{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133110,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133110,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3110","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zugang f\u00fcr Schweizer BMS-Absolventen an ausl\u00e4ndischen Fachhochschulen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen verschiedener internationaler Abkommen wurde in den vergangenen Jahren versucht, europ\u00e4ische Bildungsst\u00e4tten f\u00fcr Schweizer Studenten zug\u00e4nglich zu machen. Leider sind diesbez\u00fcglich noch nicht alle H\u00fcrden aus dem Weg ger\u00e4umt.</p><p>So werden beispielsweise Schweizer Berufsmaturanden erst nach einer Zwischenpr\u00fcfung in naturwissenschaftlichen F\u00e4chern an technischen Hochschulen in Baden-W\u00fcrttemberg zugelassen. Deutsche Studenten mit Fachabitur hingegen k\u00f6nnen ohne Pr\u00fcfung einen Bachelor-Studiengang einer Schweizer Fachhochschule absolvieren. In einigen F\u00e4llen verlangen Schweizer Hochschulen einen Nachweis praktischer Erfahrung, welche jedoch mittels Praktikum an derselben Fachhochschule nachgeholt werden kann.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie begr\u00fcndet diese Ungleichstellung damit, dass Fachabiturienten mehr naturwissenschaftliches Wissen erarbeitet haben. Deshalb m\u00fcssen Schweizer BMS-Absolventen mit einer Zwischenpr\u00fcfung beweisen, dass sie das erforderliche Niveau in den mathematischen F\u00e4chern aufweisen.</p><p>Wer hingegen in Deutschland die Meisterpr\u00fcfung absolviert, wird gleichzeitig mit einem Fachabitur belohnt und ist damit an Hochschulen studiumsberechtigt. Die mathematischen Kenntnisse sind dabei nicht zu vergleichen mit einer Schweizer Berufsmatura. Personen mit einer Meisterpr\u00fcfung verf\u00fcgen \u00fcber gen\u00fcgend Praxiserfahrung, womit sie ohne Hindernisse an einer Schweizer Hochschule studieren d\u00fcrfen.</p><p>Dieses Verh\u00e4ltnis stellt faktisch eine Schlechterstellung der Schweizer Berufsmaturanden dar.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, den Sachverhalt zu \u00fcberpr\u00fcfen, Bericht zu erstatten und namentlich folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Stimmt er den obigen Feststellungen zu?</p><p>2. Wie k\u00f6nnen Schweizer Berufsmaturanden vor einer Diskriminierung an deutschen Fachhochschulen gesch\u00fctzt werden, und was kann der Bundesrat diesbez\u00fcglich unternehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Meinung der Unterzeichnenden, dass die nationale und internationale Bildungsmobilit\u00e4t unabh\u00e4ngig vom Fachtitel zu unterst\u00fctzen ist. Der Bundesrat beantwortet die beiden Fragen folgendermassen:</p><p>1. Auf nationaler Ebene wird die Bildungsmobilit\u00e4t mit der Durchl\u00e4ssigkeit des Bildungssystems gew\u00e4hrleistet, auf internationaler Ebene sind verschiedene Abkommen anwendbar. Hierbei sind die jeweiligen nationalen Zugangsbestimmungen f\u00fcr international vergleichbare Abschlusstitel ausschlaggebend. In der Schweiz erm\u00f6glicht ein eidgen\u00f6ssisches Berufsmaturit\u00e4tszeugnis (BMZ) den pr\u00fcfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule. Fachhochschulen in Deutschland sind von ihrer Konzeption her mit den Schweizer Fachhochschulen vergleichbar. Der pr\u00fcfungsfreie Zugang zu deutschen Fachhochschulen erfolgt mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife, das je nach Bildungsweg auch als Fachabiturzeugnis bezeichnet wird. Die Fachhochschulreife beinhaltet mehr Allgemeinbildung, die Berufsmaturit\u00e4t mehr Praxis, da sie nur zusammen mit einer beruflichen Qualifikation (Berufsabschluss mit eidgen\u00f6ssischem F\u00e4higkeitszeugnis) erreicht werden kann. Deshalb haben die St\u00e4ndige Konferenz der Kultusminister der L\u00e4nder in der Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in einer gemeinsamen Erkl\u00e4rung 2001 festgehalten, dass f\u00fcr die Aufnahme an eine Schweizer Fachhochschule mindestens eine deutsche Fachhochschulreife ben\u00f6tigt wird und dar\u00fcber hinaus ein Jahr Berufspraxis verlangt werden kann. F\u00fcr den Zugang zu einer deutschen Fachhochschule hingegen m\u00fcssen Inhaberinnen und Inhaber eines BMZ eine \"Feststellungspr\u00fcfung\" bestehen oder bereits ein Studienjahr an einer Schweizer Fachhochschule in einer verwandten Studienrichtung erfolgreich absolviert haben. Die Erkl\u00e4rung h\u00e4lt zudem fest, dass nach erfolgter Weiterentwicklung der schweizerischen Berufsmaturit\u00e4t die Verhandlungen mit dem Ziel der gegenseitigen Anerkennung der Berufsmaturit\u00e4t/Fachhochschulreife wieder aufgenommen werden.</p><p>2. F\u00fcr Fragen bez\u00fcglich Zulassung zu Hochschulen gilt zus\u00e4tzlich das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ\u00e4ischen Region (Lissabonner Konvention; SR 0.414.8). F\u00fcr die Schweiz ist dieses \u00dcbereinkommen seit dem 1. Februar 1999 und f\u00fcr Deutschland seit dem 1. Oktober 2007 in Kraft. Die zentrale Idee der Lissabonner Konvention ist der erleichterte Zugang zu Hochschuleinrichtungen. Gem\u00e4ss der Konvention sollen Personen mit einem Abschluss, der im Herkunftsland den Zugang zu definierten Hochschulen erm\u00f6glicht, auch Zugang zu den entsprechenden Hochschulen im Land haben, f\u00fcr welches die Konvention ebenfalls in Kraft ist. Die Anwendung der Lissabonner Konvention kann der Diskriminierung einzelner Abschlusszeugnisse entgegenwirken. \u00dcber die Anrechnung erbrachter Studien- und Pr\u00fcfungsleistungen entscheiden jeweils die aufnehmenden Fachhochschulen in Deutschland und der Schweiz; gem\u00e4ss der Lissabonner Konvention sind sie verpflichtet, bekanntzugeben, wie allf\u00e4llige L\u00fccken f\u00fcr den Zugang geschlossen werden k\u00f6nnen. Zur weiteren Verbesserung der Bildungsmobilit\u00e4tschancen von Inhaberinnen und Inhabern eines BMZ und mit dem Erlass des Rahmenlehrplans f\u00fcr die Berufsmaturit\u00e4t vom 18. Dezember 2012 und der Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 hat die EDK Anfang M\u00e4rz 2013 die Diskussion mit dem Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation wieder aufgenommen, um die Regelung der gegenseitigen Anerkennung der Berufsmaturit\u00e4t/Fachhochschulreife neu zu verhandeln. In diesem Zusammenhang soll die Frage einer m\u00f6glichen Diskriminierung von Inhaberinnen und Inhabern eines BMZ beim Zugang zu deutschen Fachhochschulen n\u00e4her gepr\u00fcft werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1367971200000)\/","SubmittedBy":"Schneider-Schneiter Elisabeth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485477040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Bildung"}}