzung (Art. 173 ff. StGB) -, die bei der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung herangezogen werden k\u00f6nnen, doch reichen diese nach Meinung des Initianten nicht aus, wenn beispielsweise diskriminierende \u00c4usserungen, die gegen eine Gemeinschaft und nicht gegen eine Einzelperson gerichtet sind, strafrechtlich verfolgt werden sollen.</p><p></p><p>Aus diesem Grund ist Nationalrat Reynard der Auffassung, dass homophobe \u00c4usserungen und die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht angemessen bestraft werden. Er schl\u00e4gt daher vor, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, mit welchem diese Gesetzesl\u00fccke geschlossen und die Gesetzgebung im Bereich des Minderheitenschutzes und der Diskriminierungsbek\u00e4mpfung erg\u00e4nzt wird. Angesichts der zunehmenden Homophobie sei es notwendig, das Strafgesetzbuch anzupassen, um einen besseren Schutz vor dieser Art des Hasses zu garantieren.</p><p></p><p>(Quellen: Curia Vista, SDA-Meldungen) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat </b>(NR) als Erstrat pr\u00fcfte die parlamentarische Initiative 13.407 in der Fr\u00fchjahrssession 2015 vor, in der parallel zwei weitere Gesch\u00e4fte zum selben Thema beraten wurden: die Standesinitiative des Kantons Genf (13.304) zur \u00c4nderung der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2) und des Strafgesetzbuches (Art. 261bis) sowie die Petition der Jugendsession 2013 (13.2062), welche die Gleichberechtigung von Homosexuellen verlangt. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragte, der Initiative 13.407 Folge zu geben, da diese in ihren Augen ein wichtiges Instrument zur Bek\u00e4mpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung darstellt, mit dem die Gesetzesl\u00fccke in diesem Bereich geschlossen werden kann. Die Kommissionsminderheit hingegen beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, da sie das Strafrecht nicht als das richtige Mittel ansah, um das gew\u00fcnschte Ziel zu erreichen. Dies umso mehr, als der Schutz vor Diskriminierung bereits durch andere rechtliche Instrumente sichergestellt werde, wie Christa Markwalder (RL, BE) im Rat darlegte. Der NR folgte dem Antrag seiner Kommission und gab der Initiative Reynard mit 103 zu 73 Stimmen bei 9 Enthaltungen Folge. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates (RK-S) stimmte diesem Beschluss am 23. April 2015 zu.</p><p></p><p>Anschliessend begann die RK-N damit, eine Vorlage f\u00fcr eine Gesetzes\u00e4nderung auszuarbeiten. Die Kommission beschloss, weiter zu gehen als die parlamentarische Initiative Reynard und Artikel\u00a0261bis StGB nicht nur um die sexuelle Orientierung, sondern auch um die Geschlechtsidentit\u00e4t zu erg\u00e4nzen. Diese \u00c4nderung wurde mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.</p><p></p><p>Der von der RK-N ausgearbeitete Erlassentwurf wurde am 17. M\u00e4rz 2017 im NR behandelt. Die Kommission beantragte ihrem Rat, die Frist f\u00fcr die Umsetzung der Initiative um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern. Die Kommissionsminderheit (Nidegger [V, GE]) hingegen beantragte, die Initiative abzuschreiben. Die Kommissionsmehrheit vertrat die Position - die im Rat vom Kommissionssprecher Beat Flach (GL, AG) und von der Kommissionssprecherin Laurence Fehlmann Rielle (S, GE) dargelegt wurde -, dass es sinnvoll w\u00e4re, nicht nur die sexuelle Orientierung, sondern auch die Geschlechtsidentit\u00e4t in die neue Bestimmung aufzunehmen. So w\u00fcrde neben der Diskriminierung aufgrund von Homo- oder Bisexualit\u00e4t auch die Diskriminierung aufgrund von Transidentit\u00e4t und Intergeschlechtlichkeit ber\u00fccksichtigt. Yves Nidegger sprach sich unter Verweis auf die Unsch\u00e4rfe des Begriffs \"Geschlechtsidentit\u00e4t\" gegen diese Vorlage aus. Ein solcher Wortlaut von Artikel\u00a0261bis StGB w\u00fcrde die Richterinnen und Richter zu komplexen Auslegungen zwingen und k\u00f6nnte sogar dazu f\u00fchren, dass die Schweiz von der Grossen Kammer des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte verurteilt wird. Der NR folgte dem Antrag seiner Kommission und beschloss mit 127 zu 49 Stimmen bei 20 Enthaltungen, die Behandlungsfrist um zwei Jahre zu verl\u00e4ngern.</p><p></p><p>Anschliessend wurde die von der RK-N ausgearbeitete Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die vom 16. Juni bis 9. Oktober 2017 dauerte. Nur zehn Vernehmlassungsteilnehmende lehnten den Entwurf ausdr\u00fccklich ab, darunter der Kanton Schwyz, die SVP, die FDP und der SGV. Alle anderen Kantone und vier Parteien - die BDP, die Gr\u00fcnen, die SP und die GLP - sprachen sich f\u00fcr die Vorlage aus. Einige von ihnen verlangten sogar, weitere Diskriminierungskriterien in die neue Bestimmung aufzunehmen. </p><p></p><p>Die RK-N ver\u00f6ffentlichte am 3. Mai 2018 ihren Bericht zur parlamentarischen Initiative 13.407 und hielt angesichts der Vernehmlassungsergebnisse mit 13 zu 11 Stimmen an ihrem Vorschlag fest, neben der sexuellen Orientierung auch die Geschlechtsidentit\u00e4t in die neue Bestimmung aufzunehmen. Der Bundesrat nahm am 15. August 2018 Stellung zur Vorlage. Zwar sah er - wie die Kommission - Handlungsbedarf, wies gleichzeitig aber auch auf die Unsch\u00e4rfe des Begriffs \"Geschlechtsidentit\u00e4t\" hin, was seines Erachtens zu einer extensiven Auslegung f\u00fchren und sich als problematisch im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit des Strafrechts herausstellen k\u00f6nnte. Der Bundesrat schlug daher vor, in der Vorlage nur das Kriterium der sexuellen Orientierung hinzuf\u00fcgen und auf das Kriterium der Geschlechtsidentit\u00e4t zu verzichten. </p><p></p><p>Am 25. September 2018 stand die Vorlage erneut auf der Tagesordnung des NR. Der Eintretensbeschluss fiel mit 115 zu 60 Stimmen bei 6 Enthaltungen relativ eindeutig aus. Der Inhalt der Vorlage hingegen wurde intensiv und durchaus kontrovers diskutiert. Die Mehrheit beantragte, an der Fassung der RK-N festzuhalten, w\u00e4hrend die Minderheit dem Vorschlag des Bundesrates, sich auf die sexuelle Orientierung zu beschr\u00e4nken und die Geschlechtsidentit\u00e4t zu streichen, folgen wollte. In der Debatte sprach sich Yves Nidegger (V, GE) f\u00fcr ein Nichteintreten aus. Das Strafrecht sei die Atombombe des Rechtsarsenals und solle daher nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Zudem wiederholte er, dass die beiden Begriffe rechtlich problematisch und undefinierbar seien. Philippe Bauer (RL, NE) sprach im Namen der Minderheit, die am Vorschlag des Bundesrates festhalten wollte, und wies ebenfalls auf die Auslegungsschwierigkeiten bei einem so vagen Begriff wie der Geschlechtsidentit\u00e4t hin. Anschliessend ergriffen mehrere Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter der Vorlage das Wort. Sie hoben die Notwendigkeit hervor, gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden, um die Gesetzesl\u00fccke zu schliessen und Homophobie zu bek\u00e4mpfen. Isabelle Chevalley (GL, VD) betonte, wie wichtig es sei, den Anwendungsbereich der bestehenden Norm so weit auszudehnen, dass alle Hass gegen\u00fcber anderen Menschen sch\u00fcrenden Beleidigungen abgedeckt sind. Das Abstimmungsergebnis fiel knapp aus: Der NR nahm die Vorlage seiner Kommission mit 98 zu 83 Stimmen bei 2 Enthaltungen an und hielt damit am Begriff der Geschlechtsidentit\u00e4t fest. Die Fraktionen S, G, GL und BDP stimmten geschlossen f\u00fcr den Vorschlag der RK-N. Auch die CVP-Fraktion unterst\u00fctzte diese Vorlage, jedoch nicht einstimmig. Die V-Fraktion stimmte geschlossen f\u00fcr den Vorschlag des Bundesrates und die RL-Fraktion zeigte sich gespalten. In der Schlussabstimmung nahm der NR die Vorlage der RK-N mit 118 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> (SR) wurde ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen. Die Debatte zwischen den Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrwortern der Vorlage der RK-N und denjenigen des Vorschlags des Bundesrates wurde hingegen hitziger gef\u00fchrt. Die RK-S beantragte ihrem Rat, dem Beschluss des NR zu folgen. Die Minderheit (Hefti [RL, GL]) unterst\u00fctzte den Vorschlag des Bundesrates. Der SR sprach sich mit 23 zu 18 Stimmen gegen den Beschluss des NR und f\u00fcr die Vorlage des Bundesrates aus. In der Schlussabstimmung wurde diese Vorlage mit 32 zu 10 Stimmen angenommen.</p><p></p><p>Im <b>Differenzbereinigungsverfahren</b> schloss sich der NR dem Beschluss des SR an und beschr\u00e4nkte sich somit darauf, Artikel\u00a0261bis StGB und Artikel\u00a0171c Absatz\u00a01 des Milit\u00e4rstrafgesetzes lediglich um die sexuelle Orientierung zu erg\u00e4nzen. Der Beschluss fiel mit 107 zu 77 Stimmen bei 6 Enthaltungen. In der Debatte wollte die Minderheit (Naef [S, ZH]) am Entwurf der RK-N festhalten, die Mehrheit des NR hingegen entschied sich, dem SR entgegenzukommen, um - wie Laurence Fehlmann Rielle (S, GE) meinte - die gesamte Vorlage, die seit f\u00fcnf Jahren im Parlament h\u00e4ngig ist, nicht zu gef\u00e4hrden.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung nahm der NR die Vorlage mit 121 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen und der SR mit 30 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung an.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 mit 63,1\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a0261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 261bis</p><p>Diskriminierung und Aufruf zu Hass</p><p>Wer \u00f6ffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder Diskriminierung aufruft, </p><p>wer \u00f6ffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angeh\u00f6rigen einer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung gerichtet sind, </p><p>wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, f\u00f6rdert oder daran teilnimmt, </p><p>wer \u00f6ffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Geb\u00e4rden, T\u00e4tlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenw\u00fcrde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gr\u00fcnde V\u00f6lkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr\u00f6blich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, </p><p>wer eine von ihm angebotene Leistung, die f\u00fcr die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung verweigert, </p><p>wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.</p>","ReasonText":"<p>Mit dieser Initiative soll die bestehende Bestimmung des Strafgesetzbuches zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden.</p><p>Zwar ist in der Verfassung die Diskriminierung aufgrund der Lebensform untersagt (Art. 8 Abs. 2), doch besteht bei der strafrechtlichen Verfolgung von Aufrufen zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung von Menschen eine Gesetzesl\u00fccke. Im aktuellen Strafgesetzbuch ist ausschliesslich die Verfolgung der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion (Art. 261bis) vorgesehen, nicht aber wegen homophober \u00c4usserungen.</p><p>Das Bundesgericht versagt den Vereinigungen zum Schutz der Rechte homosexueller Personen die Klagebefugnis im Bereich der Ehrverletzungen (Art. 173ff. StGB). Ebenso kann sich eine homosexuelle Person nicht auf die Verletzung ihrer Ehre berufen, wenn die homophoben \u00c4usserungen an die homosexuelle Gemeinschaft gerichtet sind, da die Gerichte die Zielgruppe f\u00fcr solche \u00c4usserungen f\u00fcr zu unbestimmt erachten, als dass die Person direkt in ihrer Ehre getroffen wird (Rechtsprechung best\u00e4tigt durch BGE 6B_361/2010 vom 1. November 2010).</p><p>Wir k\u00f6nnen also abschliessend festhalten, dass allgemein gehaltene homophobe \u00c4usserungen durch unsere aktuelle Gesetzgebung nicht strafrechtlich verfolgt werden.</p><p>Einige europ\u00e4ische Staaten haben aufgrund des verzeichneten Anstiegs von Homosexuellenfeindlichkeit entschieden, ihre Gesetzgebung dieser Entwicklung anzupassen. F\u00fcr die Schweiz ist es Zeit zu handeln! Es ist inakzeptabel, dass sich einige Personen gegen\u00fcber einer Gemeinschaft diskriminierend \u00e4ussern k\u00f6nnen. Die Schweiz beruht auf dem Prinzip der Anerkennung aller Minderheiten; das macht die St\u00e4rke unseres Landes aus. Mit diesem Vorschlag soll unser Wunsch deutlich werden, entschlossen gegen jede Form von Diskriminierung vorzugehen, die innerhalb der Bev\u00f6lkerung Hass sch\u00fcren kann und dem sozialen Zusammenhalt schaden kann, ohne dabei auf schwerwiegende und unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Weise die Meinungsfreiheit einzuschr\u00e4nken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770757050123)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362614400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}