{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133052,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133052,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3052","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Recht zur Sammelklage bei Datenschutzverletzungen, insbesondere im Internet","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Vorentwurf f\u00fcr eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, welche die M\u00f6glichkeit der Sammelklage im Zivilrecht im Bereich des Datenschutzes, insbesondere im Internet und in den sozialen Netzwerken, vorsieht. Der Zugang zu einer kollektiven Wiedergutmachung soll erleichtert werden, zumal die geringen Betr\u00e4ge die gesch\u00e4digten Personen von einer Klage abhalten, selbst wenn diese gemeinsam eingereicht w\u00fcrde. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die M\u00e4ngel der \"class action\" im amerikanischen Recht nicht \u00fcbernommen werden.</p>","ReasonText":"<p>Bei der Revision der Zivilprozessordnung hat es der Gesetzgeber ausdr\u00fccklich abgelehnt, die Sammelklage einzuf\u00fchren, und dabei vor allem auf die M\u00e4ngel der amerikanischen \"class action\", aber auch auf die M\u00f6glichkeiten der Streitgenossenschaft oder der St\u00e4rkung der Verbandsklage hingewiesen. Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht f\u00fcr den Datenschutz unangemessen, insbesondere im Internet und in den sozialen Netzwerken. Diese Bereiche haben seither eine ebenso rasante wie bedeutende Entwicklung vollzogen. Durch die neuen elektronischen Medien wird es in der Tat erleichtert, pers\u00f6nliche Daten im grossen Umfang zu sammeln und zu bearbeiten. Die Gefahr einer Datenschutzverletzung hat deutlich zugenommen. Diese Verst\u00f6sse k\u00f6nnen zwar mit erheblichen Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen verbunden sein und sind nur schwer zu verhindern, sie verursachen in der Regel aber nur einen kleinen finanziellen Schaden, was die Opfer davon abh\u00e4lt zu klagen. Des Weiteren fehlen Organisationen, die \u00fcber ausreichende technische und finanzielle Mittel verf\u00fcgen, um eine Verbandsklage einreichen zu k\u00f6nnen. Daher erscheint es uns notwendig, die Einf\u00fchrung der \"class action\" in der Zivilprozessordnung f\u00fcr Datenschutzbelange erneut zu pr\u00fcfen. Wenn der Zugang zu den Gerichten f\u00fcr Opfer von grossangelegten Datenschutzverletzungen im Internet erleichtert w\u00fcrde - was mit der Sammelklage unstreitig erreicht werden k\u00f6nnte -, w\u00e4re die abschreckende Wirkung zweifelsohne beachtlich. Eingriffe ins Privatleben, die zun\u00e4hmen, wenn nichts unternommen w\u00fcrde, w\u00fcrden damit bestimmt eingeschr\u00e4nkt.</p><p>Es ist daf\u00fcr allerdings nicht n\u00f6tig, ein Instrument wie die amerikanische \"class action\" zu \u00fcbernehmen. Diese ist zwar wirksam, weist aber M\u00e4ngel auf. Die EU ber\u00e4t aktuell \u00fcber die Einf\u00fchrung eines kollektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschluss des Europ\u00e4ischen Parlamentes vom 2. Februar 2012 P7_TA (2012) 0021).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist sich der Datenschutzprobleme aufgrund der heutigen Technologien - u. a. des Internets und der sozialen Netzwerke - bewusst. Er schliesst auch nicht aus, dass die St\u00e4rkung der bestehenden Verfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung oder die Einf\u00fchrung neuer Verfahren sinnvoll oder gar erforderlich ist. Seines Erachtens ist es aber noch zu fr\u00fch, sich zu dieser Frage zu \u00e4ussern; dies insofern, als der Bundesrat zurzeit bereits eine breite und vertiefte Pr\u00fcfung der M\u00f6glichkeiten und Instrumente zur kollektiven Rechtsdurchsetzung durchf\u00fchrt, namentlich im Bereich des Pers\u00f6nlichkeitsschutzes, zu dem der Datenschutz im privaten Sektor geh\u00f6rt (Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Birrer-Heimo 11.3977, \"Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in kollektiven Verfahren\"). Die Frage der St\u00e4rkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung wird des Weiteren im Rahmen der Arbeiten zur laufenden Revision des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz gepr\u00fcft werden (Bericht des Bundesrates vom 9. Dezember 2011 \u00fcber die Evaluation des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz; BBl 2012 335, hier 349-350).</p><p>Daher beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion durch den Erstrat angenommen werden, so beh\u00e4lt sich der Bundesrat vor, im Zweitrat einen Ab\u00e4nderungsantrag zu stellen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367971200000)\/","SubmittedBy":"Schwaab Jean Christophe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1426809600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1715865160860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362614400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Medien und Kommunikation"}}