{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20131069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.1069","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Forschungsskandal an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Zerst\u00f6rung von Forschungsergebnissen und Verletzung von Rechtsgrundlagen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 13.3252 hindert die Universit\u00e4t Z\u00fcrich (UZH) seit 2009 einen Professor an der Fortsetzung seiner Projekte beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und verabschiedete zusammen mit dem SNF reglementswidrig Rechenschaftsberichte, ohne den Projektleiter mit einzubeziehen. Die Antworten des Bundesrates auf die Interpellation 13.3252 ber\u00fccksichtigen jedoch nicht alle gestellten Fragen. Ich erlaube mir deshalb nachzufragen und bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Seit 2009 verhindert die UZH Nutzung und Publikation der SNF-Projekte eines Professors. Wie jetzt bekannt wurde, sind seine mit SNF-Mitteln finanzierten Forschungsergebnisse und -materialien aus zehn Jahren teilweise vernichtet worden. Welche Konsequenzen zieht er aus dieser Nachricht?</p><p>2. In seiner Antwort bestreitet der Bundesrat nicht, dass der SNF - unter Verstoss gegen sein eigenes Reglement - in seiner Untersuchung zu wissenschaftlichem Fehlverhalten keine anfechtbare Verf\u00fcgung, sondern \"Empfehlungen\" ausgesprochen habe. Wie rechtfertigt er diese erwiesene Verletzung bestehender Rechtsgrundlagen durch den SNF?</p><p>3. Die Antwort des Bundesrates l\u00e4sst unerw\u00e4hnt, dass der SNF nicht nur empfohlen, sondern explizit beantragt hat, den Managing Director des Zentrums f\u00fcr klinische Forschung der UZH zu ersetzen. Wie rechtfertigt er, dass dieser Antrag bis heute nicht umgesetzt wurde, und welche Schritte h\u00e4lt er dazu f\u00fcr erforderlich?</p><p>4. In seiner Antwort wird behauptet, dass alle finanziellen Rechenschaftsberichte vom verantwortlichen Beitragsempf\u00e4nger unterschrieben worden seien. Diese Darstellung widerspricht den Tatsachen. Die finanziellen Berichte 2010 wurden allein durch UZH und SNF verabschiedet. Wie beurteilt der Bundesrat diese Verletzung der Rechtsgrundlagen, und welche Schritte wird er jetzt zur Aufkl\u00e4rung dieser Vorg\u00e4nge ergreifen?</p><p>5. Der SNF hat in seiner \"Untersuchung wissenschaftliches Fehlverhalten\" zahlreichen betroffenen Wissenschaftlern eine Anh\u00f6rung verweigert mit der Begr\u00fcndung, sie h\u00e4tten \"nicht mit der UZH kooperiert\". Wie beurteilt er die Verweigerung des rechtlichen Geh\u00f6rs durch den SNF angesichts der Tatsache, dass der SNF seinerseits in der Folge die Universit\u00e4tsleitung der UZH des wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschuldigte?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat von Problemen Kenntnis genommen, die sich im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsprojekten ergeben haben (siehe Vorstossantworten: 10.3924, 10.4167, 12.4241, 13.3252, 13.3263). Er kann nur zu Fragen Stellung nehmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes bzw. in denjenigen des SNF fallen. Er kann und wird sich demnach auch weiterhin nicht zu den in anderer Zust\u00e4ndigkeit liegenden Fragen rund um die Verfahren und Konflikte zwischen den Beteiligten und den betroffenen Institutionen \u00e4ussern.</p><p>Ausgehend von den Vorbemerkungen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Gem\u00e4ss Forschungs- und Innovationsf\u00f6rderungsgesetz (SR 420.1) f\u00f6rdert der SNF im Auftrag des Bundes die wissenschaftliche Forschung. Der SNF hat dabei keine Verpflichtung, die eigentliche Abwicklung der Forschungsvorhaben direkt zu \u00fcberwachen und f\u00fcr die Sicherstellung der Forschungsresultate zu sorgen. Die diesbez\u00fcgliche Verantwortung obliegt den Beitragsempf\u00e4ngerinnen und Beitragsempf\u00e4ngern sowie den Forschungsinstitutionen, namentlich den Hochschulen, an welchen die Forschung betrieben wird. Im Rahmen der wissenschaftlichen Freiheit und gest\u00fctzt auf die explizite Bestimmung im SNF-Beitragsreglement m\u00fcssen die Beitragsempf\u00e4ngerinnen und Beitragsempf\u00e4nger die Rechte an den Forschungsresultaten mit ihrem Arbeitgeber regeln. Gegen\u00fcber dem SNF sind die Beitragsempf\u00e4ngerinnen und Beitragsempf\u00e4nger zu wissenschaftlicher und finanzieller Rechenschaft verpflichtet, und der SNF unterst\u00fctzt die Verwertung von Forschungsresultaten.</p><p>Aufgrund dieser rechtlichen Ausgangslage hat der SNF bzw. der Bund keinen Einfluss auf das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen Beitragsempf\u00e4ngerinnen und Beitragsempf\u00e4ngern und ihren Arbeitgebern, denn als F\u00f6rderagentur hat der SNF weder aufsichtsrechtliche Funktionen noch andere Interventionsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber den Forschungsst\u00e4tten, an denen die Projekte durchgef\u00fchrt werden. Es handelt sich bei der vorliegenden Angelegenheit, wie bereits in fr\u00fcheren Antworten des Bundesrates erl\u00e4utert wurde, um einen Einzelfall und nicht um eine generelle Problematik der betroffenen Institutionen. L\u00e4ge Letzteres vor, w\u00e4re die grunds\u00e4tzliche Zulassung der Forschenden der betreffenden Institution zur Gesuchstellung zu \u00fcberpr\u00fcfen gewesen - mit der Konsequenz, dass s\u00e4mtliche Forschenden dieser Institution betroffen gewesen w\u00e4ren. Ein solches Vorgehen w\u00e4re unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und ist gest\u00fctzt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu rechtfertigen. Der Bundesrat stellt fest, dass die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die L\u00f6sung der genannten Probleme bei den Verantwortlichen der Universit\u00e4t Z\u00fcrich und des Universit\u00e4tsspitals Z\u00fcrich liegt.</p><p>2. In seinem Zust\u00e4ndigkeitsbereich hat der SNF nicht bloss Empfehlungen abgegeben, sondern die folgenden reglementskonformen Massnahmen beschlossen und umgesetzt: R\u00fcckforderung von Geldern bez\u00fcglich des abgebrochenen und sistierten Projekts; Bewilligung von Belastungen des einen Projektkontos f\u00fcr die L\u00f6hne der angestellten Mitarbeitenden f\u00fcr eine begrenzte Zeit; Untersuchung und Feststellung von wissenschaftlichem Fehlverhalten von zwei Personen bei einer Projekteingabe. Beim letztgenannten Punkt erfolgte eine Ablehnung des Gesuchs, aber keine weitere formelle Sanktionierung. Dieser Entscheid liegt im Rahmen des Ermessens des SNF und ist im Reglement zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vorgesehen. Der Bundesrat h\u00e4lt fest, dass der SNF das festgestellte wissenschaftliche Fehlverhalten nicht tolerierte und dies gegen\u00fcber den Betroffenen unmissverst\u00e4ndlich klargestellt hat. Die Entscheidungen des SNF erfolgten in keinem Fall unter Missachtung der Rechtsgrundlagen.</p><p>3. Nach Auskunft des SNF hat dieser den Ersatz des Managing Director des Universit\u00e4tsspitals Z\u00fcrich weder beantragt noch empfohlen.</p><p>4. Bei den Berichtsgenehmigungen durch den SNF wurden keine Reglementsvorgaben verletzt. Solange der betroffene Beitragsempf\u00e4nger im Amt war, wurden die finanziellen Berichte durch ihn unterzeichnet. Ein Bericht wurde durch den SNF zu Beginn des Jahres 2011 nach Eingang der R\u00fcckzahlungen an den SNF freigegeben. Dieser Bericht konnte und musste nicht durch den betroffenen ehemaligen Beitragsempf\u00e4nger unterzeichnet werden, da das entsprechende Projekt per 1. Februar 2009 abgebrochen worden und die entsprechende Verf\u00fcgung an den Beitragsempf\u00e4nger unangefochten in Rechtskraft erwachsen war. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Er weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass der SNF die beiden Projektbeendigungen in Anwendung seiner Reglemente aus seiner Sicht in korrekter Weise vorgenommen hat.</p><p>5. Der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r ist ein Parteirecht. Nach Auskunft des SNF hat er anl\u00e4sslich seiner im Jahr 2010 durchgef\u00fchrten Untersuchung die betroffenen Parteien angeh\u00f6rt und die Verfahrensvorschriften vollumf\u00e4nglich eingehalten. Wissenschaftler aus dem Umfeld des betroffenen Professors hat der SNF nach seiner Ansicht sachdienlich und unter Wahrung des Daten- und Pers\u00f6nlichkeitsschutzes informiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1384300800000)\/","SubmittedBy":"Gross Andreas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1384300800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804978333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1380067200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4910,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wissenschaft und Forschung"}}