{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20130455,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20130455,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.455","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Anwendung des Gew\u00e4sserschutzgesetzes. Die \u00f6rtlichen Gegebenheiten nicht ausser Acht lassen","Description":null,"InitialSituation":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Schutz der Gew\u00e4sser wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 36a Gew\u00e4sserraum</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und beauftragt die Kantone, die Breite der Gew\u00e4sserr\u00e4ume unter Ber\u00fccksichtigung der regionalen Gegebenheiten festzulegen.</p><p>...</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.12.2016</b></p><p><b>Kantone sollen bei Gew\u00e4sserschutz mehr Spielraum erhalten </b></p><p><b>Die Kantone sollen beim Gew\u00e4sserschutz mehr Kompetenzen erhalten. Sie sollen, statt wie bis anhin der Bund, f\u00fcr die Ausscheidung von Gew\u00e4sserr\u00e4umen zust\u00e4ndig sein.</b></p><p>Der Nationalrat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats Guy Parmelin (SVP/VD) am Donnerstag mit 114 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Das Gesch\u00e4ft geht nun an den St\u00e4nderat. Dessen vorberatende Kommission hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen.</p><p>Der Nationalrat begr\u00fcndet seine Zustimmung damit, dass die Kantone besser in der Lage seien, die Breite von sogenannten Gew\u00e4sserr\u00e4umen festzulegen. Dies, weil sie besser mit den lokalen und regionalen Gegebenheiten vertraut seien. Gew\u00e4sserr\u00e4ume dienen den nat\u00fcrlichen Funktionen der Gew\u00e4sser, dem Hochwasserschutz und der Gew\u00e4ssernutzung.</p><p>Eine Anpassung der heutigen Regelung ist bereits beschlossen, eine entsprechende \u00c4nderung der Gew\u00e4sserschutzverordnung soll im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Mit der Unterst\u00fctzung des Vorstosses wolle man sich die M\u00f6glichkeit zu einer Gesetzesrevision offen halten, sollte die Verordnung nicht zufriedenstellend ausfallen, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.06.2017</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Gew\u00e4sserschutz nicht weiter lockern </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will den Gew\u00e4sserschutz nicht weiter lockern. Er hat am Montag eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats und heutigen Bundesrats Guy Parmelin (SVP/VD) oppositionslos abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.</b></p><p>Parmelin verlangte, dass k\u00fcnftig die Kantone statt der Bund die Breite der Gew\u00e4sserr\u00e4ume festlegen d\u00fcrfen. Er begr\u00fcndete das mit Schwierigkeiten bei der Anwendung der Gew\u00e4sserschutzverordnung. Dazu gab es zahlreiche Vorst\u00f6sse. In der Zwischenzeit sind die Regeln angepasst worden, die \u00c4nderungen traten am 1. Mai in Kraft.</p><p>Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) stellte im Namen der vorberatenden Kommission fest, es seien erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um eine pragmatische L\u00f6sung zu finden. Nun gelte es, die neuen Bestimmungen anzuwenden und den Kantonen die Zeit f\u00fcr die Entwicklung einer Praxis zu lassen.</p><p>Die ge\u00e4nderte Verordnung enth\u00e4lt eine Besitzstandsgarantie f\u00fcr gewisse Dauerkulturen im Gew\u00e4sserraum sowie gelockerte Bestimmungen f\u00fcr Anlagen wie land- und forstwirtschaftliche Wege. Ausserdem sieht sie die M\u00f6glichkeit vor, Randstreifen landwirtschaftlich zu nutzen und bei sehr kleinen Gew\u00e4ssern auf die Festlegung des Gew\u00e4sserraums zu verzichten</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber den Schutz der Gew\u00e4sser wird wie folgt ge\u00e4ndert:</p><p>Art. 36a Gew\u00e4sserraum</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und beauftragt die Kantone, die Breite der Gew\u00e4sserr\u00e4ume unter Ber\u00fccksichtigung der regionalen Gegebenheiten festzulegen.</p><p>...</p>","ReasonText":"<p>Wie erwartet gibt es in vielen Kantonen Schwierigkeiten bei der Anwendung der Gew\u00e4sserschutzverordnung. Bei der Anh\u00f6rung \u00fcber die besagte Verordnung vor der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates haben zudem mehrere Parlamentsmitglieder gegen\u00fcber der Verwaltung ihre Besorgnis ge\u00e4ussert und verlangt, dass die Anwendung mit Augenmass und unter Ber\u00fccksichtigung der \u00f6rtlichen Gegebenheiten erfolgt. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, und die zunehmende Kritik der Kantone best\u00e4tigt unsere schlimmsten Bef\u00fcrchtungen. So befinden sich zum Beispiel im Lavaux im Kanton Waadt Rebparzellen auf dem Gew\u00e4sserraum stehender Gew\u00e4sser (entspricht dem Gew\u00e4sserraum f\u00fcr Fliessgew\u00e4sser, betrifft aber Seen). Der Gew\u00e4sserraum misst ab der Uferlinie 15 Meter. Der Entwurf f\u00fcr eine Richtlinie zur Umsetzung der Gew\u00e4sserschutzverordnung sieht vor, dass bei der Erneuerung von Dauerkulturen eine Interessenabw\u00e4gung vorgenommen wird. Diese \"Interessenabw\u00e4gung\" k\u00f6nnte aber schlichtweg zu einer materiellen Enteignung f\u00fchren! In zahlreichen Kantonen besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen den urspr\u00fcnglichen Intentionen des Gesetzgebers, der die Kantone damit betraut hat, den Gew\u00e4sserraum festzulegen, und der Anwendung des Gesetzes durch die Bundesverwaltung. Wenn wir die Sache ins Lot bringen und daf\u00fcr sorgen wollen, dass der Wille des Gesetzgebers - des Parlamentes - respektiert wird, muss das Gesetz ge\u00e4ndert werden, und zwar so, dass darin klipp und klar vorgesehen wird, dass die Kantone unter Ber\u00fccksichtigung der regionalen Gegebenheiten zust\u00e4ndig daf\u00fcr sind, die Breite der Gew\u00e4sserr\u00e4ume festzulegen. Eine solche f\u00f6deralistische L\u00f6sung wird es erm\u00f6glichen, wieder Vernunft walten zu lassen und den Willen des Gesetzgebers angemessen umzusetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Parmelin Guy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1497225600000)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"52","Category":"IV","Modified":"\/Date(1712771508560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380153600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}