{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133016,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133016,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3016","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung des Verbotes der Werbung f\u00fcr politische Parteien und f\u00fcr religi\u00f6se Bekenntnisse am Radio und im Fernsehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Aufhebung von Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 Buchstaben d und e des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) zu beantragen.</p>","ReasonText":"<p>Das Verbot der Werbung f\u00fcr politische Parteien und f\u00fcr religi\u00f6se Bekenntnisse am Radio und im Fernsehen steht im Widerspruch zu Artikel\u00a016 der Bundesverfassung, \"Meinungs- und Informationsfreiheit\", Absatz\u00a02, \"Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu \u00e4ussern und zu verbreiten\", sowie zu Artikel\u00a015 der Bundesverfassung, \"Glaubens- und Gewissensfreiheit\".</p><p>In der Botschaft zur Totalrevision des RTVG vom 18. Dezember 2002 (Vorlage 02.093) schrieb der Bundesrat: \"Das Verbot der politischen Werbung (Abs. 1 Bst. c) soll prim\u00e4r verhindern, dass die demokratische Willensbildung durch wirtschaftlich m\u00e4chtige Akteure einseitig beeinflusst werden kann; dar\u00fcber hinaus soll das Verbot die Unabh\u00e4ngigkeit der Rundfunkveranstalter von politischem Einfluss wahren.\"</p><p>Aus Sicht des Motion\u00e4rs ist die damalige Argumentation des Bundesrates \u00fcberholt. Mit der zunehmenden Verbreitung der politischen Werbung im Internet und \u00fcber soziale Netzwerke sowie der immer st\u00e4rkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkan\u00e4le (Fernsehen, Radio und Internet) macht das heutige Werbeverbot am Radio und im Fernsehen keinen Sinn mehr. Zudem haben \"wirtschaftlich m\u00e4chtige Akteure\" bereits heute die M\u00f6glichkeit, \u00fcber andere Kan\u00e4le (Direktversand, grossfl\u00e4chige Inserate in den Printmedien und an Plakatw\u00e4nden usw.) ihre Meinung zu verbreiten. Es ist auch damit zu rechnen, dass unter den politischen Parteien ein gewisser Ausgleich stattfindet, wie dies in den Printmedien ja heute bereits der Fall ist. Aus diesem Grund ist das Verbot der Werbung f\u00fcr politische Parteien und f\u00fcr religi\u00f6se Bekenntnisse am Radio und im Fernsehen inkonsequent und inkoh\u00e4rent. Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 Buchstaben d und e RTVG sollen deshalb ersatzlos aufgehoben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Radio und Fernsehen geh\u00f6ren zu den wichtigsten Informationsquellen der Schweizer Bev\u00f6lkerung und tragen wesentlich zur Willensbildung bei. Ihre ungebrochene Bedeutung als massenwirksame Medien in einer Zeit der individualisierten Online-Angebote spiegelt sich in den aktuellen Nutzungsdaten und Werbestatistiken: Radio und Fernsehen k\u00f6nnen sich auch heute noch gegen\u00fcber den \"neuen\" Medien im Internet behaupten. F\u00fcr eine spezifische Regulierung von Radio und Fernsehen - auch in Werbefragen - bestehen darum trotz fortschreitender Konvergenz und dem Wachstum des Online-Werbemarkts nach wie vor gute Gr\u00fcnde.</p><p>Werbung in Radio und Fernsehen ist kostspielig: Dies gilt sowohl f\u00fcr die Produktion von Werbespots (insbesondere im Fernsehen) als auch f\u00fcr die Preise, die f\u00fcr die Buchung von Werbezeit zu bezahlen sind. W\u00fcrde man die heute bestehenden Verbote aufheben, w\u00e4re zu bef\u00fcrchten, dass wirtschaftlich potente Akteure vor Wahlen und Abstimmungen die Meinungsbildung einseitig beeinflussen k\u00f6nnten oder bestimmte religi\u00f6se Bekenntnisse beworben w\u00fcrden. Wirtschaftlich schw\u00e4chere Akteure h\u00e4tten dagegen kaum die M\u00f6glichkeit, ihre Anliegen mit Radio- und Fernsehwerbung zu propagieren. Das Ausweichen ins Internet und auf alternative Werbekan\u00e4le wie Social Media kann ein solches Manko in absehbarer Zukunft nicht ausgleichen.</p><p>Die heute geltenden Verbote f\u00fcr politische und religi\u00f6se Werbung tragen den Grundrechten der freien Meinungs\u00e4usserung und der Glaubensfreiheit Rechnung und beschr\u00e4nken sich auf ausgew\u00e4hlte Bereiche: Es geht um den Schutz der institutionalisierten direktdemokratischen Willensbildung (Werbeverbot vor Volksabstimmungen und f\u00fcr Volkswahlen) und die Wahrung des Religionsfriedens (Werbeverbot f\u00fcr religi\u00f6se Bekenntnisse und die sie vertretenden Institutionen und Personen).</p><p>Aus staats- und demokratiepolitischen Gr\u00fcnden erachtet der Bundesrat eine Aufhebung der Verbote der politischen und der religi\u00f6sen Werbung in Radio und Fernsehen nicht als zweckm\u00e4ssig.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367366400000)\/","SubmittedBy":"Aeschi Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1410393600000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690507451810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362355200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}