{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3083","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen (DBG, StHG) so anzupassen, dass Eigent\u00fcmer von selbstgenutztem Wohneigentum oder Inhaber eines unentgeltlichen Nutzungsrechts f\u00fcr den Eigengebrauch im Laufe der Gebrauchsdauer das einmalige Wahlrecht haben, sich daf\u00fcr zu entscheiden, dass der Eigengebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt.</p><p>\u00c4ndern sich die Verh\u00e4ltnisse (z. B. Verkauf des Eigenheims unter Ersatzbeschaffung), kann das Wahlrecht neu ausge\u00fcbt werden. Wird das Wahlrecht ausge\u00fcbt, k\u00f6nnen die privaten Schuldzinsen nur noch bis zur H\u00f6he der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge abgezogen werden. Versicherungspr\u00e4mien und die Kosten der Verwaltung sind nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die effektiven Unterhaltskosten sowie die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften k\u00f6nnen bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken (DBG) bzw. bis zu einem vom Kanton zu bestimmenden Maximalbetrag (StHG) j\u00e4hrlich abgezogen werden. Dieser Betrag ist periodisch der Teuerung anzupassen. Die Kosten f\u00fcr Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, k\u00f6nnen im heutigen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Das knappe Abstimmungsresultat zur Volksinitiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" hat gezeigt, dass die Unzufriedenheit \u00fcber das geltende System der Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums (Eigenmietwert) weit verbreitet ist.</p><p>Ein genereller Systemwechsel ist keine sachgerechte L\u00f6sung, da damit unweigerlich eine Umverteilung zwischen verschiedenen Eigent\u00fcmerkategorien erfolgt. Bestraft w\u00fcrden jene Haushalte, die sich eine R\u00fcckzahlung ihrer Hypothek nicht leisten k\u00f6nnen. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wohneigentumsf\u00f6rderung sowie der Gleichbehandlung. Zudem w\u00e4re f\u00fcr Tourismuskantone eine Kompensation des Ausfalls der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitwohnungen erforderlich.</p><p>Die Motion ber\u00fccksichtigt die im Abstimmungskampf vorgebrachte Kritik und sieht das Wahlrecht f\u00fcr alle Wohneigent\u00fcmer vor (statt nur f\u00fcr Pension\u00e4re). Damit werden alle Eigent\u00fcmer, die ihr Eigentum als Wohnsitz nutzen, gleich behandelt.</p><p>Wahlrechte sind bereits im geltenden Steuerrecht verbreitet, so bei den direkten Steuern oder im Mehrwertsteuerrecht, ohne dass dies zu Schwierigkeiten f\u00fchren oder als unzul\u00e4ssig erachtet w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Volk und St\u00e4nde haben am 23. September 2012 die Initiative \"Sicheres Wohnen im Alter\" abgelehnt. Ein halbes Jahr sp\u00e4ter wird erneut ein freiwilliger Systemwechsel gefordert, der zu einem Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwertes f\u00fchrt. Im Vergleich zum gescheiterten Volksbegehren soll das einmalige Wahlrecht dieses Mal ohne Altersgrenze eingef\u00fchrt werden. Die Eckwerte der verbleibenden Abzugspalette haben sich gegen\u00fcber der Abstimmungsvorlage in einem Punkt ver\u00e4ndert. Mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung sollen die privaten Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Verm\u00f6gensertr\u00e4ge abziehbar bleiben.</p><p>Der Bundesrat hat nach der Volksabstimmung Vorst\u00f6sse beantwortet, deren gemeinsame Basis die \u00dcberwindung des Status quo bildet (12.3826, 12.3848, 12.3866, 12.3874, 12.3778). Er hat einzig die Motion 12.3778 zur Annahme beantragt und in den \u00fcbrigen Vorst\u00f6ssen klargestellt, dass f\u00fcr eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung die Ausgestaltung ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar sein soll.</p><p>Die Stossrichtung der vorliegenden Motion ist mit den genannten drei Beurteilungskriterien nicht kompatibel. So erweist sich die Ausgestaltung als inkonsequent. Wer k\u00fcnftig keinen Eigenmietwert zu versteuern hat, soll weiterhin effektive Unterhaltskosten im Umfang von j\u00e4hrlich maximal 4000 Franken bei der direkten Bundessteuer und gem\u00e4ss kantonalem Recht bei den Kantons- und Gemeindesteuern abziehen d\u00fcrfen. Unterhaltskosten stellen im geltenden Recht Gewinnungskosten dar und setzen ein steuerbares Einkommen voraus. Bei Wegfall des bisher steuerbaren Eigenmietwerts m\u00fcsste die Abzugsberechtigung dieser Kosten systembedingt entfallen. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr die eigenheimbezogenen Schuldzinsen.</p><p>Der freiwillige Systemwechsel h\u00e4tte eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige Besserstellung der Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer gegen\u00fcber den Mieterinnen und Mietern zur Folge, die in gleichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnissen leben. Im Kern w\u00fcrde f\u00fcr die erstgenannte Gruppe ein attraktives Instrument zur Steueroptimierung geschaffen. Weil im Vergleich zur abgelehnten Initiative die Altersgrenze entf\u00e4llt, kann der \u00dcbertritt je nach finanziellem Anreiz zeitlich vorverschoben werden. Wer die hohe Verschuldung nicht abbauen will oder nicht abzubauen vermag, vermeidet einen Wechsel und beschr\u00e4nkt sich auf die Vorz\u00fcge des geltenden Systems. Nur ein genereller Systemwechsel ohne einmaliges Wahlrecht vermag die heutigen Fehlanreize bei der Hypothekarverschuldung der Privathaushalte wirksam anzugehen.</p><p>Die \u00f6ffentlichen Haushalte m\u00fcssten die negativen finanziellen Auswirkungen dieser Motion tragen. Aufgrund der obengenannten konzeptionellen Vorgaben d\u00fcrften die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer deutlich h\u00f6her ausfallen als die bei der Initiative gesch\u00e4tzten Ausf\u00e4lle von j\u00e4hrlich mindestens 250 Millionen Franken.</p><p>Das einmalige Wahlrecht w\u00fcrde zu einer Verkomplizierung des Steuerrechts und damit zu Mehraufwand f\u00fchren. In einem Massenverfahren wie der Steuerveranlagung m\u00fcssten nebeneinander zwei Systeme f\u00fcr selbstgenutztes Wohneigentum geschaffen werden. Entgegen der Ansicht des Motion\u00e4rs geh\u00f6ren Wahlrechte bei den direkten Steuern zu den Sonderf\u00e4llen.</p><p>Schliesslich sollten auch die m\u00f6glichen negativen Konsequenzen bei Aus\u00fcbung des einmaligen Wahlrechts nicht ausgeblendet werden. Wer unwiderruflich optiert und sich im Lauf der Jahre pl\u00f6tzlich mit umfangreichen Sanierungsarbeiten an seinem Eigenheim konfrontiert sieht, muss sich m\u00f6glicherweise neu verschulden, ohne dass die entsprechenden Schuldzinsen noch abgezogen werden k\u00f6nnen. Dies gilt auch f\u00fcr die nicht zum Abzug berechtigten Unterhaltskosten. Daraus k\u00f6nnten sich vermehrt Gesuche um Steuererlass ergeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367971200000)\/","SubmittedBy":"Egloff Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1488240000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557614687)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363219200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}