{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130426,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130426,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.426","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Stillschweigende Verl\u00e4ngerung von Dienstleistungsvertr\u00e4gen. Mehr Informationen und Schutz f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 05.07.2019</b></p><p>Nachdem es der Nationalrat in der Fr\u00fchjahrssession abgelehnt hat, die parlamentarische Initiative Golay (Poggia) <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20130426\">13.426</a> (Stillschweigende Verl\u00e4ngerung von Dienstleistungsvertr\u00e4gen. Mehr Informationen und Schutz f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten) abzuschreiben, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten und hat diesen mit 11 zu 10 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Der von der Kommission ausgearbeitete Erlassentwurf schl\u00e4gt vor, das Obligationenrecht mit einer neuen Bestimmung zu erg\u00e4nzen. Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen Verl\u00e4ngerung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses, welches sich nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch verl\u00e4ngert, benachrichtigt und auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages ausdr\u00fccklich hingewiesen werden muss. Eine Minderheit beantragt, dass die Informationspflicht vor jeder Verl\u00e4ngerung des Vertragsverh\u00e4ltnisses zur Anwendung kommen soll. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2019</b></p><p><b>Automatische Vertragsverl\u00e4ngerungen: Bundesrat will die bestehenden Informationspflichten nicht ausweiten </b></p><p>Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will eine neue Informationspflicht f\u00fcr Unternehmen einf\u00fchren, die Klauseln f\u00fcr eine automatische Vertragsverl\u00e4ngerung verwenden. Angesichts der bereits bestehenden Informationspflichten erachtet der Bundesrat diese Massnahme als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, wie er in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 zu einer Vorlage der RK-N ausf\u00fchrt. </p><p>Die von der RK-N aufgrund der parlamentarischen Initiative 13.426 \"Stillschweigende Verl\u00e4ngerung von Dienstleistungsvertr\u00e4gen\" ausgearbeitete Vorlage verlangt eine neue Informationspflicht f\u00fcr Unternehmen, die automatische Vertragsverl\u00e4ngerungsklauseln verwenden. Diese Klauseln finden sich meist in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) und sehen vor, dass sich ein eigentlich befristeter Vertrag automatisch verl\u00e4ngert, wenn die Kundin oder der Kunde ihn nicht rechtzeitig k\u00fcndigt. Als Beispiele nennt die RK-N Vertr\u00e4ge f\u00fcr Fitness-Zentren, Anti-Viren-Programme oder Reiseversicherungen. Die grossen Mobilfunkanbieter verzichten bereits seit Fr\u00fchling 2014 auf automatische Vertragsverl\u00e4ngerungsklauseln.</p><p>Konkret sollen gem\u00e4ss der Vorlage der RK-N Dienstleistungsanbieter, die automatische Vertragsverl\u00e4ngerungsklauseln verwenden, ihre Kundinnen und Kunden vor der erstmaligen Verl\u00e4ngerung dar\u00fcber informieren m\u00fcssen, dass sie auch vom Vertrag zur\u00fccktreten k\u00f6nnen. Tun sie dies nicht, soll die Kundin oder der Kunde den Vertrag nach Ablauf der urspr\u00fcnglich vereinbarten Vertragsdauer jederzeit fristlos aufl\u00f6sen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die von der RK-N vorgeschlagene neue Informationspflicht einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Sie w\u00fcrde den betroffenen Unternehmen einen betr\u00e4chtlichen administrativen Mehraufwand verursachen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es den Konsumentinnen und Konsumenten zuzutrauen ist, ihre Vertragsverh\u00e4ltnisse selbst\u00e4ndig und unter Ber\u00fccksichtigung allf\u00e4llig vertraglich vereinbarter Fristen zu verwalten und allenfalls auch zu k\u00fcndigen. Den Aufwand hierf\u00fcr erachtet der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund der heute zur Verf\u00fcgung stehenden technischen M\u00f6glichkeiten als gering.</p><p></p><p>Korrekturmechanismen im geltenden Recht </p><p>In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat insbesondere darauf hin, dass bereits das geltende Recht Korrekturmechanismen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bereith\u00e4lt. Vorformulierte AGB k\u00f6nnen nur dann g\u00fcltig in den Vertrag einbezogen werden, wenn die Kundinnen und Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darauf hingewiesen wurden sowie die M\u00f6glichkeit hatten, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Auf ungew\u00f6hnliche oder \u00fcberraschende Klauseln m\u00fcssen die Anbieterinnen und Anbieter bei Vertragsabschluss speziell hinweisen.</p><p>Gem\u00e4ss geltender Rechtsprechung m\u00fcssen AGB ausserdem klar ausgestaltet sein. Schliesslich sind missbr\u00e4uchliche Klauseln in den AGB, welche in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverst\u00e4ndnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten vorsehen, bereits unter geltendem Recht unlauter. Will man die Situation der Konsumentinnen und Konsumenten noch weiter st\u00e4rken, ohne gleichzeitig den b\u00fcrokratischen Aufwand zu vergr\u00f6ssern, w\u00e4re die Einf\u00fchrung einer Verpflichtung der Unternehmen zu pr\u00fcfen, bei Vertragsabschluss ausdr\u00fccklich auf die automatische Vertragsverl\u00e4ngerung hinzuweisen.</p><p></p><p>Erleichterungen bei der Informationspflicht vorsehen </p><p>Aus den oben genannten Gr\u00fcnden lehnt der Bundesrat die Vorlage der RK-N ab. F\u00fcr den Fall, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf weiterhin bejaht und auf die Vorlage eintritt, sollten zumindest bei den Modalit\u00e4ten der Benachrichtigung Erleichterungen f\u00fcr die Unternehmen gepr\u00fcft werden. Die Beweislast f\u00fcr den Empfang der Benachrichtigung sollte nicht wie in der Vorlage der RK-N vorgesehen einseitig bei den Unternehmen liegen. Stattdessen soll es gen\u00fcgen, wenn die Benachrichtigung g\u00fcltig an die letzte von der Kundin oder dem Kunden kommunizierte Adresse erfolgt. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2020</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr mehr Schutz bei automatisch erneuerten Vertr\u00e4gen </b></p><p><b>Der Nationalrat will Konsumenten besser sch\u00fctzen vor Vertr\u00e4gen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Im Auge hat er beispielsweise Fitnesscenter, Zeitschriften-Abos oder Anbieter von Virenschutz-Programmen.</b></p><p>Bevor sich ein Vertrag automatisch verl\u00e4ngert, sollen die Konsumentinnen und Konsumenten benachrichtigt werden. Der Nationalrat will das Obligationenrecht entsprechend erg\u00e4nzen. Die Vorlage dazu nahm er am Donnerstag mit 124 gegen 65 Stimmen an. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP- und der FDP-Fraktion.</p><p>SVP und FDP h\u00e4tten gar nicht erst auf die Vorlage eintreten wollen und kritisierten sie als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Konsumenten sollten als m\u00fcndige Menschen angesehen werden und nicht \"als vor sich selbst zu sch\u00fctzende Wesen\", forderte Christa Markwalder (FDP/BE).</p><p>Pirmin Schwander (SVP/SZ) sah auch Vorteile in der automatischen Verl\u00e4ngerung eines Vertrages, wenn man nicht an die Verl\u00e4ngerung denke. Die Mehrheit sah hingegen vergessene K\u00fcndigungsfristen als Nachtteil an, wegen unerw\u00fcnschter Kosten. Der Antrag f\u00fcr Nichteintreten wurde mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Nur bei erster Verl\u00e4ngerung</p><p>Umstritten war, ob \u00fcber die Erneuerung nur das erste Mal oder vor jeder Vertragsverl\u00e4ngerung informiert werden muss, wie dies die von Beat Flach (GLP/AG) angef\u00fchrte Minderheit wollte. Es sei f\u00fcr Kunden schwer zu verstehen, wenn die erste Verl\u00e4ngerung angek\u00fcndigt werde und eine sp\u00e4tere aber nicht mehr, argumentierte Flach.</p><p>Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) entgegnete, dass eine Informationspflicht f\u00fcr die erste Verl\u00e4ngerung gen\u00fcge. \"Das ist das geringere \u00dcbel.\" Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) sagte, die Kommissionsmehrheit habe einen Mittelweg gew\u00e4hlt, im Sinn des Konsumentenschutzes. Der Rat entschied sich mit 101 zu 86 Stimmen f\u00fcr den Kompromissvorschlag.</p><p>Der Nationalrat will die neuen Bestimmungen nicht auf Vertr\u00e4ge anwenden, die schon vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Obligationenrecht in Kraft getreten sind. Er lehnte einen Minderheitsantrag mit 122 zu 65 Stimmen ab. Die R\u00fcckwirkung h\u00e4tten sich SP und Gr\u00fcne gew\u00fcnscht.</p><p></p><p>Lange Vorgeschichte</p><p>Die Erg\u00e4nzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zun\u00e4chst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab.</p><p>Deshalb steht nun eine Gesetzes\u00e4nderung zur Debatte. Diese sieht vor, dass Konsumenten vor der erstmaligen automatischen Verl\u00e4ngerung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses benachrichtigt werden muss. In der Nachricht soll ausdr\u00fccklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.</p><p>Der Bundesrat ist gegen die Anpassung des Obligationenrechts - auch er hatte den Nichteintretensantrag unterst\u00fctzt. Er h\u00e4lt eine solche Informationspflicht f\u00fcr die Anbieterfirmen f\u00fcr unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Es gebe bereits Korrekturmechanismen, und auf auf \u00fcberraschende, ungew\u00f6hnliche Klauseln m\u00fcssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 11.06.2020</b></p><p>Der Nationalrat will Konsumenten besser sch\u00fctzen vor Vertr\u00e4gen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Der St\u00e4nderat dagegen sieht keinen Handlungsbedarf. Er hat ist nicht auf eine Erg\u00e4nzung des Obligationenrechts eingetreten. Der Entscheid fiel knapp mit 22 zu 20 Stimmen. Durchsetzen konnte sich sich eine Allianz aus FDP-, CVP- und SVP-Vertretern. Sie kritisierte die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 24.09.2020</b></p><p><b>Parlament gegen mehr Schutz bei automatisch verl\u00e4ngerten Vertr\u00e4gen </b></p><p><b>Der Ruf nach mehr Schutz f\u00fcr Konsumentinnen und Konsumenten bei automatischen Vertragsverl\u00e4ngerungen ist verhallt. Der Nationalrat hat eine Vorlage seiner Kommission im zweiten Anlauf abgelehnt. Weil auch der St\u00e4nderat Nein gesagt hat, bleibt es beim Status quo.</b></p><p>Der Entscheid in der grossen Kammer am Donnerstag fiel knapp aus - mit 99 zu 82 Stimmen bei 9 Enthaltungen. In der Fr\u00fchjahrssession hatte der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen noch f\u00fcr Eintreten gestimmt. Der St\u00e4nderat war in der Sommersession danach nicht auf die Vorlage eingetreten, in einer knappen Abstimmung.</p><p>Die von der Nationalratskommission ausgearbeitete Gesetzes\u00e4nderung sah vor, dass Konsumenten sp\u00e4testens ein Monat vor der erstmaligen automatischen Verl\u00e4ngerung eines Vertragsverh\u00e4ltnisses benachrichtigt werden m\u00fcssen. In der Nachricht sollte ausdr\u00fccklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden.</p><p>Im ersten Anlauf war eine Mehrheit der Ansicht gewesen, dass der Konsumentenschutz bei der stillschweigenden Verl\u00e4ngerung von Dienstleistungsvertr\u00e4gen gest\u00e4rkt werden solle. Die Informationspflicht sei daf\u00fcr ein geeignetes Mittel. Erfolglos gab Kommissionssprecherin Florence Brenzikofer (Gr\u00fcne/BL) zu bedenken, dass vergessene K\u00fcndigungsfristen einen Nachteil bedeuten k\u00f6nnten - wegen unerw\u00fcnschter Kosten.</p><p></p><p>Gegner verneinen Mehrwert</p><p>Dagegen stemmten sich Vertreterinnen und Vertreter der SVP-, FDP- und Mitte-Fraktion. Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. \"Konsumenten sollten als m\u00fcndige Menschen angesehen werden\", sagte Christa Markwalder (FDP/BE). Sie sah auch Vorteile in der automatischen Verl\u00e4ngerung eines Vertrages, wenn jemand nicht an die Verl\u00e4ngerung denke.</p><p>Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Sie bezeichnete eine solche Informationspflicht f\u00fcr die Anbieterfirmen als \"komplizierte und b\u00fcrokratische L\u00f6sung\". Es gebe bereits Korrekturmechanismen: Auf \u00fcberraschende, ungew\u00f6hnliche Klauseln m\u00fcssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte sie.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Gesetzgebung wird dahingehend erg\u00e4nzt, dass Dienstleistungsanbieter, die eine stillschweigende Fortf\u00fchrung eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages vereinbaren, ihre Kundinnen und Kunden \u00fcber die M\u00f6glichkeit, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, informieren m\u00fcssen; diese Mitteilung muss mindestens einen Monat vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist erfolgen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so m\u00fcssen die Kundinnen und Kunden ohne Konventionalstrafe vom Vertrag zur\u00fccktreten k\u00f6nnen, und der Dienstleistungsanbieter muss ihnen den Betrag, den sie f\u00fcr die noch nicht abgelaufene Vertragsperiode bereits bezahlt haben, zur\u00fcckerstatten.</p>","ReasonText":"<p>In heutigen Vertragsverh\u00e4ltnissen ist eine deutliche Zunahme von Klauseln feststellbar, die eine stillschweigende oder automatische Verl\u00e4ngerung des Vertrags bei dessen Auslaufen vorsehen, es sei denn, eine der Vertragsparteien k\u00fcndige den Vertrag schriftlich innerhalb der K\u00fcndigungsfrist, die der Dienstleistungsanbieter in den allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgehalten hat. </p><p>Derartige Vertr\u00e4ge werden insbesondere, aber nicht ausschliesslich f\u00fcr den Mobilfunk, f\u00fcr Abonnemente aller Art sowie f\u00fcr B\u00fccher- und Fitnessclubs abgeschlossen.</p><p>Zwar wird mit dem Versicherungsvertragsgesetz absichtlich der erw\u00e4hnte Ansatz verfolgt; um im Interesse der Versicherten eine j\u00e4he Beendigung des Versicherungsschutzes zu vermeiden, wird die stillschweigende Vertragserneuerung aber auf ein Jahr begrenzt (Art. 47 VVG). Ansonsten hat der Gesetzgeber aber unter Berufung auf die Vertragsfreiheit darauf vertraut, dass die Wirtschaft Fragen der Vertragserneuerung selbst regelt. </p><p>Nun ist es aber so, dass eine der Vertragsparteien am k\u00fcrzeren Hebel sitzt: Die Kundinnen und Kunden oder die Konsumentinnen und Konsumenten k\u00f6nnen die allgemeinen Vertragsbedingungen, die vom Dienstleistungserbringer definiert werden, nicht aushandeln, und folglich m\u00fcssen sie die Bedingungen, zu denen ein Vertrag bei dessen Auslaufen stillschweigend verl\u00e4ngert wird, akzeptieren.</p><p>Wer ist bei einem derartigen Vertrag nicht schon in die \"Falle\" getappt, insbesondere, weil man sich f\u00fcr jeden Vertrag das Datum, an dem dieser ausl\u00e4uft, merken m\u00fcsste? Dieses Datum wiederum variiert, da es an den Tag des Vertragsabschlusses gekn\u00fcpft ist. Insbesondere Jugendliche und \u00e4ltere Menschen werden Opfer dieser Umst\u00e4nde.</p><p>Am Grundsatz, dass ein Vertrag stillschweigend verl\u00e4ngert werden kann, soll nicht ger\u00fcttelt werden; es ist aber dringend vonn\u00f6ten, der schw\u00e4cheren Partei ein Recht auf Information einzur\u00e4umen, und zwar, indem man der st\u00e4rkeren Partei eine entsprechende Pflicht auferlegt. Damit die Kundinnen und Kunden im Wissen um die Umst\u00e4nde entscheiden k\u00f6nnen, ob der Vertrag automatisch verl\u00e4ngert werden soll oder ob sie ihn k\u00fcndigen wollen, sollen sie mindestens einen Monat vor Ablauf der K\u00fcndigungsfrist eine Mitteilung erhalten, mit der ihnen ihr Recht zur K\u00fcndigung des Vertrags in Erinnerung gerufen wird. Erfolgt diese Mitteilung nicht, so sollen die Kundinnen und Kunden den Vertrag jederzeit und ohne Konventionalstrafe k\u00fcndigen k\u00f6nnen; den Kundinnen und Kunden soll ferner der Betrag, den sie f\u00fcr die noch nicht abgelaufene Vertragsperiode bezahlt haben, zur\u00fcckerstattet werden.</p><p>Dieses Vorgehen ist in Frankreich seit dem 28. Juli 2005 durch die \"Loi Chatel\", die in diesem Bereich als Vorbild herangezogen werden k\u00f6nnte, geregelt.</p><p>Die angestrebte Gesetzgebung soll alle Dienstleistungsvertr\u00e4ge einschliesslich der Versicherungsvertr\u00e4ge abdecken, nicht aber die Mietvertr\u00e4ge, da diese Vertr\u00e4ge f\u00fcr die Mieterinnen und Mieter von derart grosser Wichtigkeit sind, dass man sie nicht an die gesetzlich festgelegte K\u00fcndigungsfrist zu erinnern braucht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1600905600000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"V","Modified":"\/Date(1770758967880)\/","SubmissionDate":"\/Date(1366156800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4908,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}