{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133059,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133059,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3059","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Positionierung der Schweiz im Standortwettbewerb um energieintensive Industrien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, vor dem Hintergrund des versch\u00e4rften Standortwettbewerbs die Belastung der energieintensiven Industrie (wie z. B. Stahl-, Papierindustrie, Chemiep\u00e4rke und chemische Verbundstandorte) durch Energie- und Netzabgaben mit den Rahmenbedingungen an den wichtigsten europ\u00e4ischen Konkurrenzstandorten zu vergleichen:</p><p>1. Von welchen Energie- und Netzabgaben wird die energieintensive Industrie in den wichtigsten Konkurrenzstandorten der Schweiz (D, F, I, NL) entlastet? </p><p>2. Wie sind indirekte Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle im europ\u00e4ischen Ausland (D, F, I, NL) ausgestaltet, um die verbilligte Energiebeschaffung zu erm\u00f6glichen?</p><p>3. In welchen j\u00e4hrlichen Gr\u00f6ssenordnungen bewegen sich diese Entlastungen?</p><p>4. Wie sieht der Vergleich zur Schweiz aus?</p><p>5. Welche Pl\u00e4ne bestehen in diesen L\u00e4ndern bez\u00fcglich Energie- und Netzabgaben? </p><p>6. Besteht die Gefahr, dass etwa im Rahmen des bilateralen Stromabkommens mit der EU h\u00f6here Abgaben auf die energieintensive Industrie zukommen?</p><p>7. Wie bewertet der Bundesrat die Wettbewerbsverzerrung zulasten der energieintensiven Industrien, und welche Strategie verfolgt er?</p>","ReasonText":"<p>In Deutschland, Frankreich, Italien und weiteren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern wird die energieintensive Industrie im grossen Stil von Energieabgaben und -steuern aller Art entlastet. Dazu kommen Beteiligungs- und/oder Entlastungsmodelle, welche den Zugang zu Energie unter den jeweils gehandelten Marktpreisen erm\u00f6glichen. Allein in Deutschland wurde nach einer Studie die produzierende Industrie in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt mit 2,080 bzw. 2,315 Milliarden Euro von der Abgabe f\u00fcr erneuerbare Energien entlastet. Dazu kommen weitere Befreiungen im Netzbereich f\u00fcr spezifische Verbrauchscharakteristiken. Diese energiepolitisch begr\u00fcndete Industriepolitik f\u00fchrt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung gegen\u00fcber der schweizerischen Industrie. Gleichzeitig ist absehbar, dass die regulatorisch begr\u00fcndeten Belastungen in der Schweiz eher zunehmen werden. Die Konkurrenznachteile werden sich voraussichtlich akzentuieren. Bez\u00fcglich des Standortwettbewerbs muss sich die Schweiz \u00fcberlegen, wie sie diesen Herausforderungen begegnen will.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In Deutschland werden energieintensive Unternehmen von der EEG-Abgabe (Pendant zum Netzzuschlag in der Schweiz, mit dem u. a. die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung, KEV, finanziert wird) bis auf einen Restbetrag von 0,05 Eurocent pro Kilowattstunde befreit. In Frankreich haben sich energieintensive Unternehmen im Konsortium Exeltium zusammengeschlossen und unter Begleitung der EU-Wettbewerbsbeh\u00f6rde eine Partnerschaft mit der Electricit\u00e9 de France SA (EDF) vereinbart. Dabei \u00fcbernimmt Exeltium einen Teil der Preis- und Mengenrisiken der Stromproduktion und erh\u00e4lt im Gegenzug langfristig gesicherte Strombezugsrechte zu g\u00fcnstigen Konditionen. Italien hat v. a. Sonderstromtarife f\u00fcr bestimmte Industrieunternehmen eingef\u00fchrt. Da dies nicht im Einklang mit den Beihilfevorschriften im Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV; bis 31. Januar 2009 gem\u00e4ss EG-Vertrag) steht, wurde Italien bereits mehrmals zu Bussen und R\u00fcckzahlungen durch die EU-Kommission aufgefordert. In den Niederlanden wird derzeit ein System erarbeitet, das energieintensive Unternehmen von zus\u00e4tzlichen Abgaben auf dem \u00dcbertragungsnetz befreien soll (\u00e4hnlich wie in der Schweiz und Deutschland).</p><p>2.-5. Im Folgenden werden kurz die Entlastungs- und/oder Beteiligungsmodelle sowie zuk\u00fcnftige Pl\u00e4ne zu Energie- und Netzabgaben in Deutschland, Frankreich und Italien erl\u00e4utert. Soweit m\u00f6glich werden sie auch mit der Schweiz verglichen. In den Niederlanden wird derzeit ein Entlastungssystem f\u00fcr energieintensive Unternehmen durch D-Cision, die TU Delft und ECN f\u00fcr die Regierung erarbeitet. Resultate hierzu werden im Sommer 2013 erwartet, deshalb wird in dieser Interpellation nicht weiter auf die Niederlande eingegangen.</p><p>Deutschland - Ausnahmen bei Umweltabgaben und Forderung nach einem Strommengenfonds</p><p>Wie in der Schweiz beim Netzzuschlag sind auch in Deutschland stromintensive Unternehmen von der Abgabe zur F\u00f6rderung erneuerbarer Energien (EEG-Abgabe) teilweise ausgenommen (hiervon werden 2013 rund 94 Terawattstunden betroffen sein, was etwa 20 Prozent des Gesamtstromverbrauchs entspricht). Um sich f\u00fcr eine Teilbefreiung zu qualifizieren, muss der Mindestverbrauch 1 Gigawattstunde pro Jahr betragen und der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertsch\u00f6pfung (Stromintensit\u00e4t) mindestens 14 Prozent ausmachen. Im Gegenzug zur R\u00fcckerstattung m\u00fcssen die entlasteten Unternehmen in Deutschland ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nachweisen, das betriebliche Energieeinsparpotenziale erfasst und bewertet. Die Regelung in der Schweiz ist grossz\u00fcgiger: Keine Bedingung bez\u00fcglich Mindestverbrauch, und die Stromkosten m\u00fcssen mindestens 10 Prozent der Bruttowertsch\u00f6pfung betragen (bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative 12.400 durch das Parlament k\u00f6nnen Unternehmen sogar ab einer Stromintensit\u00e4t von 5 Prozent profitieren). Gegenw\u00e4rtig profitieren in der Schweiz rund 30 Unternehmen mit einem Verbrauch von etwa 2,5 Terawattstunden (etwa 4 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der teilweisen R\u00fcckerstattung des Netzzuschlags. F\u00fcr die R\u00fcckerstattung sind keine Gegenleistungen notwendig. Falls die parlamentarische Initiative 12.400 vom Parlament angenommen werden sollte, d\u00fcrften in Zukunft 300 bis 600 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 5 und 7 Terawattstunden (etwa 10 Prozent des Gesamtstromverbrauchs) von der R\u00fcckerstattung profitieren. In der parlamentarischen Initiative 12.400 ist allerdings eine Gegenleistung in Form von Zielvereinbarungen mit dem Bund und einer Investition in Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent der R\u00fcckerstattungssumme ab dem 1. Januar 2014 vorgesehen.</p><p>Grosse Stromabnehmer in Deutschland k\u00f6nnen seit 2012 ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Netzentgelten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Voraussetzung f\u00fcr die Befreiung ist ein Jahresstromverbrauch von 10 000 Megawattstunden bei mindestens 7000 Benutzungsstunden (Jahresverbrauch geteilt durch die maximal verwendete Leistung) an einer Abnahmestelle.</p><p>Diese erst 2012 eingef\u00fchrte und durch die sogenannte Paragraph-19-Umlage (Stromnetzentgeltverordnung) \u00fcber den Strompreis finanzierte Befreiung wurde jedoch am 6. M\u00e4rz 2013 vom Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt, da hierf\u00fcr die gesetzliche Grundlage fehle. Die Befreiung der energieintensiven Unternehmen von der EEG-Abgabe in Deutschland ist ebenfalls Gegenstand eines beihilferechtlichen Verfahrens der EU-Kommission. Damit ist grunds\u00e4tzlich v\u00f6llig offen, ob und in welcher Form diese Befreiungen Bestand haben. \u00c4nderungen zu den bestehenden Energie- und Netzangaben sind deshalb in Deutschland zu erwarten, die Regierung hat sich bereits zu Pl\u00e4nen ge\u00e4ussert, Paragraph 19 der Stromnetzentgeltverordnung anzupassen.</p><p>Frankreich - verz\u00f6gerter \u00dcbergang in den freien Markt und Kooperationsmodell:</p><p>In Frankreich laufen seit Juni 2007 eingehende Ermittlungen der EU-Kommission wegen unerlaubten staatlichen Beihilfen. Bis Mitte 2010 galt in Frankreich das Tartam-System (\"Tarif reglement\u00e9 transitoire d'ajustement du march\u00e9\"), welches landesweit regulierte Strompreise f\u00fcr alle Kundensegmente von Haushalten bis Grossverbraucher garantierte. Urspr\u00fcnglich als befristete \u00dcbergangsl\u00f6sung w\u00e4hrend der Einf\u00fchrung des freien Markts gedacht, wurde es verl\u00e4ngert und erst 2010 auf Druck der EU abgel\u00f6st. Die tiefen Tarife wurden aus Steuern f\u00fcr alle Stromproduzenten und konsumenten finanziert. Im neuen Nome-System (\"Nouvelle organisation des march\u00e9s de l'\u00e9lectricit\u00e9\") sind nur noch Haushaltspreise reglementiert. Grossverbraucher m\u00fcssen ihren Strombedarf ab sp\u00e4testens Ende 2015 im freien Markt beschaffen. Ebenso wird vorgeschrieben, dass die EDF Produktionskapazit\u00e4ten von 100 Terawattstunden an seine Mitbewerber verkaufen muss.</p><p>Einzigartig in Frankreich ist ein Kooperationsmodell zwischen energieintensiven Unternehmen und der EDF. Dabei \u00fcbernehmen die Firmen gewisse Produktionsrisiken der EDF und sichern sich im Gegenzug langfristige, kosteng\u00fcnstige Stromlieferungen. Das sogenannte Exeltium-Modell wurde auf Anregung des franz\u00f6sischen Staates entwickelt, das Vertragswerk ist jedoch privatwirtschaftlicher Natur. Die Europ\u00e4ische Kommission hat die Entwicklung begleitet und als konform mit den EU-Vorschriften betreffend staatliche Beihilfen beurteilt.</p><p>Das Konsortium wurde 2006 von sechs stromintensiven Grossverbrauchern der Chemie-, Stahl- und Alu-Industrie gegr\u00fcndet (Air Liquide, Arcelor Mittal, Arkema, Rio Tinto Alcan, Rhodia und Solvay) und umfasst mittlerweile rund 30 Firmen der energieintensiven Branchen. Das Konsortium investiert in nukleare Produktionskapazit\u00e4ten der EDF und tr\u00e4gt damit einen Teil der Risiken, die mit dem Bau, dem Betrieb und der Vermarktung dieser Anlagen verbunden sind. Als Gegenleistung erhalten die Firmen Stromlieferungen zu g\u00fcnstigen Konditionen. Die erste Phase von Exeltium basiert auf einem Kredit von 1,8 Milliarden Euro, der dem Konsortium von verschiedenen Grossbanken (Soci\u00e9t\u00e9 g\u00e9n\u00e9rale, BNP Paribas, Cr\u00e9dit agricole und Natixis) gew\u00e4hrt wurde. Den angeschlossenen Unternehmen stehen daf\u00fcr insgesamt 148 Terawattstunden Elektrizit\u00e4t w\u00e4hrend 24 Jahren zur Verf\u00fcgung. Dies entspricht Lieferungen von rund 6,2 Terawattstunden pro Jahr, was etwa 1,2 Prozent des heutigen Jahresverbrauchs von Elektrizit\u00e4t in Frankreich ausmacht. Gem\u00e4ss inoffiziellen Angaben betr\u00e4gt der Lieferpreis 42 Euro pro Megawattstunde. Dies ist rund 5 Euro pro Megawattstunde h\u00f6her als der heutige reglementierte Tarif f\u00fcr die Energieintensiven, der allerdings in ein paar Jahren ausl\u00e4uft. Die Lieferungen sind per 1. Mai 2010 gestartet und werden somit voraussichtlich bis am 30. April 2034 laufen.</p><p>Italien - Bussen und R\u00fcckzahlungen durch die EU-Kommission verordnet</p><p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat im November 2007 nach den Vorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) \u00fcber staatliche Beihilfen befunden, dass Betriebsbeihilfen in H\u00f6he von rund 80 Millionen Euro, die Italien seit 2005 in Form eines Sonderstromtarifs gew\u00e4hrt hat, mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sind und von den Beg\u00fcnstigten zur\u00fcckgefordert werden m\u00fcssen. Der Sonderstromtarif wird den Produktionsst\u00e4tten von Thyssen Krupp (Stahl), Cementir (Zement) und Terni Nuova Industrie Chimiche (Chemie) in der Region Umbrien gew\u00e4hrt. Urspr\u00fcnglich war er 1962 als Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Enteignung eines Wasserkraftwerks eingef\u00fchrt worden. Auf der Grundlage ihrer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Pr\u00fcfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Verl\u00e4ngerung des Sonderstromtarifs bis 2010 eine Betriebsbeihilfe darstellt, da sie nicht mehr als Entsch\u00e4digung betrachtet werden kann und ihre einzige Wirkung darin besteht, die Wettbewerbsposition der Beg\u00fcnstigten zu verbessern. Eine solche Beihilfe verzerrt den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten und ist daher nach dem AEUV verboten.</p><p>Nach einer im Juli 2006 eingeleiteten eingehenden Pr\u00fcfung hat die Europ\u00e4ische Kommission im November 2009 festgestellt, dass die dem Aluminiumhersteller Alcoa seit 2006 von Italien gew\u00e4hrte Betriebsbeihilfe mit den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags (seit 1. Dezember 2009 AEUV) unvereinbar ist. Die Sondertarife f\u00fcr Strom, die Italien dem Unternehmen Alcoa von 2006 bis 2010 f\u00fcr seine Aluminiumh\u00fctten auf Sardinien und im Veneto einr\u00e4umt, tragen lediglich zur Senkung der Betriebskosten von Alcoa bei und lassen sich nicht anders rechtfertigen. Somit verschaffen sie dem Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber seinen Konkurrenten, die ohne Subventionen auskommen m\u00fcssen. Daher hat die Kommission Italien aufgefordert, die rechtswidrigen Subventionen einzustellen und die bereits an Alcoa ausgezahlte Beihilfe zum Teil zur\u00fcckzufordern.</p><p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat die Betriebsbeihilfen f\u00fcr die Metallhersteller Portovesme, ILA und Eurallumina in Form von subventionierten Strompreisen gepr\u00fcft und im Februar 2011 als mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar erkl\u00e4rt. Die Beihilfen in der H\u00f6he von rund 18 Millionen Euro muss Italien nun von den Empf\u00e4ngern zur\u00fcckfordern. Die eingehende Pr\u00fcfung der Kommission ergab, dass die Sondertarife lediglich die Betriebskosten der Metallhersteller senkten und ihre Wettbewerbsposition verbesserten, dabei aber kein Ziel von gemeinsamem Interesse verfolgt wurde. Die Kommission untersagte ausserdem ebensolche Sondertarife, die denselben Beihilfeempf\u00e4ngern sowie dem Chlorhersteller Syndial ab 2005 gew\u00e4hrt werden sollten.</p><p>6./7. Das Stromabkommen soll den grenz\u00fcberschreitenden Stromhandel regeln sowie den gegenseitigen Marktzugang erm\u00f6glichen. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen und der weitreichenden Folgen f\u00fcr die Energiewirtschaft ist es nicht m\u00f6glich abzusch\u00e4tzen, ob aufgrund des Abkommens h\u00f6here Kosten auf energieintensive Unternehmen zukommen w\u00fcrden. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einem Abschluss eines Stromabkommens die Regeln im schweizerischen Strommarkt mit jenen im europ\u00e4ischen Strommarkt abgeglichen werden (\"level playing field\").</p><p>Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der energieintensiven Branchen auf dem internationalen Markt zu erhalten. Dies kann allerdings nicht nur in Form von Entlastungen wie etwa der R\u00fcckerstattung der Netzzuschl\u00e4ge geschehen, sondern ben\u00f6tigt insbesondere Verbesserungen der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. Auch sind die energieintensiven Unternehmen selber gefordert, l\u00e4ngerfristig ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit durch Investitionen in Effizienzmassnahmen zu erh\u00f6hen.</p><p>Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass Energie grenz\u00fcberschreitend handelbar ist. Dies f\u00fchrt in einem zunehmend liberalisierten Schweizer Energiemarkt dazu, dass die Kosten f\u00fcr die Energiebeschaffung weitgehend von den internationalen Entwicklungen abh\u00e4ngen. Ein wichtiges Element f\u00fcr die energieintensiven Unternehmen in der Schweiz ist die M\u00f6glichkeit, gem\u00e4ss Stromversorgungsgesetz (StromVG; SR 734.7) den Stromlieferanten frei w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Zu bemerken sei hier, dass die energieintensiven Unternehmen wegen Mengenvorteilen individuelle und in der Regel kosteng\u00fcnstigere Strompreise mit dem Stromlieferanten aushandeln k\u00f6nnen. Dies schliesst auch ausl\u00e4ndische Energielieferanten mit ein und gew\u00e4hrleistet im Prinzip bereits heute gleich lange Spiesse gegen\u00fcber den europ\u00e4ischen Konkurrenten. Gleiches gilt auch f\u00fcr den Bereich der Treibhausgasemissionen. Grosse, energieintensive Unternehmen sind in der Schweiz in das Emissionshandelssystem eingebunden. Bei der Ausgestaltung des Schweizer Emissionshandelssystems wurde auf eine m\u00f6glichst hohe Kompatibilit\u00e4t mit dem europ\u00e4ischen Emissionshandelssystem geachtet. Eine Verkn\u00fcpfung mit dem europ\u00e4ischen Emissionshandelssystem wird angestrebt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmittedBy":"Buttet Yannick","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537746950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1362960000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Energie"}}