{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20133111,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20133111,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"13.3111","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Swissgrid AG. Teil\u00f6ffnung zugunsten schweizerischer institutioneller und privater Anleger","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 \u00fcber die Stromversorgung zu unterbreiten, welche vorsieht, dass sich sowohl schweizerische institutionelle Investoren - wie insbesondere Pensionskassen - als auch private Anleger aktienrechtlich an der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid AG beteiligen k\u00f6nnen.</p><p>Die Aktienmehrheit an der Swissgrid AG verbleibt jedoch zwingend im Eigentum der bisherigen Aktion\u00e4re, d. h. der Kantone, Gemeinden und schweizerisch beherrschten Unternehmen der Elektrizit\u00e4tsversorgung. Die Kotierung der Swissgrid-Aktien an der B\u00f6rse wird erm\u00f6glicht.</p>","ReasonText":"<p>Die Swissgrid AG ist konzipiert als privatrechtliche Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Sie betreibt gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Stromversorgung das schweizerische Strom\u00fcbertragungsnetz und ist seit Anfang 2013 auch dessen Eigent\u00fcmerin.</p><p>Die Instandhaltung und der Ausbau des nationalen \u00dcbertragungsnetzes sind sehr kostenintensiv. Deshalb macht es einerseits Sinn, die Eigentums- und Finanzierungsstruktur der Swissgrid AG zu erweitern, ohne aber an der bisherigen Mehrheitsstruktur zu r\u00fctteln. Die seinerzeitige Teil\u00f6ffnung der Swisscom AG mag diesbez\u00fcglich als erfolgreiches Beispiel angesehen werden.</p><p>Andererseits befinden sich schweizerische institutionelle Anleger wie insbesondere die Pensionskassen zunehmend im Anlagennotstand. Ein Engagement bei einem weiteren nationalen Unternehmen mit gesamtschweizerischem Versorgungsauftrag, sei es in Form von Aktien, Wandelanleihen oder gew\u00f6hnlichen Obligationen, w\u00fcrde die Anlagepalette sinnvoll bereichern. Aber auch f\u00fcr kleinere Anleger k\u00f6nnte die Teil\u00f6ffnung der Swissgrid AG ins Auge gefasst werden.</p><p>Die neuen Aktion\u00e4re w\u00fcrden gegen\u00fcber den bisherigen Aktion\u00e4ren von Gesetzes wegen aber stets in der Minderheit verbleiben. Zwecks Gew\u00e4hrleistung von Transparenz und einfacher aktienrechtlicher Hand\u00e4nderungen w\u00e4re eine B\u00f6rsenkotierung wohl aber die logische Folge.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Es ist unbestritten und erkannt, dass die nationale Netzgesellschaft Swissgrid AG einen betr\u00e4chtlichen Bedarf an zus\u00e4tzlichem (Eigen-)Kapital f\u00fcr das \u00dcbertragungsnetz hat. Eine j\u00fcngste, vom Bundesrat genehmigte Statuten\u00e4nderung sieht eine Kapitalerh\u00f6hung vor, die unter anderem wegen der \u00dcbernahme der \u00dcbertragungsnetze n\u00f6tig wurde.</p><p>Bereits nach geltendem Recht ist es grunds\u00e4tzlich jeder Person m\u00f6glich, Swissgrid-Aktien zu erwerben, solange gew\u00e4hrleistet ist, dass das Kapital und die Stimmrechte direkt oder indirekt mehrheitlich den Kantonen und Gemeinden geh\u00f6ren. Ferner m\u00fcssen die Vorkaufsrechte beachtet werden. \u00dcber diese soll - im Interesse der Versorgungssicherheit - sichergestellt werden, dass eine Mehrheit in Schweizer Hand ist.</p><p>Da institutionelle Anlege bereits heute Anteile erwerben k\u00f6nnen, ist ein punktueller Eingriff in die Ausgestaltung der nationalen Netzgesellschaft, allein im Bereich Kapitalisierung, nicht n\u00f6tig. Beteiligen sich Pensionskassen von Kantonen oder Gemeinden, d\u00fcrfte das sogar als indirekte Beteiligung der Kantone und Gemeinden selbst zu werten sein, sodass die Mehrheitsvorgabe ohnehin nicht tangiert w\u00e4re. Bei anderen Formen der Kapitaleinbringung (z. B. Obligationen) existieren die dargelegten Einschr\u00e4nkungen teils sowieso nicht. Im Weiteren sollte von einer punktuellen \u00c4nderung der Gesetzesnorm zur nationalen Netzgesellschaft abgesehen werden, weil sonst in ein komplexes, politisch lange und intensiv diskutiertes Gef\u00fcge eingegriffen w\u00fcrde.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates sollten Fragen wie jene der Ausgestaltung und der Kapitalisierung der nationalen Netzgesellschaft vielmehr im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2007 (StromVG; SR 734.7) angegangen werden. So kann in einem ganzheitlichen Kontext eine sachgerechte L\u00f6sung erarbeitet werden. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) wird die Revision des StromVG ab Herbst 2013 wieder aufnehmen. Das in der Motion aufgegriffene Anliegen noch vorher anzugehen ist nicht n\u00f6tig, da eine entsprechende Dringlichkeit nicht gegeben ist.</p><p>Laut der Motion m\u00fcsste die nationale Netzgesellschaft f\u00fcr die geforderte \u00d6ffnung des Aktionariats an die B\u00f6rse gebracht und das Kotierungsverbot aufgehoben werden. Diesbez\u00fcglich ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber einen B\u00f6rsengang seinerzeit f\u00fcr unvereinbar hielt mit dem Anliegen der schweizerischen Beherrschung der Netzgesellschaft. Deren heutige Ausgestaltung ist denn auch kaum \"b\u00f6rsenfreundlich\", unter anderem wegen der gesetzlichen Vorkaufsrechte. Eine Regelung, mit der das Aktionariat nicht g\u00e4nzlich ge\u00f6ffnet w\u00fcrde, z. B. mit einem Festhalten an der schweizerischen Mehrheit, ist ein komplexes Unterfangen. Um eine solche Regelung zu erarbeiten, sind umfangreiche Arbeiten und Abkl\u00e4rungen n\u00f6tig, insbesondere zur aktien- oder b\u00f6rsenrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit solcher Beschr\u00e4nkungen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1369785600000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1371772800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551536230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1363651200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4907,"SubmissionLegislativePeriod":49,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Energie"}}