{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20131082,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20131082,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.1082","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Fotofallen und Datenschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Datenschutz ist ein sehr wichtiger Aspekt, den es bei der Umsetzung von Forschungsprojekten zu bedenken gibt. Dies betrifft nicht nur die Humanwissenschaften, sondern z. B. auch die medizinische und pharmazeutische Forschung. Die Regeln der guten Praxis im Umgang mit dem Datenschutz sind eigentlich vorhanden. Das Bundesamt f\u00fcr Statistik wendet sie z. B. bei Umfragen an.</p><p>Seit einigen Jahren stellen Biologinnen und Biologen f\u00fcr ihre Forschung in der Natur Fotoapparate auf. Mit diesen k\u00f6nnen Personen unfreiwillig fotografiert werden. Die Verwendung solcher Bilder kann darum ein Problem darstellen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche konkreten Regeln zum Datenschutz werden im Rahmen von Forschungsprojekten mit Fotofallen angewendet? Welches Verfahren liegt den Regeln zugrunde? Wer validiert sie?</p><p>2. Werden die lokalen Beh\u00f6rden (Kantone, Gemeinden) und die Bev\u00f6lkerung an den Orten, an denen die Fotofallen aufgestellt werden, informiert, und wenn ja, auf welche Weise?</p><p>3. Wie wird mit Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, umgegangen? Werden sie aufbewahrt oder vernichtet? Nach welchen Verfahren geschieht dies? Wer hat Zugang zu den Fotos?</p><p>4. Gibt es formelle Kontakte zwischen den Forschungsinstituten und ihren Forscherinnen und Forschern und den Polizei-, Justiz- oder Tierschutzbeh\u00f6rden der Kantone oder Gemeinden, wenn solche Fotoapparate aufgestellt werden?</p><p>5. Gibt es einen \u00dcberblick \u00fcber solche Projekte? Werden sie auf irgendeine Weise koordiniert? Wie viele Fotoapparate wurden schon oder werden noch aufgestellt, und wie viele sind es im Moment? In welchen Kantonen?</p><p>6. Kann eine Person, die ohne ihr Einverst\u00e4ndnis fotografiert wurde, gegen die Forscherinnen und Forscher, welche die Falle aufgestellt haben, Zivilklage einreichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fotofallen werden von Privatpersonen, vom Bund und von Universit\u00e4ten aufgestellt. Die Bearbeitung von Personendaten durch Privatpersonen und Bundesorgane wird durch das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) geregelt. Die Bearbeitung von Personendaten durch Universit\u00e4ten richtet sich nach den kantonalen Datenschutzgesetzen. In den Kantonen Z\u00fcrich und Genf existieren ausserdem Leitlinien zum Betrieb von Fotofallen, die die Vorschriften der Datenschutzgesetze konkretisieren (Merkblatt Fotofallen des Amtes f\u00fcr Landschaft und Natur des Kantons Z\u00fcrich vom 23. Januar 2013; agr\u00e9ment du 8 octobre 2012 du Bureau des pr\u00e9pos\u00e9s \u00e0 la protection des donn\u00e9es et \u00e0 la transparence de la R\u00e9publique et Canton de Gen\u00e8ve). Im Einzelnen gilt Folgendes:</p><p>1. Forschungsprojekte mit Fotofallen m\u00fcssen die Datenschutzvorschriften einhalten. Insbesondere d\u00fcrfen Personendaten nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung der Daten angegeben wurde, aus den Umst\u00e4nden ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist (f\u00fcr den Bund s. Art. 4 Abs. 3 DSG). Fotofallen bezwecken nicht die Bearbeitung von Personendaten, sondern dienen der \u00dcberwachung und Erfassung von Wildtierbest\u00e4nden. Die Fotofallen werden an Orten aufgestellt, die kaum von Menschen frequentiert werden. Ausserdem sind die Fotofallen tief installiert, sodass bloss der Beinbereich von zuf\u00e4llig anwesenden Menschen fotografiert wird; Fotos mit Personen werden umgehend vernichtet. Der Eidgen\u00f6ssische Datenschutz- und \u00d6ffentlichkeitsbeauftragte und die Vereinigung der kantonalen und kommunalen Datenschutzbeauftragten sehen deshalb keinen Handlungsbedarf.</p><p>2. Fotofallen im Auftrag des Bundes sind signalisiert. Hinweisschilder informieren \u00fcber den Zweck der Fotofalle und nennen den Betreiber. Die Leitlinien der Kantone Z\u00fcrich und Genf sehen ebenfalls vor, dass Fotofallen zu signalisieren und mit einer Kontaktadresse des Betreibers zu versehen sind.</p><p>3. Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, m\u00fcssen umgehend vernichtet werden. Dies geschieht sofort durch die Person, die die Fotos sichtet. Eine Aufbewahrung, Weiterleitung oder Ver\u00f6ffentlichung von Personenfotos aus Fotofallen ist verboten. Auch eine Verbreitung der durch solche Fotos erhaltenen Informationen \u00fcber eine Person ist rechtswidrig.</p><p>4. Vor dem Aufstellen von Fotofallen finden formelle Kontakte zwischen den Forschungsinstitutionen und den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden statt. Die Forscherinnen und Forscher informieren die zust\u00e4ndigen Stellen der Kantone und Gemeinden sowie die J\u00e4ger, wenn sie beabsichtigen, Fotofallen in einem Gebiet aufzustellen. Die Abteilung \"Conservation Biology\" der Universit\u00e4t Bern beispielsweise kontaktiert jeweils die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden und erkundigt sich, ob Bewilligungen eingeholt werden m\u00fcssen. Im Auftrag des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt (Bafu) setzt der Verein Kora zur Erfassung der Luchspopulation Fotofallen ein. Auch dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen.</p><p>5. Der Bundesrat ist informiert \u00fcber die Projekte in der Verantwortung des Bundes. Hierf\u00fcr ist das Bafu zust\u00e4ndig, das die Entwicklung des Bestandes der gesch\u00fctzten Grossraubtiere in der Schweiz \u00fcberwacht (Luchs, Wolf und B\u00e4r; Art. 14 des Jagdgesetzes und Art. 11 der Jagdverordnung). Ein Fotomonitoring kommt heute beim Luchs und in Zukunft eventuell auch beim Wolf zum Einsatz. Im Auftrag des Bafu stellt Kora daf\u00fcr drei- bis viermal pro Jahr w\u00e4hrend rund sechzig Tagen in definierten Referenzgebieten von rund 690 bis 1280 Quadratkilometern in den Grossregionen Jura, Nordwest-Alpen, Zentralschweiz, Nordostschweiz sowie im Wallis und in Graub\u00fcnden Fotofallen auf. \u00dcber Projekte auf kantonaler Ebene hat der Bundesrat keine Gesamt\u00fcbersicht. Es besteht auch kein \u00dcberblick \u00fcber den Einsatz von Fotofallen durch Private. Insbesondere die rasante Entwicklung beim Einsatz von Fotofallen in J\u00e4gerkreisen bereitet den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden Sorgen, denn hier besteht keine Kontrollm\u00f6glichkeit, ob die Fotofallen rechtskonform eingesetzt werden. Bei n\u00e4chster Gelegenheit soll deshalb in Artikel\u00a02 der Jagdverordnung der Einsatz von Fotofallen zu jagdlichen Zwecken verboten werden.</p><p>6. Wenn eine Person durch eine Fotofalle fotografiert wird, stehen ihr die zivilrechtlichen Klagen nach Artikel\u00a015 DSG bzw. Artikel\u00a028a des Zivilgesetzbuches zur Verf\u00fcgung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. Sie kann insbesondere verlangen, dass die Fotos vernichtet und nicht an Dritte weitergegeben werden (Beseitigungsklage).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1392163200000)\/","SubmittedBy":"Rossini St\u00e9phane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1392163200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1750804764663)\/","SubmissionDate":"\/Date(1386201600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4911,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wissenschaft und Forschung"}}